❌

Normale Ansicht

Gestern empfangen — 03. November 2026 ⏭ Kuketz IT-Security » Blog + Microblog

100 neue Dauerunterstützer für den Kuketz-Blog gesucht

02. November 2026 um 19:45

Warum ich eure Unterstützung braucheKuketz-Blog

Der Kuketz-Blog bietet unabhängige Recherchen, App-Analysen und Empfehlungen rund um Datenschutz und IT-Sicherheit. Alle Inhalte sind kostenlos zugänglich – ohne Werbung, Tracking oder Paywall. Und das soll auch so bleiben.

Doch hinter vielen Beiträgen stecken aufwendige Untersuchungen, technische Tests und gründliche Recherchen. Hinzu kommt die regelmäßige Pflege von Projekten wie der Empfehlungsecke und der Messenger-Matrix. Das alles kostet Zeit und lässt sich langfristig nur mit verlässlicher finanzieller Unterstützung fortführen.

Deshalb habe ich mir für November 2026 ein konkretes Ziel gesetzt: 100 neue Dauerunterstützer für den Kuketz-Blog gewinnen.

Mein November-Ziel: 100 neue Dauerunterstützer

Mein Vorschlag sind 10 € im Monat, am liebsten per Dauerauftrag. Auch 5 € oder ein anderer Betrag helfen. Regelmäßige Beiträge geben mir Planungssicherheit für längerfristige Recherchen und Untersuchungen.

Wer den Kuketz-Blog bereits regelmäßig unterstützt, kann natürlich auch seinen bisherigen Dauerauftrag erhöhen, sofern es finanziell möglich ist. Das zählt zwar nicht zu den 100 neuen Dauerunterstützern, hilft aber ebenfalls, die Finanzierung des Blogs langfristig zu sichern und auszubauen.

Wenn 100 neue Menschen jeweils 10 € monatlich beitragen, würden die regelmäßigen Einnahmen rechnerisch von derzeit rund 3.500 € auf 4.500 € steigen. Damit wäre das nächste Finanzierungsziel erreicht. Wie viel tatsächlich zusammenkommt, hängt von den einzelnen Beiträgen und möglichen Erhöhungen ab.

Ob und mit welchem Betrag du mitmachst, entscheidest du selbst. Auch einmalige Unterstützungen sind willkommen, zählen allerdings nicht zum November-Ziel. Alle Möglichkeiten findest du auf der Unterstützen-Seite.

Wo stehen wir bisher?

Stand 01.11.2026: Rund 635 Menschen unterstützen den Blog regelmäßig. Daraus ergeben sich etwa 3.500 € brutto im Monat. Im Oktober haben mich außerdem rund 55 weitere Menschen unterstützt. Insgesamt gingen in diesem Monat rund 3.820 € brutto ein.

Spendenbarometer

3820 €*
0 €
500 €
1000 €
1500 €
2000 €
2500 €
3000 €
3500 €
4000 €
4500 €
5000 €
5500 €
6000 €
> 6500 €
* Gesamter Zahlungseingang im Oktober 2026 einschließlich einmaliger Unterstützungen

Das Barometer zeigt den gesamten Zahlungseingang im Oktober. Für die Finanzierungsziele sind vor allem die regelmäßigen Monatseinnahmen entscheidend.

Wie viele neue Dauerunterstützer wir gewonnen haben, lässt sich erst durch den Abgleich der Zahlungseingänge aus November und Dezember zuverlässig feststellen. Deshalb gibt es im November keine geschätzten Zwischenstände. Im Januar 2027 ziehen wir Bilanz.

Wohin fließt das Geld?

Die durchschnittlichen monatlichen Betriebsausgaben setzen sich derzeit so zusammen:

  • Server (Blog und Forum): ca. 35 €
  • Testhardware: ca. 100 €
  • E-Mail: ca. 5 €
  • Bankgebühren: ca. 15 €
  • Rechtsberatung: ca. 75 €
  • Autorenhonorare Matthias Eberl: ca. 400 bis 600 € pro Beitrag
  • Steuer- und Buchhaltungssoftware: ca. 15 €
  • Telefon und Internet: ca. 30 €
  • Büromiete: ca. 600 €

Gesamt: ca. 1.275 bis 1.475 € pro Monat. Die Kosten sind Durchschnittswerte, da einzelne Ausgaben unregelmäßig anfallen oder schwanken.

Meine eigene Arbeitszeit und die auf die Einnahmen entfallenden Steuern sind darin nicht enthalten. Die Unterstützung finanziert also nicht nur den Betrieb des Blogs, sondern vor allem die Arbeit hinter den Inhalten.

Was damit möglich wird

Die Unterstützung finanziert nicht nur den Betrieb von Blog und Forum, sondern vor allem die Zeit für unabhängige Recherchen, App-Analysen und die Pflege bestehender Empfehlungen. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit Matthias Eberl und weiteren Gastautoren.

Ab 4.500 € regelmäßigen Monatseinnahmen möchte ich ein Abstimmungsverfahren einführen, bei dem die Leserschaft aus fachlich und technisch umsetzbaren Vorschlägen mitentscheiden kann, welche Apps auf ihr Datensendeverhalten untersucht werden. Langfristig sollen zusätzliche Einnahmen mehr Raum für umfangreiche Untersuchungen schaffen. Gründlichkeit geht dabei vor einer möglichst hohen Veröffentlichungszahl.

Viele unterstützen, alle profitieren

Mir ist wichtig, dass der Kuketz-Blog für alle kostenlos zugänglich bleibt – auch für Menschen, die selbst nichts beitragen können oder möchten. Niemand soll auf unabhängige Informationen zu Datenschutz und IT-Sicherheit verzichten müssen, weil das Geld dafür fehlt.

Wer den Blog finanziell unterstützt, tut das nicht nur für sich selbst, sondern ermöglicht auch anderen den kostenlosen Zugang zu Recherchen, Analysen und Empfehlungen. Dass bereits Hunderte Menschen diese Arbeit regelmäßig unterstützen, ist für mich alles andere als selbstverständlich. Es zeigt, dass ein unabhängiger Blog auch ohne Werbung, Tracking und Paywall bestehen kann. Genau das möchte ich langfristig erhalten.

Wenn dir meine Arbeit hilft und du etwas beitragen möchtest, würde ich mich freuen, wenn du im November dazukommst. Eine direkte SEPA-Überweisung ist eine besonders datensparsame Möglichkeit:

Banküberweisung und Dauerauftrag

Regelmäßige Beiträge machen die Arbeit am Blog planbarer. Höhe und Rhythmus der Unterstützung bestimmst du selbst.

SEPA-QR-Code anzeigen

QR-Code für eine SEPA-Überweisung

Weitere Möglichkeiten

Inhaber
Mike Kuketz
IBAN
DE93120300001310256902
BIC
BYLADEM1001
Bank
Deutsche Kreditbank AG (DKB)

Vielen Dank an alle, die den Kuketz-Blog schon heute ermöglichen, Beiträge weiterempfehlen oder sich mit ihrem Wissen einbringen. Ohne euch wäre vieles von dem, was hier in den vergangenen Jahren entstanden ist, nicht möglich gewesen. Und ich freue mich über alle, die im November dazukommen.


👇

kuketz-blog.de wird vollständig durch Spenden unserer Leser getragen. Unterstütze auch du unsere Arbeit und werde Teil dieser großartigen Community! ❤️

Kommentar: Die bedrohte Zukunft – wer soll sich noch an Regeln halten?

01. November 2026 um 19:45

EinleitungDie bedrohte Zukunft

Der ehemalige Google-Chef Eric Schmidt wurde bei einer Abschlussfeier an einer US-Universität ausgebuht. Die Studierenden waren mit seinen Aussagen über Künstliche Intelligenz (KI) und deren Auswirkungen auf ihre Zukunftschancen nicht einverstanden. Schmidt sprach die berechtigten Ängste der Studierenden an, zum Beispiel die Angst von Berufseinsteigern vor geringeren Jobchancen durch KI, dem Klimawandel und der gesellschaftlichen Spaltung durch soziale Medien. Schmidt »ermutigte« die Studierenden, eine aktive Rolle beim KI-Hype zu spielen, statt nur abzuwarten, was passiert. Anders ausgedrückt: Dort stand ein Vertreter jener Generation, die aktiv an den Technologien mitgewirkt hat, die diese Ängste hervorrufen. Damit nicht genug: Seine »Ermutigung« ist nichts anderes als die nett formulierte Erwartung, nach den Regeln von Big Tech zu spielen. Damit wälzt er die Aufgabe und Verantwortung, die unbeabsichtigten gesellschaftlichen Kollateralschäden zu beheben, die diese Technologie erzeugt hat, an die nächste Generation ab.

In diesem Kommentar geht es um den gesellschaftlichen Widerspruch, der entsteht, wenn die »Mächtigen einer Generation« eine Technologie als nicht durch Regeln und Gesetze kontrollierbar erklären – eben weil sie selbst davon profitieren – und die Folgen der nächsten Generation überlassen. Denn dadurch entzieht man ihnen gleichzeitig die bewährten Werkzeuge zur Gestaltung in einer Demokratie – Gesetze und Regeln.

Die da oben machen was sie wollen?

Ein Schwenk nach Deutschland: In der Markus-Lanz-Sendung »Zwischen Fortschritt und Kontrolle: Welche Regeln braucht KI?« wurden die gleichen Gefahren und Ängste diskutiert – auch das Eric-Schmidt-Video wurde gezeigt. In der Runde saßen ein KI-Unternehmer und -Forscher, der Manager eines Robotikunternehmens und ein Kolumnist sowie eine Ethikerin. Es waren also Menschen dabei, die sich beruflich mit künstlicher Intelligenz beschäftigen, ihre Entwicklung vorantreiben, sie wirtschaftlich begleiten oder an ihr teilhaben. Ihre Perspektiven sind wichtig. Sie wissen, welche Möglichkeiten die Technologie eröffnet. Aber sie sind nicht einfach neutrale Beobachter.

Ihre berufliche Stellung verbindet sie mit einer Entwicklung, von der sie selbst profitieren können. Das bedeutet nicht, dass ihre Argumente deshalb falsch sind. Es bedeutet jedoch, dass eine wichtige Frage gestellt werden muss: Wie sprechen Menschen über die gesellschaftlichen Folgen einer Technologie, wenn sie zugleich Teil jener Entwicklung sind, über deren Folgen sie reden?

Deshalb war auffällig, wer nicht in der Runde saß: diejenigen, die es betrifft. Das waren die Menschen, die sich bei Eric Schmidt lautstark zu Wort gemeldet haben. Menschen, die sich um ihre Zukunft sorgen, weil sie befürchten, dass ihre Ausbildung durch KI an Wert verliert. Diese »vernünftige Zukunftsangst« wird auch bei Markus Lanz mit viel Fortschrittsgläubigkeit befeuert: die Unvermeidlichkeit und die Gefahren der KI-Entwicklung, technischer Fortschritt als Naturgesetz und die These, dass Technik nur durch andere Technik sicher werden kann.

Also, wenn wir versuchen, die ganz klar auch vorhandenen Gefahren nur mit Regeln, Verboten, Registrierung, Berichtspflicht usw. zu zu begegnen, ja, dann wird das nicht klappen. (…) Das heißt, wir müssen die richtige Technologie haben, die die Sicherheit hervorbringt und brauchen keine Regeln.

Quelle: (Markus Lanz Vom 20. Oktober 2026 – Cyberangriffe Durch KI-Agenten, o. D.)

Die Frage ist dabei nicht der technische Fortschritt an sich, sondern die Entscheidung über ihre gesellschaftliche Gestaltbarkeit. Es geht auch um die Übernahme von Verantwortung: Wer, wie Eric Schmidt, über gesellschaftliche Flurschäden spricht, muss auch seine eigene Rolle dabei betrachten.

Dabei mangelt es nicht an Verständnis für die Situation junger Menschen. Hier gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied: Eine Generation kann die Ängste junger Menschen durchaus verstehen und ihnen zustimmen, ohne die Machtverhältnisse, die diese Ängste hervorrufen, infrage zu stellen. Das Grundproblem dabei ist, dass man – wie bei der Lanz-Runde – Kommunikation mit Beteiligung verwechselt.

Die Konsequenz ist eine »moderierte Hilflosigkeit« bei jungen Menschen: »Die da oben machen ohnehin, was sie wollen.«.

Eine gefährliche Erzählung

Die Diskussion in der Lanz-Runde über die Möglichkeiten von KI sowie die Frage, ob die KI-Doom-Vorhersagen zutreffen, zeigt vor allem eines: Es herrscht keine Klarheit über die Möglichkeiten von KI. Die Informationen über die Fähigkeiten stammen hauptsächlich von den Herstellern selbst. Hätten wir Klarheit, müsste man diese Diskussion nicht führen. Damit fehlt es der Annahme: »Nur Technologie, nicht Regulatorik könne die KI-Bedrohung entschärfen.« (Jerzy, 2026) aber ebenso an Gewissheit – denn wie wollen wir das überhaupt beurteilen?

Es ist ein wiederkehrendes Erzählmuster bei Big Tech – von Social Media bis KI: Technische Selbstkontrolle und freiwillige Regeln werden als Alternative zu einer verbindlichen, demokratisch legitimierten Gesetzgebung präsentiert. Die Erzählung lautet, die Demokratie sei unfähig, Technik zu regulieren.

Damit sollen technische Sicherheitskontrollen nicht kleingeredet werden. Sie können zwar eine technisch richtige Antwort liefern, beantworten aber nicht die gesellschaftliche Frage: Wer entscheidet, welche Regeln gelten? Und wie können wir sicher sein, dass diese eingehalten werden? Technische Sicherheit beantwortet nicht automatisch die Frage, ob der Einsatz einer Technologie rechtmäßig, verhältnismäßig und demokratisch legitimiert ist.

Es gibt Regeln für KI

KI ist ein Produkt wie jedes andere. Es gibt bereits die europäische KI-Verordnung. Es mangelt auch nicht an Digitalgesetzen – sie müssten nur durchgesetzt werden.

Noch schlimmer ist jedoch, dass die Erzählung »Demokratie kann KI nicht regulieren« im Kern demokratiefeindlich ist. Sie untergräbt das Vertrauen in demokratische Institutionen und Gesetze – im Kleinen wie im Großen. Denn Menschen müssen Demokratie als aktiv handlungsfähig erleben – in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Infrastruktur, Gesundheit, Sicherheit und Grundrechten.

Denn hinter dieser Erzählung lauert letzlich die Frage: Wozu ist Demokratie gut, wenn sie keine lebensverändernden Entwicklungen gestalten und menschliche Existenzen schützen kann?

Demokratisches Generationenversprechen

Die Annahme, dass KI nicht durch Gesetze reguliert werden könne, würde ein unausgesprochenes demokratisches Generationenversprechen brechen. Warum ein Generationenversprechen? Weil jede Generation in einer Ordnung leben soll, in der sie nicht der Willkür Mächtiger (oder Technologie) ausgeliefert ist, ihre Rechte einklagen kann und an der Gestaltung ihrer Zukunft politisch mitwirkt. Der demokratische Rechtsstaat ist Garant für dieses Versprechen und damit für gesellschaftliche Stabilität. Dazu gehört auch die Sicherung der Zukunft. Das demokratische Versprechen besteht zwar nicht darin, jede Gefahr im Voraus auszuschließen, aber eine faire Möglichkeit, seine Existenz durch Arbeit zu bestreiten, fällt sicher darunter.

Es geht um die menschliche Erfahrung, dass gesellschaftliche Entscheidungen nicht allein durch Tech-Milliardäre, technische Sachzwänge oder Forschungsinteressen bestimmt werden. Sie müssen weiterhin öffentlich, politisch und rechtlich überprüfbar sowie durchsetzbar sein.

Das bedeutet für die KI-Debatte: Wenn eine Technologie erhebliche Auswirkungen auf Freiheit, Gleichheit, Arbeit, Bildung oder politische Meinungsbildung hat, dann stellt sich nicht nur eine technische, sondern auch eine verfassungsrechtliche Frage.

Da es sich um eine verfassungsrechtliche Frage handelt, müssen allen Generationen auch alle Instrumente der Demokratie zur Verfügung stehen. Genau das ist jedoch nicht der Fall, wenn man jungen Menschen die Werkzeuge zur politischen Mitgestaltung bei KI entzieht, einschränkt oder für nicht anwendbar erklärt. Dazu gehört auch, bestimmte Technologien, Anwendungsfälle und deren Auswirkungen zu verbieten. Wer nun denkt, Verbote seien etwas Schlechtes – auch das schwingt in der Aussage »KI kann nicht durch Gesetze reguliert werden« mit – sollte Folgendes überlegen: Ist das Verbot von Kinderarbeit gesellschaftlich etwas Schlechtes?

Und damit schließt sich der Kreis. Denn wem stellen man diese Frage? Dem Fabrikbesitzer, der ein Interesse an billiger Arbeitskraft hat oder den Kindern, die unter diesen Bedingungen arbeiten müssen? Die Antwort darauf entscheidet darüber, wessen Interessen wir bei der Regulierung von KI in den Mittelpunkt stellen: die Interessen derer, die von ihr profitieren, oder die Interessen derer, die mit ihren Folgen leben müssen.

Fazit

Noch einmal zurück zu Eric Schmidt und den Buhrufen. Daran lässt sich gut zeigen, was wir haben und was wir verlieren könnten. Machen wir uns die Situation klar: Die Studierenden machen sich existenzielle Sorgen, ob sie ihr Leben als Berufseinsteiger mit einem Job bestreiten können, während KI zunehmend Aufgaben und Arbeitsplätze übernehmen könnte. Ein Vertreter jener Generation, deren Technologie für diese Zukunftsängste verantwortlich ist, bot keine Lösung. Er stellte vielmehr eine Erwartung an die Studierenden: Die Technologie sei nun mal da und man müsse nach ihren Regeln spielen. Es war keine Aufforderung, die Technologie mit demokratischen Mitteln an die Bedürfnisse junger Menschen anzupassen. Es war genau das Gegenteil: »Passt euch der Technologie an!«. Beim KI-Hype mitzumachen und an der Technologie mitzuarbeiten ist eben nicht dasselbe, wie eine Technik demokratisch zum Wohle der Gesellschaft einzuhegen. Wäre dem so, wäre Schmidt nicht ausgebuht worden, denn Social Media könnte Gesellschaften gar nicht spalten, da es die Algorithmen der Aufmerksamkeitsökonomie gar nicht gäbe.

Trotz dieser Botschaft blieb es bei Buhrufen. Die Studierenden widersprachen lautstark, jedoch innerhalb der Formen demokratischen Protests. Darin erkennen wir, was wir leicht für selbstverständlich halten. Selbst wer sich in seinen Lebensperspektiven bedroht sieht, kann darauf vertrauen, dass Konflikte politisch ausgetragen und gesellschaftliche Verhältnisse demokratisch verändert werden können.

Genau dieses Vertrauen steht auf dem Spiel, wenn jungen Menschen gesagt wird, dass sich KI nicht mit demokratischen Gesetzen regulieren lasse. Denn wer demokratische Regeln respektieren soll, muss auch darauf vertrauen können, dass diese Regeln wirksam sind. Wenn aber ausgerechnet die Bedingungen der eigenen Zukunft der demokratischen Gestaltung entzogen sein sollen, wird dieses Vertrauen untergraben.

Damit bricht man das demokratische Generationenversprechen, dass auch die nächste Generation ihre Zukunft mitgestalten kann, statt sich bloß den Entscheidungen und Technologien ihrer Vorgänger anpassen zu müssen. Wenn demokratische Regeln keine wirksame Möglichkeit mehr bieten, die eigene Zukunft zu gestalten, stellt sich irgendwann die Frage: Warum sollte man sich noch an sie halten?


👇

kuketz-blog.de wird vollständig durch Spenden unserer Leser getragen. Unterstütze auch du unsere Arbeit und werde Teil dieser großartigen Community! ❤️

Kommentar: Das Internet verkommt zur Müllhalde – und fast alle machen mit

Bullshit als GeschäftInternet wird zur Müllhalde

Manchmal frage ich mich, ob manche Menschen eigentlich noch sinnvollen Tätigkeiten nachgehen oder nur noch damit beschäftigt sind, das Internet zuzumüllen. Vor wenigen Tagen landeten wieder einmal zwei E-Mails in meinem Postfach, die ziemlich gut zeigen, was im Netz mittlerweile schiefläuft. In der ersten bietet mir ein angeblicher Marketing-Spezialist Geld dafür, dass ich im Kuketz-Blog sogenannte Dofollow-Links zu einem Unternehmen platziere. Einen passenden Artikel würde man gleich mitliefern. Ich müsste ihn lediglich veröffentlichen und die gewünschten Links einbauen.

In der zweiten E-Mail geht es um negative Trustpilot-Bewertungen. Man bietet mir an, auszurechnen, wie viel besser der Bewertungsschnitt aussehen würde, wenn kritische Einträge verschwinden. Ob der Anbieter diese überhaupt entfernen könnte, bleibt offen. Viel interessanter finde ich allerdings, welches Geschäftsmodell dahintersteckt. Da wird so getan, als wäre ein möglichst hoher Trustpilot-Score ein verlässlicher Maßstab für die Qualität oder Seriosität eines Unternehmens. Dabei sagt eine solche Kennzahl für sich genommen herzlich wenig aus.

Die einen wollen sich mit gekauften Links Glaubwürdigkeit verschaffen, die anderen verkaufen Reputationskosmetik auf einer kommerziellen Bewertungsplattform. Offenbar kann man mit solchen Tätigkeiten inzwischen seinen Lebensunterhalt verdienen. Was für eine kaputte Internetwirtschaft.

Gekaufte Glaubwürdigkeit

Hinter solchen Angeboten steckt eine ganze Industrie, die sich darauf spezialisiert hat, Suchergebnisse, Bewertungen und öffentliche Wahrnehmung zu beeinflussen. Natürlich ist Suchmaschinenoptimierung (SEO) nicht grundsätzlich verwerflich. Wer gute Inhalte erstellt, möchte schließlich auch gefunden werden. Problematisch wird es dort, wo mit gekauften Verlinkungen, künstlich aufgeblähten Texten und anderen Tricks versucht wird, Suchergebnisse zu manipulieren. Selbst Google stuft entsprechende Praktiken ausdrücklich als Link-Spam ein, sofern bezahlte Links zur Rankingmanipulation eingesetzt und nicht entsprechend gekennzeichnet werden. Trotzdem werden Webseitenbetreiber regelmäßig mit solchen Angeboten belästigt. Ähnlich sieht es bei Online-Bewertungen aus. Eigentlich sollen sie anderen Menschen helfen, Produkte und Dienstleistungen besser einzuschätzen. Doch welchen Wert haben sie noch, wenn Unternehmen negative Kritik möglichst verschwinden lassen und positive Bewertungen künstlich erzeugen wollen? Die EU hat bestimmte Manipulationen von Verbraucherbewertungen längst ausdrücklich untersagt. Trotzdem scheint es genügend Nachfrage nach solchen Dienstleistungen zu geben. Statt bessere Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, wird Geld dafür ausgegeben, die öffentliche Wahrnehmung zu beeinflussen. Hauptsache, der äußere Eindruck stimmt.

Besonders absurd finde ich, wie viel Arbeit und Geld mittlerweile darauf verwendet werden, Inhalte für Suchmaschinen statt für Menschen zu produzieren. Wer nach einer technischen Problemlösung sucht, kennt das Problem. Man landet auf Webseiten mit endlosen Einleitungen, Affiliate-Links, Werbebannern und Texten, die sich ständig wiederholen. Die eigentliche Antwort versteckt sich irgendwo dazwischen, falls es überhaupt eine gibt. Hauptsache, die Webseite taucht möglichst weit oben in den Suchergebnissen auf. Was als Werkzeug zum Auffinden von Informationen gedacht war, hat eine Industrie hervorgebracht, die das Netz mit suchmaschinenoptimiertem Müll füllt. Und wir sollen uns anschließend durch diesen Müll kämpfen, um die wenigen brauchbaren Informationen herauszufiltern. Manchmal habe ich den Eindruck, dass ein erheblicher Teil des Internets inzwischen nur noch damit beschäftigt ist, sich selbst zu vermarkten.

Das Netz als Geldmaschine

Wer das Internet in den 1990er- oder frühen 2000er-Jahren kennengelernt hat, erinnert sich vielleicht noch daran, wie spannend dieser digitale Raum einmal war. Kleine Webseiten, persönliche Blogs, Foren, selbst gebaute Projekte und Menschen, die ihr Wissen einfach deshalb geteilt haben, weil sie anderen helfen wollten. Man konnte sich stundenlang durch das Netz klicken und immer wieder etwas Neues entdecken. Nicht alles war schön, übersichtlich oder technisch ausgereift. Aber vieles war eigenständig, persönlich und nicht bis ins letzte Detail kommerziell durchoptimiert. Natürlich gab es auch damals Spam, Betrug und Werbung. Ich will die Vergangenheit nicht verklären. Aber das Verhältnis hat sich aus meiner Sicht grundlegend verschoben. Früher waren kommerzielle Interessen ein Teil des Internets. Heute bestimmen sie vielerorts dessen Spielregeln.

Der Autor Cory Doctorow hat für diese Entwicklung den Begriff Enshittification populär gemacht. Er beschreibt, wie digitale Plattformen zunächst einen echten Mehrwert bieten, Nutzer an sich binden und anschließend zunehmend versuchen, möglichst viel Geld aus ihnen herauszupressen. Mehr Werbung, schlechtere Nutzererfahrung, stärkere Einschränkungen und immer neue Möglichkeiten, menschliches Verhalten wirtschaftlich auszuschlachten. Dazu passt der Überwachungskapitalismus, den Shoshana Zuboff beschrieben hat. Unser Verhalten wird erfasst, analysiert und wirtschaftlich verwertet. Tracking, Profilbildung und personalisierte Werbung gehören fest zu vielen dieser Geschäftsmodelle. Gleichzeitig entscheiden Algorithmen darüber, welche Inhalte wir sehen. Dabei setzen sich häufig nicht die informativsten oder glaubwürdigsten Beiträge durch, sondern diejenigen, die besonders viel Aufmerksamkeit erzeugen. Empörung, Provokation und belanglose Unterhaltung funktionieren unter solchen Bedingungen oft besser als sachliche Informationen. Das Internet ist vielerorts zu einer Aufmerksamkeitsökonomie geworden, in der unsere Zeit und unsere Daten die eigentliche Ware sind. Und die Unternehmen verkaufen uns diese Entwicklung auch noch als Verbesserung der Nutzererfahrung.

Hinzu kommt die zunehmende Verrohung des Umgangstons. Wer sich durch Kommentarspalten und soziale Netzwerke bewegt, begegnet nicht selten Beleidigungen, Hass und Hetze. Statt sachlich zu diskutieren, werden Menschen persönlich angegriffen, diffamiert oder bedroht. Besonders bitter ist, dass solche Inhalte häufig auch noch Aufmerksamkeit und Reichweite bekommen. Wer möglichst laut provoziert, wird eher wahrgenommen als jemand, der sich um eine vernünftige Diskussion bemüht. Ich finde es erschreckend, wie selbstverständlich dieser Umgangston mittlerweile geworden ist. Das Internet sollte Menschen miteinander verbinden und nicht dazu beitragen, dass sie sich gegenseitig niedermachen.

Mit generativer KI wird das Problem noch größer. Texte, Bilder und ganze Webseiten lassen sich automatisiert in gewaltigen Mengen produzieren. Das Ergebnis ist häufig sogenannter AI Slop, also minderwertiger, massenhaft erzeugter KI-Inhalt. Vorhandene Informationen werden neu zusammengemischt, umformuliert und anschließend wieder veröffentlicht. Möglichst billig, möglichst schnell und möglichst viel. Ob dabei tatsächlich neues Wissen entsteht, interessiert offenbar kaum jemanden, solange die Inhalte Klicks erzeugen oder in Suchmaschinen auftauchen. KI ist dabei nicht grundsätzlich das Problem. Die Technologie kann durchaus hilfreich sein. Aber wenn eine Internetwirtschaft vor allem Reichweite und Masse belohnt, kommt die Möglichkeit, Inhalte nahezu beliebig automatisiert zu erzeugen, natürlich gerade recht. Das Netz wird mit immer mehr austauschbaren Artikeln, Bildern und Videos geflutet, während es schwieriger wird, echte Erfahrungen, unabhängige Tests und sorgfältig recherchierte Informationen zu finden. Was nützt uns diese Masse an Inhalten, wenn wir immer mehr Zeit darauf verwenden müssen, überhaupt noch etwas Brauchbares zu entdecken?

Und unsere Kinder?

Was mich an dieser Entwicklung besonders traurig macht, ist der Gedanke, mit welchem Internet unsere Kinder heute aufwachsen. Sie lernen das Netz häufig gar nicht mehr als offenen Raum kennen, den man neugierig und selbstbestimmt erkunden kann. Stattdessen findet ein erheblicher Teil ihres digitalen Alltags innerhalb weniger großer Plattformen statt. Dort entscheiden Algorithmen darüber, welche Videos, Bilder und Beiträge sie sehen. Werbung und Unterhaltung verschwimmen, Influencer vermarkten Produkte und Inhalte werden gezielt darauf optimiert, möglichst lange Aufmerksamkeit zu binden. Dazu kommen manipulierte Bilder, fragwürdige Informationen, Hass und Hetze sowie zunehmend KI-generierter Müll. Kinder werden schon früh mit einer digitalen Umgebung konfrontiert, in der wirtschaftliche Interessen praktisch überall mitspielen. Wie problematisch das sein kann, zeigt auch die Europäische Kommission, die unter anderem vor suchtfördernden Plattformmechanismen und den Risiken algorithmischer Empfehlungssysteme für Minderjährige warnt.

Dabei könnte das Internet für Kinder etwas ganz anderes sein. Ein Ort zum Entdecken, Lernen, Experimentieren und Austauschen. Ein Raum, in dem sie eigene Interessen entwickeln, Wissen finden und kreativ werden können. All das ist weiterhin möglich, aber man muss diese Möglichkeiten zwischen Werbung, algorithmisch zusammengestellten Inhalten und kommerziellen Angeboten erst einmal finden. Besonders bitter finde ich, dass viele Kinder vermutlich gar nicht mehr nachvollziehen können, dass das Internet einmal anders funktioniert hat. Für sie ist es selbstverständlich, dass Inhalte vorsortiert werden, Werbung überall auftaucht und wenige große Konzerne darüber bestimmen, was sichtbar ist. Sie wachsen mit einem Netz auf, in dem man ständig hinterfragen muss, ob eine Information tatsächlich hilfreich ist oder jemand damit lediglich Geld verdienen möchte. Ich finde das erschreckend, gerade weil wir Erwachsenen diese Entwicklung seit Jahren beobachten und trotzdem weitgehend hinnehmen.

Das Internet zurückholen

Natürlich gibt es weiterhin großartige Projekte, unabhängige Blogs, engagierte Entwickler, freie Software, die Wikipedia und dezentrale Netzwerke wie das Fediverse. Menschen, die Wissen teilen, ohne sofort ein Geschäftsmodell daraus machen zu wollen. Menschen, die Software entwickeln, weil sie ein Problem lösen möchten. Und Menschen, die sich bewusst gegen Tracking, Plattformabhängigkeiten und die zunehmende Kommerzialisierung stellen. Genau solche Angebote sollten wir unterstützen, anstatt unsere gesamte digitale Kommunikation und Informationsversorgung einigen wenigen Konzernen zu überlassen. Wir können unabhängige Webseiten direkt besuchen, Blogs verlinken, freie Software nutzen und Dienste bevorzugen, die unsere Privatsphäre respektieren. Allerdings reicht es nicht, die Verantwortung allein den Nutzern zuzuschieben. Auch die Politik muss endlich dafür sorgen, dass marktbeherrschende Plattformen ihre Stellung nicht immer weiter ausnutzen können und echte Alternativen eine Chance bekommen.

Ich betreibe den Kuketz-Blog seit vielen Jahren aus Überzeugung. Hier wird es auch künftig keine gekauften Dofollow-Links, versteckten Empfehlungen oder Gefälligkeitsartikel geben. Nicht alles muss käuflich sein. Und nicht jede Webseite muss bis zum letzten Klick wirtschaftlich ausgeschlachtet werden. Vielleicht ist das in einer Internetwirtschaft, in der sich gefühlt alles nur noch um Reichweite, Werbung und Monetarisierung dreht, inzwischen eine ungewöhnliche Haltung geworden. Für mich ist es schlicht selbstverständlich, dass Leser darauf vertrauen können müssen, dass meine Empfehlungen nicht gekauft sind.

Wir haben mit dem Internet etwas geschaffen, das Menschen weltweit verbinden und Wissen nahezu grenzenlos zugänglich machen kann. Statt diese Möglichkeiten vernünftig zu nutzen, haben wir zugelassen, dass immer größere Teile des Netzes von kommerziellen Interessen bestimmt werden. Werbung, Manipulation, Hass und Hetze gehören für viele längst zum digitalen Alltag. Was mich daran fast genauso ärgert wie die Entwicklung selbst, ist die Selbstverständlichkeit, mit der wir das alles hinnehmen.

Ich wünsche mir kein Internet aus den 1990er-Jahren zurück. Ich möchte einfach eines, in dem man etwas lernen, sich austauschen und auch mal unterschiedlicher Meinung sein kann, ohne ständig mit Werbung, Manipulation oder Beschimpfungen konfrontiert zu werden. Dass sich das inzwischen wie ein ziemlich hoher Anspruch anhört, finde ich traurig genug. Vor allem aber möchte ich nicht, dass unsere Kinder irgendwann glauben, das Internet könne gar nicht anders sein.


👇

Die Arbeit von kuketz-blog.de wird zu 100% durch Spenden unserer Leser ermöglicht. Werde Teil dieser Community und unterstütze auch du unsere Arbeit mit deiner Spende! ❤️

EU und USA: Grenzsicherheit als Türöffner für mehr Datenaustausch?

Die EU und die USA planen einen weitreichenden Austausch personenbezogener Daten von Reisenden. Auch biometrische Informationen wie Fingerabdrücke können betroffen sein. Hintergrund sind Forderungen der USA, die den Abschluss zusätzlicher Sicherheitsabkommen zur Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Visa-Waiver-Programm machen. Die USA machen die Visafreiheit damit zum Druckmittel für zusätzliche staatliche Datenzugriffe.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) warnt vor unzureichenden Schutzmaßnahmen. Besonders problematisch sind die weit gefassten Voraussetzungen für Datenabfragen, mögliche Weiterverwendungen und offene Fragen beim Rechtsschutz.

Wer entscheidet eigentlich, wer verdächtig ist?

Das geplante Rahmenabkommen ermöglicht automatisierte Abfragen nationaler Informationssysteme zur Überprüfung von Reisenden. Grundlage können auch Risikobewertungen sein, etwa anhand von Trendanalysen verdächtiger Aktivitäten. Doch nach welchen Kriterien wird jemand zum Sicherheitsrisiko erklärt? Und wie lässt sich verhindern, dass Menschen aufgrund statistischer Auffälligkeiten ins Visier geraten?

Welche nationalen Datenbanken tatsächlich einbezogen werden, soll erst in zusätzlichen Vereinbarungen zwischen den USA und einzelnen EU-Staaten geregelt werden. Auch die Kontrolle nach einer Datenübermittlung wirft Fragen auf. Informationen können unter bestimmten Voraussetzungen an weitere Behörden gelangen. Wie Betroffene solche Datenflüsse nachvollziehen und gegen fehlerhafte Verdächtigungen vorgehen können, bleibt unzureichend geklärt.

Das Abkommen ist noch nicht in Kraft. Es schafft auch noch keine eigenständige Rechtsgrundlage für konkrete Datenübermittlungen. Dafür sind weitere bilaterale Vereinbarungen erforderlich.

Unsere Einschätzung

Wieder einmal wird unter dem Schlagwort »Sicherheit« über zusätzliche staatliche Datenzugriffe verhandelt. Dabei zeigt bereits die Verarbeitung von Fluggastdaten, wie weitreichend staatliche Datensammlungen im Reiseverkehr sein können. Nun sollen weitere nationale Datenbestände für grenzüberschreitende Behördenabfragen erschlossen werden. Welche Daten tatsächlich zugänglich werden, wer deren Weiterverarbeitung kontrolliert und wie Betroffene ihre Rechte durchsetzen können, bleibt in wesentlichen Punkten offen. Auch der konkrete Sicherheitsgewinn ist nicht ausreichend belegt.

Die USA nutzen die Visafreiheit als Druckmittel für zusätzliche Datenzugriffe. Und die EU scheint bereit, sich darauf einzulassen. Unter dem Deckmantel der Grenzsicherheit werden Grundrechte zur Verhandlungsmasse. Statt sich dem Druck aus Washington zu beugen, sollte die EU diesem Datenhandel eine klare Absage erteilen.


👇

Der Betrieb von kuketz-blog.de wird vollständig durch die Unterstützung unserer Leser ermöglicht. Hilf auch du mit und werde Teil unserer Community! ❤️

Deutschland: Digitale Souveränität? Auf dem Papier vielleicht

Seit Jahren reden Politik und Verwaltung von digitaler Souveränität. In der Praxis werden derweil weiter Microsoft-Lizenzen eingekauft, proprietäre Plattformen eingeführt und bestehende Abhängigkeiten zementiert.

Eine neue Studie der Universität Bonn und des Vodafone Instituts liefert dazu ernüchternde Zahlen: Deutschland erreicht im »Digital Dependence Index« einen Abhängigkeitswert von 0,73. Bei Software-Plattformen wie Betriebssystemen, Browsern und Suchmaschinen liegt der europäische Durchschnitt sogar bei 0,98 – auf einer Skala, bei der 1 vollständige Abhängigkeit bedeutet. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2023 – untersucht wurde die Entwicklung seit 2010.

Überraschend ist das aus meiner Sicht nicht. Wer über Jahre seine IT-Infrastruktur auf wenige Anbieter ausrichtet, schafft Abhängigkeiten, aus denen er später nur schwer wieder herauskommt. Geschlossene Formate, proprietäre Schnittstellen und hohe Wechselkosten sorgen dafür, dass Alternativen zwar existieren, ein Umstieg aber immer aufwendiger wird.

Besonders widersprüchlich ist das Verhalten der öffentlichen Verwaltung. Dort wird digitale Souveränität gerne als strategisches Ziel ausgegeben. Bei konkreten Beschaffungsentscheidungen spielen offene Standards, Interoperabilität und die langfristige Unabhängigkeit von einzelnen Herstellern aber häufig eine untergeordnete Rolle. Statt bestehende Abhängigkeiten abzubauen, werden sie mit neuen Verträgen auf Jahre hinaus verlängert.

Dabei geht es nicht darum, grundsätzlich auf Software aus den USA oder anderen Ländern zu verzichten. Entscheidend ist, dass ein Anbieterwechsel technisch und wirtschaftlich möglich bleibt. Dafür braucht es offene Schnittstellen, tatsächlich nutzbare Exportmöglichkeiten, quelloffene Alternativen und eine Ausstiegsstrategie, die bereits bei der Beschaffung mitgedacht wird. Mit dem Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) gibt es bereits eine Initiative, die genau solche Alternativen stärken soll.

Unsere Einschätzung

Es ist inzwischen immer dieselbe Posse: Die nächste Studie warnt vor digitalen Abhängigkeiten, die nächste Strategie verspricht »digitale Souveränität« und auf der nächsten Konferenz wird wieder darüber geredet, wie wichtig Unabhängigkeit doch sei. Bei der konkreten IT-Beschaffung bleibt dann meist alles beim Alten. Weiter Microsoft, weiter proprietäre Plattformen, weiter langfristige Abhängigkeiten. Das Schlagwort »digitale Souveränität« wird seit Jahren bei jeder Gelegenheit herausposaunt, während mit öffentlichen Geldern genau die Abhängigkeiten zementiert werden, die man angeblich abbauen will. Irgendwann reicht es nicht mehr, das Problem immer wieder zu benennen. Wer digitale Souveränität fordert, muss auch entsprechend handeln. Alles andere ist politisches Theater, das kein Ende zu nehmen scheint.


👇

kuketz-blog.de wird vollständig durch Spenden unserer Leser getragen. Unterstütze auch du unsere Arbeit und werde Teil dieser großartigen Community! ❤️

Frankreich: DNS-Sperren treiben Quad9 zum Rückzug

Frankreich verliert einen weiteren DNS-Dienst. Die gemeinnützige Schweizer Stiftung Quad9 kündigt ihren Rückzug zum 24. November 2026 an. Hintergrund ist eine französische Gerichtsentscheidung zugunsten des Sportrechteinhabers beIN und der Druck durch zahlreiche weitere Verfahren. Quad9 soll Domains sperren, über die nach Darstellung des Rechteinhabers unerlaubt Sportübertragungen angeboten werden.

Im aktuellen Verfahren hat ein Pariser Gericht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro pro Tag bis zum 14. November festgesetzt. Nach Berechnung von Quad9 summiert sich das auf 24.000 Euro, zuzüglich der Kosten für die Rechtsverteidigung. Hinzu kommen laut Stiftung rund 20 weitere anhängige Verfahren, in denen Sperren für Hunderte Domains verlangt werden. Für einen gemeinnützigen Anbieter ist das ein erhebliches finanzielles Risiko.

Frankreich setzt am falschen Ende an

Quad9 betreibt einen kostenlosen DNS-Resolver, der Domainnamen in IP-Adressen übersetzt und Nutzer vor bekannten Schadsoftware- und Phishing-Domains schützt. Mit den beanstandeten Streamingangeboten hat der Dienst nichts zu tun. Trotzdem soll er deren Erreichbarkeit einschränken.

Das ist kein Einzelfall. Bereits 2024 verpflichteten französische Gerichte mehrere DNS-Anbieter zu Sperren von Domains mit unerlaubten Sportübertragungen. Die Folgen waren unmittelbar spürbar: Cisco stellte seinen Dienst OpenDNS am 28. Juni 2024 für Nutzer in Frankreich ein. Nun kündigt mit Quad9 ein weiterer Anbieter seinen Rückzug an.

Die französischen Sperrforderungen beschränken sich längst nicht mehr auf klassische Internetprovider. Auch öffentliche DNS-Resolver, VPN-Anbieter und Suchmaschinen werden zunehmend in die Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen einbezogen. Das Problem wird damit auf immer mehr technische Vermittler verlagert, die die beanstandeten Inhalte weder veröffentlichen noch hosten.

DNS-Sperren lösen das Problem nicht

DNS-Sperren entfernen keine rechtswidrigen Inhalte. Die Angebote bleiben auf ihren Servern bestehen und können über andere DNS-Dienste oder neue Domains erreichbar sein. Statt konsequent gegen die Betreiber und Hoster vorzugehen, werden technische Vermittler in die Pflicht genommen.

Dass Sperren nicht beliebig eingesetzt werden sollten, zeigt auch die Bundesnetzagentur in ihren Erläuterungen zu Internetsperren. Grundsätzlich sind Sperren mit dem Prinzip der Netzneutralität unvereinbar. Ausnahmen sind möglich, etwa aufgrund gerichtlicher Anordnungen. Dabei kommt es auf die rechtlichen Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit an.

Hinzu kommt ein technisches Problem: Die französischen Sperren sollen ausschließlich Nutzer in Frankreich betreffen. Quad9 führt jedoch keine Nutzerkonten oder personenbezogenen Standortprofile. Eine geografische Zuordnung anhand von IP-Adressen ist fehleranfällig und lässt sich beispielsweise durch VPNs umgehen. Quad9 hält sie deshalb für ungeeignet, um die Anordnungen zuverlässig umzusetzen.

Wie problematisch das werden kann, zeigte bereits der Rechtsstreit zwischen Quad9 und Sony in Deutschland. Quad9 versuchte zunächst, die verlangte Sperre geografisch zu begrenzen. Sony konnte sie jedoch über ein VPN umgehen. Es folgten weitere gerichtliche Auseinandersetzungen und erhebliche Kosten.

Im Dezember 2023 gewann Quad9 schließlich mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor dem Oberlandesgericht Dresden. Das Gericht hob die vorherigen Entscheidungen gegen den DNS-Dienst auf. Die deutschsprachige Verfahrensübersicht mit den Entscheidungsgründen dokumentiert den Rechtsstreit.

Frankreich geht nun einen anderen Weg. Statt die Grenzen solcher Sperren ernst zu nehmen, wächst der Druck auf die Anbieter. Wer die geforderten Eingriffe nicht umsetzt, riskiert finanzielle Sanktionen. Für gemeinnützige Dienste kann das bedeuten, einen ganzen Markt aufgeben zu müssen.

Was Nutzer jetzt tun sollten

In Deutschland besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Quad9 bleibt hier verfügbar. Wer den Dienst nutzt, muss seine DNS-Einstellungen nicht vorsorglich ändern.

Nutzer in Frankreich sollten dagegen vor dem 24. November ihre DNS-Konfiguration überprüfen. Typische Quad9-Adressen sind 9.9.9.9 und 149.112.112.112. Für verschlüsselte DNS-Anfragen wird unter anderem dns.quad9.net verwendet. Die Einstellungen können im Router, Betriebssystem oder Browser hinterlegt sein.

Mögliche Alternativen sind in der Empfehlungsecke zu finden. Vor einem Wechsel sollte man prüfen, ob der Dienst am eigenen Anschluss erreichbar ist, welche Daten er speichert und ob er bspw. verschlüsselte DNS-Anfragen sowie Schutz vor schädlichen Domains/Werbung/Tracking unterstützt.

Ein schlechtes Signal aus Frankreich

Frankreich bekämpft illegale Sportstreams, indem es DNS-Anbieter zu Sperren verpflichtet. Die Streamingangebote verschwinden dadurch nicht. Stattdessen zieht sich mit Quad9 nach OpenDNS bereits der zweite Anbieter aus Frankreich zurück beziehungsweise kündigt diesen Schritt an. Ein fragwürdiger Erfolg für die Urheberrechtslobby.

Quad9 hat Berufung eingelegt. Ob das noch etwas am angekündigten Rückzug ändert, ist offen. Der Fall zeigt aber schon jetzt, wohin diese Sperrpraxis führt: Wer keine Domains im Auftrag privater Rechteinhaber blockieren will, muss mit erheblichen Kosten rechnen. Und wer sich das nicht leisten kann oder will, geht. Am Ende bleiben weniger DNS-Anbieter und die Sperren, die sich weiterhin umgehen lassen.


👇

Der Betrieb von kuketz-blog.de wird vollständig durch die Unterstützung unserer Leser ermöglicht. Hilf auch du mit und werde Teil unserer Community! ❤️

Der Omnibus der EU-Kommission: Wette auf die Zukunft – mit unserer Privatsphäre

22. Oktober 2026 um 20:00

1. EinleitungDigital Omnibus

Die EU-Kommission arbeitet gerade daran, europäische Digitalgesetze zu »reformieren«. Darunter fällt auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Grundideen dieser Reform basieren auf einem Bericht von Mario Draghi (Draghi Report, 2024). Er empfiehlt unter anderem, Digitalgesetze zugunsten der Wirtschaft umzugestalten. Die Hoffnung ist, dass sich so die Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber den USA und China – vor allem bei der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) – verbessert. Die Reformvorschläge werden »EU Digital Omnibus« genannt. Aber: Die EU-Kommission kann nicht einfach so Änderungen beschließen. Es sind nur Gesetzgebungsvorschläge.

Im Politikbetrieb bedeutet »Reform«, dass Vorschläge hin und her gehen. Beim Digital Omnibus gab es zum Beispiel Vorschläge, die Definition personenbezogener Daten zu verengen (dieser Vorschlag scheint vorerst vom Tisch zu sein), eine Ausnahme für »zufällig« vorhandene sensible Daten beim KI-Training oder zuletzt eine Regelung, dass die KI-Entwicklung und -Betrieb auf ein sogenanntes berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage gestützt werden können. Nicht jeder Vorschlag bleibt bestehen, sodass man schnell den Überblick verlieren kann.

Was zunächst wie ein Thema für EU-Gesetzgebungs- und Datenschutz-Nerds klingt, kann schnell für alle relevant werden, die digitale Dienste und vor allem künstliche Intelligenz nutzen.

Betrachtet man die Vorschläge der Kommission als Ganzes, so lassen sie sich als Versuch verstehen, den Schwerpunkt des Grundrechtsschutzes zu verlagern. Es geht darum, dass das Verhältnis zwischen Grundrechtsschutz und wirtschaftlichen Interessen zugunsten eines stärker wirtschaftlich geprägten Datennutzungsprinzips verschoben werden soll. Denn viele der vorgeschlagenen Änderungen betreffen wichtige Stellschrauben, die einen vorsorglichen Schutz der Privatsphäre bewirken. In diesem Beitrag erklären wir, worum es bei dieser »gesetzlichen Verschiebung« geht.

2. Der Draghi-Report: Setting the Stage

Um besser zu verstehen, wohin sich die Gesetzgebung verschieben könnte, sind zwei Zitate von Mario Draghi wichtig. Draghi spricht sich dafür aus, präventive Vorschriften – also der vorsorgliche Schutz der Privatsphäre –  in der DSGVO zugunsten der Wirtschaft zu verändern: »[…] steht die EU nun vor einem unvermeidlichen Kompromiss zwischen strengeren vorbeugenden regulatorischen Schutz- maßnahmen für Grundrechte und Produktsicherheit und weniger strengen Vorschriften zur Förderung von Investitionen und Innovationen in der EU […]« (Draghi Report, 2024).

In einer Rede vor Wirtschaftsvertretern wird bei dem Thema persönliche Daten und KI noch deutlicher, wohin die Reise gehen soll: »In europäischen Unternehmen ist eine der deutlichsten Forderungen eine radikale Vereinfachung der DSGVO. Das Training von KI-Modellen erfordert riesige Mengen öffentlicher Webdaten. Doch die rechtliche Unsicherheit hinsichtlich ihrer Nutzung führt zu kostspieligen Verzögerungen und bremst die Einführung in Europa.«. Und weiter: »Allgemeiner ausgedrückt sollte die Durchsetzung auf einer nachträglichen Bewertung beruhen, bei der Modelle anhand ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit und der nachgewiesenen Risiken beurteilt werden.« (Draghi, 2025).

Kurz gesagt geht es darum, dass die Wirtschaft persönliche Daten leichter nutzen kann, um die Entwicklung von KI voranzutreiben. Zugleich wird der vorsorgliche Schutz abgeschwächt: Anstelle der Verarbeitung nur der erforderlichen Daten steht nun die Minimierung der Risiken ihrer Nutzung im Vordergrund.

Worauf stützt Draghi seine Annahmen?

Draghis Schlussfolgerungen zur DSGVO basieren vorwiegend auf einer US-Wirtschaftsstudie. In dieser Studie werden Grundrechte jedoch ausdrücklich nicht berücksichtigt. In der Studie wird erklärt, europäische Unternehmen würden weniger Daten verarbeiten. Weitere Informationen finden sich hier. 

Der EU-Digital-Omnibus ist zwar keine perfekte Umsetzung des Draghi-Reports, aber die Vorschläge atmen spürbar dessen Geist. Das hat die Kommission selbst erklärt. Aber was für konkrete Anhaltspunkte liefern diese Gesetzesvorschläge im Digital-Omnibus dafür, dass ein Wandel hin zu einem weniger vorsorglichenn Schutz der Privatsphäre stattfindet?

Das letzte Signal in Richtung eines weniger präventiven Schutzes war der Versuch, die gesetzliche Datenverarbeitung mittels KI als berechtigtes Interesse in der DSGVO ausdrücklich aufzunehmen.

3. Berechtigtes Interesse: Kein Schweizer Taschenmesser für alles

Manchmal wird das berechtigte Interesse in der DSGVO mit einem Schweizer Taschenmesser der Rechtsgrundlagen verglichen. Man kann es für vieles verwenden. Der Vergleich ist nicht ganz falsch. Er entsteht aber auch deshalb, weil das berechtigte Interesse in der Praxis nicht immer richtig angewendet wird. Ein Grund dafür: Der Zweck, für den die Daten verarbeitet werden, wird zu pauschal, ungenau oder abstrakt beschrieben.

Damit das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage überhaupt geprüft werden kann, muss der Zweck der Verarbeitung klar benannt werden. Es kommt darauf an, wofür die Daten gebraucht werden und was genau mit ihnen gemacht werden soll. Auch der EuGH behandelt das berechtigte Interesse nicht als abstrakten Freibrief. Dazu gibt es mehrere Entscheidungen. Nur wenn der Zweck klar feststeht, kann auch die sogenannte Interessenabwägung funktionieren.

Dabei wird zunächst geprüft, welches konkrete Interesse verfolgt wird und warum die Verarbeitung dafür notwendig ist. Anschließend wird abgewogen, ob die Interessen und Rechte der betroffenen Menschen trotzdem schwerer wiegen.

Das ist jedoch kein Selbstzweck. Nicht jeder Zweck lässt sich mit einem berechtigten Interesse rechtfertigen. Ein Zweck wird auch nicht allein dadurch zu einem »berechtigten Interesse«, weil ein Unternehmen ein Interesse daran hat.

4. KI, berechtigtes Interesse – und ein Vorschlag aus Irland

Schauen wir uns die neue Regelung an, die die irische Ratspräsidentschaft vorgeschlagen hat. Für den Hintergrund ist Folgendes wichtig: Der Europäische Datenschutzausschuss hat bereits 2024 klargestellt, dass berechtigtes Interesse grundsätzlich auch bei der Verarbeitung personen- bezogener Daten im Zusammenhang mit KI eine mögliche Rechtsgrundlage sein kann. Warum sollte das also noch einmal ausdrücklich im Gesetz stehen? Ein Gericht könnte sich genau diese Frage stellen: Will der Gesetzgeber eine bestimmte Technologie bevorzugen? Quasi eine gesetzliche Vorfahrtsregelung für KI?

The processing of personal data in the context of the development and operation of an AI system or of an AI model may be carried out for a legitimate interest of the controller or of a third data party in accordance with Article 6(1)(f) of his Regulation.

Quelle: KI: EU-Mitgliedstaaten planen »digitale Enteignung« der Europäer im Interesse von KI-Unternehmen. (2026). noyb.eu.

Der Vorschlag, eine bestimmte Technologie wie KI ausdrücklich zu regeln, ist ungewöhnlich, da die DSGVO technikneutral formuliert ist. Für keine andere Technologie gibt es eine spezielle Regelung. Denn die DSGVO beurteilt nicht danach, welche Technik zum Einsatz kommt, sondern zu welchen Zwecken sie eingesetzt werden soll. Nur so können die Risiken für Grundrechte beurteilt werden.

Daher stellt sich die Frage, warum ausgerechnet diese Technologie eine Sonderregelung erhalten soll.

In der Praxis könnte eine solche Regelung schnell wie eine Vorfahrtsstraße behandelt werden. Das haben wir bereits in der Vergangenheit erlebt. Der Streit um den Datenaustausch von WhatsApp und Facebook zeigt, wie weit das gehen kann. Schon 2016 hatte die Hamburger Datenschutzaufsicht Facebook die Verarbeitung deutscher WhatsApp-Daten untersagt. Sie stellte klar, dass die Datenübermittlung von WhatsApp an Facebook nicht einfach mit einer Einwilligung gegenüber WhatsApp gerechtfertigt werden konnte.

Später berief sich WhatsApp für bestimmte Verarbeitungen auf »berechtigte Interessen« und bezog dabei auch Interessen der Facebook-Unternehmen ein. Die Hamburger Datenschutzaufsicht kritisierte später, dass WhatsApp die geltend gemachten »legitimate interests« nicht ausreichend differenzierte. Auch der EDSA hatte Zweifel, ob ein solches kommerzielles Interesse angesichts der großen Zahl betroffener Menschen und der Menge der verarbeiteten und möglicherweise miteinander kombinierten Daten die Interessen der Betroffenen überwiegen kann.

Das Beispiel zeigt die Logik des Schweizer Taschenmessers: Ist eine Rechtsgrundlage erst einmal als Allzweckwerkzeug entdeckt, wird die Versuchung groß, sie auch entsprechend einzusetzen. Dazu passt auch eine möglichst »undifferenzierte Zweckbeschreibung«. Diese dient schließlich dazu, die Verwendung eines Allzweckwerkzeugs mit möglichst vielen eigenen Deutungsmöglichkeiten zu belegen.

Hinzu kommt: Die verwendeten Begriffe lassen viel Spielraum. Denn weder sind KI-Systeme und KI-Modelle in der KI-Verordnung eindeutig genug definiert, noch ist klar, was genau mit »Entwicklung und Betrieb« gemeint ist. Am Ende könnte sich jeder, der glaubt, etwas mit KI zu machen, darauf berufen.

Warum sind die Begriffe nicht eindeutig?

Die in Art. 3 Nr. 1 KI-VO aufgeführten Merkmale von KI sollen dabei helfen, zu erklären, was unter dem Begriff zu verstehen ist. In der Praxis sind sie jedoch nicht wirklich trennscharf zu »normaler, aber komplexer Software«. Hier ein Beispiel, um das Abgrenzungsproblem (Merkmal: »unterschiedlicher Grad autonomer Betrieb«) zu erklären: Viele Arten »normaler Software« sind in unterschiedlichem Ausmaß  für einen »autonomen Betrieb« ausgelegt. Ein Beispiel dafür ist Software, die einen Industrieroboter ohne menschliches Zutun lenkt.

Auch die besonders erwähnte »Ableitungsfähigkeit« (Erwägungsgrund 12 Satz 3 KI-VO) ist kein Alleinstellungsmerkmal von KI.  Schließlich tun das auch Steuerberechnungsprogramme, die die Steuerlast ableiten, oder klassische Schachprogramme mit Algorithmen, die die nächsten Züge ableiten.

5. Irgendwas mit KI = ein grundsätzliches berechtigtes Interesse?

Jetzt kommen wir zum Kern des Problems. Denn der irische Vorschlag dreht an einer Stellschraube: Es geht nicht mehr nur darum, ob die Verarbeitung von Daten für KI überhaupt zulässig ist. Entscheidend wird vielmehr, unter welchen Voraussetzungen sie als berechtigtes Interesse gerechtfertigt werden kann. Das birgt die Gefahr, dass die konkrete Zweckbestimmung als Stoppschild unbeachtet bleibt, weil sie zu unkonkret ist – schließlich hat die KI eine Sonderregelung mit Vorfahrt. Daraus ergibt sich eine Kette von übersehenen Warnsignalen: Wenn jeder irgendetwas mit KI macht und dafür »riesige Menge« (Draghi, 2025) an Daten benötigt, geraten auch die Fragen aus dem Blick, ob diese Daten für den konkreten Zweck tatsächlich erforderlich sind und ob die Grundrechte der betroffenen Menschen ausreichend berücksichtigt werden.

Eine kurze Erinnerung an das WhatsApp-Beispiel macht deutlich, wie eine solche Dynamik in der Unternehmens-Praxis funktioniert: Es ging nicht darum, ob Daten geteilt werden dürfen, sondern wie das Datenteilen gerechtfertigt werden kann. Eine Interessenabwägung aber muss ergebnisoffen sein und die Grundrechte der betroffenen Menschen berücksichtigen.

Im Gegensatz zu damals hat der irische Vorschlag aber eine beabsichtigte politische Signalwirkung für die Praxis: KI-Entwicklung ist grundsätzlich erwünscht und hat Vorfahrt vor dem Datenschutz. Dabei geht es weniger um den genauen Wortlaut des irischen Vorschlags als vielmehr darum, dass er als generelle politische Anerkennung der KI-Verarbeitung verstanden werden kann.

Das Beispiel von Herrn Draghi illustriert, wie sich politische Anerkennung in der Praxis auf Interessenabwägungen auswirken könnte. Er hat festgestellt: »Das Training von KI-Modellen erfordert riesige Mengen öffentlicher Webdaten.« (Draghi, 2025). Diese Aussage bedeutet bereits, dass im Internet verfügbare Daten für das Training von KI-Modellen genutzt werden können. Das ist auch ein politisches Vorfahrtssignal vor den Rechten der betroffenen Menschen. Bisher galt nämlich: Die Verfügbarkeit öffentlich zugänglicher Daten bedeutete nicht automatisch, dass die betroffenen Menschen damit rechnen mussten, dass ihre Daten zum Training beliebiger KI genutzt werden. Der Umstand, dass ihre Daten (beabsichtigt oder nicht) im Internet verfügbar sind, wird nun als Rechtfertigung für die Verarbeitung angenommen.

Öffentliche Daten im Internet = Freiwild?

Die Annahme, dass öffentliche Daten im Internet ungefragt zur KI-Entwicklung genutzt werden können, ist falsch. Sie fußt darauf, dass alles, was öffentlich ist, freiwillig und/oder mit Einverständnis dort veröffentlicht wurde. Es muss nicht einmal argumentiert werden, dass auch Dritte persönliche Daten anderer ohne Erlaubnis im Internet veröffentlichen können. Denn im deutschen Medienrecht gibt es sogar eine gesetzliche Pflicht zur Angabe einer ladungsfähigen Adresse, wenn man z. B. einen Blog betreibt – die Impressumspflicht.

Damit wäre eine Interessenabwägung aber nicht mehr ergebnisoffen, sondern könnte in der Praxis vorweggenommen werden. Denn es wurde politisch bereits anerkannt, dass die KI-Entwicklung riesige Datenmengen erfordert und die Grundrechte der betroffenen Menschen dabei nicht überwiegen. Diese Vorfahrtsregelung wird in der Wirtschaft auch so verstanden und verleitet – wie das Beispiel WhatsApp zeigt – dazu, möglichst ungenaue Zweckangaben wie »KI-Entwicklung« zu verwenden.

Was ist denn mit der Einzelfallprüfung eines berechtigten Interesses?

Der beschlossene Ratsentwurf sieht eine Einzelfallprüfung des berechtigten Interesses bei KI vor. Diese findet sich jedoch lediglich in einem Erwägungsgrund und nicht im Gesetzestext selbst. Die praktische Auswirkung einer solchen Klarstellung außerhalb des Gesetzestextes kann mit der Veröffentlichung der Definition von KI-Systemen durch den Rat verglichen werden. Der Rat hat dazu auch eine Leitlinie herausgegeben. Darin steht im Prinzip, dass im Einzelfall geprüft wird, ob es sich um ein KI-System handelt oder nicht. Es kommt auf die spezifischen Eigenschaften des Systems an. Allerdings ist fraglich, ob diese Einzelfallprüfung in der Praxis tatsächlich so wahrgenommen und umgesetzt wird.

Dabei geht es aber nicht nur darum, dass ein einzelnes Unternehmen Daten für KI verarbeitet. Vielmehr werden Daten innerhalb von Technologie-Ökosystemen geteilt, verknüpft und weiterverarbeitet. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure bildet einen Kreislauf des Datenteilens und -nutzens. Das ist sogar einer der Kernpunkte der KI-Strategie der EU-Kommission: »[…] den sicheren Austausch und die sichere Nutzung von Daten in großem Maßstab […]« (EU-Kommission, 2025). Je weiter die Daten durch dieses Ökosystem wandern, desto schwieriger wird es, noch klar zu bestimmen, welchem konkreten Zweck sie eigentlich dienen. Genau diese Vernetzung entlang der Wertschöpfungskette ist auch eine Kernidee des Draghi-Reports. Damit stellt sich aber eine grundsätzliche Frage: Wo bleibt dabei der Mensch und seine Grundrechte?

Der Kern dieses politischen Handels mit unsere Privatsphäre ist: Die Politik erleichtert der Wirtschaft das Teilen und Nutzen von Daten und fordert im Gegenzug Datensicherheit. Mit dieser Einstellung verschiebt sich der Schwerpunkt der DSGVO: Nicht mehr »Darf ich diese Daten verarbeiten?« steht im Mittelpunkt, sondern »Wie sicher sind die Daten?«.

6. Fazit: Die Fragen, die Mario Draghi nicht stellt

In der Digitalpolitik macht inzwischen eine bemerkenswerte Logik die Runde: »Sichere Datennutzung = Datenschutz«. Datenschutz wird dabei kurzerhand zur Unterkategorie der IT-Sicherheit – so auch in diesem Toot von Herrn Wildberger. Es handelt sich um eine politische Beruhigungspille. Die Handlungsfähigkeit der Menschen in Bezug auf ihre Daten wird beschnitten. Damit der Kontrollverlust aber nicht allzu sehr ins Bewusstsein der Gesellschaft dringt, müssen die Daten zumindest vor »Missbrauch« geschützt werden.

Das fügt sich in die Vorschläge der EU-Kommission ein, denen eine ähnliche Schwerpunktverlagerung zugrunde liegt. Doch IT-Sicherheit und Datenschutz verfolgen unterschiedliche Perspektiven. IT-Sicherheit schützt die Organisation und ihre Informationen. Welche Risiken sie dabei eingeht, kann die Organisation grundsätzlich selbst entscheiden. Datenschutz betrachtet dagegen die Risiken aus Sicht des Menschen, von dem die Daten stammen. Entscheidend ist also nicht nur, ob die Daten sicher sind, sondern auch, was mit ihnen geschieht und welche Auswirkungen das für die betroffene Menschen hat.

Ein digitaler Menschenschutz kann nicht erst im Nachhinein entstehen – und er ist auch kein Baustein der IT-Sicherheit. Denn die Perspektive einer Organisation ist nun einmal eine fundamental andere als die eines Menschen. Genau hier zeigt sich der Unterschied: IT-Sicherheit fragt vor allem, wie Informationen geschützt werden. Datenschutz fragt zusätzlich, ob diese Informationen überhaupt verarbeitet werden dürfen – und was diese Verarbeitung für den Menschen bedeutet.

Genau diese Frage – was das für die Menschen bedeutet – hat Mario Draghi nicht gestellt. Das ist auch kein Zufall: Der Draghi-Bericht ist in erster Linie eine Empfehlung für die europäische Wirtschafts- und Industriepolitik.

Doch wenn diese Frage nicht gestellt wird, fehlt eine entscheidende Perspektive. Der EU-Omnibus wird damit zu einer Wette auf die Zukunft. Mit unserer Privatsphäre als Einsatz.


👇

Die Arbeit von kuketz-blog.de wird zu 100% durch Spenden unserer Leser ermöglicht. Werde Teil dieser Community und unterstütze auch du unsere Arbeit mit deiner Spende! ❤️

IFG: Die peinliche Blamage der Bundesregierung

Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) massiv einschränken. Angeblich sollen Beschäftigte geschützt, Sicherheitsrisiken reduziert und Behörden entlastet werden. Doch für die behaupteten Gefahren und Überlastungen kann das Bundesinnenministerium keine Belege vorlegen. Das räumte es erst im Zuge eines Gerichtsverfahrens ein. Für CDU/CSU und SPD ist das ein politischer Offenbarungseid.

Offenbar glaubt die Bundesregierung, dass sich die Öffentlichkeit mit ein paar unbelegten Sicherheitsbehauptungen abspeisen lässt. Erst werden Sicherheitsgefahren heraufbeschworen, um das Informationsfreiheitsgesetz auszuhöhlen. Dann stellt sich heraus: Für die vorgebrachten Behauptungen kann das Innenministerium keinen einzigen belastbaren Beleg vorlegen! Dobrindts Ministerium musste das erst unter juristischem Druck einräumen, nachdem FragDenStaat vor Gericht gezogen war. Das ist keine seriöse Grundlage für eine Gesetzesreform, sondern ein Frontalangriff auf demokratische Kontrolle. Wer ausgerechnet Transparenz beschneiden will, sollte dafür verdammt gute Gründe haben. Die Bundesregierung hat sie offenbar nicht.

Informationsfreiheit mit Hürden

Das Informationsfreiheitsgesetz gibt seit 2006 grundsätzlich jedem Menschen das Recht, Informationen bei Bundesbehörden anzufordern, ohne dafür ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Auch Organisationen und Medienhäuser können Anträge stellen. Genau das macht staatliches Handeln überprüfbar – unabhängig davon, ob eine Behörde die Nachfrage für angenehm hält.

Die schwarz-rote Koalition will diese Hürden deutlich erhöhen. Künftig sollen nur noch natürliche Personen mit einem »berechtigten Interesse« antragsberechtigt sein, sofern sie die Auskunft nicht über andere Regelungen erhalten können. Eine weitere Begrenzung auf Deutsche und EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland wird ebenfalls geprüft. Hinzu kommen höhere Gebühren und pauschale Ausnahmen, etwa für kritische Infrastrukturen und wissenschaftliche Forschung. Für Vereine, Nichtregierungsorganisationen und Verlage wäre das ein schwerer Schlag.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten warnt vor einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit auf Bundesebene. Besonders grotesk: Wenn Behörden künftig die Antragsberechtigung, das Interesse und die Kosten aufwendig prüfen müssen, dürfte der Verwaltungsaufwand eher steigen als sinken.

Noch ist das Vorhaben kein Gesetz. Die Bundesregierung bestätigte am 20. Oktober 2026, dass die konkrete Umsetzung weiter intern beraten wird.

Erst vor Gericht Klartext

FragDenStaat wollte wissen, welche konkreten Erkenntnisse die Bundesregierung zu angeblichen Sicherheitsbedrohungen und einer Überlastung der Verwaltung besitzt. Das Bundesinnenministerium lieferte zunächst keine eindeutige Antwort. Arne Semsrott beantragte deshalb beim Verwaltungsgericht Berlin Eilrechtsschutz. Erst während des Verfahrens erklärte das Ministerium, dass es über die erfragten Informationen nicht verfüge.

Das Verwaltungsgericht Berlin legte dem Bund daraufhin die Verfahrenskosten auf (Beschluss vom 2. Oktober 2026, Az. VG 27 L 256/26). Über die Rechtmäßigkeit der geplanten IFG-Einschränkungen entschied es nicht. Trotzdem bleibt der Vorgang bemerkenswert: Erst ein Gerichtsverfahren bringt eine Regierung dazu, einzuräumen, dass ihre Argumente nicht durch die erfragten Belege gedeckt sind.

Sicherheit als Vorwand?

Selbstverständlich müssen schutzbedürftige Informationen geschützt bleiben. Dafür kennt das geltende IFG bereits Ausnahmen für Sicherheitsinteressen, außerdem Regeln zum Schutz personenbezogener Daten und von Geschäftsgeheimnissen. Wer darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang ausschließen möchte, muss konkret erklären, warum diese Schutzmechanismen nicht reichen.

Dass dem Ministerium keine entsprechenden Belege vorliegen, beweist nicht, dass es niemals Bedrohungen oder missbräuchliche Anfragen gab. Es entzieht aber der öffentlich vorgetragenen Begründung für weitreichende Einschnitte ihre Glaubwürdigkeit. Ohne belastbare Grundlage wird Sicherheit zum politischen Totschlagargument.

Auch die SPD muss sich fragen lassen, warum ihre Koalitionsführung diese Pläne mitträgt, obwohl sich aus der Partei Widerstand regt. Demokratische Kontrolle lässt sich nicht glaubwürdig verteidigen, während man ihre Voraussetzungen beschneidet.

Diese Pläne gehören vom Tisch

Behörden entscheiden über öffentliche Gelder und das Leben der Menschen. Dass Bürger, Journalisten und Organisationen diese Entscheidungen anhand amtlicher Unterlagen hinterfragen können, ist keine Zumutung, sondern ein notwendiges Gegengewicht zur Macht des Staates.

CDU, CSU und SPD sollten erklären, weshalb die Öffentlichkeit künftig mehr begründen und bezahlen soll, um staatliches Handeln zu kontrollieren – während das Innenministerium nicht einmal die behauptete Notwendigkeit der Einschränkungen belegen kann. Ein Staat wird nicht besser, wenn er kritische Nachfragen erschwert. Er wird weniger kontrollierbar.

Wer Transparenz einschränken will, aber nicht einmal seine eigenen Argumente belegen kann, hat ein gewaltiges Glaubwürdigkeitsproblem. Diese Pläne gehören nicht nachgebessert, sondern vom Tisch.


👇

Die Arbeit von kuketz-blog.de wird zu 100% durch Spenden unserer Leser ermöglicht. Werde Teil dieser Community und unterstütze auch du unsere Arbeit mit deiner Spende! ❤️

Krankenkassen: So widersprecht ihr der Analyse eurer Gesundheitsdaten

Gesetzliche Krankenkassen dürfen bereits heute Abrechnungsdaten ihrer Versicherten auswerten, um individuelle Gesundheitsrisiken zu erkennen. Dazu gehören Informationen über Diagnosen, Behandlungen und verschriebene Medikamente. Eine ausdrückliche Einwilligung ist dafür nicht erforderlich. Grundlage ist § 25b SGB V. Die Auswertungen können beispielsweise dazu dienen, seltene Erkrankungen, gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten oder Impflücken zu erkennen. Ob eine Krankenkasse solche Auswertungen durchführt, bleibt ihr überlassen.

Wie wenig bekannt diese Regelung ist, zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands: 71 Prozent der gesetzlich Versicherten wissen nichts von dieser Möglichkeit. 57 Prozent lehnen die Regelung eher oder vollständig ab.

Dabei ist die Teilnahme an diesen Auswertungen freiwillig. Bevor eine Krankenkasse damit beginnt, muss sie ihre Versicherten mindestens vier Wochen vorher über die geplante Datenverarbeitung und ihr Widerspruchsrecht informieren. Eine persönliche Benachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich. Die Informationen müssen aber so verbreitet werden, dass Versicherte tatsächlich die Möglichkeit haben, davon Kenntnis zu nehmen. Nach Einschätzung der Datenschutzaufsicht reicht eine Information ausschließlich auf der Website oder in der Mitgliederzeitschrift nicht aus. Das Widerspruchsrecht muss deutlich hervorgehoben werden.

Der entscheidende Punkt: Wer nicht widerspricht, dessen Gesundheitsdaten dürfen anschließend ohne ausdrückliche Einwilligung für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke ausgewertet werden. Statt einer bewussten Zustimmung setzt der Gesetzgeber auf ein Widerspruchsverfahren. Angesichts der Tatsache, dass 71 Prozent der Versicherten diese Auswertungsmöglichkeit nicht kennen, stellt sich die Frage, wie wirksam die vorgeschriebene Information tatsächlich ist.

Die Auswertung selbst ist ebenfalls nicht unproblematisch. Abrechnungsdaten können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Eine Diagnose auf einer Rechnung bildet nicht zwangsläufig den tatsächlichen Gesundheitszustand ab.

Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen die Möglichkeiten zur Datenauswertung noch erweitert werden. Mit Einwilligung der Versicherten könnten Krankenkassen künftig auch zusätzliche Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) oder von Wearables nutzen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierte diese Pläne am 15. Oktober erneut deutlich. Sie warnt vor Gesundheitsprofilen, Diskriminierungsrisiken und Eingriffen in das Arzt-Patienten-Verhältnis. Ein automatischer Zugriff der Krankenkassen auf die ePA ist damit nicht verbunden.

Ich halte diese Entwicklung für bedenklich. Krankenkassen sind keine Ärzte. Sie sind Kostenträger, stehen im wirtschaftlichen Wettbewerb und haben eigene Interessen. Wenn sie zunehmend individuelle Gesundheitsrisiken bewerten, stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen sinnvoller Unterstützung und Einflussnahme auf Versicherte verläuft.

Was ihr jetzt tun könnt

  • Datenauswertung dauerhaft widersprechen: Nach § 25b Abs. 3 SGB V könnt ihr der Auswertung vollständig oder teilweise widersprechen. Das geht beispielsweise online oder formlos per Brief an eure Krankenkasse. Der Widerspruch ist nicht zeitlich befristet und muss bei derselben Krankenkasse nicht regelmäßig erneuert werden. Bei einem Kassenwechsel müsst ihr erneut widersprechen. Wegen eures Widerspruchs dürfen euch keine Nachteile entstehen.
  • Bestätigung verlangen: Eine mögliche Formulierung lautet: »Hiermit widerspreche ich gemäß § 25b Abs. 3 SGB V vollständig und unbefristet der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für sämtliche in § 25b Abs. 1 SGB V genannten Auswertungszwecke. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass mein Widerspruch erfasst wurde und bei allen entsprechenden Auswertungen berücksichtigt wird.«
  • Risikohinweise hinterfragen: Falls eure Krankenkasse euch bereits auf ein Gesundheitsrisiko hingewiesen hat, könnt ihr Auskunft über die zugrunde liegenden Daten verlangen. Ob tatsächlich ein medizinisches Problem besteht, solltet ihr mit eurem Arzt klären.

Wichtig: Der Widerspruch betrifft die zusätzlichen Datenauswertungen nach § 25b SGB V. Die reguläre Verarbeitung von Abrechnungsdaten bleibt zulässig. Auch ein Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA) ist davon unabhängig. Die Verbraucherzentrale erklärt die Rechte der Versicherten ausführlicher.

Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Dass eine solche Auswertung ohne vorherige Zustimmung zulässig ist und die meisten Versicherten offenbar nicht einmal von dieser gesetzlichen Möglichkeit wissen, halte ich für problematisch. Wer zusätzliche Erkenntnisse aus Gesundheitsdaten gewinnen möchte, sollte vorher um Erlaubnis fragen. Nicht umgekehrt.


👇

kuketz-blog.de wird vollständig durch Spenden unserer Leser getragen. Unterstütze auch du unsere Arbeit und werde Teil dieser großartigen Community! ❤️

Kommentar: Grün-Schwarz spart den Datenschutz in Baden-Württemberg kaputt

Datenschutz kaputt sparenDie grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg will dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) 40 Prozent seiner Stellen streichen. Während in anderen Bereichen der Landesverwaltung grundsätzlich fünf Prozent eingespart werden sollen, soll ausgerechnet die unabhängige Datenschutzaufsicht 27 von bislang 67,5 Stellen verlieren. Das geht aus dem Entwurf des Staatshaushaltsgesetzes 2027 hervor, über den der Landtag noch entscheiden muss.

Man muss sich diese Entscheidung vor Augen führen: Eine Landesregierung will eine Behörde massiv verkleinern, die unter anderem genau diese Regierung und ihre Verwaltung kontrollieren soll. Und das in einer Zeit, in der immer mehr personenbezogene Daten verarbeitet werden, staatliche Überwachungsbefugnisse wachsen und sich die Beschwerden über Datenschutzverstöße häufen. Für mich ist das keine gewöhnliche Sparmaßnahme. Wer ausgerechnet die unabhängige Grundrechtskontrolle derart schwächt, muss sich den Vorwurf des Demokratieabbaus gefallen lassen. Denn demokratische Kontrolle funktioniert nicht allein deshalb, weil sie gesetzlich vorgesehen ist. Sie muss auch tatsächlich stattfinden können.

Mehr Arbeit, weniger Personal

Beim LfDI gingen 2024 insgesamt 4034 Beschwerden ein, 2025 waren es bereits 7673. Das entspricht einem Anstieg von rund 90 Prozent innerhalb eines Jahres. Auch die Zahl der gemeldeten Datenschutzverletzungen steigt deutlich, wie der Tätigkeitsbericht für 2025 zeigt. Dazu kommen immer komplexere Datenverarbeitungen, neue europäische Digitalgesetze, künstliche Intelligenz und zusätzliche Aufgaben. Wer beispielsweise den Einsatz umfangreicher Datenanalysesysteme bei der Polizei kontrollieren soll, benötigt technisches Fachwissen, Zeit und ausreichend Personal. Solche Prüfungen lassen sich nicht einfach mal nebenbei erledigen.

Ausgerechnet unter diesen Bedingungen will die Landesregierung die Personalausstattung um 40 Prozent reduzieren. Die Einsparungen sollen über mehrere Jahre erfolgen, beginnend mit 5,5 Stellen im Haushalt 2027. Eine entsprechende Entlastung von Aufgaben ist bislang nicht beschlossen. Welche Arbeiten sollen künftig entfallen? Welche Beschwerden sollen länger liegen bleiben? Auf welche Kontrollen soll verzichtet werden? Darauf gibt es bislang keine überzeugenden Antworten.

Folgen für Betroffene

Wer feststellt, dass ein Unternehmen personenbezogene Daten unzulässig verarbeitet, eine Schule unnötig Daten von Kindern erhebt oder eine Behörde Datenschutzvorgaben missachtet, kann sich an die Aufsichtsbehörde wenden. Dieses Beschwerderecht ist ein wichtiger Bestandteil der DSGVO. Es soll gerade verhindern, dass Betroffene jeden Datenschutzverstoß selbst vor Gericht bringen müssen. Eine Beschwerde kostet nichts, während ein Gerichtsverfahren Zeit, Geld und häufig auch juristische Unterstützung erfordert.

Was passiert aber, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde erheblich weniger Personal hat? Verfahren könnten sich weiter verzögern, technisch aufwendige Untersuchungen schwieriger werden und für eigeninitiierte Kontrollen bliebe deutlich weniger Zeit. Rechtswidrige Datenverarbeitungen könnten dadurch länger fortbestehen, ohne dass wirksam dagegen vorgegangen wird. Davon würden vor allem diejenigen profitieren, die Datenschutzvorgaben ohnehin nur widerwillig beachten. Unternehmen mit großen Rechtsabteilungen können langwierige Verfahren wesentlich leichter verkraften als einzelne Betroffene. Auch staatliche Stellen müssen sich weniger vor zeitnahen Kontrollen fürchten, wenn die zuständige Aufsicht bereits mit der Bearbeitung der eingehenden Beschwerden überlastet ist.

Der LfDI selbst warnt in seiner Stellungnahme vom 13. Oktober 2026, dass Betroffene künftig verstärkt auf sich gestellt wären und Datenschutzverstöße häufiger selbst gerichtlich verfolgen müssten. Aus dem vermeintlichen Bürokratieabbau könnten damit zusätzliche Gerichtsverfahren und Kosten entstehen. Grün-Schwarz hat sich den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben. Doch beim LfDI werden weder überflüssige Vorschriften abgeschafft noch Verwaltungsverfahren vereinfacht. Stattdessen soll ausgerechnet die Behörde verkleinert werden, die bestehendes Recht kontrolliert und durchsetzt. Wer unabhängige Kontrollbehörden schwächt, baut keine Bürokratie ab, sondern erschwert die Durchsetzung von Grundrechten.

EU-Recht und Stellenabbau

Die ausreichende Ausstattung einer Datenschutzaufsichtsbehörde ist keine freiwillige Leistung des Landes. Artikel 52 Absatz 4 DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten ausdrücklich, den Aufsichtsbehörden die personellen, technischen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen, die sie zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 9. Januar 2025 (C-416/23, Randnummern 51 und 52) erläutert, dass die Ressourcen einer Aufsichtsbehörde auch an das tatsächliche Beschwerdeaufkommen anzupassen und gegebenenfalls aufzustocken sind. In dem Verfahren ging es zwar nicht unmittelbar um Haushaltskürzungen, die Aussagen zur erforderlichen Ausstattung sind für die aktuelle Diskussion aber relevant.

Wie die geplanten Kürzungen mit den unionsrechtlichen Anforderungen vereinbar sein sollen, müsste die Landesregierung überzeugend erklären. Der LfDI hält sie jedenfalls für unionsrechtswidrig.

Wenn Urteile zu spät kommen

Selbst wenn sich die rechtliche Einschätzung des LfDI bestätigen sollte, stellt sich eine weitere Frage: Was nützt ein Urteil, das möglicherweise erst Jahre später ergeht? Eine juristische Auseinandersetzung könnte sich über mehrere Instanzen hinziehen und gegebenenfalls auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Bis dahin könnte der Stellenabbau längst umgesetzt sein. Frei werdende Stellen würden möglicherweise nicht mehr nachbesetzt, Einstellungen unterblieben und Fachkräfte die Behörde verlassen. Ein Rechtsstreit würde die Kürzungen nicht automatisch stoppen. Zwar käme unter bestimmten Voraussetzungen vorläufiger Rechtsschutz in Betracht, ob dieser im konkreten Fall erreichbar wäre, ist jedoch offen. Selbst ein späterer juristischer Erfolg könnte die Folgen nicht ungeschehen machen: Verlorene Fachkräfte müssten neu gewonnen, Stellen möglicherweise wieder geschaffen und aufgelaufene Verfahren abgearbeitet werden. Unterbliebene Kontrollen und zwischenzeitliche Datenschutzverstöße lassen sich nicht rückwirkend ungeschehen machen.

Genau darin liegt das Problem: Die Landesregierung kennt die erheblichen unionsrechtlichen Einwände, die steigenden Beschwerdezahlen und die Warnungen des LfDI. Trotzdem hält sie an ihrem Vorhaben fest. Eine Landesregierung sollte nicht erst durch ein möglicherweise Jahre später ergehendes Urteil klären lassen müssen, ob sie eine unabhängige Grundrechtskontrolle derart schwächen darf. Denn selbst wenn die Kürzungen am Ende für rechtswidrig erklärt werden, lässt sich der zwischenzeitlich entstandene Schaden für den Grundrechtsschutz nicht einfach rückgängig machen.

Politisches Kalkül?

Als Begründung verweist die Landesregierung auf eine im Koalitionsvertrag vorgesehene Bündelung von Kompetenzen in der Datenschutzaufsicht. Künftig sollen bestimmte Aufgaben, insbesondere die Aufsicht über die Privatwirtschaft, stärker beim Bund gebündelt werden. Allerdings existiert dafür nach Angaben des LfDI bislang nicht einmal ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Aufgaben liegen weiterhin beim LfDI und müssen auch künftig erfüllt werden, solange der Gesetzgeber nichts anderes beschließt. Die Landesregierung plant also bereits heute einen erheblichen Personalabbau und verweist zur Rechtfertigung auf eine mögliche Entlastung, die überhaupt noch nicht existiert. Das ist nicht nachvollziehbar.

Ich frage mich deshalb, ob hinter dieser außergewöhnlich hohen Kürzung politisches Kalkül steckt. Entweder soll die Datenschutzaufsicht tatsächlich dauerhaft verkleinert werden. Die damit verbundene Einschränkung ihrer Kontrollmöglichkeiten würde dann zumindest in Kauf genommen. Oder die Forderung nach 40 Prozent Stellenabbau ist bewusst hoch angesetzt, um eine günstige Ausgangsposition für die kommenden Haushaltsverhandlungen zu schaffen. Später ließe sich dann auf einen Teil der Kürzungen verzichten. Aus ursprünglich 40 Prozent würden beispielsweise zehn Prozent, und die Landesregierung könnte dies als erhebliches Entgegenkommen darstellen. Das ist meine Vermutung, kein nachgewiesenes Motiv. Denkbar ist selbstverständlich auch, dass die Landesregierung tatsächlich von einer baldigen Aufgabenverlagerung ausgeht. Nur wäre auch das keine überzeugende Grundlage, bereits jetzt Stellen zu streichen, solange die entsprechende Entlastung nicht gesetzlich geregelt ist.

Das eigentliche Problem wäre in jedem Fall dasselbe: Schon der Erhalt des bisherigen Stellenbestands könnte plötzlich als Erfolg gelten. Dabei benötigt die Datenschutzaufsicht angesichts deutlich steigender Beschwerdezahlen und zusätzlicher Aufgaben eher mehr Personal. Wer zuerst 40 Prozent streichen will und anschließend auf die Kürzung verzichtet, hat noch keine einzige zusätzliche Stelle geschaffen. Wie weit die Positionen auseinanderliegen, zeigt auch der vom LfDI vorgelegte eigene Haushaltsentwurf. Die darin vorgesehenen Verbesserungen würden gegenüber dem Regierungsentwurf nach Angaben der Behörde eine zusätzliche Haushaltsbelastung von insgesamt 491.600 Euro verursachen. Diese Summe ist nicht mit den gesamten Einsparungen durch den geplanten Stellenabbau gleichzusetzen. Als Maßstab darf deshalb nicht gelten, wie weit die Landesregierung von ihrer ursprünglichen Kürzungsforderung abrückt, sondern welche Ausstattung erforderlich ist, damit die Behörde ihre gesetzlichen Aufgaben tatsächlich erfüllen kann.

Demokratieabbau auf Raten

Mich irritiert besonders, dass diese Pläne von einer Landesregierung aus Grünen und CDU kommen. Gerade die Grünen haben sich über Jahrzehnte auf Bürgerrechte, Datenschutz und die Kontrolle staatlicher Macht berufen. Nun tragen sie eine Haushaltsplanung mit, die ausgerechnet eine unabhängige Kontrollbehörde besonders hart treffen soll. Dabei geht es nicht darum, eine Behörde grundsätzlich von Einsparungen auszunehmen. Selbstverständlich gelten auch für die Datenschutzaufsicht die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das rechtfertigt aber keinen Stellenabbau, der ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben gefährdet. Entscheidend ist deshalb, ob die Behörde ihre Aufgaben mit der vorgesehenen Personalausstattung überhaupt noch wirksam erfüllen kann.

Demokratieabbau muss nicht damit beginnen, dass Grundrechte aus Gesetzen gestrichen oder unabhängige Institutionen abgeschafft werden. Er kann auch schleichend stattfinden: Indem Kontrollbehörden immer weniger Personal erhalten, Beschwerden liegen bleiben und die Durchsetzung bestehender Rechte zunehmend den Betroffenen selbst überlassen wird. Die Rechte bleiben auf dem Papier bestehen, werden in der Praxis aber immer schwieriger durchsetzbar. Genau darin liegt die Gefahr dieses Vorhabens.

Die geplanten Kürzungen sind noch nicht beschlossen. Der Landtag kann sie verhindern. Er sollte dabei nicht darüber verhandeln, wie viele der 27 Stellen am Ende vielleicht doch erhalten bleiben dürfen, sondern klären, wie viel Personal die Datenschutzaufsicht tatsächlich benötigt. Eine unabhängige Datenschutzaufsicht ist kein lästiger Kostenfaktor, den man nach politischer Opportunität verkleinert. Sie gehört zu den Institutionen, die verhindern sollen, dass Grundrechte gegenüber staatlichen und wirtschaftlichen Interessen auf der Strecke bleiben.

Transparenzhinweis

Ich bin beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg beschäftigt. Dieser Kommentar gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die Position der Behörde.


👇

Die Arbeit von kuketz-blog.de wird zu 100% durch Spenden unserer Leser ermöglicht. Werde Teil dieser Community und unterstütze auch du unsere Arbeit mit deiner Spende! ❤️

❌