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Ab auf den Prüfstand: Warum KI dringend mal zum TÜV sollte

04. November 2026 um 11:00

Der Beitrag Ab auf den Prüfstand: Warum KI dringend mal zum TÜV sollte erschien zuerst beim Online-Magazin BASIC thinking. Über unseren Newsletter UPDATE startest du jeden Morgen bestens informiert in den Tag.

KI TÜV Künstliche Intelligenz Prüfung Hauptuntersuchung

Das Vertrauen in KI bröckelt – und zwar zu Recht. Denn zwischen Sicherheitsvorfällen, Umweltrisiken und einem übertriebenen Hype scheinen die Nachteile die Vorteile mittlerweile einzuholen. Vertrauen in KI sollte man deshalb prüfen, nicht voraussetzen. Ein Vorschlag für einen unabhängigen KI-TÜV ist daher nicht nur richtig, sondern längst überfällig. Damit eine solche Prüfung nicht zum Bremsklotz wird, müsste sie aber schnell und klar geregelt sein. Eine kommentierende Analyse.

Muss KI bald zum TÜV?

  • Der TÜV-Verband und das TÜV AI.Lab haben zum Digital-Gipfel der Bundesregierung einen Vorschlag für den Aufbau einer unabhängigen Prüf- und Aufsichtsstruktur für Frontier-KI und autonome KI-Agenten präsentiert. Oder kurzum: für einen KI-TÜV. Demnach müssen Deutschland und Europa in der Lage sein, die Sicherheit von künstlicher Intelligenz eigenständig bewerten zu können, unabhängig davon, wo diese entwickelt wurde. Die Idee: KI-Modelle sollen vor ihrer Markteinführung auf Herz und Nieren geprüft werden. Das deutsche KI-Sicherheitsinstitut (AISI) müsse in Zusammenarbeit mit unabhängigen Prüforganisationen dabei eine zentrale Rolle übernehmen.
  • Das AISI soll dem Vorschlag zufolge schrittweise zu einer eigenständigen Institution ausgebaut werden. Zudem müssten unabhängige Prüforganisationen mit Fachwissen aus Industrie, Mobilität und Energieversorgung eingebunden werden, damit es eigene Kompetenzen für die Sicherheitsbewertung von KI-Modellen aufbauen kann. Das Institut könne dann die Entwicklung geeigneter Prüfmethoden unterstützen, den notwendigen Modellzugang gewährleisten und Ergebnisse für Entscheidungen der Regierung und Behörden aufbereiten. Qualifizierte unabhängige Prüforganisationen sollen die technischen Evaluationen übernehmen und insbesondere prüfen, ob die Sicherheitsnachweise für den Einsatz von KI in technischen Systemen belastbar sind.
  • Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom verlieren vor allem die USA und US-amerikanische Unternehmen als KI-Anbieter an Zuspruch. Nur noch 41 Prozent der befragten deutschen Unternehmen würden demnach bevorzugt künstliche Intelligenz aus den Vereinigten Staaten nutzen wollen. Im Jahr 2025 waren es noch 51 Prozent. Chinesische KI möchten derweil nur noch zwölf Prozent bevorzugt nutzen. Im Vorjahr waren es noch 18 Prozent. Der große Wunsch: 96 Prozent der Unternehmen würden bevorzugt gerne KI-Anwendungen deutscher Anbieter nutzen. Allerdings wären 64 Prozent nicht bereit, dafür Abstriche in puncto Preis-Leistung hinzunehmen.

Warum Hersteller-Versprechen nicht ausreichen

Donald Trump spottete einst über den deutschen TÜV und behauptete, die EU würde mit absurden Tests ihre Autoindustrie abschotten. Bowling-Kugeln würden dazu auf Fahrzeuge fallen gelassen werden. Das ist natürlich absoluter Quatsch. Ein Märchen. Der TÜV ist in puncto Sicherheit ein hohes Gut. Hingegen kein Märchen ist, dass KI einen Steinschlag erlitten hat. Oder: einen Bowlingkugelschlag. Denn das Vertrauen in künstliche Intelligenz bröckelt – und das nicht ohne Grund. Zu oft werden etwa Sicherheitsrisiken ignoriert, Verantwortlichkeiten abgewiegelt oder mögliche Gefahren dem Innovationsdruck untergeordnet.

Das gilt sowohl für KI-Anbieter, KI-Anwender als auch für die Politik, die mitunter hinterhereiert und einem riskanten Aktionismus verfällt, anstatt vorausschauend zu handeln. Dass dabei sogar Umweltauflagen zur Disposition stehen, passt traurigerweise in ein Bild, wie rückschrittlich Fortschritt gedacht werden kann. Angesichts zunehmender Sicherheitsvorfälle, gefährlicher Fehlentscheidungen und sogar Todesfälle im Zusammenhang mit KI ist eine unabhängige Prüfung deshalb längst überfällig.

Oder: Wer künstliche Intelligenz zunehmend Entscheidungen treffen, Maschinen steuern und kritische Infrastrukturen beeinflussen lässt, kann und darf sich nicht auf die vermeintlichen Sicherheitsversprechen der Anbieter verlassen. Ein KI-TÜV könnte hingegen eine unabhängige Kontrolle schaffen. Diese dürfte aber nicht mit überbordender und langwieriger Bürokratie einhergehen. Denn wenn eine KI erst monatelang auf dem Prüfstand verrostet, während bereits das nächste Modell in den Startlöchern steht, geraten Deutschland und Europa ins Hintertreffen. Oder: Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und ein verantwortungsvoller Umgang müssen Hand in Hand gehen und dürfen keine Gegenspieler sein.

Stimmen

  • Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, in einem Statement: „Europa muss natürlich den Anspruch haben, eigene leistungsfähige KI-Modelle zu entwickeln. Aber wir müssen uns darauf einstellen, dass auch künftig ein erheblicher Teil der bei uns eingesetzten KI aus den USA und anderen Weltregionen kommen wird. Und bei deren Sicherheitsbewertung dürfen wir nicht allein auf die Angaben der Hersteller vertrauen, besonders wenn kritische Infrastrukturen und die nationale Sicherheit betroffen sind.“
  • Franziska Weindauer, Geschäftsführerin des TÜV AI.Lab, spezifiziert eine mögliche KI-Hauptuntersuchung: „Unabhängige Prüfer müssen den Sicherheitsversprechen der Entwickler auf den Grund gehen können. Dafür brauchen sie Zugang zu den Modellen und Einblick in Training und Schutzmaßnahmen. Sie müssen unabhängig bewerten können, ob bestehende Risiken ausreichend mitigiert wurden. Und wenn KI eine Maschine steuert, müssen Fachleute für Maschinensicherheit mitprüfen. Sie können beurteilen, welchen Einfluss KI auf bestehende Sicherheitsmechanismen hat.“
  • Auch Ralf Wintergerst, Präsident des Digitalverbands Bitkom, ist für eine Regulierung von KI, plädiert aber vor allem für eine Entwicklung in Europa: „Deutschland und Europa dürfen bei KI nicht nur Anwender sein, wir müssen auch Anbieter werden. Es gibt eine breite Nachfrage nach souveräner KI, aber entsprechende Angebote müssen unabhängig vom Standort des Anbieters im Wettbewerb bestehen. Dafür brauchen wir genügend Rechenkapazitäten, Zugang zu Daten, eine Regulierung, die Innovationen unterstützt, und einen Staat, der als Vorreiter selbst KI aus Deutschland und Europa einsetzt.“

Ein KI-TÜV müsste schnell und unbürokratisch sein

Dass Unternehmen ihrer Verantwortung bislang nicht ausreichend gerecht werden, ist auch eine Folge des absolut übertriebenen KI-Hypes. Im Wettlauf um Marktanteile, Effizienz und technologische Vorherrschaft scheint leider allzu häufig das Prinzip zu gelten, dass Schnelligkeit vor Sicherheit geht. Risiken werden sogar als Kollateralschäden eines vermeintlich unvermeidbaren Fortschritts billigend in Kauf genommen. Doch wer KI möglichst schnell in Produkte, Geschäftsprozesse und kritische Systeme integrieren möchte, muss auch dazu bereit sein, für deren Sicherheit Verantwortung zu übernehmen.

Auch die Politik scheint mit der Geschwindigkeit der Entwicklung bisweilen überfordert. Oder: Zwischen Innovationsförderung, internationalem Konkurrenzdruck und notwendigen Sicherheitsvorkehrungen fehlt es bislang an einer überzeugenden Balance. Ein unabhängiger KI-TÜV könnte derweil eine Vorreiterrolle einnehmen und einen verantwortungsvolleren Umgang mit künstlicher Intelligenz etablieren. Nicht als Innovationsbremse, sondern als Instanz, die dafür sorgt, dass die Vorteile der Technologie tatsächlich überwiegen und nicht irgendwann ihre Nachteile die Rechnung prägen.

Entscheidend wird dabei natürlich die konkrete Umsetzung sein. Oder: Ein KI-TÜV darf weder zu einem zahnlosen Papiertiger noch zum nächsten deutschen Bürokratiemonster werden, das Innovationen mit Formularen und endlosen Prüfverfahren ausbremst. Gefragt sind klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Standards und vor allem schnelle, unabhängige Prüfungen. Klar: Anbieter wie OpenAI und Co. werden sich dagegen vermutlich wehren. Sie werden vielleicht sogar tricksen, um eine TÜV-Plakette zu bekommen. Letztlich werden sie sich aber fügen müssen, da Deutschland und Europa ein gigantischer Markt für sie sind.

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Gipfel der Dreistigkeit: Klausel soll Meta zum klauen ermächtigen

03. November 2026 um 11:00

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Meta AGB Geschäftsbedingungen Richtlinien Verlage Inhalte Instagram Facebook

Meta will sich über das Kleingedruckte Zugriff auf ganze Verlagswebseiten sichern – und zwar ohne vorher zu fragen. Statt auf eine faire Geschäftsbeziehung zu setzen, will sich der Zuckerberg-Konzern also quasi selbst einen Blankoscheck ausstellen. Meta hat die Einführung seiner neuen AGB zwar nach massiver Kritik verschoben. Doch der Fall zeigt einmal mehr, wie dreist und skrupellos das Unternehmen die Grenzen des Möglichen auslotet. Eine kommentierende Analyse. 

Was in den neuen Meta-AGB steht

  • Am 8. Oktober 2026 hat Meta Änderungen seiner kommerziellen Nutzungsbedingungen angekündigt. Sie sollen dem Konzern weitreichende Zugriffs- und Nutzungsrechte auf Inhalte von Websites ermöglichen, die mit geschäftlichen Meta-Accounts verbunden sind. Neue Klauseln sollen dem US-Technologiekonzern weitreichende Rechte einräumen, um Inhalte von verlinkten Websites, aus Archiven und redaktionellen Angeboten automatisiert zu durchsuchen, zu indexieren und für eigene kommerzielle Produkte auszuwerten. Vor allem europäische Medienhäuser liefen gegen das Inkrafttreten der neuen AGB für Instagram und Facebook Sturm.
  • Deutsche und europäische Verbände haben die EU-Kommission aufgefordert, die geplante Änderung umgehend zu überprüfen und deren Anwendung bis zum Abschluss der Prüfung zu untersagen. Demnach nutze Meta seine marktbeherrschende Stellung aus, um den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des kompletten digitalen Verlagsangebots abhängig zu machen. Die Verbände sehen die Gefahr, dass der Zuckerberg-Konzern Inhalte nutzen könnte, ohne dafür eine Zustimmung einzuholen. Da fast jedes Medienhaus auf Meta-Dienste angewiesen ist, betrifft die Änderung nahezu alle redaktionellen Organisationen.
  • Viele sehen in den neuen AGB die wirtschaftliche Grundlage unabhängiger Medien bedroht. Nachdem die Kritik offenbar zu groß geworden war, passte Meta seine neuen Nutzungsbedingungen zwar zunächst marginal an und strich den Verweis auf sein KI-Training. Für Kritiker war dies aber nur ein sprachliches Ablenkungsmanöver. Nachdem auch die britische Wettbewerbsbehörde eine förmliche Untersuchung angekündigt hatte, verschob Meta die Einführung seiner neuen AGB zunächst auf den 20. November 2026, dann auf unbestimmte Zeit.

Meta stellt sich Blankoscheck für fremde Inhalte aus

Meta lotet einmal mehr kackendreist die Grenzen des Möglichen aus – und zwar offenbar so lange, bis jemand Stopp sagt. Das ist zwar keine neue Erkenntnis. Mit seinen aktualisierten Nutzungsbedingungen hat das Unternehmen der Dreistigkeit aber die Krone aufgesetzt. Denn das Kleingedruckte hat es in sich. Meta will offenbar nicht nur geteilte Links auswerten, sondern gleich die dahinterliegenden Websites samt ihrer Inhalte durchleuchten und kommerziell verwursten. Einfach so. Ohne zu fragen. Das ist eine neue Qualität der digitalen Selbstbedienungsmentalität.

Denn was Verlage und Medien über Jahre mit journalistischem Aufwand, redaktioneller Arbeit und erheblichen finanziellen Investitionen aufgebaut haben, will der Facebook-Konzern für sein ohnehin schon krummes Geschäftsmodell nutzen. Besonders pikant ist dabei die Verknüpfung mit geschäftlichen Meta-Konten. Oder: Wer auf den Plattformen präsent sein will, könnte dafür mit der Preisgabe seines gesamten digitalen Angebots bezahlen. Das wäre nicht nur eine ziemlich einseitige Geschäftsbeziehung, sondern ein Blankoscheck, den sich Meta einfach selbst ausstellt – und zwar über andere hinweg.

Doch der Zuckerberg-Konzern ist damit längst nicht allein. Auch Google bedient sich zunehmend an journalistischen Inhalten, ohne Verlage dafür angemessen finanziell zu beteiligen oder ihnen im Gegenzug nennenswerten Traffic zu liefern. Oder: Die großen Plattformkonzerne profitieren von journalistischer Arbeit, während deren wirtschaftliche Grundlage zunehmend unter Druck gerät. Das Problem ist also größer als Meta. Doch: Wer die digitale Öffentlichkeit kontrolliert, sollte nicht automatisch auch über die Inhalte verfügen dürfen, die sie überhaupt erst mit Leben füllen.

Stimmen

  • Angela Mills Wade, Geschäftsführerin des European Publishers Council, in einem Statement: „Meta scheint seine Geschäftsbedingungen zu nutzen, um sich pauschale Erlaubnis zu verschaffen, die Websites von Verlagen zu scrapen und deren journalistische Inhalte für KI zu verwenden. Die Führung eines Geschäftskontos oder das Teilen eines Links durch einen Leser sollte niemals als pauschale Lizenz zur Verwertung der Inhalte eines Verlags angesehen werden. Journalismus erfordert Investitionen, Fachwissen und Rechenschaftspflicht. Meta kann sich nicht einfach selbst die Erlaubnis erteilen, diese Arbeit zu nutzen.“
  • Auch das Bündnis Zukunft Presse kritisiert den Facebook-Konzern scharf: „Meta will künftig die vollständigen Websites und Archive der Verlage automatisiert erfassen, kopieren, abspeichern und für eigene, automatisierte sowie nicht-automatisierte kommerzielle Produkte auswerten. Damit macht Meta den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des gesamten digitalen Verlagsprodukts abhängig. Das ist skrupelloser Diebstahl. Rechtlich ist es eine missbräuchliche Koppelung und ein Verstoß gegen den Digital Markets Act.“
  • Ein Meta-Sprecher wies die Vorwürfe zwischenzeitlich zurück: „Die von uns zusammengefassten Bestimmungen zum Crawling galten ausschließlich für unsere Anzeigen und Geschäftsprodukte, und das haben wir in den Bestimmungen selbst klargestellt. Dies ändert nichts daran, wie Meta Webcrawler einsetzt. Wie immer können Inhaber von Inhalten die Datei „robots.txt“ nutzen, um ihre Präferenzen anzugeben. Es geht hier nicht um das Scraping von Nachrichtenseiten, und diese Aktualisierungen verleihen uns keine neuen Rechte, die diese Präferenzen außer Kraft setzen.“

Wie Meta seine Macht ausnutzen will

Vor allem die technischen Möglichkeiten hinter den neuen Meta-AGB machen das Vorhaben so brisant. Denn automatisierte Crawler könnten binnen kürzester Zeit riesige redaktionelle Archive erfassen und die Inhalte in Vektordatenbanken und Analysesysteme überführen. Das Problem: Was einmal abgeflossen ist, lässt sich kaum noch kontrollieren, geschweige denn vollständig zurückholen.

Hinzu kommt ein gewisses Machtspiel. Oder besser gesagt: der Versuch, die eigene Marktmacht auszunutzen. Wer den neuen Bedingungen etwa widersprechen möchte, kann das kaum tun, ohne gleichzeitig auf die Meta-Dienste verzichten zu müssen. Für Medienhäuser, die auf Reichweite, Sichtbarkeit und teilweise auch Werbeanzeigen bei Facebook und Instagram angewiesen sind, ist das keine echte Wahlfreiheit. Der einzig wirksame Widerspruch wäre letztlich also ein Abschied von den Plattformen.

Wirtschaftlich ist das für viele aber kaum eine Option. Dass Meta mit seinem skrupellosen Vorstoß innerhalb der EU durchkommt, ist aber äußerst unwahrscheinlich. Und das ist auch gut so! Europa muss deutlich machen, dass wirtschaftliche Abhängigkeiten keine Blankovollmacht zur Verwertung fremder Inhalte begründen. Andernfalls könnten sich die Plattformkonzerne künftig nicht nur als Wächter der digitalen Öffentlichkeit verstehen, sondern gleich noch als deren Eigentümer, wenn sie das ohnehin nicht schon tun.

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Millionenbetrug mit Fake-Songs: Wer stoppt die KI-Musikflut?

02. November 2026 um 11:00

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KI-Songs Musik Betrug Spotify Streaming

Für künstliche Kunst stehen nicht nur Tür und Tor, sondern auch die Fenster weit offen. Doch was mit nervigem KI-Abklatsch begann, hat bei Streamingdiensten längst den Weg für Täuschung und ernsthaften Betrug betoniert. Gerade in der Musikbranche sind Deepfakes eine Häufigkeit. Das betrifft sowohl Künstler als auch Nutzer. Nur: Wer übernimmt die Verantwortung? Eine kommentierende Analyse.

Wie KI-Songs auf fremden Künstlerprofilen landen

  • Ein prominentes Beispiel ist Tara Nome Doyle. Die Singer-Songwriterin, Pianistin und Komponistin bekam eine E-Mail von Spotify, in der stand, dass demnächst neue Musik von ihr veröffentlicht werden würde. Doch sie hatte nichts dergleichen veranlasst. „Ich war erst mal einfach sprachlos und schockiert“, so Doyle in einem ARD-Podcast. Sie ist bei Weitem nicht allein mit solchen Erfahrungen. Vom US-amerikanischen Songwriter Jeff Tweedy über die legendäre Rockband Toto bis hin zum Jazzpianisten Jason Moran – sie alle sahen sich mit unautorisierten Veröffentlichungen in ihrem Namen oder auf ihren Profilen konfrontiert.
  • Brisant: Das Vorgehen ist so einfach, wie Songs mittels KI zu erstellen. Denn dafür müsse die Musik zusammen mit Artwork und Metadaten lediglich bei entsprechenden Digitalvertrieben eingereicht werden, die sie wiederum an typische Streamingdienste wie Spotify weitergeben. Der als Urheber hinterlegte Name wird in der Regel nicht verifiziert – und schon landet der KI-Kram auf Künstlerprofilen. Wie leicht sowas ist, hat der Musiker und YouTuber Venus Theory in einem Selbstversuch gezeigt.
  • Besonders aktuell ist der Kasus von Michael Smith aus North Carolina, der als erster bundesstrafrechtlich verfolgter Fall von manipuliertem Musikstreaming in den USA gilt – und von vielen entsprechend gefeiert wird. Nachdem Smith KI-generierte Musik bei Spotify und anderen Diensten veröffentlicht und via Bots in die Charts gebracht hat, wurde er zu 18 Monaten Haft verurteilt. Smith soll 1.040 Accounts verwendet und darüber täglich etwa 636 KI-Songs gestreamt haben, wie der Rolling Stone nach eigener Recherche berichtet. So soll er mehr als 1,2 Millionen Dollar im Jahr eingenommen haben.

Wer zahlt die Rechnung für KI-Betrug?

Auch Jason Moran hat vom Betrug in seinem Namen erst nichts mitbekommen. Denn das Fake-Album ist bei Spotify gelandet – eine Plattform, die er selbst gar nicht nutzt. Nur durch den Hinweis eines Freundes sei er darauf gestoßen. Und Moran staunte nicht schlecht, als er reingehört hat: „Auf der ganzen verdammten Platte kommt nicht mal ein Pianist vor. Das war nicht ansatzweise das, was ich machen würde.“ Das zeigt, wie undurchsichtig die Masche ist – und wie plump der Betrugsversuch sein kann.

Bislang haben wir uns mit der Künstlerseite beschäftigt. Doch was ist mit den Nutzern? Millionen Menschen bezahlen für Musikstreamingdienste – und finanzieren dabei mitunter unwissentlich ein System, in dem Betrüger mit KI-Fälschungen und künstlichen Klicks reichlich Geld scheffeln. Es geht also nicht nur darum, dass KI-Songs überhaupt entstehen (der Zug ist schon gar nicht mehr in Hörweite), sondern vielmehr darum, wie Betrüger mit KI-Musik manipulieren – und wer am Ende die Rechnung bezahlt.

Wie also dagegen vorgehen? Die Rechtslage bleibt ein Flickenteppich mit vielen Löchern, durch die Betrüger nach wie vor schlüpfen können. So befasst sich Artikel 50 der neuen EU-KI-Verordnung zwar mit Transparenzpflichten und Deepfakes, verbietet sie aber nicht. Dafür ist immer häufiger die Rede von Kennzeichnungen. Doch das Konzept kratzt allenfalls an der Oberfläche.

Stimmen

  • Tara Nome Doyle in ihrem Instagrampost von Februar 2026: „Überprüft eure Künstlerprofile, denn ich habe gerade festgestellt, dass unter meinem Namen Songs veröffentlicht wurden […], bei denen Bildmaterial verwendet wurde, das ganz offensichtlich KI-Versionen meines Artworks sind.“ Ferner bat sie darum, den Beitrag mit anderen Musikern zu teilen, denn sie „hätte es wahrscheinlich gar nicht mitbekommen, wenn [ihr] Manager nicht darauf hingewiesen hätte“.
  • „Michael Smith hat Super-Intelligence-Technologie ausgenutzt, um einen Betrug zu begehen“, erklärt der US-Staatsanwalt Jamie McDonald. „Indem er Musikstreaming-Plattformen mit automatisierten Bots anstelle von Verbrauchern und gefälschten Songs anstelle von kreativen Werken überschwemmte, hat Smith echten Künstlern und ihren Fans Tantiemen in Millionenhöhe vorenthalten.“
  • Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, hat im Rahmen einer Studie zu KI in der Musikbranche bereits 2024 eine bedenkliche Prognose gestellt: „Die Urheberinnen und Urheber benötigen Transparenz und Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke. Vor allem aber brauchen sie eine faire Beteiligung an den Erlösen, die sich im Bereich der generativen KI bis 2028 verzehnfachen werden.“

Warum Gesetze hinterherhinken

Der KI-Wahnsinn im Streaminggeschäft reicht von „nervig“ bis „betrügerisch“. Doch es bleibt keineswegs bei einzelnen Fake-Songs. Inzwischen gibt es sogar Label für KI-Musik. Und mit dem generativen KI-Tool Suno kann jeder anhand von Prompts ganze Musikstücke inklusive Gesang, Text und Instrumenten erzeugen. Das funktioniert aber nur, weil beispielsweise die Suno-KI mit Liedern trainiert wird, die echte Menschen geschrieben und komponiert haben. Stichwort: Urheberrecht. Schon im April 2023 haben wir gefragt: Ist KI der Totengräber des Urheberrechts? Seitdem hat sich viel getan – doch nicht zum Guten. Ein aktuelleres Beispiel sind Synchronsprecher, die Netflix boykottieren.

Zurück zum Musikbereich, denn hier hat die Flut zu einer Überschwemmung geführt: Immer mehr künstlich generierte Songs landen auf den Plattformen. Laut dem internationalen Musikstreamingdienst Deezer würden allein dort rund 90.000 KI-generierte Titel pro Tag erscheinen, was im Juni 2026 an Spitzentagen mehr als die Hälfte aller neuen Uploads ausgemacht habe – Tendenz kontinuierlich steigend.

Apropos Deezer: Der Anbieter hat Anfang des Jahres verkündet, bis zu 85 Prozent der KI-Musikstreams wegen Betrugs nicht zu monetarisieren. Technologische Hilfe, um solche Fälle aufzudecken, bietet ein hauseigenes KI-Erkennungstool, das Deezer jetzt verkaufen möchte – für mehr Transparenz in der Musikbranche. Ein Geschäft mit dem Missstand. Dennoch: Genau solche Lösungen braucht es, weil niemand so richtig Verantwortung übernehmen will.

Allerdings bleibt KI eine Landschaft voller Grauzonen. Gesetze und Regulierungen können mit dem Entwicklungsspeed nicht mithalten. Umso erfreulicher sind Urteile wie das gegen Michael Smith. Oder der Erfolg im Rechtsstreit der GEMA gegen Suno. Hier hat das Landgericht München festgestellt, dass Suno „durch das Training mit weltbekannten Songs aus dem Repertoire der GEMA in den USA, aber auch durch deren Speicherung und Wiedergabe in Europa gegen geltendes amerikanisches und deutsches Urheberrecht verstößt“. Fakt ist aber, dass neben dem Urheberrecht auch die Persönlichkeitsrechte von Künstlern besser geschützt werden müssen.

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