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Bezahlkarte für Asylsuchende: Berlin setzt Bargeld-Obergrenze aus

04. November 2026 um 13:29

In Berlin soll es vorerst keine Bargeld-Obergrenze für Geflüchtete mehr geben, die eine Bezahlkarte nutzen müssen. Der Flüchtlingsrat Berlin nennt das einen „Teilerfolg auf einem längeren Weg“. Ob die diskriminierenden Bezahlkarten in der Hauptstadt wieder abgeschafft werden, hängt auch von den Koalitionsverhandlungen ab.

Bezahlkarte, im Hintergrund ein Einkaufswagen und ein EC-Karten-Terminal
Nicht überall lässt sich mit Karte zahlen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Christian Ohde

Berlin will das Limit der Bezahlkarten für Geflüchtete aussetzen. Die Karten hatte Berlin im August als letztes Bundesland eingeführt. Statt Bargeld erhalten Asylsuchende seitdem eine Debitkarte. In der Regel lassen sich damit jedoch lediglich 50 Euro Bargeld pro Monat abheben. Damit soll bald Schluss sein, wie der Tagesspiegel berichtete.

Die Bargeld-Grenze habe „tatsächlich einen diskriminierenden Charakter“, sagte Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) gegenüber der Zeitung. Zuvor hatte der Flüchtlingsrat Berlin die Einführung der Bezahlkarte in Berlin nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz beanstandet.

Die Ausgabe der Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei „eine Diskriminierung von Leistungsberechtigten des Asylbewerberleistungsgesetzes auf Grund ihres sozialen Status“, schreibt die Organisation in einem zwölfseitigen Brief an die Sozialsenatorin. Das hat nun offenbar dazu geführt, dass Berlin einlenkt.

„Symptom eines rassistischen Sondergesetzes“

Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin schreibt gegenüber netzpolitik.org, man sei natürlich froh darüber, „dass die diskriminierende Bargeldobergrenze vorerst ausgesetzt wird“. Aber ein voller Erfolg sei das noch nicht: Die Bezahlkarte sei ein Symptom „eines rassistischen Sondergesetzes, nämlich des Asylbewerberleistungsgesetzes“.

Das Asylbewerberleistungsgesetz legt unter anderem fest, welche Sozialleistungen Menschen während ihres Asylverfahrens zustehen. Es regelt aber auch Ansprüche von Personen, die ausreisepflichtig sind oder eine Duldung haben. Das Leistungsniveau liegt unter dem anderer Sozialleistungen wie der Sozialhilfe.

Außerdem beschränkt es medizinische Leistungen gegenüber der Regelversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Behandlungen gibt es nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie für Schwangere, bei Impfungen und für medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen. Organisationen wie Pro Asyl beklagen deshalb „die systematische Verletzung des Rechts geflüchteter Menschen auf Gesundheit“.

In den vergangenen Jahren wurde das Asylbewerberleistungsgesetz mehrfach verschärft. So ermöglichte die damalige Ampelregierung es nicht nur, Leistungen per Bezahlkarte auszuzahlen, sie verdoppelte 2024 auch durch das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ die Zeit, in der geflüchtete Menschen mit den Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz leben müssen – von 18 auf 36 Monate.

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„Teilerfolg auf einem längeren Weg“

Emily Barnickel schreibt hinsichtlich des ausgesetzten Bezahlkarten-Limits von einem „Teilerfolg auf einem längeren Weg.“ Der Flüchtlingsrat Berlin fordert „die komplette soziale und rechtliche Gleichstellung aller Menschen in Berlin und Deutschland“. Dazu gehöre „die Abschaffung der diskriminierenden und Steuergelder verschwendenden sogenannten Bezahlkarte, die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und vieles mehr“.

Gegen die Bezahlkarten, die mittlerweile fast überall in Deutschland ausgegeben werden, laufen in mehreren Bundesländern Klagen. Bislang gab es in manchen Eilverfahren Entscheidungen, die angesichts konkreter Lebensumstände ein pauschales 50-Euro-Limit zurückwiesen. Die Ergebnisse der Hauptsacheverfahren stehen aber noch aus.

Die Kritik an der Bezahlkarte geht dabei über das Bargeld-Limit hinaus: Teils sind Überweisungen für die Nutzenden kompliziert und müssen beantragt und freigeschaltet werden, was ihre Teilhabe einschränkt. Manche berichten auch davon, an Supermarktkassen diskriminiert zu werden, weil die Karten sie als Geflüchtete erkennbar machen.

Das Ende des Bargeld-Limits in Berlin ist nicht endgültig. In der Hauptstadt haben gerade die Koalitionsverhandlungen zwischen Linken, Grünen und SPD begonnen. Die Linke hatte vor den Wahlen angekündigt, die „diskriminierende Bezahlkarte nicht einführen beziehungsweise wieder abschaffen“ zu wollen, auch die Grünen lehnen sie ab. Genau wie – laut Wahlprogramm – die SPD.

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EU-Kommission: Frontex soll zur Abschiebeagentur werden

28. Oktober 2026 um 12:22

Mit zwei Gesetzentwürfen will die EU-Kommission die Grenzagentur Frontex zur zentralen Abschiebeagentur aufrüsten. Dabei spielt auch Social-Media-Monitoring eine Rolle. Ein EU-Abgeordneter warnt, dass Frontex damit zu einer europäischen Version der US-Deportationspolizei ICE werden könnte.

Mensch mit hellblauer Frontex-Weste von hinten fotografiert
Frontex soll mehr Macht und mehr Personal bekommen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / ANP

Die EU-Grenzagentur Frontex soll mehr Macht bekommen. Dazu hat die EU-Kommission am Dienstag zwei Gesetzentwürfe vorgestellt, die einen Umbau von Frontex zur Abschiebeagentur bedeuten. „Heute schlagen wir vor, dass Frontex zum zentralen EU-Akteur für Rückführungen wird“, sagte EU-Innenkommissar Magnus Brunner (ÖVP) aus Österreich.

Bei Frontex soll ein „Rückkehrkoordinierungs-Zentrum“ entstehen, in dem die Agentur Abschiebungen EU-weit organisieren soll. Die Kompetenzen von Frontex sollen dabei nicht an der EU-Außengrenze enden: „Der Vorschlag sieht vor, dass Frontex auch Rückführungen aus Nicht-EU-Ländern in andere Nicht-EU-Länder organisieren und durchführen kann“, heißt es von der EU-Kommission. Das bezieht sich auf sogenannte Return Hubs, also Abschiebezentren in Nicht-EU-Staaten.

Zudem will die EU-Kommission Frontex auch im Digitalen aufrüsten. Hierfür soll Frontex ein Überwachungszentrum („Online monitoring and response centre“) einrichten. Es soll laut Artikel 33 des Entwurfs zur Änderungsverordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache öffentlich verfügbare Online-Inhalte überwachen, die „das unbefugte Überschreiten der Außengrenzen der Union erleichtern, fördern oder Anleitungen dazu geben“. Das betrifft beispielsweise Social-Media-Inhalte, in denen sich Menschen auf der Flucht nach Europa koordinieren. Mit der Beobachtung soll Frontex auch abschätzen, wo in Zukunft vermehrt Menschen versuchen könnten, in die EU zu kommen.

Frontex soll „Trusted Flagger“ werden

Beim Monitoring soll es nicht bleiben. Die EU-Kommission will Frontex auch zu einem „Trusted Flagger“ nach dem Digitale-Dienste-Gesetz der EU machen. Diese als vertrauenswürdige Hinweisgeber eingestuften Stellen melden potenziell strafbare Inhalte direkt an Plattformen, die solche Meldungen dann mit besonderer Priorität bearbeiten müssen.

Einen Status als Trusted Flagger können Koordinierungsstellen der EU-Mitgliedstaaten vergeben. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen, sagte am Dienstag, Frontex werde diesen Status entsprechend beantragen. Wegen der „besonderen Expertise“ der Grenzagentur rechne sie mit einer Zulassung, zitiert Politico die finnische Politikerin, die auch Kommissarin für „Digitale- und Grenztechnologien“ ist.

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Auch eine Kooperation mit Europol ist im Gesetzentwurf vorgesehen. Die EU-Polizeiagentur meldet seit vielen Jahren Social-Media-Accounts an Plattformen, die mutmaßlich für Schleuserdienste werben würden. Im Dezember 2021 etwa meldete Europol, 455 Accounts zur Löschung gemeldet zu haben, die „illegale Migration von Belarus nach Europa“ begünstigen würden.

Eine neue „Grenz- und Rückkehrreserve“

Zum Bereich „Krisenreaktion“ gehört neben dem Online-Monitoring auch eine geplante sogenannte Schnelleinsatztruppe. EU-Staaten sollen diese Gruppe anfordern können, um sofort Verstärkung von Frontex zu bekommen. Ob die Truppe dann in einem Mitgliedstaat einrückt, soll der Exekutivdirektor von Frontex entscheiden. „Wir wollen, dass Frontex innerhalb von Stunden und nicht Wochen da ist“, sagte Innenkommissar Brunner in einer Rede.

Das Personal dafür soll aus einer ständigen Reserve kommen, die sich auch aus Grenzbeamt:innen der EU-Länder zusammensetzt. Dafür soll die Truppe bis zum Jahr 2041 auf eine Größe von 30.000 Personen anwachsen, 17.000 davon sollen zu einer neuen „Grenz- und Rückkehrreserve“ gehören. „Hinzu kommt die Verdoppelung des eigenen Personals von Frontex und der bereits vorhandenen 7.000 aus den Mitgliedstaaten abgeordneten Mitarbeiter“, so die EU-Kommission in einer Pressemitteilung.

Die Maßnahmen sollen auch eine Reaktion auf die Ereignisse in der spanischen Exklave Ceuta von Ende Juli sein. Innerhalb kurzer Zeit waren Zehntausende Personen schwimmend aus dem benachbarten Marokko nach Ceuta geflohen. Mehr als 140 Menschen sollen dabei gestorben sein. Von denen, die es schafften, ist der Großteil wieder zurück in Marokko. Vor allem Minderjährige blieben – doch es mangelte an Versorgung und Hilfe. Um nach Ceuta zu gelangen, organisierten sich Menschen auch online, etwa in Chatgruppen. Marokko gab Sozialen Medien die Schuld an den Vorkommnissen.

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Statt „noch mehr Abschottung“ müsse die EU auf die „vielen Toten von Ceuta“ mit einer verantwortungsvollen und solidarischen Migrationspolitik antworten, kommentierte der Bundestagsabgeordnete Marcel Emmerich von den Grünen den Gesetzentwurf.

Ähnlich reagiert sein Parteikollege und EU-Abgeordneter Erik Marquardt, der dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angehört. „Die EU-Kommission läuft Rechtspopulistinnen und Rechtspopulisten hinterher, statt auf Fakten zu setzen und pragmatisch die Schwächen von Frontex anzugehen“, sagte er. „Sie läuft Gefahr, Frontex in eine europäische Version der ICE zu verwandeln.“ In den USA setzt Präsident Donald Trump die bewaffneten Abschiebe-Trupps von ICE für Deportationen ein.

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