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Marode Schulen, leere Kassen: Warum der Sanierungsstau auch das Staatsvertrauen gefährdet – ein Gastkommentar

04. November 2026 um 12:55
[]“>HAMBURG. Marode Schulgebäude, fehlende Räume für den Ganztag und eine digitale Infrastruktur, deren Betrieb nicht dauerhaft gesichert ist: Viele Kommunen können die bildungspolitischen Anforderungen kaum noch erfüllen. Der Investitionsrückstand bei Schulen beläuft sich laut KfW-Kommunalpanel 2026 inzwischen auf 68,9 Milliarden Euro. Während Bund und Länder neue Aufgaben beschließen, müssen Schulträger vor Ort häufig mit unzureichenden Mitteln zurechtkommen. Der Bildungsexperte Udo Beckmann warnt in seinem Gastbeitrag: Wo politische Versprechen im Alltag nicht eingelöst werden, leidet auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates.
Sanierungsstau. (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Wenn der Putz bröckelt, bröckelt das Vertrauen in die Politik gleich mit!

Ein Kind weiß nicht, welche staatliche Ebene für seine Schule zuständig ist. Es kennt weder die Einzelheiten des Bundeshaushalts noch die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Es erlebt etwas sehr viel Konkreteres: Schließen die Fenster? Ist das Klassenzimmer warm? Funktionieren die Toiletten? Wird der Schimmel beseitigt?

Auch Eltern unterscheiden im Alltag kaum zwischen Bund, Land, Kommune und Schulträger. Sie sehen, unter welchen Bedingungen ihr Kind lernen muss. Sie hören politische Versprechen von Bildungsgerechtigkeit, moderner Ausstattung und guten Lernbedingungen – und erleben gleichzeitig sanierungsbedürftige Gebäude, überlastete Strukturen und jahrelange Provisorien.

Wo politische Ankündigungen und die Wirklichkeit vor Ort dauerhaft auseinanderfallen, bleibt das nicht ohne Folgen. Die Diskrepanz prägt nicht nur den Schulalltag. Sie berührt auch das Vertrauen von Familien in die Handlungsfähigkeit von Politik und Verwaltung.

Schulträger tragen die sichtbare Verantwortung

Für die Schulträger entsteht daraus eine schwierige Situation. Sie stehen vor Ort in der Verantwortung für die äußeren Schulangelegenheiten. Sie sollen Gebäude sanieren, Räume für den Ganztag schaffen, digitale Infrastruktur bereitstellen, Inklusion ermöglichen und Schulen zu zeitgemäßen Lern- und Lebensorten weiterentwickeln.

Wenn das Dach undicht ist, die Heizungsanlage ausfällt oder die digitale Ausstattung nicht funktioniert, richtet sich der Blick zunächst auf den Schulträger. Er ist für Schulen, Schulleitungen, Eltern und die Öffentlichkeit der unmittelbar erreichbare Ansprechpartner.

Viele der Anforderungen, die Schulträger erfüllen sollen, werden jedoch auf anderen staatlichen Ebenen beschlossen. Bund und Länder formulieren politische Ziele, schaffen Rechtsansprüche oder verändern Standards. Umgesetzt werden müssen diese Entscheidungen häufig von Städten, Gemeinden und Landkreisen. So wächst die Verantwortung der Schulträger – ohne dass ihre finanziellen und personellen Möglichkeiten automatisch mitwachsen.

Viele von ihnen fühlen sich deshalb von der Bundes- und Landespolitik im Stich gelassen. Nicht, weil sie sich gegen Ganztag, Digitalisierung, Inklusion oder moderne Schulgebäude stellen. Im Gegenteil: Die Schulträger wissen, wie wichtig diese Aufgaben sind. Sie erleben aber täglich, dass zwischen dem politischen Anspruch und den verfügbaren Mitteln eine immer größere Lücke entsteht.

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Neue Aufgaben, alte Finanzierungsprobleme

Besonders deutlich zeigt sich diese Lücke, wenn neue Aufgaben beschlossen werden, ohne ihre Umsetzung dauerhaft und auskömmlich zu finanzieren. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, die Digitalisierung der Schulen, steigende Anforderungen an Inklusion, Klimaschutz und Gebäudesicherheit sowie der erhebliche Sanierungsbedarf sind jeweils große Aufgaben für sich. In den Kommunen treffen sie jedoch gleichzeitig aufeinander.

Dabei reicht es nicht, lediglich den Einstieg in eine neue Aufgabe zu finanzieren. Ein Ganztagsangebot benötigt nicht nur Räume, sondern dauerhaft Personal, Ausstattung, Reinigung, Energie und Instandhaltung. Digitale Technik muss nicht nur angeschafft, sondern administriert, gewartet und regelmäßig erneuert werden. Ein saniertes Schulgebäude verursacht auch nach Abschluss der Baumaßnahme laufende Betriebs- und Unterhaltskosten.

Förderprogramme berücksichtigen diese Zusammenhänge häufig nur unzureichend. Sie finanzieren einzelne Projekte oder Anschaffungen, nicht aber zwingend die dauerhafte Aufgabe, die daraus entsteht. Für die Schulträger bedeutet das: Sie sollen beginnen, ohne sicher zu wissen, wie es weitergeht.

Förderprogramme können Ungleichheiten verschärfen

Zeitlich begrenzte Förderprogramme sind nicht grundsätzlich falsch. Sie können Investitionen ermöglichen und wichtige Entwicklungen anstoßen. Sie ersetzen jedoch keine langfristig tragfähige Finanzierung. Hinzu kommt, dass Förderprogramme selbst erhebliche Anforderungen stellen. Kommunen müssen Anträge vorbereiten, Planungen vorlegen, Eigenanteile aufbringen, Fristen einhalten und Verwendungsnachweise erstellen. Dafür benötigen sie qualifiziertes Personal und freie Planungskapazitäten.

Gerade finanzschwache Schulträger verfügen darüber häufig nicht in ausreichendem Maß. Sie stehen deshalb vor einem doppelten Problem: Der Investitionsbedarf ist besonders hoch, gleichzeitig fehlen die personellen und finanziellen Voraussetzungen, um Fördermittel erfolgreich abzurufen.

Damit drohen Förderprogramme bestehende Unterschiede nicht nur abzubilden, sondern zu verstärken. Kommunen, die bereits über leistungsfähige Verwaltungen und eigene finanzielle Spielräume verfügen, können Programme häufig besser nutzen. Strukturell belastete Kommunen geraten weiter ins Hintertreffen. So entsteht ein Flickenteppich, der ausgerechnet dort am dünnsten ist, wo die Kassen ohnehin leer sind. Bildungschancen dürfen aber nicht davon abhängen, in welcher Kommune ein Kind aufwächst.

68,9 Milliarden Euro Rückstand bei den Schulen

Die Größenordnung der Herausforderung zeigt das KfW-Kommunalpanel 2026. Danach beträgt der von den Kommunen wahrgenommene Investitionsrückstand bei der Schulinfrastruktur 68,9 Milliarden Euro (KfW-Kommunalpanel 2026). Schulen weisen damit weiterhin den größten Rückstand unter den untersuchten kommunalen Infrastrukturbereichen auf. Insgesamt beziffert die KfW den wahrgenommenen kommunalen Investitionsrückstand auf 231,2 Milliarden Euro.

Das sind nicht nur Zahlen in einem Bericht. Dahinter stehen Kinder, die jeden Tag in Gebäuden lernen, deren Zustand dringend verbessert werden müsste. Dahinter stehen Eltern, die sich fragen, warum zwischen politischen Ankündigungen und der Lebenswirklichkeit ihrer Kinder eine so große Lücke besteht. Und dahinter stehen Schulträger, die die Situation verbessern wollen, die notwendigen Investitionen jedoch vielfach nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Sie werden zu Verwaltern eines Mangels, den sie oft nicht verursacht haben und den sie mit ihren eigenen Mitteln nicht beheben können.

„Wer bestellt, bezahlt“

Beim Deutschen Schulträgerkongress 2025 rückte der frühere saarländische Ministerpräsident und ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Peter Müller das Konnexitätsprinzip in den Mittelpunkt. Seine Botschaft war ebenso einfach wie grundlegend: „Wer bestellt, bezahlt.“

Der vom Deutschen Städte- und Gemeindebund veröffentlichte Kongressbericht hält fest, dass Kommunen klare finanzielle Zuständigkeiten benötigen, um Ganztag, Digitalisierung und Schulentwicklung verlässlich umsetzen zu können. Wenn der Bund neue Aufgaben veranlasse, die von den Kommunen umgesetzt werden müssten, müsse das dafür benötigte Geld auch bei ihnen ankommen. Langfristige Planungssicherheit sei eine Voraussetzung dafür, Reformen tatsächlich zu realisieren.

Damit benennt Müller einen zentralen Konflikt der gegenwärtigen Bildungspolitik: Politische Entscheidungen entfalten ihre Wirkung nicht dort, wo sie beschlossen werden, sondern dort, wo sie umgesetzt werden müssen. Wird ein Rechtsanspruch geschaffen, ein Standard erhöht oder eine bestehende Aufgabe erweitert, entstehen vor Ort zusätzliche Kosten. Diese Kosten dürfen nicht nachträglich zu einem Problem der Schulträger erklärt werden. Konnexität bedeutet deshalb mehr als einen einmaligen Zuschuss. Sie bedeutet, dass die Ebene, die eine Aufgabe veranlasst, auch für deren vollständige und dauerhafte Finanzierung Verantwortung übernimmt.

Schulträger brauchen mehr als Anschubfinanzierungen

Es braucht einen grundlegenden Wechsel: weg von einer Abfolge befristeter Förderprogramme, hin zu einer verlässlichen Finanzierung dauerhafter Aufgaben. Investitionen, Instandhaltung, Betrieb und Personal müssen gemeinsam gedacht werden. Wer einen Ganztagsanspruch schafft, muss nicht nur den Bau oder Umbau der notwendigen Räume ermöglichen. Er muss auch berücksichtigen, welche dauerhaften Ausgaben daraus entstehen.

Wer Schulen digital ausstatten will, darf nicht nur Endgeräte und Netzwerke finanzieren. Er muss auch für Administration, Support, Ersatzbeschaffungen und die Weiterentwicklung der Infrastruktur tragfähige Lösungen schaffen. Wer Bildungsgerechtigkeit verspricht, muss dafür sorgen, dass finanzschwache Schulträger nicht dauerhaft schlechtere Bedingungen bieten können als wohlhabendere Kommunen.

Dazu braucht es mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen, einen realistischen Ausgleich der tatsächlichen Kosten und Verfahren, die auch von personell belasteten Verwaltungen bewältigt werden können. Eigenanteile dürfen nicht dazu führen, dass gerade die bedürftigsten Kommunen von notwendigen Investitionen ausgeschlossen bleiben. Vor allem aber müssen Schulträger früher in politische Entscheidungen einbezogen werden. Sie sind nicht nur die letzte Station einer Umsetzungskette. Sie verfügen über das Wissen, welche Voraussetzungen vor Ort bestehen, welche Kosten tatsächlich entstehen und welche Zeiträume für eine seriöse Umsetzung erforderlich sind.

Verantwortung darf nicht weitergereicht werden

Die Debatte über Schulfinanzierung ist deshalb keine technische Auseinandersetzung zwischen staatlichen Ebenen. Sie berührt eine grundlegende Frage demokratischer Verantwortung. Für Bürgerinnen und Bürger ist der Staat vor allem dort sichtbar, wo sie ihm im Alltag begegnen: in der Verwaltung, im öffentlichen Nahverkehr, in der Kindertagesstätte – und in der Schule.

Wenn politische Versprechen im Klassenzimmer nicht ankommen, wird das Scheitern nicht nach Zuständigkeiten sortiert. Familien erleben nicht den Bund, das Land und die Kommune getrennt voneinander. Sie erleben einen Staat, der etwas angekündigt hat, es aber offenbar nicht umsetzen kann.

Der bauliche Zustand einer Schule sendet deshalb immer auch eine politische Botschaft. Eine funktionierende Schultoilette, ein warmes Klassenzimmer und ein sicherer, zeitgemäßer Lernort erscheinen auf den ersten Blick wie Selbstverständlichkeiten. Tatsächlich zeigen sie Kindern und Familien etwas Entscheidendes: Hier funktioniert öffentliche Verantwortung. Hier werden Versprechen ernst genommen. Hier ist der Staat handlungsfähig.

Bleiben notwendige Maßnahmen dagegen über Jahre aus, kann sich der gegenteilige Eindruck verfestigen.

Aus politischen Ansprüchen müssen verlässliche Mittel werden

Schulträger benötigen keine immer neuen Erwartungen ohne ausreichende Ressourcen. Sie brauchen die Möglichkeit, die Verantwortung, die ihnen übertragen wird, auch tatsächlich wahrzunehmen. Bund und Länder dürfen deshalb nicht nur darüber entscheiden, welche Aufgaben Kommunen erfüllen sollen. Sie müssen ebenso verbindlich klären, wie diese Aufgaben langfristig finanziert werden.

Eine der entscheidenden Fragen für die Glaubwürdigkeit von Politik lautet: Wie kann Bildungsgerechtigkeit unabhängig vom Wohnort gelingen, wenn immer neue Aufgaben auf strukturell unterfinanzierte Systeme treffen? Und wie können Schulträger gemeinsam so deutlich auftreten, dass aus politischen Ankündigungen verlässliche und auskömmliche Mittel werden? Denn wer politische Ansprüche schafft, darf nicht nur den Start finanzieren. Er muss dafür sorgen, dass die Verantwortung dauerhaft getragen werden kann.

Zur Person
Udo Beckmann., Illustration: News4teachers

Udo Beckmann ist Grund- und Hauptschullehrer, leitete zehn Jahre eine Hauptschule in herausfordernder Lage mit einer Schülerschaft, die zu 80 Prozent aus Familien mit Migrationshintergrund stammten.

Er war zudem 16 Jahre Vorsitzender der zweitgrößten Lehrergewerkschaft in Nordrhein-Westfalen (des VBE) und 13 Jahre Bundesvorsitzender. Heute ist er Leiter des Programmbeirats beim Deutschen Schulleitungskongress.

Hier geht es zu allen Beiträgen des Themenmonats “Schulbau & Schulausstattung”. 

Appell an Schulträger: Gesündere Klassenräume müssen kein Millionenprojekt sein

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