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Gipfel der Dreistigkeit: Klausel soll Meta zum klauen ermächtigen

03. November 2026 um 11:00

Der Beitrag Gipfel der Dreistigkeit: Klausel soll Meta zum klauen ermächtigen erschien zuerst beim Online-Magazin BASIC thinking. Über unseren Newsletter UPDATE startest du jeden Morgen bestens informiert in den Tag.

Meta AGB Geschäftsbedingungen Richtlinien Verlage Inhalte Instagram Facebook

Meta will sich über das Kleingedruckte Zugriff auf ganze Verlagswebseiten sichern – und zwar ohne vorher zu fragen. Statt auf eine faire Geschäftsbeziehung zu setzen, will sich der Zuckerberg-Konzern also quasi selbst einen Blankoscheck ausstellen. Meta hat die Einführung seiner neuen AGB zwar nach massiver Kritik verschoben. Doch der Fall zeigt einmal mehr, wie dreist und skrupellos das Unternehmen die Grenzen des Möglichen auslotet. Eine kommentierende Analyse. 

Was in den neuen Meta-AGB steht

  • Am 8. Oktober 2026 hat Meta Änderungen seiner kommerziellen Nutzungsbedingungen angekündigt. Sie sollen dem Konzern weitreichende Zugriffs- und Nutzungsrechte auf Inhalte von Websites ermöglichen, die mit geschäftlichen Meta-Accounts verbunden sind. Neue Klauseln sollen dem US-Technologiekonzern weitreichende Rechte einräumen, um Inhalte von verlinkten Websites, aus Archiven und redaktionellen Angeboten automatisiert zu durchsuchen, zu indexieren und für eigene kommerzielle Produkte auszuwerten. Vor allem europäische Medienhäuser liefen gegen das Inkrafttreten der neuen AGB für Instagram und Facebook Sturm.
  • Deutsche und europäische Verbände haben die EU-Kommission aufgefordert, die geplante Änderung umgehend zu überprüfen und deren Anwendung bis zum Abschluss der Prüfung zu untersagen. Demnach nutze Meta seine marktbeherrschende Stellung aus, um den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des kompletten digitalen Verlagsangebots abhängig zu machen. Die Verbände sehen die Gefahr, dass der Zuckerberg-Konzern Inhalte nutzen könnte, ohne dafür eine Zustimmung einzuholen. Da fast jedes Medienhaus auf Meta-Dienste angewiesen ist, betrifft die Änderung nahezu alle redaktionellen Organisationen.
  • Viele sehen in den neuen AGB die wirtschaftliche Grundlage unabhängiger Medien bedroht. Nachdem die Kritik offenbar zu groß geworden war, passte Meta seine neuen Nutzungsbedingungen zwar zunächst marginal an und strich den Verweis auf sein KI-Training. Für Kritiker war dies aber nur ein sprachliches Ablenkungsmanöver. Nachdem auch die britische Wettbewerbsbehörde eine förmliche Untersuchung angekündigt hatte, verschob Meta die Einführung seiner neuen AGB zunächst auf den 20. November 2026, dann auf unbestimmte Zeit.

Meta stellt sich Blankoscheck für fremde Inhalte aus

Meta lotet einmal mehr kackendreist die Grenzen des Möglichen aus – und zwar offenbar so lange, bis jemand Stopp sagt. Das ist zwar keine neue Erkenntnis. Mit seinen aktualisierten Nutzungsbedingungen hat das Unternehmen der Dreistigkeit aber die Krone aufgesetzt. Denn das Kleingedruckte hat es in sich. Meta will offenbar nicht nur geteilte Links auswerten, sondern gleich die dahinterliegenden Websites samt ihrer Inhalte durchleuchten und kommerziell verwursten. Einfach so. Ohne zu fragen. Das ist eine neue Qualität der digitalen Selbstbedienungsmentalität.

Denn was Verlage und Medien über Jahre mit journalistischem Aufwand, redaktioneller Arbeit und erheblichen finanziellen Investitionen aufgebaut haben, will der Facebook-Konzern für sein ohnehin schon krummes Geschäftsmodell nutzen. Besonders pikant ist dabei die Verknüpfung mit geschäftlichen Meta-Konten. Oder: Wer auf den Plattformen präsent sein will, könnte dafür mit der Preisgabe seines gesamten digitalen Angebots bezahlen. Das wäre nicht nur eine ziemlich einseitige Geschäftsbeziehung, sondern ein Blankoscheck, den sich Meta einfach selbst ausstellt – und zwar über andere hinweg.

Doch der Zuckerberg-Konzern ist damit längst nicht allein. Auch Google bedient sich zunehmend an journalistischen Inhalten, ohne Verlage dafür angemessen finanziell zu beteiligen oder ihnen im Gegenzug nennenswerten Traffic zu liefern. Oder: Die großen Plattformkonzerne profitieren von journalistischer Arbeit, während deren wirtschaftliche Grundlage zunehmend unter Druck gerät. Das Problem ist also größer als Meta. Doch: Wer die digitale Öffentlichkeit kontrolliert, sollte nicht automatisch auch über die Inhalte verfügen dürfen, die sie überhaupt erst mit Leben füllen.

Stimmen

  • Angela Mills Wade, Geschäftsführerin des European Publishers Council, in einem Statement: „Meta scheint seine Geschäftsbedingungen zu nutzen, um sich pauschale Erlaubnis zu verschaffen, die Websites von Verlagen zu scrapen und deren journalistische Inhalte für KI zu verwenden. Die Führung eines Geschäftskontos oder das Teilen eines Links durch einen Leser sollte niemals als pauschale Lizenz zur Verwertung der Inhalte eines Verlags angesehen werden. Journalismus erfordert Investitionen, Fachwissen und Rechenschaftspflicht. Meta kann sich nicht einfach selbst die Erlaubnis erteilen, diese Arbeit zu nutzen.“
  • Auch das Bündnis Zukunft Presse kritisiert den Facebook-Konzern scharf: „Meta will künftig die vollständigen Websites und Archive der Verlage automatisiert erfassen, kopieren, abspeichern und für eigene, automatisierte sowie nicht-automatisierte kommerzielle Produkte auswerten. Damit macht Meta den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des gesamten digitalen Verlagsprodukts abhängig. Das ist skrupelloser Diebstahl. Rechtlich ist es eine missbräuchliche Koppelung und ein Verstoß gegen den Digital Markets Act.“
  • Ein Meta-Sprecher wies die Vorwürfe zwischenzeitlich zurück: „Die von uns zusammengefassten Bestimmungen zum Crawling galten ausschließlich für unsere Anzeigen und Geschäftsprodukte, und das haben wir in den Bestimmungen selbst klargestellt. Dies ändert nichts daran, wie Meta Webcrawler einsetzt. Wie immer können Inhaber von Inhalten die Datei „robots.txt“ nutzen, um ihre Präferenzen anzugeben. Es geht hier nicht um das Scraping von Nachrichtenseiten, und diese Aktualisierungen verleihen uns keine neuen Rechte, die diese Präferenzen außer Kraft setzen.“

Wie Meta seine Macht ausnutzen will

Vor allem die technischen Möglichkeiten hinter den neuen Meta-AGB machen das Vorhaben so brisant. Denn automatisierte Crawler könnten binnen kürzester Zeit riesige redaktionelle Archive erfassen und die Inhalte in Vektordatenbanken und Analysesysteme überführen. Das Problem: Was einmal abgeflossen ist, lässt sich kaum noch kontrollieren, geschweige denn vollständig zurückholen.

Hinzu kommt ein gewisses Machtspiel. Oder besser gesagt: der Versuch, die eigene Marktmacht auszunutzen. Wer den neuen Bedingungen etwa widersprechen möchte, kann das kaum tun, ohne gleichzeitig auf die Meta-Dienste verzichten zu müssen. Für Medienhäuser, die auf Reichweite, Sichtbarkeit und teilweise auch Werbeanzeigen bei Facebook und Instagram angewiesen sind, ist das keine echte Wahlfreiheit. Der einzig wirksame Widerspruch wäre letztlich also ein Abschied von den Plattformen.

Wirtschaftlich ist das für viele aber kaum eine Option. Dass Meta mit seinem skrupellosen Vorstoß innerhalb der EU durchkommt, ist aber äußerst unwahrscheinlich. Und das ist auch gut so! Europa muss deutlich machen, dass wirtschaftliche Abhängigkeiten keine Blankovollmacht zur Verwertung fremder Inhalte begründen. Andernfalls könnten sich die Plattformkonzerne künftig nicht nur als Wächter der digitalen Öffentlichkeit verstehen, sondern gleich noch als deren Eigentümer, wenn sie das ohnehin nicht schon tun.

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Präsidentschaftswahl in Brasilien: Gewonnen mit und trotz Internet

28. Oktober 2026 um 09:51

Brasiliens Linke hat in sozialen Medien traditionell einen schweren Stand. Trotz des Gegenwinds gelang Präsident Lula die Wiederwahl. Dazu hat entscheidend eine Online-Kampagne beigetragen, die auf Mobilisierung vor Ort gesetzt hat.

Lula mit Janones auf einem Archivbild
Der wiedergewählte brasilianische Präsident Lula mit seinem digitalen Einflüsterer André Janones. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: Foto: Fotoarena / Bearbeitung: netzpolitik.org

Vor drei Wochen sah die Welt für Luiz Inácio Lula da Silva noch ganz anders aus. Im ersten Wahlgang der brasilianischen Präsidentschaftswahl hatte er über zwei Millionen Stimmen weniger als sein Herausforderer Flávio Bolsonaro erhalten, eine Wiederwahl des Präsidenten schien beinahe ausgeschlossen: Ein Sieg in der Stichwahl ist einem Zweitplatzierten in der Geschichte Brasiliens bis dahin noch nie gelungen.

Dass Lula die Wahl am Sonntag letztlich mit einem Vorsprung von über vier Millionen Stimmen gewinnen konnte, hat viele Beobachter verblüfft. Zum Überraschungssieg beigetragen hat ausgerechnet auch ein WhatsApp-Kanal – eine Domäne, die bislang als ideale Spielwiese insbesondere für rechte Politiker:innen in Brasilien galt.

Ein Kommunikationskanal des linken Abgeordneten André Janones wandelte sich nach der Schlappe im ersten Wahlgang zum Koordinationsraum für „Lulas Armee“. Von dort aus dirigierte Janones seine Mitstreiter:innen, teilte sie zu „Missionen“ ein und rief sie auf, Lulas Botschaften in sozialen Medien zu verstärken. „Geht viral!“, lautete die erfolgreiche Devise. Innerhalb weniger Tage wuchs der Kanal explosionsartig an, von rund 50.000 Mitgliedern auf knapp 3,5 Millionen. Am Wahltag verzeichnete er fast 11 Millionen Teilnehmende.

Umkämpfte Richtungswahl

Bei der Richtungswahl im bevölkerungsreichsten Land Südamerikas stand einiges auf dem Spiel: Während sich der linke Lula für Sozialprogramme stark machte, den Regenwald schützen und weiter auf internationale Kooperation setzen wollte, trat der rechte Bolsonaro mit wirtschaftsliberalen Schwerpunkten an, etwa Regulierungsabbau, weniger Steuern und Ausgabenkürzungen.

Zugleich schmiegte sich Bolsonaro an US-Präsident Donald Trump an und kündigte an, bei einem Wahlsieg seinen inhaftierten Vater Jair Bolsonaro zu begnadigen. Der Ex-Präsident wurde nach einem Putschversuch zu 27 Jahren Gefängnis verurteilt.

Bei reinem Online-Aktivismus beließ es das Lula-Lager indes nicht. Viele der WhatsApp-Missionen bestanden daraus, vor Ort mit potenziellen Wähler:innen zu sprechen und sie zu aktivieren. Es sei genau diese Verknüpfung von digitalen Kampagnen mit der Mobilisierung der Basis gewesen, die zum Erfolg beigetragen habe, sagte die Politikwissenschaftlerin Denilde Holzhacker der BBC.

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„Es spricht für Lula, dass er seine eigene Schwäche erkannt und seinen Stil grundlegend geändert hat“, sagte Holzhacker. „Und Janones schaffte etwas, das für die brasilianische Linke zuvor undenkbar schien: die sozialen Medien zu dominieren.“

Eigentümliche Schieflage

Leicht war das nicht. Nur zwei Wochen vor der Wahl schränkte etwa Meta vorübergehend die Reichweite vieler Instagram-Accounts ein, die sich kritisch über Bolsonaro äußerten oder politisch links standen. Schon im September hatte Meta kostenpflichtige Werbe-Accounts des Lula-Teams auf Facebook und Instagram wegen angeblicher Regelverstöße zeitweise gesperrt. Und WhatsApp-Nutzer:innen wunderten sich, warum der KI-Agent des Messengers, der ebenfalls zum Meta-Konzern gehört, problemlos Bilder von Bolsonaro generieren konnte, Bilder von Lula jedoch nicht.

Unabhängig davon dokumentierte die Nichtregierungsorganisation CTRL+Z mehr als tausend Fälle von Online-Zensur zumeist auf Instagram, darunter Account-Sperren und Einschränkungen von Reichweite. In aller Regel seien Lula nahestehende Accounts betroffen gewesen, so die NGO.

Derweil akzeptierte Meta einem Bericht der internationalen NGO Ekō zufolge KI-generierte Werbe-Videos voller Desinformation, die teils aus dem Ausland gebucht wurden. Auch Amnesty International deckte in einer Untersuchung auf, wie leicht sich Facebook für solche Manipulationskampagnen missbrauchen lässt.

In einer Beschwerde ans Oberste Wahlgericht des Landes unterstellte Lula dem US-Konzern des Trump-Freundes Mark Zuckerberg, die Wahl zugunsten Bolsonaros zu manipulieren. Meta wies die Vorwürfe zurück und sprach von technischen Fehlern.

Selbst der WhatsApp-Account von Janones war Mitte Oktober für 48 Stunden suspendiert. Immerhin war hierbei klar, wer dahintersteckte: der Präsident des Wahlgerichts, Kássio Nunes Marques. Es gebe Hinweise auf die Verbreitung von Desinformation, so seine Begründung. Die erwies sich letztlich als haltlos. Auf seinen Posten berufen wurde Nunes Marques vom damaligen Präsidenten Jair Bolsonaro.

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Neuer Anlauf für Tech-Regulierung angekündigt

Für Meta und andere Tech-Konzerne wird der teils undurchsichtig verlaufene Wahlkampf ein Nachspiel haben. Schon heute gelten in dem Land strenge Online-Gesetze, was unter anderem zu temporären Sperren des Messengers Telegram oder des Kurznachrichtendienstes X führte. In seiner Dankesrede erneuerte Lula seine Kritik an den Tech-Konzernen und kündigte eine verschärfte Gangart bei der Regulierung sozialer Medien an.

Wie dies genau aussehen soll, bleibt vorerst offen: In der Vergangenheit hatte das Verfassungsgericht mehrfach über das Ziel hinausschießende Regeln aufgehoben, zudem drohte Donald Trump wiederholt mit Strafzöllen. Als gesichert gilt jedoch, dass der inzwischen 81-jährige Lula neuen Gefallen an digitalen Medien gefunden hat.

Noch vor Kurzem besaß Lula nicht einmal ein Smartphone, nun hat er mit Hilfe seines Digital-„Generals“ Janones die direkte Online-Kommunikation mit Wähler:innen entdeckt. „Wir werden unseren Regierungsstil ändern“, zitierte ihn der Spiegel. „Wir werden das Volk stärker an unseren Entscheidungen beteiligen, die digitale Kommunikation wird einen großen Platz in meiner Regierung bekommen.“

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Account-Sperren auf Instagram und Facebook: Metas Willkür unterworfen

27. Oktober 2026 um 15:36

Meta sperrt Konten von Organisationen und Einzelpersonen, ohne eine klare Begründung zu geben. Weil die Sperrungen oft queere und progressive Konten treffen, werfen Kritiker:innen Meta Zensur vor.

Wer auf Instagram oder Facebook gesperrt wird, verliert Reichweite und Sichtbarkeit. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Iqro Rinaldi

Vor einer Woche sorgte die Sperre des Instagram-Accounts von „No Kings“, einer Anti-Trump-Protestbewegung in den USA, für Schlagzeilen. Instagram-Eigner Meta wird auch vorgeworfen, in Brasilien vor der jüngsten Wahl progressive Konten eingeschränkt zu haben, die sich für Präsidentschaftskandidat Lula aussprachen. Lula, der die Wahl am Sonntag gewann, sagt, er sei ebenfalls von einer gedrosselten Reichweite betroffen gewesen. Weltweit gibt es immer wieder Berichte über unrechtmäßige Accountsperren auf Plattformen, die zu Meta gehören.

Fran Ñurinda (Zilu), ein nicaraguanischer Journalist, der in Berlin wohnt, stellte im Mai fest, dass seine Instagram-Konten gesperrt sind. Betroffen waren der Podcast „Woke-ish Talk“, in dem Fran mit Mitgründer Dirandra Sandyakala queere und migrantische Themen bespricht, sowie „Imaginary Box“, ein Ausrüstungsverleih für queere und trans Kulturschaffende in Berlin. Der Grund? Sein mit den Konten verknüpfter Facebook-Account. Der war zuvor vom Netz genommen worden.

Kein Einspruch möglich

Warum das Facebook-Konto gesperrt wurde, konnte Fran, so erzählt er, nicht nachvollziehen. Die E‑Mail, die Meta ihm schickte, habe keinen konkreten Grund genannt. Dafür habe er einem Link folgen können, um Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Als er daraufklickte, sei ihm angezeigt worden, dass seine Unterlagen geprüft würden. Dabei habe er noch gar nichts eingereicht.

„Ich finde es besorgniserregend, dass eine automatisierte Entscheidung dazu führt, dass wir als Menschen mit migrantischem und queerem Hintergrund unsere Plattform verlieren, auf der wir uns ausdrücken; gerade jetzt, wo das Klima uns gegenüber immer feindseliger wird“, sagt Fran.

Ähnlich wie Fran und seinen Projekten ging es PRAZZLE Arts. Das ist eine Plattform für Künstler:innen, aus der sich ein Magazin entwickelt hat und die von Hamburg aus kuratiert wird. Als deren Instagram-Seite – ebenfalls ohne explizite Begründung – von Meta aus dem Netz genommen wurde, „verschwand damit die Arbeit von Tausenden“, berichtet die Gründerin Ann Austin. Außerdem habe PRAZZLE Arts Glaubwürdigkeit verloren: „Externe Partner wie Festivals hinterfragen jetzt, ob wir stabil sind“, sagt Ann. Zum Teil hätten diese aufgehört, ihnen zu antworten. Auch im Fall von PRAZZLE Arts funktionierte der Einspruch nicht und das Konto wurde nach ein paar Monaten dauerhaft deaktiviert. Ann schaffte es nur einmal mit einem Menschen bei Meta zu sprechen – und das obwohl sie nur für diesen Zweck die Meta-Verified-Abonnements für Instagram und Facebook zahlte, die einem den Zugang zu menschlichen Support-Mitarbeitern versprechen. Doch auch diese Person konnte ihr nicht weiterhelfen.

Wie die Moderation von Konten in den sozialen Medien ablaufen soll, wird eigentlich seit einigen Jahren durch den Digital Services Act (DSA) geregelt. Das europäische Gesetz verpflichtet Plattformen wie Instagram zum Beispiel dazu, bei Sperren eine „klare und spezifische Begründung“ zu liefern (Artikel 17). Tatsächlich erklärt Meta aber oft nur vage, der Nutzer habe gegen „eine“ Richtlinie verstoßen, ohne diese klar zu benennen. Für die Betroffenen ist es daher schwer bis unmöglich, zu verstehen, was sie falsch gemacht haben und wie sie ihren Account retten können. Auch als im Frühling die Instagram-Seiten von mehreren Berliner Clubs gesperrt wurden, berichteten die Betroffenen, dass ihnen gegenüber kein Grund angegeben worden sei.

Meta kennt das Problem

Auf Nachfrage von netzpolitik.org erklärt Meta, dass das Unternehmen eine Begründung gemäß dem DSA liefere. Meta behauptet auch, Sperren würden nur bei dauerhaften Verstößen oder „schwerwiegenden Sicherheitsrisiken“ erfolgen wie Kinderpornografie oder Gewaltaufrufen. In vielen Fällen wurden Betroffene aber auch dann gesperrt, wenn ihre Inhalte vorher nie beanstandet wurden. So erging es etwa Fran.

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Die Probleme bei der Moderation von Konten und Inhalten sind nicht neu und dem Unternehmen bekannt. Anfang 2025 verkündete Meta im Haus-Blog, die Zustände verbessern und mehr Inhalte erlauben zu wollen. Vor einem Jahr äußerte sich das Unternehmen ähnlich gegenüber der britischen BBC. Immer neue Fälle zeigen jedoch, dass es weiterhin ungerechtfertigte Sperrungen gibt.

Mitursache des Problems ist sicherlich, dass die Entscheidungen automatisiert von „KI-Systemen“ getroffen werden, wie Meta im März ankündigte. Menschen sollen (nur noch) bei den „kritischsten“ Entscheidungen „eine zentrale Rolle spielen“, etwa bei Einsprüchen nach der Kontodeaktivierung. Ist menschliche Aufsicht bei der Überprüfung eines Einspruchs garantiert? Wie kann ein Einspruch funktionieren, wenn dieser durch das gleiche automatisierte System bewertet wird, das bereits im ersten Schritt – womöglich fälschlicherweise – eine Sperrung ausgelöst hat? Meta antwortete darauf nicht.

„Die KI sperrt aus den wildesten Gründen“, sagt Thomas Gericke gegenüber netzpolitik.org. Er ist Unternehmensberater und nutzte Instagram, um dort Anzeigen für seine Dienstleistungen zu schalten. Schon seit drei Jahren versucht er, sein Facebook-Werbekonto zu reaktivieren – ohne das er keine gezielte Werbung auf Instagram schalten kann. Um eine fehlerhafte Blockade auszulösen, reiche es scheinbar aus, irgendetwas an den Kontoeinstellungen zu ändern. Das habe er auch so in seinem Bekanntenkreis mitbekommen, sagt Thomas.

Dieses Problems scheint sich Meta bewusst zu sein. Thomas sagt, ein Support-Chatbot habe ihm den Tipp gegeben, weitere Einstellungen in seinem Konto zu ändern, um dadurch die Sperrung wieder aufzuheben. Es habe nicht funktioniert. Auch der menschliche Support, den er tatsächlich erreicht habe, habe ihm nicht weiterhelfen können und auch nicht die konkrete Richtlinie genannt, gegen die er verstoßen haben soll. Thomas sagt, er habe von Anwälten bereits mehrere Schreiben verschicken lassen. Sich auf ein Verfahren gegen Meta einzulassen, sei aber ohnehin „für einen normalen Menschen unmöglich“. Er sagt: „Ich fühle mich maximal hilflos und im Stich gelassen.“

Zensurvorwürfe in Albanien

Sind die Sperrungen tatsächlich nur KI-verschuldete Fehler? Weil besonders oft queere, feministische und progressive Stimmen betroffen sind, werfen NGOs und Politiker wie die grüne Europa-Abgeordnete Alexandra Geese Meta Zensur vor. Der Vorwurf hat neues Gewicht bekommen, als im Sommer zahlreiche Konten von Aktivisten, Journalisten und Politikern gesperrt wurden, die mit der Flamingo-Revolution in Albanien zusammenhängen. Bei den Protesten stellen sich Albaner gegen ein geplantes Bauprojekt für ein Luxusresort von Ivanka Trump und Jared Kushner sowie die albanische Regierung.

Über 30 EU-Abgeordnete der Fraktionen S&D, Renew Europe, Grüne/EFA und Die Linke forderten die EU-Kommission daraufhin auf, den Fall zu prüfen und mit Meta darüber zu sprechen. „Mark Zuckerbergs Verständnis von ‚Meinungsfreiheit‘ scheint sich nur auf Meinungen zu beziehen, die mit der politischen Agenda der Trump-Regierung übereinstimmen“, kommentierte die Abgeordnete Geese. Sie verlangt, dass die Kommission die wiederholten Fälle von gesperrten Konten nicht nur als Verstoß gegen die Vorschriften zur Transparenz und zur Bearbeitung von Beschwerden untersucht, sondern auch „als systemisches Risiko für die Meinungsfreiheit, die Medienfreiheit und den öffentlichen Diskurs“. Die Kommission ist dafür verantwortlich, den Digital Services Act gegen Meta durchzusetzen.

Auf Nachfrage von netzpolitik.org erklärte ein Kommissionssprecher, dass der DSA nur in der EU gelte – also nicht in Albanien –, man aber von den Geschehnissen „nicht überrascht“ sei. Seit zwei Jahren untersuche die Kommission schon das sogenannte „Shadow Banning“ politischer Stimmen bei Meta im Rahmen eines DSA-Verfahrens. „Wir haben den Verdacht, dass die Inhaltsmoderation in bestimmten Bereichen stattfindet“, sagte der Sprecher. Eine abschließende Entscheidung liegt noch nicht vor. Im Oktober 2025 stellte die Kommission jedoch vorläufig fest, dass es Mängel bei Metas Inhaltsmoderation gibt. Nutzern sei es etwa nicht möglich, bei der Beschwerde Erklärungen abzugeben oder Dokumente anzuhängen. Das begrenze die Wirksamkeit der Beschwerdefunktion. Als Nächstes könnte die Kommission entweder eine Lösung von Meta annehmen und das Verfahren einstellen oder eine Strafe verhängen. Bei anderen DSA-Verfahren ist jede dieser Optionen schon zum Tragen gekommen.

NGOs haben Klage eingereicht

Die NGO Repro Uncensored, die Fälle von Zensur in den sozialen Medien dokumentiert, ist derweil selbst einen Schritt weiter gegangen. Als Antwort auf die steigende Zahl von Fällen hat sie in den Niederlanden gemeinsam mit einem Bündnis betroffener Organisationen und der NGO Bits of Freedom im Mai eine Klage gegen Meta eingereicht. Die Klagenden verweisen dabei auf Transparenzmängel, mangelnde Verantwortlichkeit und Diskriminierung. „Bei dieser Klage geht es darum, einen Präzedenzfall zu schaffen, um Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und die Grundrechte im digitalen öffentlichen Raum zu schützen“, sagt Martha Dimitratou, Leiterin von Repro Uncensored. Im Kontext der Account-Sperren in Albanien fordert sie Meta dazu auf, zu untersuchen, wer hinter diesen Angriffen steckte und wie es möglich war, dass die Meldesysteme der Plattformen als „Instrumente politischer Zensur“ genutzt wurden.

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Die Zensurvorwürfe streitet Meta ab. Ein Sprecher sagt: „Jede Organisation und jede Person auf unseren Plattformen unterliegt denselben Regeln, und jegliche Behauptungen, die Durchsetzung erfolge aufgrund der Gruppenzugehörigkeit oder der Vertretung bestimmter Interessen, sind unbegründet.“

Metas eigener Aufsichtsrat kritisierte im Juni ebenfalls die vielen Account-Sperren und das grundsätzliche Vorgehen des Unternehmens bei der Moderation. Das Gremium formulierte mehrere Empfehlungen, wie Meta das System verbessern sollte: nachvollziehbare Begründungen, faire Einspruchsverfahren und Transparenzberichte über Sperrungen. Meta kommentierte, dass das Unternehmen die Empfehlungen bewerten und in Zukunft darauf antworten werde. Auf Nachfrage von netzpolitik.org teilte das Unternehmen nicht mit, ob es vorhat, die Empfehlungen umzusetzen.

Plan B?

Der europäische Digital Services Act liefert eigentlich eine Lösung für den Fall, dass Plattformen dem Einspruch nicht nachkommen: Nutzer können sich bei einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle beschweren, etwa bei der Organisation User Rights, wenn sie mit einer Entscheidung der Plattform nicht einverstanden sind. Fran, der Initiator des Podcasts Woke-ish Talk, beschwerte sich dort. Doch es stellte sich heraus, dass Meta User Rights mitgeteilt hatte, dass Fran nicht alt genug sei, um Facebook zu nutzen. Da die Organisation das Alter nicht verifizieren darf und für nur für Fragen zu Inhalten, nicht zu Personen zuständig ist, konnte sie Frans Fall nicht bearbeiten. Zur Erinnerung: Das Mindestalter zur Nutzung von Facebook ist 13 Jahre. Fran hat den Account nach eigenen Angaben schon seit über 13 Jahren.

Einen neuen Account für dieselbe Organisation oder Person darf man nach einer Sperre nicht erstellen, weil das als Umgehung des Verbots gelten würde, erzählt Fran in einer neuen Podcast-Folge. Deswegen haben Fran und sein Mitgründer Dirandra „Fagomedia“ ins Leben gerufen, ein neues Mediennetzwerk, und arbeiten dort an ihren Projekten „Woke-ish Talk“ und „Imaginary Box“ weiter.

Ann schrieb auf der PRAZZLE-Arts-Website über ihre Erkenntnis, dass eine Plattform nicht der einzige Ort sein sollte, an dem die eigene Arbeit zu finden ist. Sie hat PRAZZLE Arts jetzt unabhängiger aufgestellt, mit einem Schwerpunkt auf dem Printprodukt, der Website und dem Newsletter. Auch eine Handy-App soll entwickelt werden. In einem Beitrag für Repro Uncensored erklärt Ann darüber hinaus, dass soziale Plattformen jetzt nur noch zum Marketing dienen, nicht als Infrastruktur.

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Interview: „Lasst Euch nicht mit dem ersten Datensatz abspeisen!“

22. Oktober 2026 um 08:55

Welche Daten haben Unternehmen über uns gespeichert? Dank Datenschutzgrundverordnung müssen Unternehmen die eigenen Daten auf Anfrage herausgeben. Zwei Softwareentwickler haben das genutzt, um mit hunderten Anfragen ihr digitales Leben zu rekonstruieren.

Zwei Menschen stehen auf einer großen Vortragsbühne, auf der Slide hinter ihnen steht "Time to start our live demo"
Gregor Ziegltrum (links) und Dennis Schulz (rechts) präsentieren ihre Ergebnisse.

Gregor Ziegltrum und Dennis Schulz fragten mehr als hundert Unternehmen nach einer Kopie ihrer Daten – eine Möglichkeit, die die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) explizit einräumt. Sie wollten herausfinden: Was wissen die Unternehmen eigentlich über mich? Jeweils mehr als 6.000 Dateien bekamen die beiden zurück – und haben sie fleißig ausgewertet.

Herausgekommen ist ein Vortrag, den die beiden Softwareentwickler auf dem jährlichen Kongress ihrer Firma, TNG Technology Consulting, gehalten haben sowie auf den Datenspuren 2026. Dabei zeichnen sie mithilfe von Social-Media-Daten nach, wie sich ihre Interessen im Laufe der Zeit verändert haben und wie sich der eigene Tagesverlauf mit den verschiedenen Datenquellen rekonstruieren lässt.

Im Interview mit netzpolitik.org erzählen Schulze und Ziegltrum, wie einfach der Weg zu den eigenen Daten war, welche Hindernisse es gab und was sie aus ihrem Selbstexperiment gelernt haben. Außerdem geben sie Tipps, was man beim Nachmachen beachten sollte.

netzpolitik.org: Hallo Dennis, hallo Gregor. Ihr habt über 100 Unternehmen nach euren Daten gefragt. Wie seid Ihr auf diese Idee gekommen?

Gregor Ziegltrum: Wir haben uns beide unabhängig voneinander mit Spotify-Daten beschäftigt. Dennis hat daraus mit einem anderen Kollegen auch schon einen Vortrag gebaut. Und dann haben wir darüber nachgedacht, wie man das noch weiterspinnen kann.

Dennis Schulz: Mein Gefühl ist, dass viele sich schonmal gedacht haben: Meine Güte, man müsste doch mal diese ganzen Daten nehmen und gucken, was man daraus lernen kann. Aber dann macht man es nie.

„Wir sind einmal den Passwort-Manager durchgegangen“

netzpolitik.org: Welche Unternehmen habt Ihr angefragt?

Gregor Ziegltrum: Im Prinzip sind wir einmal den Passwort-Manager durchgegangen. Wir haben die großen Unternehmen angefragt: Meta, Spotify, LinkedIn, Reddit und alle Google-Services wie etwa YouTube. Aber auch Taxi-Apps wie Uber, Bolt und FreeNow.

Dennis Schulz: Wir haben auch unsere Banken angefragt und unsere Krankenkassen. Am Ende waren es fast 150 Stellen. Manche davon haben wir beide angefragt, manche nur einer von uns. Ich habe zum Beispiel noch die Deutsche Rentenversicherung und das Bundeskriminalamt angefragt. Dann auch eher kleinere Apps wie etwa „Trait“, die benutze ich zum Joggen. Da war ich offenbar der erste, der jemals nach Daten gefragt hat.

netzpolitik.org: Was habt ihr vorher noch nicht über euch gewusst?

Dennis Schulz: In den Daten steht drin, wie viele TikTok-Videos ich zu Ende geguckt haben. Das war schockierend und ist eine absolute Bestätigung, dass ich die App wieder gelöscht habe. Und in meinen Krankenkassendaten stand noch ein Nasenbeinbruch, den ich nie hatte. Ich habe inzwischen aber eine Vermutung, wo der herkommt.

Wie manche Unternehmen bei der Herausgabe tricksen

netzpolitik.org: Wie schwer war es, an die Daten heranzukommen?

Dennis Schulz: Extrem einfach. Ich finde, die meisten Unternehmen waren grundsätzlich relativ auskunftsfreudig und kooperativ. Das Nervige ist eher, dass man jedes Mal die E‑Mail-Adresse herausfinden muss, an die man die Anfrage schicken muss, oder den Service, mit dem man kommunizieren muss.

Es kommt aber vor, dass Unternehmen einen durch das Design ihrer Seite oder App dazu bringen wollen, nicht alle Daten anzufragen. Da gibt es dann zum Beispiel mehrere Optionen und wenn man die Option „Kompletter Datensatz“ wählt, kommt ein Warnhinweis: „Achtung! Da sind auch Log-Daten dabei, die nicht besonders nützlich sind, und es kann viel länger dauern, die zusammenzustellen. Möchtest du nicht lieber den kleinen Datensatz?“

Gregor Ziegltrum: Manchmal schicken Unternehmen bei der ersten Anfrage auch nur die Log-Daten der letzten 30 Tage, dann muss man noch mal nachfragen und dranbleiben.

Unternehmen ohne etablierte Prozesse fragen auch ganz oft, was man genau haben möchte. Mit der Aussage „alles“ kommen sie meistens nicht so gut klar, dann bekommt man manchmal nur die Stammdaten wie die Adresse. Hier lohnt es sich, in den Dialog zu gehen.

netzpolitik.org: Das heißt, es ist möglich, dass Unternehmen noch mehr Daten haben, die ihr aber nicht abgefragt habt, weil ihr euch gar nicht vorstellen konntet, dass das Unternehmen die hat?

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Gregor Ziegltrum: Vielleicht. Aber ich meinte gar nicht, dass die Firmen die Daten bösartig zurückhalten, sondern dass man in den Austausch gehen muss, damit man genau das bekommt, was man möchte. Also vor allem bei kleinen Firmen, wo das nicht voll automatisiert ist.

Dennis Schulz: Alle großen Firmen haben riesige Datenpakete geschickt. Und zum Beispiel bei Spotify bin ich auch ziemlich sicher, dass da wirklich alles drin ist, was die haben. Wir können es natürlich nicht überprüfen. Aber alles in allem sind das sehr umfassende Datensätze, wo auch Daten drin stehen, bei denen die sich vielleicht mal kurz gefragt haben: „Müssen wir das wirklich mitschicken?“

„Sorry for the inconvenience“

netzpolitik.org: Haben Euch Unternehmen Eure eigenen Daten verweigert?

Gregor Ziegltrum: Ja, das war beispielweise der Fall, wenn Unternehmen die Daten im Auftrag von anderen Firmen verarbeiten. Für solche „Auftragsverarbeiter“ und „Unterauftragsverarbeiter“ gilt das Auskunftsrecht der DSGVO nicht. Man kann beispielsweise nicht zu einer Kreditkartenfirma wie Visa oder Mastercard direkt gehen und alle Transaktionen anfragen. Das muss man entweder bei der eigenen Bank abfragen oder bei den Online-Shops, bei denen man bezahlt hat.

Dennis Schulz: Es gibt ein amerikanisches Start-up, von dem wir explizit eine E‑Mail bekommen haben, dass sie Datenherausgabe derzeit nicht als Service anbieten und dass sie extrem „sorry for the inconvenience“ sind. Das habe ich dann beim Datenschutzbeauftragten gemeldet. Aber da habe ich nichts mehr von gehört.

Gregor Ziegltrum: Ich hatte dasselbe auch bei einer Firma aus der Schweiz, mit deren App ich für meine Führerscheinprüfung gelernt hatte. Das ist allerdings schon länger her. Da habe ich eine Löschanfrage gestellt und sie haben gesagt: „Ne, das machen wir nicht.“ Obwohl sie mir freudig in der EU dieses Produkt verkauft haben, wollten sie nicht der DSGVO-Löschanfrage nachgehen.

Dennis Schulz: Nach unseren Vorträgen kommen häufig Leute zu uns und meinen, dass die DSGVO eher ein stumpfes Schwert ist. Aber jetzt aus unserer Erfahrung würde ich dem nicht so zustimmen. Ich weiß zwar nicht, ob dieses „stumpfe Schwert“ geschwungen wirklich so furchtbar ist. Aber zumindest haben die Unternehmen genug Angst, dass die meisten die Daten rausrücken.

netzpolitik.org: Ihr habt zusammen über 12.000 Dateien zurückbekommen, insgesamt fast fünf Gigabyte. Wie habt Ihr das alles ausgewertet?

Gregor Ziegltrum: Sobald ich einen neuen Datensatz bekommen habe, habe ich erst mal ein bisschen rumgeschaut. Ganz viele Firmen geben dir HTML-Darstellungen, bei denen du durch deine Daten durchklicken kannst und erfährst, was das zu bedeuten hat. Da kriegt man ein bisschen ein Gefühl dafür, wo interessante Sachen liegen oder was langweiliger ist.

Danach habe ich mit einem KI-Tool weitergemacht. Ich habe der KI gesagt, „Hier sind die Daten. Sag mir mal, was könntest du denn Interessantes daran finden oder erklär mir mal die Unterordner.“ Dann kann man wie in einem Gespräch seine eigenen Daten tiefer anschauen. Außerdem konnte ich so die Daten schnell etwa von einem Format in ein anderes umwandeln, von HTML zu einer CSV-Datei zum Beispiel.

Dennis Schulz: Ich war ein bisschen manueller unterwegs und habe einfach erst mal nach großen Dateien und nach Dateien mit vielen Timestamps gesucht. Aber ja, auch ich habe die KI viel für die Umwandlung von Daten und Dateiformaten benutzt. Denn einer der frustrierendsten Punkte bei dieser ganzen Auswertung waren die vielen unterschiedlichen Arten, wie Daten formatiert sind. Beispiel Kalenderdatum: Da steht manchmal das Jahr ganz vorne, manchmal ganz hinten – und manchmal ist das angegeben in Millisekunden seit dem 1. Januar 1970.

netzpolitik.org: Wie habt ihr sichergestellt, dass ihr die Daten jetzt nicht einfach einem KI-Unternehmen in den Rachen geworfen habt?

Gregor Ziegltrum: Am Ende habe ich meine Daten einem KI-Unternehmen in den Rachen geworfen. Aber ich habe mir vorher schon Gedanken gemacht, welche Datensätze ich da reinpacke und welche nicht. Meine Krankenkassen-Daten habe ich nicht da reingetan. Außerdem lief das bei mir über einen Anbieter, mit dem mein Arbeitgeber einen Vertrag hat, in dem auch das Training mit diesen Daten ausgeschlossen ist. Ich hätte das wahrscheinlich nicht mit einer kostenlosen Version von ChatGPT gemacht.

Trotzdem würde ich im Nachhinein mehr mit Trusted-KI-Hosting-Lösungen arbeiten, bei denen explizit kein KI-Unternehmen dahinter steht und wo vielleicht ein Open-Source-Modell gehostet worden ist.

Wenn TikTok die Uber-Fahrt trackt

netzpolitik.org: Von den angefragten Unternehmen: Welche App oder Firma wusste das meiste über Euch?

Dennis Schulz: Facebook.

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Gregor Ziegltrum: Bei mir war es YouTube.

Dennis Schulz: Facebook hat sich für mich am krassesten angefühlt, einfach weil das mein Leben vor 15 Jahren bis vor 10 Jahren ist. Da habe ich das intensiv genutzt und da stand am meisten drin, was ich jetzt peinlich finde. Weil man generell peinlich findet, was man vor 10 bis 15 Jahren gemacht hat.

Gregor Ziegltrum: Und für mich waren es ganz klar Google und YouTube, weil ich Facebook irgendwann nicht mehr benutzt habe. Mit meinem YouTube-Account bin ich seit 2012 unterwegs und da hat sich halt eben auch echt einiges angesammelt. Eine Slide unseres Vortrags hatte den Titel „Going Down Memory Lane“. Genauso habe ich mich gefühlt, als ich nach meinem ersten YouTube-Kommentar geschaut habe.

netzpolitik.org: Was hatten die für Daten von Euch?

Gregor Ziegltrum: Google im Generellen hat echt viele Services und dadurch auch viele Daten. Ich habe Google Cloud und Google Photos benutzt. Das heißt, die haben erst mal alle meine Fotos, die ich auf dem Handy habe. Die haben viele Cloud-Daten von mir. Die haben alle Kommentare, die ich auf YouTube geschrieben habe. Die haben meine Suchhistorie und meine Verlaufshistorie über Google Chrome. Die haben alle Spiele und Videos, die ich irgendwie bei Google Play gekauft habe. Weil ich YouTube Music verwende, haben die auch meine ganzen Musik-Playlists. Alle meine Kontakte. Und meine Kalendereinträge.

Dennis Schulz: Bei Facebook sind es wirklich hunderte Dateien, in denen alle möglichen unterschiedlichen Logs drin stehen. Was mich tatsächlich überrascht hat: Die Facebook-App speichert immer wieder, wie viel freier Speicherplatz noch auf dem Handy ist. Facebook speichert auch die IP-Adresse, die das Handy gerade hat und es steht auch ein Ort in den Daten, den sie aus dieser IP herleiten. Was mich aber am meisten angefasst hat, waren meine alten Chatverläufe: Dass alte Beiträge noch da sind, dass Kommentare noch da sind. Und dass noch gespeichert ist, wenn ich auf Werbung geklickt habe, wenn ich ein Event angeguckt habe.

Krass fand ich auch, dass alle größeren Firmen „Off-App-Activities“ gespeichert hatten. Da steht dann plötzlich zum Beispiel in den TikTok-Daten, dass man Spotify geöffnet hat oder eine Fahrt mit einem Uber abgeschlossen hat. Ich weiß nicht mal genau, wie diese Daten da hinkommen.

Gregor Ziegltrum: Eine Sache, die mich ein bisschen schockiert hat, war Uber. Die speichern nämlich für die „App Analytics“ Koordinaten, nicht nur für die Fahrten. Da steht dann, dass ich zu einer bestimmten Uhrzeit eine „Impression“ bekommen habe, und das war dann an dem Längen- und dem Breitengrad. Leider erklärt Uber nicht weiter, was diese Impressions genau sind. Ich denke es handelt sich um eine Push-Benachrichtigung im Zusammenhang mit einer Fahrt, oder dass ich die App geöffnet hatte.

Selbst im eigenen Datenschatz wühlen

netzpolitik.org: Habt Ihr euer Online-Verhalten nach der Recherche verändert?

Gregor Ziegltrum: Ich habe an vielen Stellen personalisierte Werbung ausgeschaltet. Ich möchte ja eigentlich am liebsten gar keine Werbung. Und wenn ich Werbung möchte, dann möchte ich eigentlich schlechte Werbung, damit ich da eh nicht draufklicke.

Dennis Schulz: Mir ist klar geworden, wie viel Zeit ich auf Sozialen Medien verbracht habe und dann habe ich die Apps alle vom Handy gelöscht. Jedes Mal, wenn ich jetzt irgendwo anklicke, dass meine Daten verwendet werden, überlege ich mir, ob ich das wirklich will. Andererseits möchte ich noch mehr finden für unser Projekt, das ist ein komischer Anreiz. Bei meinem aktuellen Auto habe ich die zugehörige App verbunden, auch ein bisschen, um in ein paar Monaten eine Anfrage zu schicken und mal zu schauen, was da passiert. Gregor hat zum Beispiel überlegt, ob er sich jetzt vielleicht die RewePlus-App anschaffen soll, damit er gucken kann, was die für Daten speichern.

netzpolitik.org: Was gebt Ihr anderen Menschen mit, die sich selbst mal durch den eigenen „Datenschatz“ wühlen wollen?

Gregor Ziegltrum: Lasst euch nicht mit der ersten E‑Mail und dem ersten Datensatz von einem Unternehmen abspeisen! Wenn ihr denkt, da ist noch mehr: Einfach noch mal nachfragen. Und je konkreter die Anfrage ist, desto konkretere Antworten bekommt man.

Dennis Schulz: Es ist cool, das zu machen. Man bekommt die Kontrolle über die Daten nicht zurück, aber man bekommt ein Gefühl dafür, was es heißt, dass diese Daten von einem im Netz bzw. bei irgendwelchen Unternehmen sind. Diese Daten sind ja eine Erweiterung der eigenen Person ins Internet hinein. Darüber zumindest ein Verständnis zu haben, ist extrem hilfreich, um sich in dieser Welt zu bewegen.

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