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Lese-Ansicht

Verschlüsselung, Kanäle für übernommene Veranstaltungen, Widerrufsformular

Folgende neue Funktionen sind ab sofort in evangelische-termine.de verfügbar:

1.Verschlüsselbare Felder in den Webformularen

In den Webformularen können Textfeld-, Textbox- und Auswahlfelder verschlüsselt werden, um sensible personenbezogene Daten datenschutzkonform zu verwalten. Markieren sie dazu in der Formulardefinition die jeweiligen Felder mit der Checkbox "bei Verschlüsselung berücksichtigen". In der Verwendung eines Formulartyps können Sie dann die Verschlüsselung aktivieren. Sobald Sie das getan haben, wird im nächsten Schritt ein Schlüsselpaar erzeugt. Sie müssen sich den privaten Schlüssel auf ihrem Computer sichern, um später die eingetragenen Daten wieder entschlüsseln zu können.

Wichtig: für jede Verwendung wird ein eigener Schlüssel erstellt, damit bei einem Schlüsselverlust nicht alle Daten verloren sind. Aus diesem Grund werden auch nur die Felder verschlüsselt, die dafür konfiguriert wurden. Die Daten können nur mit dem Schlüssel wieder lesbar gemacht werden, den Sie bei sich gespeichert haben. Evangelische-termine.de kann keine Daten entschlüsseln, ohne diesen Schlüssel.

Um auf die Daten zugreifen zu können, müssen diese mit Hilfe Ihres Schlüssels als unverschlüsselter Excel-Export heruntergeladen werden. Die verschlüsselten Daten können nicht im Backend angezeigt werden.

2. Kanalzuweisungen für übernommene Veranstaltungen

Übernommene Veranstaltungen können nun mit Kanälen verknüpft werden. Markieren Sie dazu die übernommene Veranstaltung in der Veranstaltungsübersicht und wählen Sie unten auf der Seite die Kanalzuweisung.
Diese Kanalzuweisung kann nun für die Ausgabe von Veranstaltungen genutzt werden.

3. Widerrufsformular

Wenn Anmeldunge oder Buchungen unter die gesetzliche Widerrufsfrist nach §356 BGB fallen, können Sie nun ein Widerrufsformular bereitstellen. Dieses Formular kann dann von den Nutzern genutzt werden, um ihre Anmeldung oder Buchung zu widerrufen. Bei der Konfiguration einer Verwendung können Sie markieren, dass diese in dem Widerrufsformular zu Auswahl angezeigt wird.
In konfigurierten E-Mails wird der Link auf das Widerrufsformular automatisch eingefügt, wenn die Verwendung für das Widerrufsformular markiert wurde.

Zudem können Sie auf Ihrer Website einen Link auf das Widerrufsformular einfügen. Der Link lautet: https://www.evangelische-termine.de/widerruf/{XXX}, wobei {XXX} durch Ihre Veranstalter-ID ersetzt werden muss.

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Trauerjahr-Guide auf Gedenkenswert

Das Trauer- und Erinnerungsportal der ELKB hat eine neue Funktion

Nach einem Todesfall suchen Angehörige immer öfter auch im Internet nach Hilfe. Zugleich leiden viele der Seelsorgenden vor Ort darunter, dass ihr Zeitbudget für persönliche Begegnungen begrenzt ist. Deshalb bieten wir jetzt auch auf digitalen Weg eine niedrigschwellige und trauerfachlich reflektierte Begleitung an. Der Trauerjahr-Guide von Gedenkenswert besteht aus sieben Impuls, die den Hinterbliebenen über ein Jahr verteilt gemailt werden: Jeweils ein Denkanstoß, eine Übung und ein paar weiterführende Anregungen, sowie Links zu vertiefenden kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Angeboten. Entworfen von Expertinnen und Experten aus der Trauerseelsorge und inspiriert aus der Gedenkenswert-Community.

Einen Überblick über den Inhalt finden Sie hier. Idealerweise kommt der Trauerjahr-Guide gleich nach dem Todesfall zum Einsatz, er kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt abonniert werden. Wenn Sie den Trauerjahr-Guide in Ihrer Arbeit verwenden wollen, setzt dies voraus, dass Sie auf Gedenkenswert registriert und für die Experten-Ebene freigeschaltet sind. In diesem Fall können Sie den von Ihnen begleiteten Trauernden ganz einfach eine bereits vorformulierte Einladungsmail senden.

Registrierte Expertinnen und Experten haben auch die Möglichkeit, sich alle sieben Impulse im Vorfeld en Detail anzusehen. Eine Kurzanleitung dazu finden Sie hier. Wenn Sie Zugang zur dieser Experten-Ebenen haben wollen, wenden Sie sich bitte an Rainer Liepold, der sie gerne dafür freischaltet und dann auch für alle Fragen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zur Verfügung steht. Als seelsorgliches Angebot der Evangelischen Kirche ist der "Trauerjahr-Guide" natürlich kostenlos und werbefrei.

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Zählbare Auswahlfelder

Die Webformulare in evangelische-termine.de haben eine wichtige Erweiterung bekommen: Ab sofort können Auswahlmenüs, Checkboxen oder Radiobuttons zählbar gemacht werden.

Wozu ist das nützlich? Nehmen wir an, Sie bieten eine Gemeindeveranstaltung an, bei der es drei Workshops gibt. Jeder Workshop hat eine Maximalzahl an möglichen Teilnehmenden. Im Workshop Singen können 30 Personen teilnehmen, im Workshop Basteln nur 10 und beim Workshop Tanzen sind 20 Teilnehmende möglich. Sie möchten im Vorfeld gleich bei der Anmeldung die Teilnahme wählen lassen.

Sie erstellen dafür ein Anmeldeformular, das u.a. ein Auswahlmenü "Workshops" enthält. Sie tragen die drei Workshops ein und aktivieren die Checkbox, die die Optionen des Auswahlmenüs zählbar macht:

Speichern Sie die Konfiguration.

Maximalzahlen festelegen

Bei der Verwendung des Formulars können Sie nun für die einzelnen Workshops die Maximalzahlen festlegen:

In der Anzeige des Formulars wird den Nutzern nun angezeigt, wie viele Anmeldungen für die einzelnen Workshops noch möglich sind. Ist ein Workshop ausgebucht, kann er nicht mehr gewählt werden.

Wenn es sich um kostenpflichtige Angebote handelt, können Sie auch Einzelpreise für die Optionen festlegen. Beim Absenden des Formulars wird dann automatisch der Gesamtpreis ermittelt und angezeigt.

Beispiel Termine vergeben

Ein anderes Beispiel: Sie möchten Termine für eine Sprechsstunde vergeben: Erstellen Sie eine Auswahl mit Radiobuttons und tragen Sie die angebotenen Zeitfenster ein. Bei den Maximalzahlen vergeben Sie jeweils eine 1, da jede Sprechstunde ja nur ein mal belegt werden kann.

Die neue Funktionalität bietet zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten.

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Gemeinsamen Gottesdienstplan erstellen

Mit dem Veranstaltungskalender evangelische-termine.de ist es möglich, gemeindeübergreifend Gottesdienstpläne zu erstellen, in denen man z.B. die beteiligten Mitarbeitenden übersichtlich darstellen kann. In fünf Schritten erläutern wir, wie es geht:

1. Veranstalter-Ids ermitteln

Ermitteln Sie zunächst alle Veranstalter-Ids der teilnehmenden Gemeinden oder Einrichtungen. Die Veranstalter-Id finden Sie jeweils rechts oben hinter dem Veranstalter-Namen. Unsere St. Martinus Mustergemeinde hat z.B. die Veranstalter-Id 3:

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In unserem Beispiel verwenden wir die St. Martinus Mustergemeinde mit Id 3, eine Demo-Gemeinde mit Id 2577 und eine Testgemeinde mit Id 1071.

2. Den Hauptveranstalter festlegen und Daten für den Export freigeben

Wir legen als Hauptveranstalter die Martinus Mustergemeinde mit Id 3 fest. Bei den anderen Veranstaltern geben wir die Daten für diesen Hauptveranstalter für den Export frei. Das bedeutet, dass die Martinus Mustergemeinde die Veranstaltungen der Demo-Gemeinde und der Testgemeinde mit exportieren kann.

Unter dem Menüpunkt "Eigene Daten" tragen wir in den Accounts Demo-Gemeinde und Testgemeinde in dem Feld "Daten für Export freigeben" eine 3 ein:

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3. Hauptveranstalter: eigene Formularfelder anlegen

Beim Hauptveranstalter legen wir nun unter dem Menüpunkt "Struktur" -> "Eigene Formularfelder" jeweils ein Feld für die Lektor:in, die Organist:in und die Mesner:in an und geben diese Felder für die anderen Veranstalter frei (2577,1071):

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Wenn alle drei Gemeinden ihre Gottesdienste nur über den Standard-Veranstaltungstyp eintragen, können wir die Felder auf diesen Veranstaltungstyp beschränken. Wichtig: Wir wählen, dass die eingetragenen Daten exportiert werden.

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In der Übersicht sehen wir jetzt auch die technischen Feldbezeichnungen für die Felder, die wir für den Export benötigen: field602, field603 und field604.

Bei jedem unserer Veranstalter erscheinen nun diese Felder in der Eingabemaske des Veranstaltungstyps Standard:

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Die Gemeinden tragen nun ihre Daten ein.

4. Excel-Exportvorlage erstellen

Wir erstellen nun eine Excel-Exportvorlage, die diese Felder in je einer Spalte enthalten. Dazu tragen wir in die entsprechende Spalte jeweils die technische Feldbezeichnung ein. Lesen Sie dazu die Hinweise im Online-Handbuch.

Hier finden Sie ein Beispiel, wie diese Datei aussehen könnte. Sie können Sie nach Belieben anpassen:

 

Jede Spalte kann einen Platzhalter für ein Datenfeld enthalten. Diese Platzhalter werden beim Export durch die Daten der Veranstaltungen ersetzt. Sie können beliebige weitere Spalten mit Platzhaltern ergänzen. Die Platzhalter finden Sie, wenn Sie sich einen Excel-Export "Alle Spalten" aus evangelische-termine.de holen.

5. Gottesdienstplan abrufen

Nachdem unsere Gemeinden ihre Daten (Veranstaltungsart Gottesdienste!) eingetragen haben, verwenden wir diese Vorlage, um unseren Gottedienstplan zu erstellen. Unter Export wählen wir in dem Filter alle drei Gemeinden aus, indem wir auf das kleine Quadrat rechts neben dem Filtermenü "Eigene Veranstaltungen" klicken. Es wechselt zu einer Mehrfachauswahl. Mit gedrückter Strg-Taste können wir alle drei Veranstalter auswählen. Dann noch Zeitraum und Kategorie "Gottesdienste" auswählen:

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Bei der Formatauswahl wählen wir "Excel (xlsx)" und laden anschließend unsere vorbereitete Excelvorlage hoch.

 

Ein Klick auf "Exportieren" sollte dieses Ergebnis erstellen:

Anklicken... ihr wisst schon.

Selbstverständlich können Sie Ihre Excelvorlage nun auch als Exportvorlage in evangelische-termine.de hinterlegen oder den Gottesdienstplan auch automatisiert regelmäßig als E-Mail verschicken.
Wenn sich die Gemeinden gegenseitig ihre Daten zum Export freigeben, kann auch jede Gemeinde selbständig den Gottesdienstplan abrufen.

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Neue Funktion: Seiten teilen bei der Musterwebsite

Es gibt Webseiten und Artikel, die so grundlegende oder exzellente Informationen enthalten, dass man sie gerne auf der eigenen Homepage präsentieren würde. Bei der Verwendung der herkömmlichen "Copy & Paste"-Methode kann es jedoch zu unerwünschten Layoutänderungen des ursprünglichen Artikels kommen. Beispielsweise könnte das Bild nicht mehr an der ursprünglichen Stelle platziert sein, oder die Absätze könnten sich anders verteilen.

Um solche Frustrationen und Probleme zu vermeiden, stellen wir die neue Funktion "Seiten-Teilen" vor. In diesem Artikel werden wir diese neue Funktion näher erläutern.

Bitte beachten Sie, dass nicht jede Seite geteilt werden kann. Nur Musterwebseiten, die am Ende mit einem speziellen Symbol gekennzeichnet sind, können geteilt werden:

 

 

 

Die Installation dieser Funktion ist denkbar einfach. Sie finden sie unter "Zusätzliche Inhaltselemente", wo Sie "Shared Content" auswählen. Im nächsten Schritt müssen Sie die Felder ausfüllen und die Adresse der gewünschten Seite aus der Adresszeile Ihres Browsers kopieren. Nachdem Sie alles gespeichert haben, ist der Prozess abgeschlossen.

 

 

Auf diese Weise können Sie eine Seite übernehmen, ohne die Unannehmlichkeiten von "Copy & Paste" zu erleben. Wenn Sie selbst eine Seite zum Teilen freigeben möchten, ist dies ebenfalls ganz einfach. Sie müssen nur eine Option rechts neben dem Editor aktivieren.

 

 

Dabei ist zu beachten, dass nur der Titel, Body und Artikelbild übernommen wird. D.h. man muss alle Inhalte, die teilbar sein sollen, im Haupttext (Body) unterbringen.

Unter https://www.musterwebsite-evangelisch.de/ werden in den kommenden Wochen immer mehr Artikel zum Teilen bereitgestellt.

Zum Abschluss möchten wir darauf hinweisen, dass Sie sich keine Sorgen machen müssen, wenn die Originalseite aktualisiert wird. Diese Aktualisierungen werden automatisch übernommen.

Momentan ist es nur möglich Seiten zu teilen, die keine zusätzlichen Inhaltselemente, wie z.B. Blöcke, eingebunden haben. Falls diese doch geteilt werden, wird der Inhalt von den Zusatzelementen nicht übernommen.

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Neue Webformulare in evangelische-termine.de

Schon bisher konnte man in dem Online-Veranstaltungskalender evangelische-termine.de mit den sog. „Rückmeldeformularen“ Anmeldungen und Bestellungen anbieten. Unter dem neuen Menüpunkt „Webformulare“ verbirgt sich jetzt eine optimierte und leistungsfähigere Version dieser Funktionalität:

Die Erstellung der Formulare wird durch einen Drag-and-Drop-Editor viel leichter als bisher. Sie können abhängige Prüf- und Anzeigebedingungen festlegen: so kann man beispielsweise bei einer Freizeitanmeldung den Namen der Erziehungsberechtigten nur dann abfragen, wenn ein Teilnehmender oder eine Teilnehmende minderjährig ist. Sie können Maximalwerte für die Anzahl von Anmeldungen oder Kartenkontingente festlegen. Werden Sie erreicht, kann das Anlegen einer Warteliste aktiviert werden. Für kostenpflichtige Angebote kann auch eine direkte Bezahlfunktion über PayPal integriert werden.

Auch die Kommunikation wird einfacher: Sie können E-Mail-Vorlagen erstellen, die automatisch gesendet werden, sobald ein Formular von einem Nutzer befüllt und abgeschickt wurde. Eine andere E-Mail-Vorlage kann erstellt werden, die automatisch verschickt wird, wenn ein Nutzer von der Warteliste aufrückt. Über eine Mailingfunktion können auch alle Teilnehmer personalisiert gesammelt angeschrieben werden.

Die neuen Webformulare sind sehr flexibel und vielseitig einsetzbar. Sie können mit Veranstaltungen verknüpft werden oder auch ganz unabhängig genutzt werden.

Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung aller Möglichkeiten:

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Externe Inhalte mit iFrames einbinden - Beispiel Podcast "Kurz & Gut"

Über sog. iFrames lassen sich viele verschiedene Inhalte in die Musterwebsite integrieren. iFrames sind so etwas wie "Fenster", über die man in andere Websites hineinschauen kann. Umrahmt von der eigenen Website erscheinen dem Nutzer die Inhalte von anderen Anbietern, zum Beispiel auch von einem Podcast-Player. Hier beschreiben wir, wie das geht.

Die Andachten „Kurz & Gut - die tägliche Dosis Glauben & Kirche“ sind ein gutes Beispiel, dafür, dass sich vielfältigste Inhalte auf einer Seite via iFrame einbinden lassen. Die Andachten sind auf einer Plattform mit einem Podcast-Player hochgeladen. Jetzt noch einpaar Infos zu "Kurz & Gut:

Die kurzen Hörstücke stammen allesamt von erfahrenen und profilierten bayerischen PfarrerInnen und DiakonInnen, die seit vielen Jahren in Radiosendern christliche Tagesimpulse sprechen. Unterhaltsam und mit Tiefgang! Von der Evangelischen Funk-Agentur (efa) produziert laden die Hörimpulse mitten im Alltag dazu ein, gut eine Minute innezuhalten.

So bekommen Sie diese Impulse auf Ihre Website: Gehen Sie auf der Seite, auf der Sie den Podcastplayer integrieren möchten, in den Bearbeitungsmodus. Ergänzen Sie ein zusätzliches Seitenelement, das einen Block enthält, z.B. "Blockauswahl (max 3)". Klicken Sie auf "Formular anzeigen" und füllen Sie das Formular aus.

Kopieren Sie bitte folgenden Link in das Feld Internetadresse:

https://art19.com/shows/a9bd82c9-03ca-4a18-9924-44c18c798347/embed?type…

Aus Datenschutzgründen sollten Sie die Einwilligung des Nutzers einholen, da eine Verbindung zu einem externen Server aufgebaut wird. Dazu müssen Sie lediglich den Eintrag "Vor dem Anzeigen Zustimmung einholen" in dem entsprechenden Auswahlmenü wählen.

 

Auf die gleich Art können Sie auch andere externe Inhalte in Ihre Website integrieren. Hier jedoch noch ein technischer Hinweis: Nicht alle Seitenanbieter erlauben die Einbindung durch iFrames. Wenn ein Seitenbetreiber dies untersagt, erhalten Sie meist eine Fehlermeldung.

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Gedenkenswert: Bilanz nach einem Jahr

Zahlen, Beobachtungen, Analysen

Im Februar 2022 sind am Tag 88 Besucher auf Gedenkenswert, die im Durchschnitt 10 Minuten und 18 Sekunden bleiben und sich dabei 8,5 Seiten ansehen. 59% benutzen ein Smartphone. Der Content besteht aus 971 Seiten, wovon 521 Erinnerungsseiten an Verstorbene sind. Er wurde von bislang insgesamt 453 registrierten User*innen hochgeladen. Dabei haben sich 69 User mit Verweis auf ihren kirchlichen Hintergrund auf der „Experten“-Ebene registrieren lassen, wobei 53 von ihnen Pfarrer*innen der ELKB sind.

Der Interessensschwerpunkt liegt erwartungsgemäß auf den Erinnerungsseiten: 62% Klicks gelten den Gedenkseiten für Verstorbene, 18% den Erfahrungsberichten Trauernder und 12% den Gedanken der Hoffnung. Der erst kürzlich ergänzte Magazinteil mit ausführlicheren Artikeln zieht derzeit 8% der Aufmerksamkeit auf sich.

Die höchsten Tageszugriffszahlen hatten wir zunächst nach zwei innerkirchlichen Werbeaktionen: dem EKD-Newsletter am 30. April und einem Facebook-Post von Landesbischof Bedford-Strom am 10. Juni. Diese Tageswerte wurden dann erst am Ewigkeitssonntag übertroffen. Nach einer gezielten Werbeaktion pendeln sich die Zugriffszahlen immer auf einem höheren Niveau ein als zuvor. Signifikante Anstiege sind auch dann zu verzeichnen, wenn Pfarrer*innen für eine von ihnen durchgeführte Bestattung zeitgleich eine Erinnerungsseite auf Gedenkenswert anlegen. Manche dieser Seiten - hier ein Beispiel - wurden dann innerhalb einer Woche über 300 Mal besucht.

Überdurchschnittliche Aufmerksamkeit finden Erinnerungsseiten für Verstorbene, die ehrenamtlich aktiv bzw. hauptamtliche Mitarbeitende unserer Kirche aktiv waren. So wurde zum Beispiel die Erinnerungen an den Synodalen Matthias Jena oder an den EJB-Mitarbeiter Reinhold Ostermann über 500 aufgerufen.

Der letzte Monat – Januar 2022 – war mit bislang insgesamt mit 2380 Zugriffen und 11.600 Seitenansichten der erfolgreichste.

Über den Link einer Kirchengemeinde – derzeit findet sich auf 39 Gemeinde-Homepages der ELKB ein solcher – erreichen 12% der Besucher unser Portal, über Links die das Gedenkenswert-Team in Facebook-Trauergruppen platziert weitere 11 %. Von der Möglichkeit, ausgewählte Erinnerungsseiten auf die Gemeindehomepage zu übertragen, machen derzeit noch wenige Gemeinden Gebrauch.

Wir gehen davon aus, dass ca. 80% der User*innen in der zweiten Lebenshälfte sind, ein mit Blick auf die Alterszusammensetzung anderer Online-Trauerforen zu erwartender Wert. Ein Kreis von derzeit ca. 120 Intensivnutzer*innen ist insgesamt für ca. 40% der Klicks verantwortlich. Es entsteht gerade so etwas wie eine "Stamm-Community", d.h. User, die laufend verfolgen, ob es neunen Content auf der Seite gibt.

Gedenkenswert wird finanziell gefördert von der Bayerischen Stiftung Hospiz und der Evangelischen Hospizstiftung. Es was in der Endauswahl für den Bayerischen Digitalpreis 2021. Das Portal wird von Vernetzte KIrche im Evangelischen Presseverband Bayern realisiert und Ansprechpartner ist Pfr. Dr. Rainer Liepold.

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Die Toten und der Datenschutz

Die Toten und der Datenschutz

"Darf ich das denn?", fragen immer wieder Menschen, die auf der Trauerplattform Gedenkenswert eine Erinnerungsseite anlegen wollen. Sie sind Freund*innen oder Kolleg*innen des Toten und würden gerne an ihn erinnern. Dieser Mensch war ihnen vertraut und wichtig, aber "...ich bin ja trotzdem nicht mit ihm verwandt!?"

Was den Datenschutz angeht, kann hier weitestgehend Entwarnung gegeben werden. So seltsam es klingt: Toten werden keine Persönlichkeitsrechte mehr zugebilligt. Das bedeutet, dass auch die Datenschutzgesetze, die für Lebende gelten, nicht auf sie übertragen werden können. Es muss also nicht das Privileg der Familienangehörigen oder Erb*innen sein, eine Erinnerungsseite für einen Verstorbenen anzulegen. Rechtlich betrachtet dürfen das auch Freunde, Bekannte, Kolleginnen postum tun. Dabei müssen allerdings die folgende Punkte Berücksichtigung finden:

  • Wer mit dem Posten der Fotos ein wirtschaftlichen Interesses verfolgt, muss die Einstimmung der Erben einholen - mindestens zehn Jahre lang.
  • Das hochgeladene Material darf keinen materiellen Wert darstellen, so dass dessen Verwendung auf Kosten der Vermögensinteressen der Erb*innen ginge. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Lieder einer verstorbenen Musikerin gepostet würden, Fotos eines Models oder Texte einer Autorin. Die Urheber- und Lizenzrechte werden mit dem Tod nämlich nicht hinfällig, sondern gehen an die Erb*innen über.
  • Sobald Fotos hochgeladen werden, sind die Bildrechte zu achten. Wenn z.B. eine Profifotografin oder eine Reporter*in die Aufnahmen gemacht hat, sind diese auch nach dem Tod der abgebildeten Person nicht rechtefrei.
  • Bei Fotos, die den Verstorbenen zusammen mit noch lebenden Menschen zeigen, ist natürlich der Schutz der Daten der Lebenden zu beachten. Neben der verstorbenen Großmutter ihre drei Enkel? Hier greifen dann natürlich die sehr viel strengeren Schutzbestimmungen für die Lebenden!

Aber es geht nicht nur um die rechtlichen Fragen

Digitale Kommunikation birgt Chancen für die Trauergemeinden. Aber sie kann auch zu neuen Aushandlungsproblemen unter Hinterbliebenen führen. Nachdem über viele Jahrzehnte der Tod immer mehr zur "Privatangelegenheit" wurde, kehrt die Trauer jetzt über das Internet in den öffentlichen Raum zurück. Wenn eine größere Zahl von Trauernden eigene Erinnerungen an den Verstorbenen postet, können diese einander wunderbar ergänzen und einen resilienzstärkenden Austausch ermöglichen. Aber es ist auch denkbar, dass sie miteinander konkurrieren oder sogar einander wiedersprechen.

Hier ist Empathie und Fingerspitzengefühl angebracht. So wie wir uns in "echten" Begegnungen mit Trauernden um ein rücksichtsvolles und sensibles Auftreten bemühen, ist auch in digitalen Medien alles zu vermeiden, was als übergriffig oder verletzend erlebt werden kann.

Pfarrer*innen haben auf Gedenkenswert die Möglichkeit, die von ihnen gehaltene Grabrede auf einer Erinnerungsseite zu hinterlegen. Diese Reden werden dann erfreulich oft gelesen. Aber es kann sinnvoll sein, sie vor dem Hochladen nochmal kurz zu überarbeiten: Nicht jedes in der Aussegnungshalle persönlich den engsten Angehörigen zugesprochene Wort eignet sich für einen öffentlich zugänglichen Nachruf.

Sehr positives Feedback aus den Trauergemeinden

Das evangelische Erinnerungsportal Gedenkenswert hat einen "Ärger-melde-Button" und wird laufend redaktionell und seelsorglich begleitet. Bislang ist noch zu keiner einzigen Beschwerde durch Angehörige gekommen. Im Gegenteil: Pfarrer*innen, die mit der Plattform arbeiten, berichten von sehr positiven Reaktionen durch die Hinterbliebenen. Es gibt Erinnerungsseiten, auf denen schon über hundert Kerzen angezündet wurden, wie dieses Beispiel zeigt.

Im Download-Bereich finden Sie einen Flyer, den Sie gerne zum Bestattungsgespräch mit den Angehörigen mitnehmen können. In dieser Netzmarinalie sehen Sie, wie Sie ganz einfach ausgewählte Erinnerungsseiten auf Ihre Gemeindehomepage übertragen können.

Gedenkenswert ist ein Angebot von Vernetzte Kirche im Evangelischen Presseverband Bayern.

 

 

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Taufe per Online-Formular planen

Über eine besondere Website zum Thema Taufe ist es in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern jetzt möglich, die Taufe Ihres Kindes oder Ihre eigene Taufe zu planen: Auf der Tauf-Website der ELKB finden Sie neben vielen wichtigen Informationen und praktischen Tipps rund um das Thema "Taufe", auch ein Online-Formular, über das Sie bei der evangelischen Kirchengemeinde Ihrer Wahl Ihren Wunschtermin anfragen können, sobald Sie sich überlegt haben, wann und wo die Taufe stattfinden soll. In das Formular tragen Sie Ihren Wunschtermin sowie den Namen und das Geburtsdatum des Täuflings ein. Wenn Sie dann noch den Wohnort ergänzen und über ein Menü Ihre Straße und Hausnummer auswählen, erfahren Sie, welche die für Sie zuständige Kirchengemeinde ist, an die Sie Ihre Terminanfrage unter Angabe Ihrer Kontaktdaten über das Formular richten können. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Terminanfrage mit vorbereitenden Informationen für das Taufgespräch zu ergänzen. Falls Sie Fragen zum Thema Taufe haben, auf die Sie auf der Website keine Antworten finden, können Sie diese über das gesonderte Formular "Fragen zur Taufe klären" ebenfalls an die für Sie zuständige Kirchengemeinde stellen.

Als Kirchengemeinde in der ELKB haben Sie die Möglichkeit, das Taufanfrageformular auf Ihrer Musterwebsite Philippus einzubinden. Sie wählen die Seite, auf der das Anfrageformular erscheinen soll,  aus, gehen auf "bearbeiten" und wählen unter "zusätzliche Inhaltselemente" unter der Option "Blockauswahl" das Element "Taufanfrageformular von taufe.bayern-evangelisch.de" aus. Hier tragen Sie noch die ELKB-ID Ihrer Kirchengemeinde ein, die Sie im ELKB-Intranet finden. Falls Sie mehrere "zusätzliche Inhaltselemente" auf der Seite haben, müssen Sie den Taufanfrage-Block noch mit den Pfeilkreuz an die gewünschte Position schieben. Speichern. Fertig. 

Nachdem es dazu eine Rückfrage gab, hier ein Nachtrag vom 17.03.2021 vom Ref. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Publizistik der Evang.-Luth. Kirche in Bayern (PÖP) zum Thema Datenschutz :

Im Formular trägt der/die Anfragende Informationen ein, wählt die zuständige Gemeinde aus. Die Informationen werden dann automatisiert in einer Textnachricht/E-Mail ausgespielt, die als E-Mail an die im System hinterlegte Mailadresse des (ausgewählten) Pfarramtes geschickt wird. Das Formular ist also nur ein Zwischenträger, hier wird nichts erfasst, verarbeitet, gespeichert. Die Informationen werden in einer E-Mail ausgegeben, die allein an das Pfarramt versendet wird. Wir in PÖP erhalten weder diese E-Mail in Kopie noch eine Information über diesen Vorgang noch eine Information über einen Vorgang mit diesem Formular selbst. Wir - also PÖP - sind nicht im Rahmen der Erfassung oder Verarbeitung beteiligt.

Das Pfarramt verfährt mit dieser E-Mail in punkto Datenschutz wie es mit allen E-Mails und persönlichen Daten in E-Mails verfährt. Wenn das Pfarramt diese Daten dann innerhalb des eigenen Informationssystems erfasst oder speichert, dann tut das Pfarramt dies ja im Rahmen der von ihm gesetzten Datenschutzregelungen selbst. Dann ist auch das Pfarramt derjenige, das die Informationen, die gemäß § 17 DSG-EKD bei der Datenerhebung auf Verlangen mitzuteilen sind, Eltern oder Nachfragenden mitteilt. Das Pfarramt ist in der Verantwortung, es gibt keine gemeinsame Verantwortung von P.Ö.P. und Gemeinden im Sinne des § 29 DSG-EKD. 
 

 

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