EU und USA: Grenzsicherheit als Türöffner für mehr Datenaustausch?
Die EU und die USA planen einen weitreichenden Austausch personenbezogener Daten von Reisenden. Auch biometrische Informationen wie Fingerabdrücke können betroffen sein. Hintergrund sind Forderungen der USA, die den Abschluss zusätzlicher Sicherheitsabkommen zur Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Visa-Waiver-Programm machen. Die USA machen die Visafreiheit damit zum Druckmittel für zusätzliche staatliche Datenzugriffe.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) warnt vor unzureichenden Schutzmaßnahmen. Besonders problematisch sind die weit gefassten Voraussetzungen für Datenabfragen, mögliche Weiterverwendungen und offene Fragen beim Rechtsschutz.
Wer entscheidet eigentlich, wer verdächtig ist?
Das geplante Rahmenabkommen ermöglicht automatisierte Abfragen nationaler Informationssysteme zur Überprüfung von Reisenden. Grundlage können auch Risikobewertungen sein, etwa anhand von Trendanalysen verdächtiger Aktivitäten. Doch nach welchen Kriterien wird jemand zum Sicherheitsrisiko erklärt? Und wie lässt sich verhindern, dass Menschen aufgrund statistischer Auffälligkeiten ins Visier geraten?
Welche nationalen Datenbanken tatsächlich einbezogen werden, soll erst in zusätzlichen Vereinbarungen zwischen den USA und einzelnen EU-Staaten geregelt werden. Auch die Kontrolle nach einer Datenübermittlung wirft Fragen auf. Informationen können unter bestimmten Voraussetzungen an weitere Behörden gelangen. Wie Betroffene solche Datenflüsse nachvollziehen und gegen fehlerhafte Verdächtigungen vorgehen können, bleibt unzureichend geklärt.
Das Abkommen ist noch nicht in Kraft. Es schafft auch noch keine eigenständige Rechtsgrundlage für konkrete Datenübermittlungen. Dafür sind weitere bilaterale Vereinbarungen erforderlich.
Unsere Einschätzung
Wieder einmal wird unter dem Schlagwort »Sicherheit« über zusätzliche staatliche Datenzugriffe verhandelt. Dabei zeigt bereits die Verarbeitung von Fluggastdaten, wie weitreichend staatliche Datensammlungen im Reiseverkehr sein können. Nun sollen weitere nationale Datenbestände für grenzüberschreitende Behördenabfragen erschlossen werden. Welche Daten tatsächlich zugänglich werden, wer deren Weiterverarbeitung kontrolliert und wie Betroffene ihre Rechte durchsetzen können, bleibt in wesentlichen Punkten offen. Auch der konkrete Sicherheitsgewinn ist nicht ausreichend belegt.
Die USA nutzen die Visafreiheit als Druckmittel für zusätzliche Datenzugriffe. Und die EU scheint bereit, sich darauf einzulassen. Unter dem Deckmantel der Grenzsicherheit werden Grundrechte zur Verhandlungsmasse. Statt sich dem Druck aus Washington zu beugen, sollte die EU diesem Datenhandel eine klare Absage erteilen.
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