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YouTube — Tipps für Jugendliche
Ein Video zum Zeitvertreib, ein kurzer Blick in die Kommentare oder die Suche nach einem Tutorial – und schon ist mehr Zeit vergangen als ursprünglich geplant. YouTube gehört für viele Jugendliche zum digitalen Alltag und bietet neben Unterhaltung auch zahlreiche Möglichkeiten, sich zu informieren, Neues zu lernen oder selbst kreativ zu werden. Gleichzeitig bringt die Nutzung der Videoplattform verschiedene Herausforderungen mit sich. Dazu zählen unter anderem eine übermäßige Bildschirmzeit, der Umgang mit beleidigenden Kommentaren sowie Fragen rund um Datenschutz, Privatsphäre und Urheberrecht. Um Jugendliche für diese Themen zu sensibilisieren, hat klicksafe in Kooperation mit Handysektor den vorliegenden Flyer erstellt.
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It’s All in the Mix: Labeling and Licensing Materials with AI Content
Artificial intelligence can support creators in producing OERs to varying degrees. This often results in what are known as “mixed materials.” These are materials that either consist of a combination of AI-generated and human-created elements or of content created through collaboration between AI and humans. Depending on the nature of the mixed material, there are various aspects to consider regarding licensability and the attribution of the AI service.
What is mixed content?
When it comes to mixed materials, a distinction must be made between content with separable elements and content with a main element created using two methods:
For example, if an author writes text for an online article and adds an AI-generated cover image to it, the combination of text and image constitutes mixed material, with the image and text being two separable elements.
If the author has part of the text generated by AI and writes part of it herself, the text constitutes a primary element created using two different methods.
When does an AI-generated work become subject to copyright?
Since copyright protection – and thus also licensing under CC BY – requires a personal intellectual creation, AI-generated materials are not eligible for protection or licensing due to the absence of human creation. AI output is therefore, by its very nature, in the public domain or “open.”
Prompt versus Personal Intellectual Creation AI outputs are generated by entering a command, known as a prompt. A personal intellectual creation requires that a person shape a work through their own creative, individual decisions. Since a prompt is to be understood as a command for a technical system and is purely instructive, it does not meet the requirement for a personal intellectual creation.
In practice, the output is often refined further after the prompt is issued. In such cases, the prompt may be eligible for copyright protection if the creator’s creative contribution is more prominent than the AI-generated content.
Read more here.
How do I license mixed content?
The rules vary depending on whether the content consists of separable or inseparable elements.
1. Content with separable elements
Since AI-generated content is, by its nature, in the public domain, it should be marked with a Public Domain Mark. The self-created, copyright-protected content can be licensed. To ensure the content can be used as OER, we recommend licensing it under the CC BY 4.0 license. If the mixed material is to be licensed uniformly, the CC0 license is recommended. Since this license releases the licensed content into the public domain, it is also suitable for marking content that is in the public domain from the outset. More details here.
2. Content with a Primary Element
For content consisting of a primary element, created through a combination of AI generation and personal creation, and where the primary focus of creation lies in personal creation, the content as a whole can be licensed under a license such as the CC BY 4.0 license. If the emphasis is on AI generation, the content as a whole must be marked as in the public domain. In both cases, a CC0 license can also be used here.
How do I make AI components transparent?
In the context of the AI Regulation, the European Commission recently published a Code of Conduct for the Labeling of AI Content. This guide also includes proposals for AI labeling symbols, which are described in more detail here. Even those who create individual OER materials can derive guidance for AI labeling from this. In general, when creating OER materials using AI, it is recommended to name the AI service used. In addition, creators should specify exactly what the AI was used for and provide a general description of the prompt. For materials with separable components, the label should be placed as close to the AI-generated content as possible (in the case of a text-image example, directly below the image). For materials with a single main element, the label can be placed below the content.
Note:
This post was originally published as part of a collaboration between iRights.info , the German Education Server, and OERinfo. The text was written by Lea Singson, is licensed under CC BY 4.0 , and was originally published on OERinfo.
This text was translated with the help of deepL and reviewed by the author.
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DOI for this text: https://doi.org/10.59350/4r37a-5q603 · Automatic DOI assignment for blogs via The Rogue Scholar
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Klicksafe News
- Aufruf zur Teilnahme am SID 2027: Mein Bild – Deine Grenze. Stopp sexualisierte Gewalt im Netz
Aufruf zur Teilnahme am SID 2027: Mein Bild – Deine Grenze. Stopp sexualisierte Gewalt im Netz
Unsere Regeln für den Klassenchat mit Unterrichtseinheit
Smartphones sind in der heutigen Zeit nicht mehr aus dem alltäglichen Leben wegzudenken, auch nicht aus dem von Kindern bzw. Jugendlichen. So besitzen viele von ihnen bereits ab der fünften oder sechsten Klasse ein Smartphone. Mit der Nutzung geht meist auch der Austausch über verschiedene Instant-Messenger-Dienste wie etwa WhatsApp oder Signal einher. Eine zentrale Funktion dieser Dienste ist der Gruppenchat. Fast jede Klasse hat inzwischen einen solchen. Ist die Klasse neu, so dauert es nicht lange, bis ein entsprechender Chat erstellt wird. Doch der Gruppenchat innerhalb einer Klasse bringt auch Probleme mit sich. Neben Cybermobbing, Beleidigungen und rechtsextremen Inhalten können auch die Verbreitung manipulierter Bilder, diskriminierende Äußerungen oder eine übermäßige Anzahl an Nachrichten zu Konflikten und Überforderung führen. Aus diesem Grund ist es wichtiger denn je, in jeder Klasse klare Regeln für den Klassenchat aufzustellen und einen respektvollen Umgang miteinander zu fördern.
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Klick & Klar: Was ist im Internet erlaubt?
Ein Foto von Freund in die WhatsApp-Gruppe schicken, eine gemeine Nachricht beantworten oder etwas in einem Onlinespiel kaufen: Was im Internet mit wenigen Klicks möglich ist, ist nicht automatisch auch erlaubt. Gerade jüngere Kinder können häufig noch nicht einschätzen, welche Regeln im digitalen Raum gelten und wann sie vorsichtig sein sollten. Das interaktive Quiz „Klick & Klar: Was ist im Internet erlaubt?“ von Saferinternet.at greift typische Situationen aus dem digitalen Alltag von Kindern im Grundschulalter auf und vermittelt auf spielerische Weise grundlegende Regeln für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet.
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Klicksafe News
- Das Geschäft mit der Unsicherheit: Wie Social Media und KI-Tools aus Selbstzweifeln Geld machen
Das Geschäft mit der Unsicherheit: Wie Social Media und KI-Tools aus Selbstzweifeln Geld machen
KI auf Social Media – sie macht mehr als du denkst!
Gruselige Horror-Inhalte zu Halloween
Baden-Württemberg: Kettensäge gegen Datenschutz
Arbeitsblätter: Braucht es Regeln für das Internet?
Wie lange darf ich im Internet surfen? Warum brauche ich überhaupt Regeln? Und was tun, wenn im Klassenchat plötzlich jemand beleidigt oder bloßgestellt wird? Fragen wie diese beschäftigen Kinder und Jugendliche ebenso wie Eltern und Lehrkräfte. Die Kinderwebseite HanisauLand der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) greift diese Themen in zwei Unterrichtsmaterialien zur Medienkompetenz auf. Die Arbeitsblätter „Regeln für das Internet? Deine Meinung ist gefragt!“ für die Klassenstufen 3 und 4 sowie „Der Klassenchat – klasse oder nervig?“ für die Klassenstufen 5 bis 8 beschäftigen sich mit einem verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien und regen zur Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Perspektiven an.
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Digitale Spiele im Familienalltag – Tipps für Eltern
Cœur fondant
Ein gefährliches Ungetüm, ein verschneiter Wald und ein kleiner Maulwurf, der sich von nichts und niemandem einschüchtern lässt. Was zunächst nach einer klassischen Abenteuergeschichte klingt, entpuppt sich schnell als eine Geschichte über Vorurteile, Freundschaft und die Frage, wie sehr wir uns von unserem ersten Eindruck täuschen lassen. Genau damit beschäftigt sich der elfminütige Animationsfilm „Cœur fondant“ von Benoît Chieux aus dem Jahr 2019. Das Filmbildungsportal kinofenster.de stellt den Kurzfilm zusammen mit einer Filmbesprechung und begleitenden Unterrichtsmaterialien zur Verfügung, die sich insbesondere für den Einsatz in der Grundschule eignen.Der Film selbst kann kostenlos über die Mediathek der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) angeschaut werden.
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Communityfrage: Fake News richtig erkennen
iRights e.V. übernimmt Blogarchiv von Telemedicus
Viele Jahre lang hat Telemedicus (www.telemedicus.info) das Recht der Informationsgesellschaft begleitet. Jetzt ist das juristische Blog als statisches Archiv wieder online – betreut durch den iRights e.V.
Wie sich digitale Bestände dauerhaft bewahren lassen, beschäftigt iRights.info seit vielen Jahren. Umso mehr freut es uns, dass wir nun selbst eine aktive Rolle beim Bewahren übernehmen: Gemeinsam mit dem ehemaligen Telemedicus-Team haben wir das Archiv des juristischen Blogprojekts Telemedicus gesichert. Ab sofort machen wir es wieder zugänglich.
20 Jahre Bloggeschichte
Der erste Telemedicus-Artikel erschien Ende 2006, also vor fast genau zwanzig Jahren. In über 3.000 Artikeln widmete sich das Blog fortan dem Recht der Informationsgesellschaft.
Telemedicus berichtete über Urheber-, Medien- und Datenschutzrecht, ordnete aktuelle Urteile und Gesetzgebungsverfahren ein und richtete sich dabei bewusst auch an ein Publikum ohne juristischen Hintergrund. Ab 2014 kam die Telemedicus-Sommerkonferenz hinzu, die sich als Treffpunkt für Fachleute aus Recht und Netzpolitik etablierte. Lange Zeit spielte Telemedicus eine prägende Rolle unter den deutschsprachigen Rechtsblogs.
Der Name Telemedicus taucht auf iRights.info auch nicht zum ersten Mal auf: Über Jahre erschien der wöchentliche Nachrichtenüberblick von Telemedicus („Wochenrückblick“) bei uns als Crosspost.
iRights e.V. übernimmt und pflegt das Archiv
Zuletzt lag das Blog still und war zwischenzeitlich nicht mehr abrufbar. Das ehemalige Telemedicus-Team hat sich deshalb entschieden, die Inhalte als Archiv zu erhalten und die Domains dem iRights e.V. zu übertragen. So bleiben die Beiträge auch künftig zugänglich und durchsuchbar. Und: Die Suchfunktion auf iRights.info zeigt jetzt auch – optisch getrennt – Treffer aus dem Telemedicus-Fundus an.
Technisch haben wir die inzwischen veraltete WordPress-Installation in statische HTML-Seiten überführt. So ist eine wartungsarme Website entstanden, die weiterhin über eine Suchfunktion verfügt. Da die Beiträge auf telemedicus.info unter einer Creative Commons-Lizenz stehen, können sie im Rahmen dieser Lizenz weiterhin frei genutzt werden.
Das Archiv ist unter telemedicus.info erreichbar.
Sie möchten iRights.info unterstützen?
iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“. Alle Texte erscheinen kostenlos und offen lizenziert.
Wenn Sie mögen, können Sie uns über die gemeinnützige Spendenplattform Betterplace unterstützen und dafür eine Spendenbescheinigung erhalten. Betterplace akzeptiert PayPal, Bankeinzug, Kreditkarte, paydirekt oder Überweisung.
Besonders freuen wir uns über einen regelmäßigen Beitrag, beispielsweise als monatlicher Dauerauftrag. Für Ihre Unterstützung dankt Ihnen herzlich der gemeinnützige iRights e.V.!
DOI für diesen Text: https://doi.org/10.59350/0x09h-0e131 · automatische DOI-Vergabe für Blogs über The Rogue Scholar
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CC Signals auf dem Weg zur Verbindlichkeit – ein Update
Creative Commons entwickelt die CC Signals weiter. Statt unverbindlicher KI-Präferenzen soll ein Mechanismus kommen, mit dem KI-Crawlern verbindliche Regeln auferlegt werden können. Was die CC Signals bewirken sollen, wie der neue Mechanismus aussehen könnte und welche Fragen offen sind – ein Update in Fragen und Antworten.
Im vergangenen Jahr berichtete iRights.info über die CC Signals. Die „Anstandsregeln für Maschinen“ („manners for machines“) sollten nach Vorstellung der Organisation Creative Commons einen Beitrag gegen die Verwerfungen durch KI leisten. Gemeint sind fehlende Quellenangaben in KI-Outputs, ein womöglich schwindender Anreiz, zu Wikipedia und anderen Commons-Projekten beizutragen, und die technische Last, die KI-Crawler auf Infrastrukturen legen.
CC Signals – Anstandsregeln fürs KI-Training?
Die Organisation Creative Commons hat kürzlich das Konzept der „CC Signals“ vorgestellt. Damit sollen „data stewards“ neue Regeln für die Nutzung von Inhalten durch KI-Anbieter setzen können. Wir stellen die Signals dar und beleuchten die Hintergründe. » mehr
Was will CC mit den Signals bewirken – und wie?
Von Beginn an waren die CC Signals nicht als Weiterentwicklung der CC-Lizenzen gedacht. Herauskommen sollte vielmehr ein eigenständiger Mechanismus, mit dem sich Präferenzen für den „machine use“ von Inhalten erklären ließen. Dies sollte unabhängig vom Bestehen von Urheberrechten – Voraussetzung jeder CC-Lizenzbindung – möglich sein. Gedacht waren die CC Signals zudem eher für ganze Sammlungen von Inhalten als für einzelne Inhalte.
Der Ansatz richtete sich damit mehr an Infrastrukturen als an einzelne Kreative: Ein Wissenschaftsrepositorium oder eine Institution mit Open-Culture-Inhalten soll die Betreiber von KI-Crawlern per CC Signals zum Beispiel dazu auffordern können, die mit der Sammlung von Forschungsdaten, Open-Access-Aufsätzen oder Gemäldedigitalisaten trainierten Modelle später offen zu teilen (Signal „Open“). Daneben umfasste die erste Fassung der CC Signals die Präferenzen „Credit“ (Namensnennung) sowie „Direct Contribution“ und „Ecosystem Contribution“ (Sach- oder Geldbeiträge an Institutionen oder deren Ökosysteme; hierzu näher unser Beitrag aus dem Jahr 2025).
Warum erst nur Präferenzen – und jetzt doch Verbindlichkeit?
In der ersten Version 0.1 aus dem Sommer 2025 waren die CC Signals – zumindest im isolierten Einsatz – nicht bindend. Zum einen wäre das Setzen der CC Signals mangels ausdrücklicher Erklärung für sich genommen kein KI-Opt-Out.
Was ist ein KI-Opt-Out?
Gemeint ist ein Nutzungsvorbehalt, der die gesetzlichen Erlaubnisse ausschließt, auf die sich insbesondere die kommerzielle KI-Entwicklung stützt.
Zum anderen würde der Einsatz eines der Signals zu keiner vertraglichen Bindung zwischen einer Plattform und einem Crawler führen.
Kombiniert mit einem KI-Opt-Out wäre eine Bindungswirkung dagegen durchaus vorstellbar. Genau so war es im Implementierungsvorschlag auch angelegt: Ein über ein weiteres Protokoll erklärter Vorbehalt („nein“) sollte durch die CC Signals eine bedingte Ausnahme erhalten („nein, es sei denn…“) – vorgesehen für Fälle, in denen die Nutzung letztlich erlaubt sein soll, „but with terms attached“. Als eigenständiger Opt-Out waren die CC Signals aber nicht gedacht.
Nachdem CC die CC Signals 0.1 im Sommer 2025 vorgestellt hatte, pochten Communities allerdings auf einen verbindlichen und damit rechtlich durchsetzbaren Ansatz.
Diesen Ruf hat CC inzwischen erhört und im Frühjahr 2026 angekündigt, auf einen bindenden Mechanismus umzustellen: Unverbindliche Präferenzen allein, so CC, könnten keine Handlungsmacht schaffen in einem System, an dem viele nicht freiwillig teilnähmen. Außerdem hätten KI-Labore in Workshops signalisiert: Ein „ja, wenn…“ oder „nein, es sei denn…“ würden sie womöglich als pauschales „Nein“ behandeln. Offenes Wissen, das nur mit der Bitte um Namensnennung geteilt wird, wäre dann für KI, die Vorbehalte achtet, schlicht unsichtbar. Der erwünschte Effekt – Sichtbarkeit der Inhalte für KI, aber eben unter Bedingungen – bliebe aus.
Wie genau wird der Mechanismus aussehen?
Details zur kommenden Iteration der CC Signals sind noch nicht klar. Die grobe Richtung zeichnet sich aber ab: Es wird auf einen „conditional access“ hinauslaufen, also im Ergebnis ein Werkzeug, das den Zugang von Bedingungen abhängig macht. Zuletzt sprach CC von einem „experimental legal tool“, mit dem der Massenzugriff („bulk access“) auf große Sammlungen an Bedingungen geknüpft werden soll.
Wie könnte so etwas aussehen? Denkbar ist hier eine Mischung aus technischer Zugangssteuerung und vertraglicher Bindung: Bots werden erkannt und gestoppt, während gleichzeitig vertragliche Bedingungen für den Zugang formuliert werden.
Dass ein solcher Weg technisch gangbar ist, zeigt jedenfalls die Spezifikation Really Simple Licensing (RSL 1.0, wir berichteten).
„Really Simple Licensing“ – der Weg zu einer fairen digitalen Content-Wirtschaft?
Die Kreativität im KI-Zeitalter steht vor einer wichtigen Herausforderung: Einerseits sind die KI-Modelle hungrig nach immer neuen Trainingsdaten, mit möglichst viel Schöpfungshöhe. Andererseits pochen die Urheberinnen dieser Daten bzw. die Inhaber der Rechte an den Daten auf eine angemessene Vergütung. Eine neue Initiative namens „Really Simple Licensing“, abgekürzt RSL, verheißt eine unkomplizierte Lösung. » mehr
Sie sieht vor, dass Crawler vor dem Zugriff einen Vertrag schließen müssen, der etwa ein Crawling nur gegen Gegenleistungen gestattet. Nach diesem Prinzip müssen beide Seiten die Spezifikation einsetzen und sich vorab auf Leistung und Gegenleistung festlegen, die sie zu erbringen bereit sind (zum Beispiel „pay per crawl“). Nur dann kann der Vertragsschluss automatisiert ablaufen.
Vermutlich steht zudem noch eine Entscheidung darüber aus, ob die CC Signals sich auf die KI-Crawler und den „bulk access“ beschränken oder ob der „machine use“ generell im Anwendungsbereich bleiben soll. Schließlich ist KI-Nutzung nicht gleich KI-Nutzung: Neben dem Abziehen ganzer Sammlungen durch Crawler gibt es etwa die KI-gestützte Suche oder die KI-gestützte Auswertung von Inhalten. Der Begriff des „conditional access“ spielt vor allem auf die KI-Crawler an, also nur diesen Teilbereich des „machine use“, den die CC Signals ursprünglich etwas breiter im Blick hatten.
Warum keine neue Urheberrechtslizenz?
Wahrscheinlich wird CC auch weiterhin davon absehen, eine neue CC-Lizenzvariante zu schaffen. Dies hat mehrere (gute) Gründe. Zum einen griffe eine CC-Lizenzbedingung „Non-AI“ in das Gefüge der gesetzlichen Erlaubnisse ein. Denn viele Nutzungen im KI-Kontext sind gesetzlich erlaubt und das CC-Lizenzmodell lässt das rechtlich Zulässige seit jeher unangetastet. Restriktivere Lizenzen einzusetzen, träfe darüber hinaus vor allem die erwünschte Nachnutzung durch Menschen – während die KI-Nutzung dadurch kaum verhindert würde, wie CC schreibt.
Zum anderen hat es noch einen weiteren Charme, nicht auf Urheberrechtslizenzen zu setzen: Viele Akteure, die die KI-Nutzung steuern möchten – etwa weil sie unter der Last auf ihre Infrastruktur ächzen –, haben gar kein Urheberrecht inne, auf das sie eine urheberrechtliche Beschränkung stützen könnten. Ein Beispiel ist das gemeinfreie Kulturerbe. Frei nach der Wikimedia Foundation: „Die Inhalte von Wikimedia sind frei, die Infrastruktur dahinter ist es nicht.“
Es braucht daher einen Ansatz, der unabhängig von Urheberrechten Geltung beanspruchen kann – und damit abseits des CC-Lizenzmodells.
Schränken CC Signals die Openness ein?
Die Organisation CC wirft die große Frage auf: Wie offen kann das Open Web im KI-Zeitalter bleiben? „In einigen Fällen ist bedingter Zugang besser als kein Zugang“, heißt es, und: „Begrenzungen sind nicht zwangsläufig Hindernisse für Offenheit.“
Auch wenn der genaue Mechanismus noch nicht feststeht, ist es aus Sicht der Openness zwingend, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des einzelnen Inhalts nicht einzuschränken, sondern nur das massenhafte Abziehen durch KI-Crawler. Zudem sollte Wert darauf gelegt werden, Forschung und Archive nicht auf dieselbe Weise einzuschränken wie kommerzielle Bots. So kündigt CC an, dass Nutzungen im öffentlichen Interesse ganz ausgenommen sein sollten, während „resource-heavy bulk reusers“ mehr Bedingungen erfüllen müssten.
In welcher Phase befinden wir uns gerade?
Derzeit hört CC in den Communities genau hin und führt Konsultationen durch. Nach diversen Workshops kündigte CC zudem an, das Werkzeug gemeinsam mit einer kleinen Gruppe von Sammlungsverwaltern („data stewards“) als Pilottestern zu entwickeln, und rief Interessierte auf, sich zu melden. Ein fertiges Werkzeug oder einen Zeitplan hat CC bislang nicht veröffentlicht.
Bleibt es bei dem bisherigen Signals-Set?
Ob es bei den bisherigen Signals „Credit“, „Direct Contribution“, „Ecosystem Contribution“ und „Open“ bleibt, scheint ebenfalls noch offen zu sein. Jedenfalls wird aber das Signal „Credit“ wahrscheinlich in den neuen Ansatz überführt. Denn die Namensnennung ist für CC ein Eckpfeiler der CC-Werkzeuge und der Openness, der auch im KI-Zeitalter Geltung beanspruchen muss: „Today we believe that attribution must be a requirement“, hieß es im Mai, und kürzlich bekräftigte CC, die Namensnennung als Designprinzip für KI-Systeme verankern zu wollen.
Bei der Frage, was genau eine angemessene Namensnennung ist, wird noch Denkarbeit zu leisten sein. Zwar betrachtet CC fehlende Quellenangaben in KI-Outputs häufig eher als im Design begründet denn als technische Notwendigkeit. Doch nicht jede unterlassene Namensnennung ist bei KI eine verwerfliche Designentscheidung. Wie CC selbst feststellt, lässt sich nicht jede Information, die ein Sprachmodell ausgibt, auf die eine Quelle zurückführen, die in das Modell eingeflossen ist. Anders liegt es, wenn ein System eine Quelle live abruft und zusammenfasst. Dann kann es genau auf diese Quelle verlinken. Aber das ist nur ein Anwendungsfall von vielen.
Noch mal grundsätzlich: Was bringen Opt-Outs?
Angesichts der Diskussionen um die Steuerung der KI-Nutzung lohnt sich noch einmal ein grundlegender Blick auf die Frage: Ist der reine Erklärungsweg überhaupt vielversprechend, solange die Nutzung technisch einfach möglich bleibt?
Wer die KI-Nutzung allein mit Opt-Outs oder Präferenzen steuern will, setzt schließlich die Bereitschaft des Gegenübers voraus, die gesetzten Bedingungen auch einzuhalten. Eine soziale Norm in Form von KI-Präferenzen wirkt nur, wenn Adressaten sie befolgen. Sind die Bedingungen dagegen rechtlich verbindlich, müssen sie im jeweiligen Land der Nutzung auch gelten und praktisch durchsetzbar sein.
Und, wie oben ausgeführt: Bei weitem nicht alle Inhalte, bei denen die Steuerung von KI-Crawlern ein legitimes Anliegen ist, sind urheberrechtlich geschützt. Ein Schutzrecht – Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Datenbankrecht – ist aber Voraussetzung dafür, dass ein Nutzungsvorbehalt (hierzulande nach Paragraph 44b Absatz 3 UrhG) überhaupt Wirkung entfaltet. Insgesamt scheint die faktische Steuerung über Technik – kombiniert mit vertraglichen Bedingungen – vielversprechender zu sein.
Umgekehrt ist aber auch der Versuch, bestimmte KI-Nutzungen technisch zu beschränken, mit ungewollten Nebeneffekten verbunden. Wissenschaft, Archive und Start-ups sollten keine zu hohen Hürden auferlegt bekommen. Die Qualität der zukünftigen CC Signals wird sich auch daran messen lassen, inwieweit sie Kollateralschäden vermeiden können.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag entstand im Rahmen der fachlichen Arbeit von NFDI4Culture. Das Konsortium befasst sich mit der Infrastruktur für Kulturdaten in der Wissenschaft.
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Roblox – Tipps für Jugendliche
Nur noch eine Runde, schnell ein paar Robux kaufen und dann noch eine Nachricht im Chat beantworten. Was zunächst nach einem ganz normalen Nachmittag auf Roblox klingt, kann auch mit einigen Risiken verbunden sein. Denn auf der beliebten Spieleplattform können Nutzer:innen nicht nur zahlreiche virtuelle Welten erkunden und eigene Spiele entwickeln, sondern auch mit anderen Menschen in Kontakt treten und echtes Geld ausgeben. Doch worauf sollten insbesondere jüngere Spieler:innen achten? Antworten darauf liefert der vorliegende Flyer von klicksafe, der sich gezielt an Jugendliche richtet und ihnen praktische Hilfestellungen für einen sicheren Umgang mit der Plattform bietet.
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Cyber-Mobbing: Wenn Kinder online gemobbt werden
Ein verletzender Kommentar, ein weitergeleitetes Foto oder eine abwertende Nachricht können sich innerhalb kurzer Zeit über Messenger, Soziale Netzwerke oder Gruppenchats verbreiten. Für Betroffene endet die Situation dabei häufig nicht mit dem Verlassen des Schulhofs oder des Vereins, denn digitale Angriffe erreichen sie auch zu Hause. Der vorliegende Ratgeber von klicksafe und der Medienanstalt Rheinland-Pfalz „Cyber-Mobbing: Wenn Kinder online gemobbt werden. Warnsignale erkennen und richtig reagieren“ greift diese Besonderheiten auf und unterstützt Eltern und Pädagog:innen dabei, Cyber-Mobbing früh zu erkennen, angemessen darauf zu reagieren und Kinder im Umgang mit digitalen Konflikten zu stärken. Neben möglichen Warnsignalen und Maßnahmen zur Prävention thematisiert die Broschüre auch konkrete Handlungsschritte im Ernstfall, rechtliche Möglichkeiten sowie Beratungs- und Meldestellen.
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