Das Trauer- und Erinnerungsportal der ELKB hat eine neue Funktion
Nach einem Todesfall suchen Angehörige immer öfter auch im Internet nach Hilfe. Zugleich leiden viele der Seelsorgenden vor Ort darunter, dass ihr Zeitbudget für persönliche Begegnungen begrenzt ist. Deshalb bieten wir jetzt auch auf digitalen Weg eine niedrigschwellige und trauerfachlich reflektierte Begleitung an. Der Trauerjahr-Guide von Gedenkenswert besteht aus sieben Impuls, die den Hinterbliebenen über ein Jahr verteilt gemailt werden: Jeweils ein Denkanstoß, eine Übung und ein paar weiterführende Anregungen, sowie Links zu vertiefenden kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Angeboten. Entworfen von Expertinnen und Experten aus der Trauerseelsorge und inspiriert aus der Gedenkenswert-Community.
Einen Überblick über den Inhalt finden Sie hier. Idealerweise kommt der Trauerjahr-Guide gleich nach dem Todesfall zum Einsatz, er kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt abonniert werden. Wenn Sie den Trauerjahr-Guide in Ihrer Arbeit verwenden wollen, setzt dies voraus, dass Sie auf Gedenkenswert registriert und für die Experten-Ebene freigeschaltet sind. In diesem Fall können Sie den von Ihnen begleiteten Trauernden ganz einfach eine bereits vorformulierte Einladungsmail senden.
Registrierte Expertinnen und Experten haben auch die Möglichkeit, sich alle sieben Impulse im Vorfeld en Detail anzusehen. Eine Kurzanleitung dazu finden Sie hier. Wenn Sie Zugang zur dieser Experten-Ebenen haben wollen, wenden Sie sich bitte an Rainer Liepold, der sie gerne dafür freischaltet und dann auch für alle Fragen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zur Verfügung steht. Als seelsorgliches Angebot der Evangelischen Kirche ist der "Trauerjahr-Guide" natürlich kostenlos und werbefrei.
Im Februar 2022 sind am Tag 88 Besucher auf Gedenkenswert, die im Durchschnitt 10 Minuten und 18 Sekunden bleiben und sich dabei 8,5 Seiten ansehen. 59% benutzen ein Smartphone. Der Content besteht aus 971 Seiten, wovon 521 Erinnerungsseiten an Verstorbene sind. Er wurde von bislang insgesamt 453 registrierten User*innen hochgeladen. Dabei haben sich 69 User mit Verweis auf ihren kirchlichen Hintergrund auf der „Experten“-Ebene registrieren lassen, wobei 53 von ihnen Pfarrer*innen der ELKB sind.
Der Interessensschwerpunkt liegt erwartungsgemäß auf den Erinnerungsseiten: 62% Klicks gelten den Gedenkseiten für Verstorbene, 18% den Erfahrungsberichten Trauernder und 12% den Gedanken der Hoffnung. Der erst kürzlich ergänzte Magazinteil mit ausführlicheren Artikeln zieht derzeit 8% der Aufmerksamkeit auf sich.
Die höchsten Tageszugriffszahlen hatten wir zunächst nach zwei innerkirchlichen Werbeaktionen: dem EKD-Newsletter am 30. April und einem Facebook-Post von Landesbischof Bedford-Strom am 10. Juni. Diese Tageswerte wurden dann erst am Ewigkeitssonntag übertroffen. Nach einer gezielten Werbeaktion pendeln sich die Zugriffszahlen immer auf einem höheren Niveau ein als zuvor. Signifikante Anstiege sind auch dann zu verzeichnen, wenn Pfarrer*innen für eine von ihnen durchgeführte Bestattung zeitgleich eine Erinnerungsseite auf Gedenkenswert anlegen. Manche dieser Seiten - hier ein Beispiel - wurden dann innerhalb einer Woche über 300 Mal besucht.
Überdurchschnittliche Aufmerksamkeit finden Erinnerungsseiten für Verstorbene, die ehrenamtlich aktiv bzw. hauptamtliche Mitarbeitende unserer Kirche aktiv waren. So wurde zum Beispiel die Erinnerungen an den Synodalen Matthias Jena oder an den EJB-Mitarbeiter Reinhold Ostermann über 500 aufgerufen.
Der letzte Monat – Januar 2022 – war mit bislang insgesamt mit 2380 Zugriffen und 11.600 Seitenansichten der erfolgreichste.
Über den Link einer Kirchengemeinde – derzeit findet sich auf 39 Gemeinde-Homepages der ELKB ein solcher – erreichen 12% der Besucher unser Portal, über Links die das Gedenkenswert-Team in Facebook-Trauergruppen platziert weitere 11 %. Von der Möglichkeit, ausgewählte Erinnerungsseiten auf die Gemeindehomepage zu übertragen, machen derzeit noch wenige Gemeinden Gebrauch.
Wir gehen davon aus, dass ca. 80% der User*innen in der zweiten Lebenshälfte sind, ein mit Blick auf die Alterszusammensetzung anderer Online-Trauerforen zu erwartender Wert. Ein Kreis von derzeit ca. 120 Intensivnutzer*innen ist insgesamt für ca. 40% der Klicks verantwortlich. Es entsteht gerade so etwas wie eine "Stamm-Community", d.h. User, die laufend verfolgen, ob es neunen Content auf der Seite gibt.
"Darf ich das denn?", fragen immer wieder Menschen, die auf der Trauerplattform Gedenkenswert eine Erinnerungsseite anlegen wollen. Sie sind Freund*innen oder Kolleg*innen des Toten und würden gerne an ihn erinnern. Dieser Mensch war ihnen vertraut und wichtig, aber "...ich bin ja trotzdem nicht mit ihm verwandt!?"
Was den Datenschutz angeht, kann hier weitestgehend Entwarnung gegeben werden. So seltsam es klingt: Toten werden keine Persönlichkeitsrechte mehr zugebilligt. Das bedeutet, dass auch die Datenschutzgesetze, die für Lebende gelten, nicht auf sie übertragen werden können. Es muss also nicht das Privileg der Familienangehörigen oder Erb*innen sein, eine Erinnerungsseite für einen Verstorbenen anzulegen. Rechtlich betrachtet dürfen das auch Freunde, Bekannte, Kolleginnen postum tun. Dabei müssen allerdings die folgende Punkte Berücksichtigung finden:
Wer mit dem Posten der Fotos ein wirtschaftlichen Interesses verfolgt, muss die Einstimmung der Erben einholen - mindestens zehn Jahre lang.
Das hochgeladene Material darf keinen materiellen Wert darstellen, so dass dessen Verwendung auf Kosten der Vermögensinteressen der Erb*innen ginge. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Lieder einer verstorbenen Musikerin gepostet würden, Fotos eines Models oder Texte einer Autorin. Die Urheber- und Lizenzrechte werden mit dem Tod nämlich nicht hinfällig, sondern gehen an die Erb*innen über.
Sobald Fotos hochgeladen werden, sind die Bildrechte zu achten. Wenn z.B. eine Profifotografin oder eine Reporter*in die Aufnahmen gemacht hat, sind diese auch nach dem Tod der abgebildeten Person nicht rechtefrei.
Bei Fotos, die den Verstorbenen zusammen mit noch lebenden Menschen zeigen, ist natürlich der Schutz der Daten der Lebenden zu beachten. Neben der verstorbenen Großmutter ihre drei Enkel? Hier greifen dann natürlich die sehr viel strengeren Schutzbestimmungen für die Lebenden!
Aber es geht nicht nur um die rechtlichen Fragen
Digitale Kommunikation birgt Chancen für die Trauergemeinden. Aber sie kann auch zu neuen Aushandlungsproblemen unter Hinterbliebenen führen. Nachdem über viele Jahrzehnte der Tod immer mehr zur "Privatangelegenheit" wurde, kehrt die Trauer jetzt über das Internet in den öffentlichen Raum zurück. Wenn eine größere Zahl von Trauernden eigene Erinnerungen an den Verstorbenen postet, können diese einander wunderbar ergänzen und einen resilienzstärkenden Austausch ermöglichen. Aber es ist auch denkbar, dass sie miteinander konkurrieren oder sogar einander wiedersprechen.
Hier ist Empathie und Fingerspitzengefühl angebracht. So wie wir uns in "echten" Begegnungen mit Trauernden um ein rücksichtsvolles und sensibles Auftreten bemühen, ist auch in digitalen Medien alles zu vermeiden, was als übergriffig oder verletzend erlebt werden kann.
Pfarrer*innen haben auf Gedenkenswert die Möglichkeit, die von ihnen gehaltene Grabrede auf einer Erinnerungsseite zu hinterlegen. Diese Reden werden dann erfreulich oft gelesen. Aber es kann sinnvoll sein, sie vor dem Hochladen nochmal kurz zu überarbeiten: Nicht jedes in der Aussegnungshalle persönlich den engsten Angehörigen zugesprochene Wort eignet sich für einen öffentlich zugänglichen Nachruf.
Sehr positives Feedback aus den Trauergemeinden
Das evangelische Erinnerungsportal Gedenkenswert hat einen "Ärger-melde-Button" und wird laufend redaktionell und seelsorglich begleitet. Bislang ist noch zu keiner einzigen Beschwerde durch Angehörige gekommen. Im Gegenteil: Pfarrer*innen, die mit der Plattform arbeiten, berichten von sehr positiven Reaktionen durch die Hinterbliebenen. Es gibt Erinnerungsseiten, auf denen schon über hundert Kerzen angezündet wurden, wie dieses Beispiel zeigt.
Im Download-Bereich finden Sie einen Flyer, den Sie gerne zum Bestattungsgespräch mit den Angehörigen mitnehmen können. In dieser Netzmarinalie sehen Sie, wie Sie ganz einfach ausgewählte Erinnerungsseiten auf Ihre Gemeindehomepage übertragen können.