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YouTube Playables: Neue Tags erleichtern das Finden passender Spiele

04. November 2026 um 15:00
YouTube Playables: Neue Tags erleichtern das Finden passender Spiele
Vielleicht erinnern sich einige Leser an die YouTube Playables? Das sind im Grunde kleine Spielchen, die ihr via YouTube, z. B. im Browser, nutzen könnt. Kann...

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Netflix: KI-Empfehlungen starten als Test auf ersten Smart-TVs

03. November 2026 um 19:30
Netflix: KI-Empfehlungen starten als Test auf ersten Smart-TVs
Netflix testet eine neue Funktion für Inhaltsempfehlungen auf dem Fernseher. Das Feature hört auf den Namen „AI Discover“ und taucht vorerst bei ausgewählten Abonnenten in den...

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Kleines 3D-Comeback: Meta tut sich mit Hollywoodstudio Lionsgate zusammen

03. November 2026 um 10:15
Kleines 3D-Comeback: Meta tut sich mit Hollywoodstudio Lionsgate zusammen
Stereoskopisches 3D ist längst in eine Nische abgerutscht. Im TV-Bereich spielt es keine Rolle mehr. Allerdings gibt es noch Beamer, welche die Technik unterstützen. Zudem gibt...

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Samsung teilt seine Fernseher ab 2027 wohl in Basic, Plus und Ultra auf

02. November 2026 um 17:45
Samsung teilt seine Fernseher ab 2027 wohl in Basic, Plus und Ultra auf
Aktuellen Gerüchten aus Südkorea zufolge will Samsung seine TV-Sparte im nächsten Jahr gewissermaßen strategisch näher an die mobile Abteilung rücken. Einerseits will man nämlich weniger stark...

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Millionenbetrug mit Fake-Songs: Wer stoppt die KI-Musikflut?

02. November 2026 um 11:00

Der Beitrag Millionenbetrug mit Fake-Songs: Wer stoppt die KI-Musikflut? erschien zuerst beim Online-Magazin BASIC thinking. Über unseren Newsletter UPDATE startest du jeden Morgen bestens informiert in den Tag.

KI-Songs Musik Betrug Spotify Streaming

Für künstliche Kunst stehen nicht nur Tür und Tor, sondern auch die Fenster weit offen. Doch was mit nervigem KI-Abklatsch begann, hat bei Streamingdiensten längst den Weg für Täuschung und ernsthaften Betrug betoniert. Gerade in der Musikbranche sind Deepfakes eine Häufigkeit. Das betrifft sowohl Künstler als auch Nutzer. Nur: Wer übernimmt die Verantwortung? Eine kommentierende Analyse.

Wie KI-Songs auf fremden Künstlerprofilen landen

  • Ein prominentes Beispiel ist Tara Nome Doyle. Die Singer-Songwriterin, Pianistin und Komponistin bekam eine E-Mail von Spotify, in der stand, dass demnächst neue Musik von ihr veröffentlicht werden würde. Doch sie hatte nichts dergleichen veranlasst. „Ich war erst mal einfach sprachlos und schockiert“, so Doyle in einem ARD-Podcast. Sie ist bei Weitem nicht allein mit solchen Erfahrungen. Vom US-amerikanischen Songwriter Jeff Tweedy über die legendäre Rockband Toto bis hin zum Jazzpianisten Jason Moran – sie alle sahen sich mit unautorisierten Veröffentlichungen in ihrem Namen oder auf ihren Profilen konfrontiert.
  • Brisant: Das Vorgehen ist so einfach, wie Songs mittels KI zu erstellen. Denn dafür müsse die Musik zusammen mit Artwork und Metadaten lediglich bei entsprechenden Digitalvertrieben eingereicht werden, die sie wiederum an typische Streamingdienste wie Spotify weitergeben. Der als Urheber hinterlegte Name wird in der Regel nicht verifiziert – und schon landet der KI-Kram auf Künstlerprofilen. Wie leicht sowas ist, hat der Musiker und YouTuber Venus Theory in einem Selbstversuch gezeigt.
  • Besonders aktuell ist der Kasus von Michael Smith aus North Carolina, der als erster bundesstrafrechtlich verfolgter Fall von manipuliertem Musikstreaming in den USA gilt – und von vielen entsprechend gefeiert wird. Nachdem Smith KI-generierte Musik bei Spotify und anderen Diensten veröffentlicht und via Bots in die Charts gebracht hat, wurde er zu 18 Monaten Haft verurteilt. Smith soll 1.040 Accounts verwendet und darüber täglich etwa 636 KI-Songs gestreamt haben, wie der Rolling Stone nach eigener Recherche berichtet. So soll er mehr als 1,2 Millionen Dollar im Jahr eingenommen haben.

Wer zahlt die Rechnung für KI-Betrug?

Auch Jason Moran hat vom Betrug in seinem Namen erst nichts mitbekommen. Denn das Fake-Album ist bei Spotify gelandet – eine Plattform, die er selbst gar nicht nutzt. Nur durch den Hinweis eines Freundes sei er darauf gestoßen. Und Moran staunte nicht schlecht, als er reingehört hat: „Auf der ganzen verdammten Platte kommt nicht mal ein Pianist vor. Das war nicht ansatzweise das, was ich machen würde.“ Das zeigt, wie undurchsichtig die Masche ist – und wie plump der Betrugsversuch sein kann.

Bislang haben wir uns mit der Künstlerseite beschäftigt. Doch was ist mit den Nutzern? Millionen Menschen bezahlen für Musikstreamingdienste – und finanzieren dabei mitunter unwissentlich ein System, in dem Betrüger mit KI-Fälschungen und künstlichen Klicks reichlich Geld scheffeln. Es geht also nicht nur darum, dass KI-Songs überhaupt entstehen (der Zug ist schon gar nicht mehr in Hörweite), sondern vielmehr darum, wie Betrüger mit KI-Musik manipulieren – und wer am Ende die Rechnung bezahlt.

Wie also dagegen vorgehen? Die Rechtslage bleibt ein Flickenteppich mit vielen Löchern, durch die Betrüger nach wie vor schlüpfen können. So befasst sich Artikel 50 der neuen EU-KI-Verordnung zwar mit Transparenzpflichten und Deepfakes, verbietet sie aber nicht. Dafür ist immer häufiger die Rede von Kennzeichnungen. Doch das Konzept kratzt allenfalls an der Oberfläche.

Stimmen

  • Tara Nome Doyle in ihrem Instagrampost von Februar 2026: „Überprüft eure Künstlerprofile, denn ich habe gerade festgestellt, dass unter meinem Namen Songs veröffentlicht wurden […], bei denen Bildmaterial verwendet wurde, das ganz offensichtlich KI-Versionen meines Artworks sind.“ Ferner bat sie darum, den Beitrag mit anderen Musikern zu teilen, denn sie „hätte es wahrscheinlich gar nicht mitbekommen, wenn [ihr] Manager nicht darauf hingewiesen hätte“.
  • „Michael Smith hat Super-Intelligence-Technologie ausgenutzt, um einen Betrug zu begehen“, erklärt der US-Staatsanwalt Jamie McDonald. „Indem er Musikstreaming-Plattformen mit automatisierten Bots anstelle von Verbrauchern und gefälschten Songs anstelle von kreativen Werken überschwemmte, hat Smith echten Künstlern und ihren Fans Tantiemen in Millionenhöhe vorenthalten.“
  • Tobias Holzmüller, CEO der GEMA, hat im Rahmen einer Studie zu KI in der Musikbranche bereits 2024 eine bedenkliche Prognose gestellt: „Die Urheberinnen und Urheber benötigen Transparenz und Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke. Vor allem aber brauchen sie eine faire Beteiligung an den Erlösen, die sich im Bereich der generativen KI bis 2028 verzehnfachen werden.“

Warum Gesetze hinterherhinken

Der KI-Wahnsinn im Streaminggeschäft reicht von „nervig“ bis „betrügerisch“. Doch es bleibt keineswegs bei einzelnen Fake-Songs. Inzwischen gibt es sogar Label für KI-Musik. Und mit dem generativen KI-Tool Suno kann jeder anhand von Prompts ganze Musikstücke inklusive Gesang, Text und Instrumenten erzeugen. Das funktioniert aber nur, weil beispielsweise die Suno-KI mit Liedern trainiert wird, die echte Menschen geschrieben und komponiert haben. Stichwort: Urheberrecht. Schon im April 2023 haben wir gefragt: Ist KI der Totengräber des Urheberrechts? Seitdem hat sich viel getan – doch nicht zum Guten. Ein aktuelleres Beispiel sind Synchronsprecher, die Netflix boykottieren.

Zurück zum Musikbereich, denn hier hat die Flut zu einer Überschwemmung geführt: Immer mehr künstlich generierte Songs landen auf den Plattformen. Laut dem internationalen Musikstreamingdienst Deezer würden allein dort rund 90.000 KI-generierte Titel pro Tag erscheinen, was im Juni 2026 an Spitzentagen mehr als die Hälfte aller neuen Uploads ausgemacht habe – Tendenz kontinuierlich steigend.

Apropos Deezer: Der Anbieter hat Anfang des Jahres verkündet, bis zu 85 Prozent der KI-Musikstreams wegen Betrugs nicht zu monetarisieren. Technologische Hilfe, um solche Fälle aufzudecken, bietet ein hauseigenes KI-Erkennungstool, das Deezer jetzt verkaufen möchte – für mehr Transparenz in der Musikbranche. Ein Geschäft mit dem Missstand. Dennoch: Genau solche Lösungen braucht es, weil niemand so richtig Verantwortung übernehmen will.

Allerdings bleibt KI eine Landschaft voller Grauzonen. Gesetze und Regulierungen können mit dem Entwicklungsspeed nicht mithalten. Umso erfreulicher sind Urteile wie das gegen Michael Smith. Oder der Erfolg im Rechtsstreit der GEMA gegen Suno. Hier hat das Landgericht München festgestellt, dass Suno „durch das Training mit weltbekannten Songs aus dem Repertoire der GEMA in den USA, aber auch durch deren Speicherung und Wiedergabe in Europa gegen geltendes amerikanisches und deutsches Urheberrecht verstößt“. Fakt ist aber, dass neben dem Urheberrecht auch die Persönlichkeitsrechte von Künstlern besser geschützt werden müssen.

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Mit Artfilm Schweizer Filme streamen

12. Januar 2025 um 18:00
Tauchen Sie ein in die Welt des Schweizer Films mit der Streaming-Plattform Artfilm. Das Videoportal bietet für 5 Franken pro Tag, 12 Franken pro Monat oder 80 Franken pro Jahr eine grosse Auswahl an Schweizer Filmen als Streaming an. Angebot Neben Erfolgsfilmen wie „Die Schweizermacher“ oder „Das Boot ist voll“ zeigt Artfilm auch alte Schweizer […]
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