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Bezahlkarte für Asylsuchende: Berlin setzt Bargeld-Obergrenze aus

In Berlin soll es vorerst keine Bargeld-Obergrenze für Geflüchtete mehr geben, die eine Bezahlkarte nutzen müssen. Der Flüchtlingsrat Berlin nennt das einen „Teilerfolg auf einem längeren Weg“. Ob die diskriminierenden Bezahlkarten in der Hauptstadt wieder abgeschafft werden, hängt auch von den Koalitionsverhandlungen ab.

Bezahlkarte, im Hintergrund ein Einkaufswagen und ein EC-Karten-Terminal
Nicht überall lässt sich mit Karte zahlen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Christian Ohde

Berlin will das Limit der Bezahlkarten für Geflüchtete aussetzen. Die Karten hatte Berlin im August als letztes Bundesland eingeführt. Statt Bargeld erhalten Asylsuchende seitdem eine Debitkarte. In der Regel lassen sich damit jedoch lediglich 50 Euro Bargeld pro Monat abheben. Damit soll bald Schluss sein, wie der Tagesspiegel berichtete.

Die Bargeld-Grenze habe „tatsächlich einen diskriminierenden Charakter“, sagte Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) gegenüber der Zeitung. Zuvor hatte der Flüchtlingsrat Berlin die Einführung der Bezahlkarte in Berlin nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz beanstandet.

Die Ausgabe der Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sei „eine Diskriminierung von Leistungsberechtigten des Asylbewerberleistungsgesetzes auf Grund ihres sozialen Status“, schreibt die Organisation in einem zwölfseitigen Brief an die Sozialsenatorin. Das hat nun offenbar dazu geführt, dass Berlin einlenkt.

„Symptom eines rassistischen Sondergesetzes“

Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin schreibt gegenüber netzpolitik.org, man sei natürlich froh darüber, „dass die diskriminierende Bargeldobergrenze vorerst ausgesetzt wird“. Aber ein voller Erfolg sei das noch nicht: Die Bezahlkarte sei ein Symptom „eines rassistischen Sondergesetzes, nämlich des Asylbewerberleistungsgesetzes“.

Das Asylbewerberleistungsgesetz legt unter anderem fest, welche Sozialleistungen Menschen während ihres Asylverfahrens zustehen. Es regelt aber auch Ansprüche von Personen, die ausreisepflichtig sind oder eine Duldung haben. Das Leistungsniveau liegt unter dem anderer Sozialleistungen wie der Sozialhilfe.

Außerdem beschränkt es medizinische Leistungen gegenüber der Regelversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Behandlungen gibt es nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie für Schwangere, bei Impfungen und für medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen. Organisationen wie Pro Asyl beklagen deshalb „die systematische Verletzung des Rechts geflüchteter Menschen auf Gesundheit“.

In den vergangenen Jahren wurde das Asylbewerberleistungsgesetz mehrfach verschärft. So ermöglichte die damalige Ampelregierung es nicht nur, Leistungen per Bezahlkarte auszuzahlen, sie verdoppelte 2024 auch durch das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ die Zeit, in der geflüchtete Menschen mit den Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz leben müssen – von 18 auf 36 Monate.

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„Teilerfolg auf einem längeren Weg“

Emily Barnickel schreibt hinsichtlich des ausgesetzten Bezahlkarten-Limits von einem „Teilerfolg auf einem längeren Weg.“ Der Flüchtlingsrat Berlin fordert „die komplette soziale und rechtliche Gleichstellung aller Menschen in Berlin und Deutschland“. Dazu gehöre „die Abschaffung der diskriminierenden und Steuergelder verschwendenden sogenannten Bezahlkarte, die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und vieles mehr“.

Gegen die Bezahlkarten, die mittlerweile fast überall in Deutschland ausgegeben werden, laufen in mehreren Bundesländern Klagen. Bislang gab es in manchen Eilverfahren Entscheidungen, die angesichts konkreter Lebensumstände ein pauschales 50-Euro-Limit zurückwiesen. Die Ergebnisse der Hauptsacheverfahren stehen aber noch aus.

Die Kritik an der Bezahlkarte geht dabei über das Bargeld-Limit hinaus: Teils sind Überweisungen für die Nutzenden kompliziert und müssen beantragt und freigeschaltet werden, was ihre Teilhabe einschränkt. Manche berichten auch davon, an Supermarktkassen diskriminiert zu werden, weil die Karten sie als Geflüchtete erkennbar machen.

Das Ende des Bargeld-Limits in Berlin ist nicht endgültig. In der Hauptstadt haben gerade die Koalitionsverhandlungen zwischen Linken, Grünen und SPD begonnen. Die Linke hatte vor den Wahlen angekündigt, die „diskriminierende Bezahlkarte nicht einführen beziehungsweise wieder abschaffen“ zu wollen, auch die Grünen lehnen sie ab. Genau wie – laut Wahlprogramm – die SPD.

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Digitalgipfel: KI-Torschlusspanik

Künstliche Intelligenz als Treiber für die Wirtschaft: Das war das bestimmende Thema des diesjährigen Digitalgipfels. Dabei ist vor allem der öffentliche Sektor als Markt attraktiv, allen voran die öffentliche Verwaltung.

Thomas Jarzombek, Gitta Connemann und Markus Richter vor einer blauen Fotowand
Nicht nur Digitalminister Karsten Wildberger, sondern auch Thomas Jarzombek, Gitta Connemann und Markus Richter (v. l. n. r.) vom BMDS waren auf dem Gipfel präsent. – Alle Rechte vorbehalten: Jens Oellermann

Im März gab Volkswagen einen Gewinneinbruch von 44 Prozent bekannt. In den Augen von Wirtschaftsexpert*innen ist das nur einer von vielen Markern dafür, wie düster es in der Automobilbranche und damit der deutschen Wirtschaft im Ganzen aussieht.

Seine Position als Weltmarktführer könne Deutschland aber in einem anderen Bereich wiederfinden, so die Bundesregierung und allen voran Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) auf dem Digitalgipfel in Berlin. Stichwort „Künstliche Intelligenz“.

„KI kann unser Comeback werden, wenn wir uns ganz auf sie einlassen“, sagte der Minister am Montag in seiner Eingangsrede. Dabei wird aus diesem Angebot schnell eine resolute Forderung. Auch nach Deregulierung, beispielsweise bei der KI-Verordnung der EU.

Deutschlands Weg zur KI-Nation 2030, so wie im Koalitionsvertrag gefordert, will Wildberger außerdem ebnen, indem er Investitionen in Rechenpower fördert. Letztere verbraucht KI in großer Menge. Von der Kritik am immensen Ressourcenverbrauch durch KI ist auf dem Gipfel jedoch nirgends die Rede.

KI statt Open Source

Insgesamt wurden kritische Stimmen beispielsweise aus der Zivilgesellschaft in Side-Events verschoben oder gar nicht erst eingeladen. Das passt zu Wildbergers unausgesetzter Lobrede auf KI. Um die Zukunft mit KI zu verwirklichen, brauche es weniger Bedenkenträger und ein klares und umfassendes Ja zu KI, fordert Wildberger. Dabei setzt er auf Geschwindigkeit, Risiken dürfe man nicht überbewerten. Denn am Ende gelte es, den Anschluss im KI-Rennen nicht zu verlieren.

Statt die Risiken zu thematisieren und zu erklären, wie man mit ihnen umgeht, verlieren sich die Panelist*innen jedoch in großen Versprechungen darüber, was mit KI künftig möglich sein wird. In der öffentlichen Verwaltung soll sie etwa den Mitarbeiter*innen die Arbeit abnehmen.

Ganz nach dem Motto des Gipfels „Gestaltung einer sicheren, souveränen und wettbewerbsfähigen KI“, auf Englisch: „Shaping AI: safe, sovereign, competitive“, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Pressekonferenz am Montag: souverän zu handeln, heiße Gestaltungsmacht auszuüben. Wie diese Gestaltungsmacht jedoch genau aussieht und was damit unter „souverän“ zu verstehen ist, benannte Merz nicht. Er verwies lediglich darauf, dass Deutschland international bereits Partnerschaften eingegangen sei, etwa mit Kanada in Form der Sovereign Technology Alliance (STA). Thematischer Schwerpunkt der Allianz: Künstliche Intelligenz.

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Die Allianz äußert sich laut Programm unter anderem darin, dass der kanadische KI-Hersteller Cohere das deutsche KI-Start-up Aleph Alpha aufgekauft hat. Die beiden sollen „souveräne KI-Fähigkeiten“ stärken. Das Thema Open Source als Mittel für digitale Souveränität fiel auf dem diesjährigen Gipfel unter den Tisch.

Öffentlicher Sektor als attraktiver Markt

Um KI als Motor für die Wirtschaft zu aktivieren, votierten Digitalpolitiker wie Vertreter*innen aus der Wirtschaft auf den Panels dafür, KI auch im öffentlichen Sektor stärker zu nutzen und sie in IT-Prozesse von Unternehmen und Behörden einzubinden.

Nach den Plänen von Wildberger soll das künftig auch über den Einsatz in der Bundesverwaltung laufen. Die will er auf KI umkrempeln. Bis 2030 soll sie ihre Prozesse „zu 90 Prozent mit KI aufladen“, so formulierte es auch Staatssekretär Thomas Jarzombek (CDU) auf dem Panel zu agentischer KI „als Gamechanger für die Verwaltung der Zukunft“. Die Zahl stammt aus dem neuen Ergebnisbericht der ebenfalls neuen KI-Taskforce. Mehr als 90 Prozent der Bundesbehörden sollen „mindestens eine produktiv genutzte KI-Anwendung zur Bearbeitung von Kernaufgaben oder zur Entlastung der Zentralabteilung einsetzen“.

Die Taskforce besteht aus mehreren regierungsinternen Arbeitsgruppen und hatte ihre erste Sitzung im Juli. Koordiniert wird sie vom Wildbergers Ministerium und geleitet von Staatssekretär Markus Richter (CDU). Die Themen auf ihrer Agenda laut Bericht: „KI und Gesellschaft, KI-Sicherheit, KI-Anwendung, KI-Infrastruktur, Frontier AI und KI-Talente“.

So soll es beim Thema „KI und Gesellschaft“ darum gehen, Vertrauen gegenüber KI in der Gesellschaft zu stärken und „Teilhabe, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zu fördern. Die Taskforce verfolgt das Ziel, dass mehr als 80 Prozent der „Bevölkerung KI-Anwendungen aktiv im privaten oder beruflichen Alltag“ nutzen.

Verwaltung künftig per agentischer KI

Ein Beispiel für KI im öffentlichen Sektor sind agentische KI-Systeme für die öffentliche Verwaltung. Die sollen entscheidend werden, erklärte Jarzombek (CDU) begeistert. Agentische KI spiele in der Bundesverwaltung bereits eine Rolle mit Funktionen wie der Vollständigkeitsprüfung von Anträgen oder Zusammenfassungen von mehrseitigen Dokumenten. Dazu entwickelt das Digitalministerium etwa das Projekt Spark-KI Workflow, das Tool soll dabei helfen, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

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Im Fokus stehe, Personal zu entlasten und die Bearbeitungszeit für Anträge deutlich zu verkürzen. Langfristig soll agentische KI aber auch insgesamt den erwarteten Personalnotstand abfangen, wie Stephanie Kaiser vom DigitalService auf dem Panel zu agentischer KI erklärt. Bis 2035 würden circa 1,5 Millionen Verwaltungsmitarbeiter*innen in den Ruhestand gehen.

Kaiser arbeitet zusammen mit Philip von Haehling, Geschäftsführer des Unternehmens „PD – Berater der öffentlichen Hand“, am neuen Agentic Agency Framework. Damit zeichnet das Digitalministerium das Zielbild der Verwaltung, in der künftig „KI-Agenten viele Aufgaben selbstständig erledigen“. Das Framework ist noch im Aufbau, soll aber langfristig eine Verwaltung ermöglichen, „die auch dann für die Menschen da ist, wenn Fachkräfte fehlen“.

Ansprechpartner KI

Das soll dann in etwa so aussehen, dass Bürger*innen die Verwaltung über eine einzige Anlaufstelle erreichen und ihre Anliegen nicht unbedingt mit einer Fachkraft besprechen, sondern mit der KI. Dafür soll in entsprechende KI-Infrastruktur investiert werden. Hier steht Geld zur Verfügung, das seit Jahrzehnten für digitale öffentliche Infrastruktur fehlt.

Agenten sollen sich dann bei der Bearbeitung von Anträgen „behördenübergreifend im Hintergrund miteinander abstimmen“, so Kaiser. Je nach Risiko prüfe der Mensch oder steuere, wo es nötig werde. Dabei müssten die Schritte der Agenten nachvollziehbar und kontrollierbar bleiben. Wie das realistisch technisch erzielt werden soll, führten Kaiser und von Haehling vor Ort nicht aus.

Vielmehr stellten sie in Aussicht, dass die Verwaltung künftig die immer größer werdende Anzahl an eingehenden Anträgen leichter bewältigen kann. Das sei zurzeit noch eine große Herausforderung. Immer mehr Menschen würden ihre Anträge mit KI generieren und das nehme deutlich weniger Zeit in Anspruch.

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Digitalpolitik in Armenien: Transparenz in Krisenzeiten

Armenien erlebte in den vergangenen Jahren Krieg, Krisen und Revolution. Währenddessen blieben Gesetze zur Informationsfreiheit bestehen. Bei einem Ortsbesuch berichten Aktivist:innen und Medienschaffende aus dem Kaukasus-Land, wie sie sich für Transparenz engagieren und was sie sich für die Zukunft wünschen.

Blick auf Jerewan mit einem großen Berg im Hintergrund.
Jerewan ist Hauptstadt und politisches Zentrum von Armenien. – CC0: David Castor

In Deutschland will die Bundesregierung das Informationsfreiheitsgesetz drastisch einschränken. Kein Auskunftsrecht mehr für Medien und andere Organisationen? Anträge nur noch bei „berechtigtem Interesse“? Gebühren von mehreren Tausend Euro? Journalist:innen und NGOs in Armenien schütteln darüber ungläubig die Köpfe: In der jungen Demokratie der Kaukasusrepublik ist das unvorstellbar. Verbesserungsbedarf bei der Regierungstransparenz gibt es dennoch.

Auch in Krisenzeiten werde in Armenien an den Grundfesten der Informationsfreiheit nicht gerüttelt. Und Krisen gab es viele: 2018 führten landesweite Proteste zum Rücktritt der Regierung. 2020 brach der Konflikt um Nagorno-Karabach mit Aserbaidschan wieder auf und in den anschließenden Kriegen verloren Tausende ihr Leben. Im Juni 2026 fanden die ersten regulär terminierten Wahlen seit fast zehn Jahren im Land statt.

„Das armenische Informationsfreiheitsgesetz wurde auf zivilgesellschaftliche Initiative hin eingeführt“, sagt Liana Doydoyan, Mitgründerin des Freedom of Information Center of Armenia (FOICA). Anfang der 2000er-Jahre erstellte die Zivilgesellschaft einen Entwurf, der sich an international bewährten Verfahren orientierte. Nach einiger Überzeugungsarbeit bei den Abgeordneten wurde das Gesetz 2003 verabschiedet – drei Jahre, bevor es eine ähnliche Regelung auf Bundesebene in Deutschland gab. „Bei der Einführung war es eines der fortschrittlichsten Regelwerke weltweit“, so Doydoyan weiter. Mittlerweile, nach 23 Jahren ohne große Änderungen, würde sie sich aber ein Update des Regelwerks wünschen, um den Entwicklungen im Bereich der digitalen Technologien Rechnung zu tragen.

Gute Reformpläne – auf dem Papier

Die Regierung unter Premierminister Nikol Paschinjan hat ambitionierte Reform‑, Antikorruptions- und Demokratisierungsvorhaben angekündigt. Die würden sich auch darauf auswirken, wie transparent die Regierung wird und welchen Zugang die Bevölkerung zu Verwaltungsdaten bekommt: Im Rahmen der internationalen Open Government Partnership (OGP) hat sich das Land für den Bereich der Verwaltungsdigitalisierung und Open Data vorgenommen, bis 2027 einen einheitlichen Gesetzesrahmen für Open Data zu schaffen.

Liana Doydoyan von FOICA ist skeptisch: „Auf dem Papier haben wir viele gute Reformpläne, aber bislang fehlen die messbaren Resultate.“ Und nicht nur sie zweifelt. In seiner nun dritten Amtszeit wird zunehmend kritisch betrachtet, wie angekündigte Reformen tatsächlich vom populistisch regierenden Paschinjan umgesetzt werden.

Derzeit existiert noch kein staatliches Open-Data-Portal in Armenien. Stattdessen springt hier die Zivilgesellschaft ein: Open-Data-Aktivist Ivan Begtin und weitere Ehrenamtliche führen unter Opendata.am öffentliche Quellen zusammen. Begtin sagt: „Auf den Vorschlag, einfach unser Community-Portal kostenlos weiterzunutzen, ist die Regierung bisher nicht eingegangen.“ Es fehle an Bewusstsein für Daten und digitale Infrastrukturen sowie an Kompetenzen innerhalb der Verwaltung. Die meisten staatlichen Informationen müssen mühsam direkt von den Webseiten ausgelesen werden oder liegen als Excel-Daten irgendwo vor. „Ein großes Problem ist die fragmentierte IT-Landschaft in Armenien. Viele der Dienste wurden zu unterschiedlichen Zeiten von unterschiedlichen ausländischen Geldgebern gefördert. Es gibt keine einheitliche Architektur“, so Begtin weiter.

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Seit der sogenannten Samtenen Revolution ist die Europäische Union einer der größten finanziellen Unterstützer des Landes. Aktuell führt die EU mit der armenischen Regierung Gespräche über Visa-Erleichterungen, die als ein wichtiger Schritt zu einer vertieften Partnerschaft gelten. Schon jetzt gibt es im Land ein NGO-Ökosystem, in dem Organisationen beispielsweise Desinformation bekämpfen, sich für Minderheiten einsetzen oder, wie die Informationsfreiheitsorganisation FOICA, Trainings für Verwaltungsmitarbeitende anbieten und als politischer Watchdog agieren.

Polarisierte Zivilgesellschaft

Die Polarisierung der armenischen Gesellschaft schlägt sich allerdings auch zunehmend in der NGO-Landschaft nieder. So wird Kritik an der Regierung beispielsweise mit der politischen Opposition gleichgesetzt. Anstatt sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen, werden diese als von prorussischen Interessen oder den Oligarchen der Vorgängerregierungen gesteuerte Narrative abgetan. Andere NGOs sehen in Paschinjans populistischer Politik eine Erosion demokratischer Prinzipien, unterstützen ihn aber mangels echter Alternativen.

Zivilgesellschaftliches Engagement bleibt dennoch ein wichtiger Faktor, der über die Gräben hinweg wirkt. Im September stellte das Finanzministerium einen Plan vor, nach dem armenische Bürger:innen einen Teil ihrer Einkommenssteuer direkt an NGOs, Medien oder politische Parteien abführen können.

Gerade unabhängige Medien wie Hetq, CivilNet oder Factor TV sind aktuell auf ausländische Geldgeber angewiesen. Paywalls oder eine ähnliche Monetarisierung des Journalismus sind in der armenischen Medienlandschaft kaum zu finden. Umso kritischer ist der Umgang mit Investigativjournalisten wie Vahe Sarukhanyan von Hetq durch offizielle Stellen. „Wenn man als Journalist kritische Fragen stellt, wird man schnell als Teil der Opposition gebrandmarkt – dabei decken wir einfach das Fehlverhalten der Politiker auf“, so Sarukhanyan. Für seine Recherchen nutzt er häufig Informationsfreiheitsanfragen und stellt dabei fest, dass es in den letzten Jahren schwieriger geworden ist, auf diesem Weg nützliche Informationen zu erhalten.

Eine Diskussion über eine Einschränkung des Gesetzes wegen möglicher Bedrohungen für Kritische Infrastruktur wie in Deutschland wird in Armenien jedoch nicht geführt. „Nationale Sicherheit wird bei Ablehnungen von Anfragen vor allem im Bezug auf Informationen rund um den Krieg mit Aserbaidschan ins Feld gebracht“, sagt Sarukhanyan.

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Ein größeres Problem als komplette Geheimhaltung ist für die Fragestellenden und Infosuchenden eher die Qualität der Antworten und Datensätze. Dies bestätigt auch Gevorg Tosunyan vom Nachrichtenportal CivilNet: „Die öffentlichen Datenbanken, beispielsweise zu den tatsächlichen Eigentümern von Firmen, machen einem das Leben schwer. Auch beim elektronischen Kataster warten wir seit Jahren vergeblich auf ein Update.“ Wenn sich Behörden weigern, Informationen zu veröffentlichen, steht der Rechtsweg offen. Dies kann sich im überlasteten armenischen Justizapparat jedoch über Jahre hinziehen.

„In manchen Fällen hilft einfach öffentlicher Druck. Wenn der Staat mir die Daten nicht geben will, schreibe ich einen Post darüber auf Facebook – und dann behaupten die Beamten ganz schnell, es war nur ein Missverständnis, und geben mir die Daten doch“, sagt Gevorg Tosunyan weiter. Auch die Transparenz-Organisation FOICA veröffentlicht jedes Jahr eine Negativliste mit zurückgehaltenen öffentlichen Informationen und hat dieses Jahr zum internationalen Tag der Informationsfreiheit einen Forderungskatalog veröffentlicht. Allen diesen Makeln zum Trotz gehört die Informationsfreiheit in Armenien zu den demokratischen Grundfesten des Landes – selbst in Krisenzeiten.

Dénes Jäger arbeitet für die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. im Bereich Policy und Open Data und ist freier Journalist.

Transparenzhinweis: Die Recherche ist im Rahmen eines journalistischen Austauschprogramms des Deutsche Gesellschaft e. V. entstanden.

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„Medienspiegel“-Sonderpreis: Off-the-Record-Podcast erhält Auszeichnung für transparenten Journalismus

Unser Podcast „Off the Record“ wurde ausgezeichnet! Einmal im Monat nehmen wir euch mit hinter die Kulissen, das wurde nun mit einem Preis für transparenten Journalismus gekürt.

Bilderrahmen mit Urkunde
Danke für die Auszeichnung!

Wir freuen uns sehr, dass unser Hintergrund-Podcast „Off the Record“ mit dem Sonderpreis bei der Vergabe des „Medienspiegel – Preis für transparenten Journalismus“ ausgezeichnet wurde!

Den monatlichen Podcast gestalten Anna Biselli, Chris Köver, Ingo Dachwitz, Sebastian Meineck und Serafin Dinges. In Off the Record spricht das Team mit wechselnden Gästen von netzpolitik.org über Hintergründe unserer Arbeit. Im Vordergrund steht dabei, Transparenz über unsere Recherche- und Redaktionsarbeit sowie unsere Organisationsstrukturen zu schaffen. Dafür gibt es im Podcast verschiedene Rubriken.

Im „Thema des Monats“ werfen wir ein inhaltliches Schlaglicht auf ein ausgewähltes, viel diskutiertes digitalpolitisches Thema oder eine eigene Recherche. Bei „Aus dem Maschinenraum“ erklären wir interne Prozesse und Ereignisse, etwa die Finanzierung der Arbeit. Mit „Blattkritik“ reflektieren wir Erfolge und Rückschläge des vorangegangenen Monats und beantworten schließlich im „Postfach“ eingesandte Fragen von Hörer:innen.

Die Jury sagt: „Damit werden die Mediennutzerinnen und ‑nutzer nicht nur mit spannenden Reportagen und Berichten versorgt, sondern ihnen wird auch vermittelt, wie diese entstanden sind.“

Der undotierte „Medienspiegel“-Preis existiert seit 2016 und wird seit 2021 jährlich von der Initiative Tageszeitung (ITZ) und der Vereinigung der Medien-Ombudsleute (VDMO) vergeben. Er soll „die Selbstkontrolle, die Fähigkeit zur Selbstkritik und die Bereitschaft zur Transparenz in den Medien“ fördern.

Weitere Preise für Braunschweiger Zeitung und Blick.ch

Den Hauptpreis erhielt in diesem Jahr die Braunschweiger Zeitung. Sie berichtete kritisch über die TU Braunschweig und die Braunschweiger Klinik. In den Investigativ-Recherchen wollte sich keine der Quellen namentlich äußern, was wiederum Kritik an der Berichterstattung nach sich zog. All das arbeitete die Zeitung laut der Jury vorbildlich auf und erläuterte transparent ihre Vorgehensweise.

Ein weiterer Sonderpreis ging an das Schweizer Medium blick.ch für ihren transparenten Umgang damit, wie die Redaktion KI einsetzt.

Das Team von netzpolitik.org bedankt sich herzlich bei der Jury für die Anerkennung unserer Arbeit. Wir danken auch allen Spender:innen, ohne die unser Podcast und all unsere andere Arbeit nicht möglich wären!

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Digitalgipfel: Im Takt der Wirtschaft

Auf ihrem Digitalgipfel vergab die Bundesregierung die Chance, über die gesellschaftliche Regulierung von KI zu sprechen. Stattdessen ging es einmal mehr um Wirtschaftswachstum und Datennutzung. Ein Kommentar.

Friedrich Merz schüttelt einem Roboter die Hand, im Hintergrund Digitalminister Wildberger.
Bundeskanzler Friedrich Merz und Digitalminister Karsten Wildberger auf dem Digitalgipfel 2026. – Alle Rechte vorbehalten: BMDS/Jens Oellermann

Es war ein kurzer Moment des Innehaltens. Wir sind inmitten eines „epochalen Wandels“, der zu einer gewaltigen Macht- und Ressourcenverschiebung führt, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in seiner Rede auf dem Digitalgipfel. Die Politik müsse darauf besonnen und werteorientiert reagieren. Ihr Takt sei der Takt des menschlichen Lebens, so der Kanzler.

Für einen Augenblick schien es, als ob er damit die Gipfel-Choreographie aus dem Takt bringen könnte. Doch weit gefehlt. Denn der Großteil der Merz-Rede war von der überbordenden Hoffnung geprägt, dass die „Allzwecktechnologie … es uns ermöglicht, Probleme auf allen Wertschöpfungsebenen, auf allen Forschungsfeldern, ja, in allen gesellschaftlichen Bereichen zunehmend automatisiert zu lösen“.

Wie sich diese technologische Lösungsgläubigkeit – auch angesichts von Halluzinationen, Fehlern und Voreingenommenheiten der Sprachmodelle – mit seinem Appell für ein menschenzentriertes Vorgehen verknüpfen lässt, ließ Merz offen.

Allheilmittel KI

Ein gestern veröffentlichter Bericht der von der Regierung eingesetzten „KI Taskforce“ stößt ins gleiche Horn wie der Kanzler.

Die Taskforce soll die KI-Politik der Bundesregierung koordinieren. In ihrem Bericht bezeichnet sie KI ebenfalls als „prägende Allzwecktechnologie des 21. Jahrhunderts“. Sie soll das schleppende Wirtschaftswachstum ankurbeln, die alternde Gesellschaft effizienter machen und den Fachkräftemangel ausgleichen.

Damit KI ihre wundersame Wirkung entfalten kann, dürfe die Regierung keine Zeit verlieren, treibt die Taskforce zur Eile. Um die zentralen Weichen zu stellen, blieben angeblich maximal 18 Monate. Andernfalls werde Deutschland im globalen KI-Wettrennen abgehängt.

Doppelstrategie und Deregulierung

Um in diesem Rennen mitzuhalten, verwässert die Regierung auch frühere Vorhaben und Ziele. Auf dem letztjährigen „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“ hatten Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron noch energisch für mehr Unabhängigkeit von China und den USA geworben.

Inzwischen verfolgt die Bundesregierung eine Doppelstrategie. Sie setzt – quasi als Brückenlösung – auf die KI-Spitzenmodelle von US-Anbietern. Parallel dazu will sie die Entwicklung eigener Sprachmodelle voranbringen, die dann mit „Frontier AI“ aus Übersee konkurrieren sollen. Allerdings sind die Voraussetzungen dafür alles andere als rosig. Und die Regierung wendet nur einen Bruchteil der gigantischen Geldsummen auf, die US-Konzerne in die KI-Entwicklung investieren.

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Außerdem wollen Regierungs- und Wirtschaftsvertreter:innen „Datensilos“ aufbrechen und Regularien aufweichen. Auf EU-Ebene will die Bundesregierung die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schwächen und es KI-Anbietern so ermöglichen, ihre Sprachmodelle auch mit personenbezogenen Daten zu trainieren.

Die angestrebte Deregulierung steht im doppelten Widerspruch zu den Aussagen von Merz. Denn von weniger Datenschutz profitieren die Unternehmen und zuvorderst die Platzhirsche aus China und den USA. Gleichzeitig geht der Abbau von Grundrechten zulasten der Menschen.

Im Takt der Wirtschaft

Nur wenn wir die KI umarmen, gelinge Deutschland das „Comeback“, sagte Digitalminister Karsten Wildberger gestern.

Dieser ökonomische Imperativ ist der eigentliche Taktgeber auf dem Digitalgipfel. So vergab die Regierung die Chance, eine Debatte darüber zu führen, wie sich die von Merz angesprochene Macht- und Ressourcenverschiebung politisch gestalten ließe.

Dass die Worte des Kanzlers keinen Widerhall fanden, lag auch an der weitgehend fehlenden Zivilgesellschaft vor Ort. Ihre Beteiligung war von der Regierung anscheinend nicht erwünscht. Vor allem deshalb kamen die gesellschaftlichen Auswirkungen von KI wenn überhaupt nur am Rande vor – etwa mit Blick auf die Umwelt, die Arbeitswelt, die Bildung und den Verbraucherschutz.

Von allzu unbequemen Fragen wollte sich die Regierung offensichtlich nicht aus dem Takt bringen lassen.

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"Handy-Blitzer": Verkehrsminister möchte in alle Autos filmen

Eine neue Form der anlasslosen Massenüberwachung steht bundesweit vor der Tür. Mit KI-gestützter Videoüberwachung sollen Handy-Sünder am Steuer überführt werden. Doch Datenschützer warnen schon lange, dass die Systeme auch für anderes nutzbar wären.

Kamerasystem filmt von einer Autobahnbrücke auf die fahrenden Autos.
Das Kamerasystem "Monocam" ist ein als "Handy-Blitzer" eingesetztes System. – Alle Rechte vorbehalten: Imago / Einsatz-Report24

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) setzt sich für die bundesweite Einführung von sogenannten „Handy-Blitzern“ ein. Davor hatten die Bundesländer die Einführung der neuen Überwachungsgeräte gefordert. Sie wollen die „automatisierte Verkehrsüberwachung“ vorantreiben. Das geht aus einem Bericht von dpa und Rheinischer Post hervor.

Geräte wie die „Handy-Blitzer“ können Verkehrsteilnehmer:innen erkennen, die während der Fahrt ihr Mobiltelefon nutzen. Sie filmen dazu in Autos hinein und lassen die Überwachungsaufnahmen dann durch ein Computersystem laufen. Dieses wertet die Videoaufnahmen aus und kann erkennen, ob die fahrende Person ein Handy in der Hand hält.

Detailgenaue Überwachung möglich

Laut dem Bericht in der Rheinischen Post erkennt das System „Abmessungen, Form und Farben verschiedener Handymodelle sowie Marken, Logos und Kameratypen. Typische Körperhaltungen beim Telefonieren dienen als zusätzliche Anhaltspunkte. Sobald mehrere wichtige Merkmale zusammenkommen, löst der Blitzer aus.“ Ein Mensch überprüft dann die Aufnahme, ob tatsächlich die Ordnungswidrigkeit vorliegt.

In Rheinland-Pfalz sind die „Monocams“ genannten Geräte schon seit 2023 im Einsatz, sie wurden ohne Rechtsgrundlage eingeführt, wie netzpolitik.org damals berichtete. Die Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz ist mittlerweile angepasst, die Autofahrer-Verhaltensscanner werden nun im Regelbetrieb eingesetzt.

Mit den Kameras wird eine weitere Ebene der Mobilitätsüberwachung eingeführt. Schon 2023 warnte der Datenschützer Konstantin Macher: „Damit wird eine technische Infrastruktur installiert, die sich einfach auf andere Zwecke anpassen lässt.“ Während jetzt noch nach Handys gesucht werde, könnten mit einem Update auch andere Gegenstände erkannt werden. Auch sei, wenn Kameras und „KI“ schon vorhanden seien, die automatisierte Gesichtserkennung nicht weit, so Macher weiter.

Auch ohne Verdacht überwachen

Die Bundesländer wollen laut dem Medienbericht nun eine bundesweite „technikoffene“ Regelung für die Handy-Blitzer. Diese soll nicht nur ein bestimmtes Kameramodell wie die „Monocam“ abdecken, sondern auch andere Systeme ermöglichen.

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Mit der Einführung von Handy-Blitzern ändert sich auch das Prinzip bei der Zulässigkeit von polizeilichen Foto- und Videoaufnahmen im Straßenverkehr. Bislang durften Bilder nur erstellt werden, wenn es einen konkreten Tatverdacht gab, beispielsweise weil das Auto zu schnell fuhr. Mit dem neuen System wird anlass- und verdachtslos in die Privatsphäre der Autofahrer:innen eingegriffen und erst dann überprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Dabei ist, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu Kennzeichenscannern, auch ein anschließend verworfener Nicht-Treffer ein kritischer Eingriff ins Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Update 3.11.26 – 15:00
Wir haben im Artikel ergänzt, dass die automatisch festgestellten Beweise beim Handy-Blitzer noch von einem Mensch überprüft werden.

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GenZ-Proteste: Nebelkerzen gegen die Angst vor der Straße

Die europäische Protestbewegung schwappt nach Deutschland. Doch die politischen Forderungen gehen im rassistischen Getöse um Sicherheit, Krawall und Gewalt unter. Der schwachen Bundesregierung dürfte das recht sein. Ein Kommentar.

Menschen bei Demo, in der Mitte ein Plakat mit dem Text: "Wir haben genug und haben nichts davon"
Die GenZ-Demonstration vor dem Brandenburger Tor lockte nicht nur die GenZ auf die Straße. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / JNA Press

Die Initiative „GenZ regelt“ hat am Wochenende aus dem Stand in mehr als 30 deutschen Städten insgesamt zehntausende Menschen auf die Straße gebracht. Sie hat thematisch einen Nerv getroffen und die grassierende Protest-Lethargie durchbrochen. Ein neuer politischer Player gibt der bei jungen Menschen besonders massiven Unzufriedenheit mit Bundeskanzler Merz und seiner Regierung Ausdruck in Demonstrationen.

Dabei setzen die Proteste auch der rechten Diskurshegemonie etwas entgegen, nämlich eine grundsätzliche Kritik am Zustand der derzeitigen Politik. Mit progressiven Forderungen für bessere Bildung, für ein bezahlbares Leben, für soziale Gerechtigkeit, gegen Militarisierung, für Klimaschutz und nicht zuletzt für den Erhalt von Grundrechten und gegen den Ausbau von Überwachung versucht die neue Bewegung, ihren Unmut konstruktiv in die politische Debatte einzubringen.

Bei den Protesten am Samstagnachmittag sah man dann auch eine eher ungewöhnliche Mischung von Teilnehmer:innen, jung und alt; viele, die das erste Mal und an diesem Nachmittag vor allem friedlich demonstrierten. Breite und Vielfalt sind immer der Schlüssel für erfolgreiche Mobilisierung und soziale Bewegungen. Die Breite der Proteste ist ein Zeichen dafür, dass etwas in Bewegung geraten könnte.

Im Zentrum der medial ausgetragenen Debatte stehen allerdings mal wieder Krawalle. Denn dass derzeit auch eine große Portion Wut, Sprach- und Hilflosigkeit im Spiel ist, zeigte sich daran, dass es gleich in mehreren deutschen Städten zu Ausschreitungen kam. Die stehen allerdings auch mit der Halloween-Nacht in Verbindung.

Ablenkung von politischen Forderungen

Was folgte, ist die schon hundert Mal durchgenudelte Debatte um Gewalt, welche die Union-Innenminister Poseck und Dobrindt sofort mit dem rassistischen Narrativ vom „Chaoten aus dem migrantischen Milieu“ anreicherten.

Die Folge sind gleich mehrere Nebelkerzen, die von den Forderungen ablenken.

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Einerseits werden im Rahmen des von der AfD sowieso dominierten Diskurses bekannte Feindbilder geschürt. Diese befeuern die Diskriminierung weiter und verdecken zugleich, wer da eigentlich alles sonst so und zusammen auf die Straße gegangen ist.

Zudem ist die Hinwendung der Debatte zur „Versicherheitlichung“ für die Mächtigen bequem. Sie müssen sich nicht mit den politischen Forderungen auseinandersetzen, sondern können das Thema einzig und allein als „Sicherheitsproblem“ abkanzeln. Dafür hatten Politiker:innen aus Union und SPD schon im Vorfeld vorgebaut, als sie „mit der ganzen Härte des Rechtsstaats“ vor den Demonstrationen warnten. Ein Kreisverband der Jungen Union hatte gar gänzlich verfassungsbefreit einen Einsatz der Bundeswehr im Innern gefordert.

Versicherheitlichung ist im Rahmen der Versammlungsfreiheit eine bekannte Haltung: Versammlungen werden von Regierungen nicht im Sinne des Brokdorf-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes als belebendes, konstituierendes und wichtiges Element der Demokratie wahrgenommen, sondern ausschließlich unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit als Gefahr und Störung. Statt den Schutz des Grundrechtes und der Versammlungsteilnehmer:innen in den Vordergrund zu stellen, werden die Versammlungsfreiheit und die protestierenden Menschen als Problem gesehen.

Die große Keule

Nicht verwunderlich ist vor diesem Hintergrund, dass der hessische CDU-Innenminister Roman Poseck und NRW-Innenminister Herbert Reul nach den Ausschreitungen in Frankfurt gleich die große Keule des Versammlungsverbotes herausholten – und ankündigten, dass neuerliche Demos verboten werden könnten. Auch wenn sie mit einem Verbot von Demos vor Gerichten keinen Erfolg haben dürften, macht diese Haltung klar: Wir werden die Proteste erschweren, wo es nur geht.

Gerade für eine sich gerade konstituierende Protestbewegung dürften die versammlungs- und demokratiefeindliche Ansagen und deren Folgen bei Anmeldungen von Protesten herausfordernd sein. Auch hier werden die politischen Forderungen an den Rand gedrängt, ein anderer Schwerpunkt in der Debatte gesetzt.

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Bundeskanzler fühlt sich durch Proteste „bestärkt“

Für die schwächelnde Bundesregierung und vor allem die Union, die es ihrer wirtschaftsnahen Basis recht machen will und zugleich durch das Erstarken der rechtsradikalen AfD und des Mitte-Links-Lagers unter Druck steht, kommen die Proteste zur Unzeit. Die Angst vor dem Überschwappen der europäischen Protestbewegungen in Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Portugal und Albanien ist offenbar groß. Und das seit diesem Wochenende nicht ohne Grund.

Dass sich die Bundesregierung ernsthaft mit den politischen Forderungen befasst, ist noch nicht abzusehen. Im Gegenteil. Die heutige Reaktion des Bundeskanzlers auf die Proteste ist eine Ausgeburt der Ignoranz. Er ließ Regierungssprecher Kornelius bezüglich der Proteste ausrichten: „Der Bundeskanzler fühlt sich bestärkt darin, dass seine Politik fortgesetzt wird.“

Merz hatte zuletzt bei jungen Menschen eine Zustimmungsrate im unteren einstelligen Bereich.

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KI, Cloud und Open Source: Die EU sucht die digitale Souveränität

Die EU will mehr digitale Souveränität. Doch statt eigene hoch leistungsfähige KI-Modelle zu entwickeln, setzt die EU-Kommission nun auf industrielle Anwendung. Bei Plänen zu souveränen Clouds bleibt eine Tür für US-Konzerne offen und Open Source bräuchte mehr Verbindlichkeit. Ein Überblick.

Auf dem Weg in die digitale Unabhängigkeit sucht Brüssel seinen Kurs. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Denise Jans

In Berlin veranstaltet die Bundesregierung heute und morgen den Digitalgipfel. Während letztes Jahr die digitale Souveränität im Titel stand, geht es dieses Mal vor allem um Künstliche Intelligenz. Gleich im ersten Panel des Eröffnungstages ging es um die Frage, wie „Europas digitales Regelwerk zukunftsfähig“ gemacht werden kann. Doch wohin steuert die EU bei den Themen KI, Cloud und Open Source?

Im Juni stellte die EU-Kommission ihr „Souveränitätspaket“ vor. Das enthält eine Open-Source-Strategie sowie zwei Gesetze: den Chips Act 2 zur Förderung der europäischen Halbleiterindustrie und den „Cloud und AI Development Act“ (CADA) inklusive einer Definition souveräner Cloud.

Soll Europa am KI-Rennen teilnehmen?

Die Kommission erklärte, die Rechenkapazität in der EU bis 2035 verdreifachen zu wollen, um Europa in den Bereichen Cloud und KI unabhängiger aufzustellen. Für diesen Zweck soll der CADA den Bau von Rechenzentren vereinfachen, unter anderem durch beschleunigte Genehmigungen und erleichterte Investitionen. Der Gesetzesentwurf schränkt allerdings nicht ein, wer diese Rechenzentren bauen kann. Manche kritisieren deshalb, dass der CADA die Marktposition bereits etablierter Player – große US-Unternehmen – weiter festigen würde, statt alternative Anbieter zu stärken. So äußert sich zum Beispiel die Europäische Piratenpartei in ihrer Stellungnahme zu CADA. Das Gesetz muss noch verhandelt werden, aktuell arbeiten die Mitgliedstaaten im Rat und das Parlament an ihren Positionen.

Daneben treibt die Kommission gemeinsam mit den EU-Ländern eine andere Initiative voran: Die KI-Gigafabriken wurden schon im Februar 2025 angekündigt und beschreiben sehr große Rechenzentren, die die Entwicklung besonders leistungsfähiger KI-Modelle ermöglichen sollen, sogenannte Frontier-Modelle. „Das Rennen um die Führungsrolle im Bereich der KI ist noch lange nicht vorbei“, hieß es damals.

Doch vor Kurzem fand ein Kurswechsel statt, obwohl die Ausschreibung für die Giga-Rechenzentren noch läuft. Der Sonderbeauftragte der EU-Kommission für industrielle KI, Jim Hagemann Snabe, plädierte laut einem Bericht von Politico dafür, dass Europa weniger Energie darauf verwenden solle, im Wettbewerb mit den USA und China eigene Frontier-Modelle zu entwickeln. Stattdessen solle die EU den Schwerpunkt darauf legen, KI in der europäischen Wirtschaft und Industrie einzusetzen und dadurch die Produktivität zu steigern.

Kurz darauf bestätigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Vision des Sonderbeauftragten, der gleichzeitig Vorstandsvorsitzender von Siemens ist. Bei ihrer Rede zur Lage der Union am 16. September sagte sie im Hinblick auf KI zwar, dass Europa eigene Rechenkapazitäten brauche, vor allem um die nationale Sicherheit zu schützen. Jedoch gehe es „bei der nächsten Etappe des Rennens“ nicht mehr nur um die fortschrittlichen Modelle: „Wir müssen nicht diejenigen sein, die die Frontier-Technologie entwickeln, um diejenigen zu sein, die den größten Wert daraus ziehen.“ Der Schlüssel liege vielmehr darin, KI „in die echte Wirtschaft und Gesellschaft zu bringen“. Hier befinde sich der echte Wert von KI und hier habe Europa große Vorteile. Damit meint sie Daten in hoher Qualität, aus denen „maßgeschneiderte industrielle KI-Modelle“ werden können.

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Europäische Cloud-Anbieter stärken

Neben KI betrachtet die Kommission Cloud-Technologie weiterhin als zentral für die digitale Souveränität. Laut einer Studie des EU-Parlaments halten die drei US-amerikanischen Hyperscaler AWS, Microsoft Azure und Google Cloud etwa 70 Prozent des EU-Marktes. Der Anteil der europäischen Anbieter ist demnach auf 13 Prozent gesunken. Die Kommission sieht in der öffentlichen Beschaffung einen Weg, dies zu verändern, indem mehr europäische Lösungen nachgefragt werden.

Als die Kommission vor einem Jahr Cloud-Dienste für ihre eigene Nutzung ausschrieb, entwickelte sie acht Souveränitätskriterien. Im April beauftrage sie dann vier Konsortien mit überwiegend europäischen Anbietern und zeigte sich von der Qualität und den Preisen der Dienste überzeugt. Andere öffentliche Stellen sollen dem Beispiel folgen. Basierend auf den Kriterien der Ausschreibung beschrieb die Kommission in CADA eine vierstufige Definition von souveräner Cloud mit zahlreichen Anforderungen etwa zum Standort der Daten und der Kontrolle über die Infrastruktur. Für wenig sensible Daten soll eine Stufe-1-Cloud reichen, die nur wenige Souveräntitätskriterien erfüllen muss. Für besonders sicherheitsrelevante Daten würde die höchste Stufe gelten, die außereuropäische Anbieter komplett ausschließt.

Durch verschiedene Schlupflöcher könnten US-Hyperscaler aber sogar für die dritte Souveränitäts-Stufe zugelassen werden. Das könnten Kooperationen über Joint Ventures wie bei der Delos Cloud in Deutschland sein, die auf Microsoftprodukten aufbaut. Oder einzelne Länder könnten als vertrauenswürdig anerkannt werden. Nach Schätzungen der Kommission wären mit den Stufen eins bis drei 99 Prozent der Cloud-Anwendungsfälle im öffentlichen Sektor abgedeckt.

Die Macht ist nicht mit der Kommission

Ob sie einen höheren Souveränitätsgrad brauchen, sollen jedoch die Mitgliedstaaten eigenständig entscheiden. Wenn die nationalen Regierungen und beschaffenden Behörden also nicht aus dem vertrauten Hyperscaler-Umfeld herauswollen – was durchaus mühevoll ist–, könnte der Wille der Kommission daran wohl auch nichts ändern. Und natürlich dürfte das Stufensystem in den anstehenden Verhandlungen ohnehin verändert werden. Hier spielt auch die Frage hinein, wie sehr Regierungen dazu bereit sind, Trump möglicherweise zu verärgern, wenn US-Konzerne ausgeschlossen werden.

Aus diesen Gründen bezweifeln viele, dass die CADA-Klassifizierung den gewünschten Mehrwert für den europäischen Cloud-Markt bringen wird.

Die Kommission geht parallel noch einen anderen Weg. In diesem November wird Brüssel voraussichtlich die Hyperscaler AWS und Azure als Gatekeeper nach dem Digital Markets Act (DMA) bestimmen. Das Verfahren dazu startete vor einem Jahr. Vor dem Sommer kam die Kommission schon zum vorläufigen Ergebnis, dass beide Unternehmen die Voraussetzungen für eine solche Einstufung erfüllen könnten. Ob sich der Cloud-Markt mit dem DMA tatsächlich wirksam regulieren lässt, ist fraglich. Die europäische Cloud-Branche erwartet die Entscheidung aber dennoch gespannt und erhofft sich davon, dass der Wettbewerb für europäische Anbieter dadurch ein Stück weit fairer wird.

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Welche Rolle spielt Open Source?

„Wenn Europa souverän sein will, bleibt kaum eine andere Wahl, als Open Source zu nutzen, um den Rückstand aufzuholen. Die Kosten für einen Neuanfang sind einfach zu hoch“, sagte der hochrangige Kommissionsbeamte Thibaut Kleiner bei einer Veranstaltung von Politico in Brüssel vor zwei Wochen. In der Generaldirektion Connect ist er als Direktor für „Future Networks“ auch für Cloud Computing verantwortlich. Mit seiner Aussage bezieht er sich darauf, dass Europa bereits ein großes Open-Source-Ökosystem habe. Es brauche nur noch mehr Zusammenschluss, um einen Binnenmarkt zu erreichen.

Mit der Open-Source-Strategie, welche die Kommission zusammen mit dem CADA im Juni vorstellte, will die Behörde ihren Beitrag dazu leisten. In der Community wurde sie insgesamt gut aufgenommen, auch weil die Kommission Open Source damit offiziell einen hohen Stellenwert gebe. Der größte Kritikpunkt ist die fehlende Verbindlichkeit.

Auch hier liegt der entscheidende Hebel letztlich wohl bei den einzelnen Staaten und ihren Behörden. Im Konsortium für eine europäische digitale Infrastruktur (EDIC) engagieren sich die fünf Länder Deutschland, Frankreich, Niederlande, Italien und Luxemburg und zeigen damit, dass sie an die Relevanz des Open-Source-Ökosystems für die digitale Souveränität glauben. Ob sich diese Position auch in den CADA-Verhandlungen abbilden wird, ist noch nicht absehbar.

In einer ersten Aussprache der europäischen Digitalminister kurz nach Veröffentlichung des Souveränitätspakets im Juni wurde Open Source immerhin neben vielen anderen Punkten erwähnt. Genau wie in einem Bericht, in dem das EU-Parlament schon vor einem Jahr Forderungen zur digitalen Souveränität aufstellte.

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Verhaltensscanner in Berlin: Verdrängung der Schwächsten

Jetzt läuft die Videoüberwachung mit Verhaltensanalyse in Berlin dauerhaft. Ein Datenschützer, ein Süchtiger, zwei Sozialarbeiter*innen und zwei Gewerbetreibende präsentieren ihre Perspektiven auf die neue Technologie.

Eine Kamera an einer Hauswand.
KI-gestützte Videoüberwachung in Berlin wird von verschiedenen Seiten verschieden gut angenommen. – CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

Das imposanteste Gebäude am Kottbusser Tor in Berlin ist das NKZ. Und der imposanteste Balkon des NKZ ist der über der Straße, die mitten durch das Haus führt. Der Balkon prangt direkt vor Fenstern und Türen einer Wache der Polizei und bietet besten Blick auf das Geschehen auf dem Platz.

Hier steht Tom Jennissen, Datenschützer. Er arbeitet für die Digitale Gesellschaft, Bündnispartner von „Sicherheit ohne Überwachung“. Eine Vielzahl von Polizeikameras hat Jennissen gerade im Blick. 30 Stück davon wurden kürzlich rund ums Kottbusser Tor aufgehängt und vergangene Woche gestartet. Ein Bilderkennungssystem analysiert die Livestreams daraufhin, wer gerade was tut – und ob es auf eine Straftat hindeutet.

Jennissen schaut auf das Kottbusser Tor herab, einen Kreisverkehr, über den eine Hochbahn fährt, zwischen den sternförmig angeordneten Zufahrtsstraßen kargen ein paar Freiflächen. Passant*innen strömen aus den und in die U‑Bahn-Eingänge, zum Supermarkt, zur Bücherei. Auf einem der Pflasterstein-Schnitze rund um den Kreisel stehen und sitzen lose verteilt einige Süchtige.

Nicht nur ein Panoptikon

„Das ist nicht nur ein Panoptikon“, sagt Tom Jennissen. „Man könnte nicht nur überwacht werden. Jeder wird tatsächlich andauernd analysiert.“ Hier am Kottbusser Tor gehe es nicht darum, die Technologie zu testen, sagt Jennissen, sondern darum, „ob die Menschen das akzeptieren“.

Die automatisierte Videoüberwachung zielt aktuell wohl nicht auf Betäubungsmittelkriminalität. Dabei ist das aktuell die häufigste Deliktform am Kotti mit 560 von etwa 3.400 Delikten, die 2025 am Kotti verzeichnet wurden. Auch Folgevergehen, die vermutlich der Beschaffungskriminalität dienen, erkennt die Software wohl nicht: Diebstahl, Raub, Einbruch oder Hehlerei, zusammen 1.068 Fälle im Jahr 2025. Auch ausreisepflichtige Ausländer*innen (300 Vergehen gegen Aufenthaltsgesetze in 2025) bleiben der Software naturgemäß verborgen. Mangels Mikrofonen können über die Kameras auch die zuletzt 69 Beleidigungen im Jahr nicht verfolgt werden. Und die Leistungserschleichung (75 Fälle in 2025) fällt raus, weil sie im ÖPNV stattfindet.

Die Software soll aktuell nur zwei Klassen von Verhalten detektieren. Bewegungen, die auf eine Körperverletzung hindeuten (461 Fälle in 2025). Und Menschen, die liegen. Das ist bekanntlich gar keine Straftat. Die Polizei soll damit Unglücksfälle detektieren, setzt dabei aber obdachlose Menschen einem ungerechtfertigt erhöhten Überwachungsdruck aus.

Danke für diese Show

Ende Oktober wurde das System vorgestellt. Mit einem Showkampf, zu dem die Innensenatorin Iris Spranger herzlich gratulierte. Die zuvor behauptete Anonymisierung der Gefilmten per Strichmännchen-Abstraktion war dann aber doch nicht gegeben: Die Polizei sah ein Klarbild des Show-Kampfes.

„Dude“ ist einer von vielen Süchtigen, die viel Zeit in diesem Viertel verbringen. In den vergangenen zehn Jahren sei es in der Drogenszene am Kotti richtig schlimm geworden, Menschen würden hier beklaut, erzählt „Dude“, der seinen echten Namen nicht nennen möchte.

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Was wird die KI-Überwachung ändern? „Nichts“, sagt er. „Wenn überhaupt gehen sie nächstes Mal eben eine Straße weiter.“ Dort würden sich dann wieder die Anwohner*innen beschweren.

Vor allem Verdrängung

Wie wahrscheinlich dieses Ergebnis ist, hat eine Studie belegt. Die „Crack-Studie“, in Auftrag gegeben von der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. Die Untersuchung zeigt eine „räumlich fragmentierte und dynamische offene Drogenszene, die durch Verdrängungsprozesse, instabile Konsumsettings und eine hohe Alltagsbelastung geprägt ist“. Repressive Maßnahmen wie die neue automatisierte Kameraüberwachung sind laut der Studie nicht nachhaltig wirksam, weil sie „vor allem zu räumlichen Verlagerungen beitragen“. Die Berliner Innenverwaltung hat im März bereits zugegeben, dass „ polizeilich relevante Personen“ vor dem Überwachungsdruck am Kottbusser Tor in Nebenstraßen ausweichen.

Bei welchen Formen von Verhalten das System Alarm schlagen soll, ist nicht gesetzlich festgelegt. Durch eine Anfrage der Grünen wurde offengelegt, dass die Software in Berlin „körperliche Auseinandersetzungen, Übergriffe oder hilflose bzw. am Boden liegende Personen“ erkennen soll. Neben Gewaltsituationen stehen auch Notsituationen im Katalog der Verhaltensweisen, nach denen die KI suchen darf.

Wer am Kottbusser Tor liegt, ist zumeist obdachlos. Dude deutet auf einen Mann, der in einem Schlafsack auf dem Boden liegt. Ihn würde die Polizei für gewöhnlich nicht weiter stören, sagt er. Trotzdem sei der zusätzliche Fokus auf obdachlose Menschen gefährlich. Dude sei selbst vier Jahre obdachlos gewesen, erzählt er. Er erinnere viele Situationen, in denen sich Anwohner*innen oder die Polizei ihm gegenüber feindselig verhielten. „Wenn die Polizei gerufen wird, ist am Ende immer der Obdachlose der Täter“, sagt er.

Der polizeiliche Zugriff ist immer legal

Die Überwachungssoftware, die hier jetzt eingesetzt wird, vergleicht die Videobilder permament mit Mustern, die sie aus Trainingsdaten gewonnen hat. Ist die Übereinstimmung mit einem straftatenindizierenden Muster hinreichend hoch, geht ein Alarm an die Polizei. Die wachhabende Person wird dann aufgrund des gut belegten automation bias dazu tendieren, der Warnung eine solide Reaktion folgen zu lassen. Noch dazu dürfen Menschen am Kottbusser Tor als ausgewiesene Waffen- und Messerverbotszone auch anlassunabhängig kontrolliert werden, was die Hemmschwelle senkt, auch bei unklaren Situationen Einsatzkräfte loszuschicken.

Am Kottbusser Tor und der Umgebung gibt es viele Angebote für wohnungslose oder suchtkranke Menschen. Lukas engagiert sich für Gangway, einen Verein, der Straßensozialarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen in Berlin macht. Klient*innen ohne festen Aufenthaltsort könnten durch die Kameraüberwachung verdrängt werden, sagt er. „Dann kann es sein, dass wir die Leute einfach nicht mehr finden.“ Auch Klient*innen, die ausreisepflichtig sind, würde er wohl in Zukunft nicht an diesem Platz treffen.

Bei Gangway gibt es inzwischen eine Arbeitsgemeinschaft, die sich mit den neuen Polizeibefugnissen auseinandersetzt, sagt Lukas. „Aktuell entwickeln sich alle Maßnahmen in eine ordnungs- und sicherheitspolitische Richtung, und da zieht leider auch die Straßensozialarbeit mit.“ In vielen Initiativen gingen die Menschen davon aus, dass sie diesen Weg unterstützen müssten, um weiter Finanzierung zu erhalten, sagt er. Gangway und andere Projekte kämpfen regelmäßig darum, dass ihnen der Senat keine Gelder kürzt.

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Zum Bezeugen zwingen

Lukas fürchtet, dass er auch seiner Deeskalationsrolle nicht mehr nachkommen kann. „Wenn es Konflikte gibt, versuchen wir dafür zu sorgen, dass sich Menschen nicht weiter in Schwierigkeiten bringen.“ Wenn er in so einem Fall mithilfe der Videoaufzeichnung identifiziert und etwa als Zeuge geladen wird, müsste er aussagen, auch zu Lasten von Klienten und dem Vertrauensverhältnis zu ihnen.

Ein Mann, der seinen Namen nicht nennen möchte, arbeitet in einem naheliegenden Geschäft. Er ist überzeugt, dass Technologien wie die Verhaltensanalyse bald der Verfolgung politisch aktiver Menschen dienen könnten. Er ist vor wenigen Jahren aus der Türkei nach Deutschland gezogen. Dort identifiziert die Polizei etwa Demonstrierende mithilfe von Gesichtserkennung. Ginge es Berlin tatsächlich darum, das Leben der Menschen vor Ort zu verbessern, müsse die Stadt an sozial-ökonomischen Stellschrauben drehen, sagt der Mann: „Wenn man keine gute soziale und wirtschaftliche Struktur schaffen kann, kann man auch keine gute Gesellschaft schaffen.“

Ein anderer Mann schließt gerade einen Kiosk auf. Er freut sich über die Kameras. Eine von ihnen hängt direkt vor dem Laden, wie er sogleich zeigt. Der Platz sei für gewöhnlich voll mit Obdachlosen und es gebe viel Gewalt, sagt er. „Die Kameras sind perfekt. So sieht man, was hier vor sich geht.“

Verdrängt und wegrationalisiert

Eine Sozialarbeiterin ist auf dem Weg zur Arbeit und hält die KI-gestützte Videoüberwachung für „Aktionismus, der wieder gar nichts bringen wird“. Sie ist bei einer nahegelegenen Einrichtung für Obdachlosenhilfe angestellt. „Die Menschen werden verdrängt und wegrationalisiert, und wir sind die, die das auffangen müssen.“ In sozialen Angeboten wäre das ganze Geld besser aufgehoben, sagt sie. „Oder sollen sie mal lieber die Kita hier um die Ecke sanieren.“

Wie es weitergeht mit den Kameras wird mit vielen anderen Themen aktuell in Koalitionsgesprächen verhandelt. Datenschützer Tom Jennissen glaubt nicht, dass sie wieder abgebaut werden. Was erst einmal ausgerollt sei, lasse sich nur schwer wieder stoppen. „Es wird alles daran gesetzt werden, dass der Probebetrieb als Erfolg gilt.“ Die aktuelle „Probeechtbetrieb“ genannte Phase dient auch tatsächlich gar nicht der Evaluation des Nutzens des Systems, sondern nur der „Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Stabilität des Systems im täglichen Einsatz“. Sie soll die Frage klären, ob es überhaupt läuft.

Dass die Polizei hier mit der neuen Technologie bloß experimentiere, um zu sehen, ob sie die überhaupt brauchen kann, denkt Jennissen nicht. „Das Kottbusser Tor ist kein Versuchslabor“, sagt er. „Das würde ja heißen, dass es ergebnisoffen angelegt ist.“

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Trugbild: Männer, die auf Frauen starren

Smartphones und Smartglasses bringen einen im Internet geformten Blick auf die Straße. Das erschwert die Bewegung im öffentlichen Raum.

Gemälde: Zwei Männer starren auf eine nackte Frau.
Frauen sind nirgendwo sicher, auch nicht beim Baden – Gemeinfrei: Artemisia Gentileschi

Drei Männer trübten den Ausblick auf den wohl schönsten Strand am Gardasee. Der erste, nackt bis auf ein rotes Bandana, stand bis zur Hüfte im Wasser und ließ seinen Blick schweifen. Nummer zwei räkelte sich nur wenige Meter weiter auf einem Handtuch, scrollte und griff sich in kurzen Handypausen zwischen die Beine. Auch er war nackt. Der Dritte im Bunde hatte es sich im Schatten der Bäume gemütlich gemacht. Die kleinen schwarzen Linsen seines Smartphones zeigten auf mich und meine Freundin. Wir hielten die Stellung.

Natürlich wunderten wir uns, dass ausschließlich Männer diesen atemberaubenden Strand bevölkerten. Nachdem wir nur einige Meter weiter einem schwulen Pärchen begegnet waren, glaubte ich, dass es sich hier um einen Cruising-Spot handeln müsste. Also um einen Ort, an dem Männer andere Männer für Sex treffen. Als tolerante, in der Queer-Hauptstadt Berlin sozialisierte Weltbürger fühlten wir uns damit nicht nur sicher, sondern auch ausgesprochen gut.

„Das ist unser Safe Space“, sagten wir. Wie entspannend das doch sei, endlich keine heterosexuellen Männer um sich zu haben. Ich war eitel genug, die Blicke unserer nackten Nachbarn und die anderer männlicher „Spaziergänger“ nur auf mich zu beziehen. Als der Mann auf dem Handtuch schließlich aufstand und uns mehr oder weniger offensiv seine privaten Körperteile präsentierte, kamen uns erste Zweifel.

Später stellte sich über die Rezensionen auf Google Maps heraus, dass unser vermeintlicher „Queer-Safe-Space“ auch ein Strand für heterosexuelle Lüstlinge war, wo nach den Schilderungen immer wieder Frauen heimlich gefilmt und belästigt wurden. Die Dreistigkeit, mit der uns unsere Nachbarn angafften und mit Smartphones vor uns herumfuchtelten, fühlte sich sonderbar digital an.

Das unablässige Starren hatte einen gewissen „Online-Charakter“. Die Männer am Strand waren ein Sinnbild dafür, wie sich der jahrzehntelang in sozialen Medien und auf Pornoplattformen geformte und enthemmte Blick ins analoge Leben überträgt. Dabei kann ein Smartphone oder eine einfache Sonnenbrille schnell zur Bedrohung werden – denn selten ist klar, ob man gerade gefilmt oder fotografiert wird.

Bildschirme und Smartglasses als Schutzschilde

Hinter Bildschirmen und Smartglasses verschanzt lassen sich andere betrachten und konsumieren, ohne den eigenen Blick rechtfertigen zu müssen. Mit fehlender Selbstwahrnehmung ergreifen Männer so Besitz von ihrer Umwelt. Das Recht, alles anglotzen zu dürfen, gibt es eigentlich nur im Netz. Und dort verstärken die Empfehlungsalgorithmen der Plattformen sogar den Konsum solcher Inhalte.

Auch nach der hundertsten Abwahl mit „Nicht interessiert“-Button spülen soziale Medien wie Instagram noch sexualisierte Videos in den Feed, wahrscheinlich weil sie gut funktionieren. Viele der Inhalte sind aus der Ich-Perspektive gefilmt, die auch als POV, kurz für Point of View, bekannt ist. Mit Smartglasses können „Hobby-Filmer“ und sogenannte Pick-up-Artists diese Bildperspektive nun im öffentlichen Raum reproduzieren.

Die Technologie macht es so leicht wie nie, beliebte Pornografie-Formate wie „Public Agent“ oder „Czech Streets“ – dabei spricht ein Mann Frauen auf der Straße an bietet ihnen etwa Geld für Sex – nachzustellen und Menschen dabei ohne ihr Wissen zu filmen. Die geskripteten Begegnungen sollen durch die POV-Perspektive möglichst spontan und realistisch wirken. Erst kürzlich berichtete eine junge Frau in der taz, wie sie von einem Pick-up-Artist angesprochen und dabei unbemerkt aufgenommen wurde. Das Video stellte der Mann später ins Netz, um Klicks zu generieren.

Forscher der University of Sydney haben 350 Instagram-Videos dieser Art aus den letzten drei Jahren ausgewertet. In rund 60 Prozent stuften sie das Verhalten des Filmenden als mögliche Belästigung ein, und in 43 Prozent wurden die Frauen danach in den Kommentaren abgewertet oder sogar identifiziert. Die Clips bedienen eine einschlägige Bildsprache, die vielen männlichen Zuschauern aus Pornografie und sozialen Medien längst vertraut ist.

Dauerüberwacht in öffentlichen Räumen

Wer mit privater Dauerbeobachtung durch seine Mitmenschen rechnen muss, verhält sich lieber unauffällig. Die Möglichkeit, jederzeit heimlich gefilmt oder fotografiert zu werden, verändert das eigene Verhalten. Besonders betroffen sind Frauen und all jene, die nicht der Norm entsprechen, sich visuell etwas trauen oder einfach nur mit ihrer Erscheinung spielen wollen.

Bei Frauen reicht es dabei schon, wenn sie einfach nur U‑Bahn fahren, in der Sauna entspannen oder joggen gehen wollen. Die bestehenden Gesetze stellen heimliches Filmen nur in bestimmten Fällen unter Strafe. Und das lässt sich teils gar nicht erst durchsetzen, wenn Betroffene oft nicht wissen können, dass sie gefilmt wurden.

Da die Videos Reichweite und Engagement bringen, ist auch von den Betreibern sozialer Medien wenig Unterstützung zu erwarten. Instagram hat im Juli angekündigt, derartige Inhalte zu löschen. Nur einen Monat später fand eine Journalistin von 404 Media trotzdem noch Dutzende davon.

Industrialisierung des Sehens

Eine Besserung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Unternehmen wie Meta bewerben mit großem Budget und Prominenten wie Kylie Jenner eine neue Art der Überwachungsästhetik, in der das permanente Aufzeichnen der eigenen Umgebung als progressiv und gar stylisch verkauft wird. Meta hat ein Interesse daran, dass möglichst viele Menschen dauerhaft filmen und die Aufnahmen teilen. Mit Smartglasses, die das heimliche Filmen besonders einfach machen, lässt sich das alltägliche Sehen regelrecht industrialisieren.

Vor allem Frauen, die im öffentlichen Raum ohnehin einer ständigen Beobachtung ausgesetzt sind, arbeiten letztlich umsonst und unfreiwillig für die Plattformen und die Männer hinter Kameras und Bildschirmen. Damit leisten sie nichts weniger als unbezahlte Stare-Arbeit.

Wer weiß, ob der Mann unter den Bäumen am Strand nur Candy Crush gespielt oder heimlich Aufnahmen gemacht hat? Und was war das eigentlich für eine schwarze Sonnenbrille mit auffällig dicken Bügeln? Die Antwort auf diese großen Fragen der Zukunft bleibt ungewiss.

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Datentausch und Strafverfolgung: Trump findet ersten EU-Partner zur Jagd auf Antifa-Gruppen

Washington und Budapest wollen Informationen über linke Gruppen austauschen und sie gemeinsam verfolgen. Im besonderen Fokus steht eine deutsche „Antifa Ost“. Die Bundesregierung bereitet unterdessen einen zweiten US-Gipfel zu „Linksextremismus“ in Deutschland vor.

Marco Rubio und Anita Orban vor US- und Ungarn-Flaggen.
Marco Rubio und Anita Orbán geben sich die Hand. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Agencia EFE

Die ungarische Außenministerin Anita Orbán hat am Donnerstag bei einem Besuch in Washington mit ihrem US-Amtskollegen Marco Rubio ein Memorandum zur gemeinsamen Verfolgung antifaschistischer Gruppen geschlossen. Es ist das erste bekannt gewordene bilaterale Abkommen dieser Art seit dem Start von Trumps Krieg gegen politische Gegner*innen, insbesondere wenn sich diese dem Anarchismus oder Antifaschismus verschrieben haben.

Das amerikanisch-ungarische Memorandum sieht einen verstärkten Informationsaustausch und die gemeinsame Verfolgung grenzüberschreitender Netzwerke des „linksextremen Terrorismus“ vor. Rubio sprach von dessen „Wiederkehr“, die „zu lange ignoriert“ worden sei. Orbán ergänzte, die Zusammenarbeit ziele auf „Antifa Ost“ und andere Gruppen, die „sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Ungarn“ aktiv seien.

Nach der Erschießung des rechtsradikalen Medienaktivisten Charlie Kirk am 10. September 2025 hatte Trump „die Antifa“ per Erlass zur inländischen terroristischen Organisation erklärt. Das folgende National Security Presidential Memorandum 7 (NSPM‑7) und ein Umsetzungsmemorandum formulierten den neuen Terrorbegriff aus: Verfolgt werden sollen Widerstand gegen Polizei und Grenztruppen, „organisiertes Doxing“ von Beamt*innen der Einwanderungsbehörde ICE, „extreme Positionen für Massenmigration und offene Grenzen“ und eine „radikale Geschlechterideologie“.

Repressionswelle gegen ICE-Proteste

Dass damit besonders stark angewachsenen Proteste gegen brutale ICE-Razzien klein gehalten werden sollen, zeigte schon eine Formulierung im NSPM-7-Erlass. Darin verweist Trump auf einen – allerdings offenbar unpolitischen – Attentäter, der am Vortag Schüsse auf eine ICE-Einrichtung in Dallas abgegeben hatte, bei denen ein Migrant starb. Auf einer Patrone soll „Anti-ICE“ eingraviert gewesen sein.

Besonders hart ging die Justiz im Sommer im sogenannten Prairieland-Komplex gegen ICE-Gegner*innen vor. Nach einer Versammlung am 4. Juli 2025 vor dem Abschiebegefängnis Prairieland in Texas, bei der auch ein ICE-Beamter von einem Streifschuss verletzt worden sein soll, verurteilte ein Bundesgericht 16 Angeklagte ein Jahr später zu zusammen 556 Jahren Haft. Die Urteile stützen sich ausdrücklich auf Trumps Anti-Antifa-Erlass.

Diesen Sommer wurden außerdem die „Minnesota 15“ wegen ihres Widerstands gegen die ICE-Razzia „Operation Metro Surge“ in der Zwillingsstadt angeklagt. An den Ermittlungen wurden laut nun vorliegenden Akten 119 Agent*innen der ICE-Unterbehörde Homeland Security Investigations (HSI) im Einsatz, mindestens elf davon verdeckt. Sie beobachteten die Aktivist*innen unter anderem mit einer hochfliegenden „Reaper“-Drohne und leiteten 15 Terabyte an infiltrierten Signal-Chats an ihre Abteilung weiter.

Munition für Budapest-Komplex

Dem Zweck, Anti-ICE-Proteste zu unterdrücken, könnte auch das neue ungarisch-amerikanische Abkommen dienen. Ungarn und die USA haben allerdings bereits seit 1994 ein Rechtshilfeabkommen in Strafsachen, es trat 1997 in Kraft und wurde mit Wirkung von 2010 modernisiert. Das neue Memorandum geht offenbar über diese Zusammenarbeit von Polizei und Justiz hinaus.

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Ungarn könnte die erlangten Informationen nutzen, um noch offene Verfahren im „Budapest-Komplex“ gegen Antifaschist*innen aus Italien und Deutschland zu stützen. Darin sollen noch die derzeit durch ihre Immunität geschützte linksgrüne EU-Abgeordnete Ilaria Salis aus Italien und, nach einer möglichen Auslieferung aus Frankreich, der in Deutschland aufgewachsene Zaid A. vor Gericht gestellt werden. Beiden werden im Jahr 2023 am Rande des alljährlichen „Tags der Ehre“ gemeinschaftlich begangene Körperverletzungen an Rechtsextremen vorgeworfen.

Kampf gegen „Antifa Ost“

Die aktuelle Trump-Regierung dürfte hingegen an Informationen aus Ungarn zum deutschen „Antifa-Ost-Komplex“ interessiert sein, um im eigenen Land gegen ICE-Kritiker*innen vorzugehen. Das US-Außenministerium hat vor einem Jahr eine in Deutschland gar nicht als Organisation existierende „Antifa Ost“ sowie drei weitere europäische anarchistische Gruppen als „Specially Designated Global Terrorists“ und als „Foreign Terrorist Organizations“ eingestuft.

Liberale US-Rechtsexpert*innen vertreten die Theorie, dass die Repression gegen die vier europäischen Gruppen auch der Verfolgung inländischer Gruppen dient. Über deren Sanktionierung ließe sich mithilfe der Section 702 im Foreign Intelligence Surveillance Act auch Telekommunikation von US-Amerikaner*innen erfassen, wenn diese im Ausland erfolgt – ähnlich wie die „Weltraumtheorie“ des deutschen Bundesnachrichtendienstes. Zuständig ist dafür der berüchtigte Geheimdienst NSA.

Auch das FBI kann diese ohne Durchsuchungsbefehl erlangten NSA-Abhördaten nutzen. Über Rechtshilfe- oder Zusatzabkommen könnten sie an andere europäische Staaten übermittelt werden.

Sanktionen wirken indirekt auch in Europa

Im August hatte die US-Regierung auch gegen Autistici/Inventati (A/I) Finanzsanktionen verhängt. Das italienische Technikkollektiv stellte seit 2001 tausenden linken Gruppen weltweit kostenloses Hosting, verschlüsselte E‑Mail und Mailinglisten bereit. Ende August musste A/I aber alle Webseiten und Dienste abschalten.

Sanktionen wie gegen A/I wirken zwar nicht direkt in Europa, wohl aber indirekt über US-Firmen, die sie befolgen müssen. Dazu gehören etwa Zahlungsdienste wie PayPal und Visa, aber auch die Furcht vor dem Rauswurf aus dem internationalen SWIFT-Zahlungssystem. Aus diesem Grund hatten letztes Jahr die Sparkasse Göttingen und die GLS-Bank nach der Listung von „Antifa Ost“ Konten der Roten Hilfe zunächst gekündigt, die italienische Banca Etica außerdem das Konto von A/I.

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Die Abschaltung von A/I erfolgte aber wegen der in den USA ansässigen Public Interest Registry, die die .org-Domain verwaltet. Sie hatte autistici.org offenbar auf eigenes Betreiben über die Registry-Ebene unerreichbar gemacht, wie später die italienische Internet Society in einem offenen Brief kritisierte.

Bundesinnenministerium organisiert zweite Anti-Antifa-Konferenz

Im Rahmen der Ermittlungen gegen A/I ließ die US-Regierung in Amsterdam im Rahmen eines bilateralen Rechtshilfeabkommens außerdem einen Server beschlagnahmen, die niederländische Polizei erstellte daraufhin ein digitales Abbild der Daten. Ob dieses an die US-Staatsanwaltschaft herausgegeben wird, ist aber offen: Die niederländische Regierung äußerte sich in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu US-Sanktionen gegen A/I diese Woche kritisch, da die US-Repression auch niederländische Provider verunsichert.

Die A/I‑Abschaltung dürfte auch nicht der letzte große Schlag gewesen sein. Darauf deutet eine Konferenz hin, die Rubio im Juli in Washington mit 66 Staaten ausrichtete. Sie widmete sich dem „transnationalen Linksextremismus“. Die Bundesregierung war mit dem Leiter der Abteilung „Öffentliche Sicherheit“ im Bundesinnenministerium vertreten und richtet nun die Folgekonferenz in Deutschland mit aus. Sie soll noch im Herbst stattfinden, Details hält das Ministerium aber gegenüber der Presse und Abgeordneten geheim.

Mit Ungarn hat Rubio dafür am Donnerstag den Takt gesetzt: Vermutlich dient die deutsch-amerikanische Konferenz dem Abschluss weiterer derartige Abkommen. Ob auch Deutschland dabei mitmacht, ließ das Auswärtige Amt auf Anfrage offen: Man befinde sich nicht in laufenden Verhandlungen, erklärte ein Sprecher am Freitag. Die Antwort war ein sogenanntes überspezifisches Dementi: Gefragt war, ob die Bundesregierung eine solche Anfrage aus den USA erhalten hat.

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Verhaltensscanner in Berlin: Kreisverkehr der Kontrolle

Ein Lebensraum, 30 Kameras. Und eine Software, die permanent prüft, ob alle Anwesenden sich verhalten wie erwünscht. Am Kottbusser Tor in Berlin begann vergangene Woche die automatisierte Dauer-Überwachung. Wie verändert sie den Ort?

Ein Matratzenlager, ein Mann in Tarnfleck-Jacke steht gebückt dahinter und ist von hinten zu sehen. Am Bildrand kommt ein Polizeitransporter angefahren.
Der Mann im Bild pinkelt gerade. Sobald er sich wieder auf seine Matratze legt, muss die automatisierte Überwachung ihn erfassen. – CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

Kottbusser Tor, Berlin, Ende Oktober, der Tag nach der Eröffnungsfeierlichkeit zur KI-gestützten Videoüberwachung. Jetzt ist der Verhaltensscanner scharf gestellt.

Auf dem Gehweg liegt eine Matratze und darauf ein Mensch im Tarnfleckparka. Er schält sich aus seinem Schlafsack und steht auf. Er greift sich eine herumstehende Flasche und uriniert vornübergebeugt hinein, während Passant*innen an ihm vorbeieilen. Direkt neben ihm hält ein Polizeitransporter.

Dann wird die Ampel grün, der Transporter fährt weiter und der Mann legt sich wieder hin. Ein anderer Mann sitzt neben Bier und Schnaps auf einer Steinkante und scheitert daran, eine Zigarette zu drehen. Ein Hund kläfft. Ein Mann ruft „Ja Bruder“. Ein anderer flüstert „Haschisch?“ Eine Frau brüllt in ihr Telefon: „Du willst die Eskalation, du willst, dass alles kaputtgeht!“ Rap schallt aus einer Boombox und Techno aus einem Dönerladen.

Schlägt jetzt der Verhaltensscanner an?

Kottbusser Tor, das ist ein Kreisverkehr rund um einen U‑Bahnhof, eine U‑Bahn kreuzt ihn unter der Erde, eine führt auf Stelzen darüber hinweg. Zwischen den Zufahrtsstraßen: Pflaster-Flächen an Wohnbauten. Im Erdgeschoss Ladengeschäfte, viel davon Gastronomie.

An einem U‑Bahn-Eingang sitzen einige Menschen, davor stehen etwa 20 weitere in Zweier- oder Dreiergruppen oder auch allein. Nieselregen, Kapuzen, Schemen im schwachen Straßenlicht.

Ein Mann im Rollstuhl erreicht das Areal. Er wird begrüßt, einige rücken um ihn zusammen. Der Rollstuhlfahrer öffnet einen Rucksack, darin liegen Medikamentenschachteln. Der Anblick sorgt für Unruhe. Eine junge Frau mit verhangenem Blick versucht, in die Tüte zu greifen. Ein Mann schubst sie an der Schulter. Die Frau versucht, seinen Arm abzuwehren.

Schlägt jetzt der Verhaltensscanner an?

Eine ganz besondere Videoüberwachungsanlage

Seit dem 28. Oktober läuft am Kottbusser Tor eine ganz besondere Videoüberwachungsanlage. 30 Kameras dokumentieren das Geschehen auf dem Platz – und eine Software durchsucht die Bilder in Echtzeit nach Bewegungen, die auf Straftaten hindeuten. Verdächtige Szenen legt der Verhaltensscanner menschlichen Überwacher*innen vor, die dann Einsatzkräfte losschicken können. Nach Mannheim und Hamburg ist damit auch Berlin Frontstadt der automatisierten Kontrolle von Straßen und Plätzen.

Der Verhaltensscanner ist nur eines von einer Reihe KI-gestützter Überwachungstools, die Sicherheitsbehörden weltweit gerade in hohem Tempo großflächig ausrollen – während sie noch entwickelt werden. Auch in Deutschland setzen viele Politiker*innen auf Werkzeuge, die Menschen automatisiert in das Scheinwerferlicht des polizeilichen Verdachtes rücken.

Neben Verhaltensscannern sollen an deutschen Bahnhöfen und in vielen deutschen Innenstädten auch Systeme zum polizeilichen Einsatz kommen, die alle Gesichter analysieren und mit einer Liste abgleichen. Sicherheitsbehörden sollen zudem im Internet nach biometrischen Daten suchen und Software nutzen, wie sie Palantir herstellt: die Datenbanken miteinander verknüpft und in Sekundenbruchteilen Profile von Menschen erstellt und auswertet.

Der Zugriff bleibt diesmal aus

Das Gerangel am Kottbusser Tor löst sich auf. Die übergriffige Frau zieht sich auf die andere Straßenseite zurück, der Mann im Rollstuhl verteilt die Medikamente blisterweise gegen Geld. Kurz darauf läuft eine Gruppe Polizist*innen mit stichsicheren Westen aus der Wache im Kottbusser Tor in Richtung der mutmaßlich Süchtigen – biegt dann jedoch ab und steigt in einen Polizeitransporter, der fährt davon.

Entweder wurde die kurze Auseinandersetzung von den Kameras nicht hinreichend erfasst – weil sie außerhalb des Aufnahmebereichs stattfand oder zu schlecht ausgeleuchtet war beispielsweise – oder die Situation wurde als unkritisch eingeordnet – von der Software oder der wachhabenden Beamt*in.

Die Menschen, die am Kottbusser Tor gefilmt werden, wissen nie, ob die Software ihnen ein Vergehen zuschreibt, ob sie gerade beobachtet werden, ob sie mit polizeilichen Maßnahmen rechnen müssen. Sie wissen auch nicht, wie sie sich verhalten müssen, um keinen Verdacht zu erregen.

Vorverdächtigung statt Unschuldsvermutung

Die automatisierte Überwachung verschiebt die Grenzen der Polizeiarbeit weit ins Vorfeld einer Straftat. Mit den neuen Tools werden völlig unauffällige Alltagssituationen kontrolliert, um daraus Verdacht zu generieren. Diese umfassende Vorverdächtigung beißt sich jedoch zentral mit der Unschuldsvermutung, einer Grundlage unserer mehr oder weniger aufgeklärten Gesellschaft.

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Die Freiwilligkeit der Datenspende an den Verhaltensscanner ist dabei mindestens fraglich. Die Hinweisschilder, mit denen die Polizei auf die automatisierte Überwachung hinweisen muss, sind etwas über DIN-A4 groß. Nicht alle, die hier unterwegs sind, haben sie oder die Kameras gesehen – und dass mit ihren Daten womöglich Überwachungssoftware trainiert wird, steht ja nicht einmal auf den Schildern.

Das Beispiel für Blauäugigkeit geben vier Männer Mitte 20. Sie sitzen auf Plastikstühlen vor einem Späti und trinken Bier. Einer von ihnen arbeitet hier am Kottbusser Tor in einem Handwerksbetrieb. Auf die Kameras angesprochen, die an der gegenüberliegenden Hauswand hängen, reagieren sie erstaunt. „Hä, wie?“, „Krass“, „Was soll das denn?“, „Voll von oben herab“, „Das ist ja total Überwachungsstaat“, sagen sie. Und: „Ich will gefragt werden, bevor ich gefilmt werde“, „Keine Fans“, „Buh!“

Sucht als Kapitalismusprodukt?

Einer der jungen Männer, Jakob, spekuliert, dass die Videoüberwachung sich vor allem gegen Drogensüchtige richte, gegen die, die sowieso schon im Elend lebten. Dabei sei deren Lebenssituation ja ein Produkt des Kapitalismus, der automatisch mitbringe, dass immer einige benachteiligt seien. Ein anderer, Freddy, drückt seine Furcht aus, was eine mögliche Bundeskanzlerin Alice Weidel mit so einem Werkzeug anfangen könne.

„Ich gehe heim und hole eine Leiter und einen Hammer“, sagt Jakob und steht auf. Dann lacht er und geht doch nur in den Späti, neues Bier holen. Die anderen lachen mit und stoßen an.

Das Kottbusser Tor ist ein Versuchslabor für die Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen. Das Areal ist seit vielen Jahren als kriminalitätsbelasteter Ort eingestuft, weshalb die Polizei dort Menschen verdachtsunabhängig kontrollieren und durchsuchen darf. 2023 wurde dann eine 213-Quadratmeter-Wache auf dem Platz installiert, sodass die Polizei permanent vor Ort ist und auch Rückzugsräume hat.

Ein blaues Schild: "Polizei - bitte klingeln". Darüber schwarzes Gesprühtes und Hammer-und-Sichel in rot.
Eingang zur Wache am Kottbusser Tor. – CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

Im vergangenen Jahr wurde das Kottbusser Tor zur Messerverbotszone erklärt, die Polizei warf monatlich zwischen 3.500 und 7.000 Personalstunden auf das Areal. Und nun kommt also die KI-gestützte Videoüberwachung zu all dem Kontrolldruck hinzu.

Spirale der Überwachung

Offenbar hat bislang keine Maßnahme die Probleme aufgelöst, sondern jede immer nur neue Maßnahmen legitimiert. Kontrolle reproduziert sich selbst. Wo viel Verdacht liegt, wird viel gefunden, was den Verdacht noch gewichtiger macht. Es ist ein Art Kreisverkehr – wie das Kottbusser Tor – ein permanent rotierendes System. Oder noch eher: eine Spirale. Wie die Auffahrt des verrammelten Parkhauses am Kottbusser Tor. Die führt auch im Kreis, aber immer weiter aufwärts – so wie die Überwachungslogik, die den Wunsch nach den stets aktuellsten Tools unumgänglich in sich trägt.

Dabei ist der Erfolg der Technologien weitgehend ungeklärt. In Mannheim kann die Polizei auch nach acht Jahren Training keinen einzigen Fall nennen, wo der Verhaltensscanner zur Verhinderung oder Aufklärung einer Straftat beigetragen hat, in Hamburg ergeben die wenigen Anhaltspunkte, die das Land zu einem Probelauf herausgab, pro Treffer 99 Fehlalarme.

Berlin soll den Durchbruch bringen. Hier kommt kein gemeinnütziges Fraunhofer-Institut zum Zuge, sondern eine internationale IT-Holding mit Video-KI-Tochter. Und das System wird nicht von Polizist*innen mit Tausenden Show-Schlägereien gefüttert wie in Mannheim, sondern zu einem großen Teil mit KI-generierten Szenen.

Wer was braucht

Das Kottbusser Areal ist ideales Testgelände für solche sicherheitspolitischen Spielzeuge. Es ist ein Raum, in dem viele Probleme offensichtlich sind. Entsprechend empfänglich ist die Öffentlichkeit für einfache Lösungen. Entsprechend attraktiv ist die Law-and-Order-Keule. Aber vielleicht hat der Raum etwas ganz anderes nötig? „Videoüberwachung hilft den Menschen hier ja null“, sagt Jakob.

Ein verwahrlost wirkender Mann spricht die vier jungen Biertrinker an. „Kann ich mir von jemandem eine drehen, ich bin voll aufgedreht.“ Als einer der Jungs bereitwillig zu seinem Drehzeug greift, meint er: „Nein, kein Filter.“ Und dann ruppig: „Ich kann das selber“, während er nach dem fremden Zigarettenzubehör greift.

Keine 20 Meter entfernt sitzt ein Mensch vornübergebeugt auf einem Rinnstein. Neben ihm ragt ein Urinal aus der Häuserwand. Es riecht entsprechend. Zwischen seinen Beinen hält er – altersloses Gesicht, fransige Haare, ausgelatschte Turnschuhe, Funktionsjacke – eine Spritze. Das linke Hosenbein hat er hochgekrempelt. Langsam versenkt er die Nadel in seinem Unterschenkel. Er zieht ein bisschen Blut an und drückt dann in Zeitlupe den Kolben herab. Derweil sinken Kopf und Oberkörper in Richtung der aufgestellten Knie. Auf halber Höhe erstarrt er, mit Spritze im Bein. Eine Ratte huscht vorbei. Später passieren ihn zwei patroullierende Polizist*innen.

Ein Schuss im Scheinwerferlicht

Die Szenerie ist strahlend hell ausgeleuchtet. An der Hauswand über dem Mann hängt überkopfhoch eine Reihe von Scheinwerfern. Sie zieht sich entlang der Rückseite des NKZ, des Wohnblocks, der die Nordseite des Kottbusser Tors umfasst. Und in der Reihe der Scheinwerfer hängt immer mal wieder eine Überwachungskamera.

Ein Wohnblock mit einer Kamera daran.
Kamera und Kabelstrang. – CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

Rot leuchtende LEDs an den Kameras zeigen, dass sie in Betrieb sind. Die Daten fließen durch einen Kabelstrang, der unter einem Metallrohr-Mantel gut sichtbar Kameras und Scheinwerfer verbindet. Er führt in die Polizeiwache am Kottbusser Tor. Von dort werden die Bilder in eine geheime Liegenschaft der Polizei gesandt, wo sie gespeichert und vom Verhaltensscanner analysiert werden.

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Die Software sucht in den Bildern nach Mustern, die sie in Trainingsmaterial gefunden hat. Grob gilt: Je mehr Schlägereien sie vorgelegt bekam, desto besser kann sie weitere erkennen. In Berlin wurde sie mit echten und KI-generierten Szenen gefüttert. „Das Trainingsmaterial umfasst Szenen zu Schlagabtauschen, Tritten, gewaltsamen Schub- oder Zerrbewegungen mit Bodenkontakt sowie Rangelei auf Bodenebene”, schreibt ein von Staige beauftragter PR-Mensch. Auf der Staige-Website kann man ein Video sehen, das KI-generierte Szenen zeigt, die eine KI in diesem Promomaterial teils als Gewalt identifiziert.

Die Überwachungs-KI wird auch mit Daten von Überwachten trainiert

Das Berliner System wird – so der Staige-Sprecher – mit den Bewegungsmustern der überwachten Menschen am Kotti weitertrainiert, sobald die menschliche KI-Aufsicht eine angezeigte Warnmeldung bestätigt oder verwirft. Dabei ist das Bewegungsmuster – wie beispielsweise bei der Gangerkennung – ja durchaus ein unique identifier, eine Art Fingerabdruck, eine höchstpersönliche Information.

Die zum KI-Training nötige Datenschutzausnahme – inklusive Erlaubnis zur Datenweitergabe an Hersteller – hat die scheidende schwarz-rote Berliner Regierungskoalition kurz vor Weihnachten 2025 gemeinsam mit der Internetsuche nach biometrischen Daten – um beispielsweise Menschen auf Videomaterial zu identifizieren – und Palantir-artiger Software erlaubt.

Wie es weitergeht mit diesen Befugnissen, entscheidet die nächste Berliner Regierung: SPD und Grüne unter Führung der Linken wie aktuell angestrebt, oder doch der CDU. Grüne und Linke haben parallel zu den turbulenten Koalitionsverhandlungen eine Klage gegen den Befugnisexzess im Polizeigesetz laufen. Und die SPD-geführte Senatsverwaltung für Inneres hat derweil gemeinsam mit der Berliner Polizei Tatsachen geschaffen und den Verhaltenssscanner gestartet.

Geht es nach Innensenatorin Iris Spranger, sollen Kameras dafür noch dieses Jahr an die Warschauer Brücke, das Rote Rathaus, die Innenverwaltung, das Jüdische Museum, nächstes Jahr dann an den Alexanderplatz, den Görlitzer Park und den Kiez drumherum. An Kritischer Infrastruktur ist zudem auch verdeckte Videoüberwachung erlaubt.

Magisches Denken

Die Gebäudefront, an der die Flutlicht-Strahler vom Kottbusser Tor hängen, endet hinter dem Pissoir neben dem Mann mit Spritze im Bein. Am anderen Ende, etwa 150 Meter entfernt, hat ein Geschäft für süße Teigbällchen Stühle vor der Tür. Eine Familie mit drei Kindern isst dort. Die Frau trägt ein Kopftuch. Der Mann sagt zur KI-gestützten Videoüberwachung: „Hoffentlich trocknet das hier alles aus. Ich kotze so, wenn ich das sehe. Ich habe in meinem Leben keinen einzigen Tag krank gemacht, und die leben alle von meinem Steuergeld.“

Direkt neben der Teigbällchen-Manufaktur liegt ein Drogenkonsumraum. Mitgebrachtes wird dort unter ärztlicher Aufsicht gespritzt, gesnieft oder geraucht. Ein Türsteher lässt Einzelne durch die Tür treten. Drei Männer gehen gemeinsam darauf zu, zwei bleiben zurück und warten. Der Familienvater sieht sie und weitere Umstehende finster an.

Auf der anderen Straßenseite sitzt – gut ausgeleuchtet, vermutlich im Videokegel – ein Mensch auf dem Boden. Daneben liegt auf einer Decke ein kleiner Hund. Auf die Kameras angesprochen hebt der Mensch den Kopf, scannt die Licht- und Objektiv-gespickte Fassade und sagt aggressiv: „Wo Kamera? Ich sehe keine Kamera!“

Noch funktioniert die Illusion für ihn anscheinend. Doch es ist schon spät. Womöglich will er sich irgendwann mal hinlegen. Und nach Vorgabe verschickt dann der Verhaltensscanner einen Alarm.

Eine Domkamera mit rot leuchtender LED darunter.
Verhaltensscanner in Berlin: Immer am Analysieren. – CC-BY-NC-SA 4.0: netzpolitik.org

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KW 44: Die Woche, als uns noch 200 Brandschutzhelfer*innen fehlten

Die 44. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 9 neue Texte mit insgesamt 74.470 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*in, lieber Leser,

wir suchen gerade noch etwa 200 neue Brandschutzhelfer*innen, also Menschen, die uns per Dauerspende unterstützen, Grundrechte gegen den Flächenbrand der Faschisierung zu verteidigen. Die Hilfe ist gerade wichtiger denn je. Denn der autoritäre Gesellschaftsumbau beginnt nicht erst mit einer potenziellen AfD-Regierung. Er ist bereits in vollem Gange.

Genau jetzt wird in Deutschland ein Überwachungs-Instrumentarium eingeführt, das auch autoritäre Regime nutzen, um zivilgesellschaftlichen Widerstand zu ersticken. In China beispielsweise detektiert Software, wenn sich Menschen ungenehmigt versammeln. Ein System, das die Bewegungen von Menschen im Raum analysiert, läuft nun auch am Kottbusser Tor in Berlin – und bald wohl an vielen deutschen Bahnhöfen.

In Russland werden Demonstrierende per Gesichtserkennung identifiziert. Nutzen sie später die Bahn, wird die Polizei über ihren Aufenthaltsort informiert. Die dazu nötigen Tools sollen ebenfalls deutschlandweit zum Einsatz kommen.

Wegen dieser und vieler ähnlicher Entwicklungen brauchen wir dich als Brandschutzhelfer*in. Dauerspender*innen machen unseren Dauereinsatz möglich. Jeder Euro, den wir zur Verfügung haben, zählt und macht uns einsatzfähiger. Und auch wenn du gerade nichts übrig hast, kannst du uns helfen: Erzähle anderen von unserem Kampf für die Freiheitsrechte in der autoritären Wende und gegen die automatisierte Überwachung. Gemeinsam können wir den Lauf der Welt verändern.

Was heißt das eigentlich, wenn wir sagen: „Die Hütte brennt. Wir gehen rein“? Es gibt vor allem vier Dinge, mit denen wir den Kampf für eine freie und offene Gesellschaft bestreiten: Wir schlagen Alarm, wir durchleuchten Gesetzesvorhaben, wir machen Menschen sichtbar – und wir befreien Dokumente.

Wir wollen die Trainingsdaten für Verhaltensscanner sehen

Wenn wir unter Verschluss gehaltene Dokumente zugänglich machen, kann das auch mal zäh sein. Gerade allerdings bemühen wir uns um Dokumente, die einen gewissen Unterhaltungswert haben könnten. Mit dem, was noch vom Berliner Informationsfreiheitsgesetzes übrig ist, haben wir nämlich die kompletten Trainingsdaten angefordert, die hinter der Videoüberwachung mit Verhaltensscanner in Berlin stecken.

Wie sieht das aus, wenn man einer Software vorführen möchte, wie eine Rangelei aussieht? Das würde ich sehr gerne wissen.

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Gegen Ausweiskontrollen im Netz.
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Die Filmchen sind zum großen Teil KI-generiert. Das heißt, die Persönlichkeitsrechte showkämpfender Polizist*innen müssen dabei, anders als in Mannheim, nicht beachtet werden. Auf der Website des Software-Herstellers Staige finden sich (unter: Gewalterkennung) Beispielclips von erlaubtem und unerlaubtem Verhalten. Dieser absolut schräge KI-Schrott bringt dabei durchaus unterhaltsame Szenen auf den Bildschirm: Tram-Bahntüren öffnen sich in voller Fahrt, Menschen winken lächelnd in Überwachungskameras, hoppeln hasenartig herum – oder kämpfen, ohne sich zu berühren.

Ich will an dieser Stelle nicht zu viel versprechen. Erst einmal geht es darum, die Daten zu bekommen. Gut gefallen würde mir eine kollektive, kommentierte Sichtung solcher Videos, für Freund*innen und Brandschutzhelfer*innen von netzpolitik.org, begleitet mit Input von Expert*innen zur „intelligenten“ Videoüberwachung und der Zukunft des öffentlichen Raums. Wir halten dich auf dem Laufenden.

Gemeinsam sind wir stark!

Martin


Breakpoint: Verboten emanzipatorisch?

Hunderttausende junge Menschen rufen in Europa zu Massenprotesten auf. Soziale Medien spielen dabei eine entscheidende Rolle. Emanzipatorisch sind TikTok, Instagram und Co. trotzdem nicht. Aber immerhin sind sie wirksam genug, dass so manch einer sie abschalten möchte. Von Carla Siepmann –
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„Mein Bildungsraum“: Millionengrab für eine digitale Zeugnismappe

Die Bundesregierung hat das digitale Großprojekt „Mein Bildungsraum“ begraben. Von dem Versprechen, lebenslanges Lernen zu fördern, ist nurmehr eine digitale Zeugnismappe geblieben. Die Gründe für das Scheitern lassen sich benennen. Ein Kommentar. Von Esther Menhard –
Artikel lesen

Account-Sperren auf Instagram und Facebook: Metas Willkür unterworfen

Meta sperrt Konten von Organisationen und Einzelpersonen, ohne eine klare Begründung zu geben. Weil die Sperrungen oft queere und progressive Konten treffen, werfen Kritiker:innen Meta Zensur vor. Von Anna Ströbele Romero –
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Präsidentschaftswahl in Brasilien: Gewonnen mit und trotz Internet

Brasiliens Linke hat in sozialen Medien traditionell einen schweren Stand. Trotz des Gegenwinds gelang Präsident Lula die Wiederwahl. Dazu hat entscheidend eine Online-Kampagne beigetragen, die auf Mobilisierung vor Ort gesetzt hat. Von Tomas Rudl –
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EU-Kommission: Frontex soll zur Abschiebeagentur werden

Mit zwei Gesetzentwürfen will die EU-Kommission die Grenzagentur Frontex zur zentralen Abschiebeagentur aufrüsten. Dabei spielt auch Social-Media-Monitoring eine Rolle. Ein EU-Abgeordneter warnt, dass Frontex damit zu einer europäischen Version der US-Deportationspolizei ICE werden könnte. Von Anna Biselli –
Artikel lesen

Folgenabschätzung zum Kids Act: EU-Kommission spielt Gefahren für Grundrechte herunter

Mit dem Kids Act plant die EU-Kommission flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Eine Folgenabschätzung soll Bedenken zerstreuen. Das rund 80-seitige Papier redet Gefahren klein, blendet Kritik aus und ignoriert mildere Mittel. Die Analyse. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen

Volksentscheid: Tech-Milliardäre mobilisieren gegen kalifornische Reichensteuer

Kalifornien stimmt nächste Woche über eine Reichensteuer ab. Erstmals könnten Vermögen von über einer Milliarde US-Dollar mit einer einmaligen Abgabe belegt werden. Dagegen mobilisieren betroffene Superreiche, viele davon aus dem Silicon Valley. Von Tomas Rudl –
Artikel lesen

„Grenzpartnerschaft“: Auch der EU-Datenschützer rügt geplantes Polizeiabkommen mit den USA

Der Europäische Datenschutzbeauftragte fordert schärfere Grenzen für einen Austausch von heiklen Polizeidaten mit US-Behörden. Die Bundesregierung hält ihre Verhandlungen dazu sogar im Parlament geheim.
Von Matthias Monroy –
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Transparenzbericht 3. Quartal 2026: Unsere Einnahmen und Ausgaben und Druck im Kessel

Auf dem politischen Druckanzeiger klettert der Zeiger stetig nach oben. Druck erzeugt bekanntlich Gegendruck. Vor allem junge Menschen wollen eine Wende. Wir stehen an der Seite der Zivilgesellschaft und suchen 300 Brandschutzhelfer:innen. Von netzpolitik.org –
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Transparenzbericht 3. Quartal 2026: Unsere Einnahmen und Ausgaben und Druck im Kessel

Auf dem politischen Druckanzeiger klettert der Zeiger stetig nach oben. Druck erzeugt bekanntlich Gegendruck. Vor allem junge Menschen wollen eine Wende. Wir stehen an der Seite der Zivilgesellschaft und suchen 300 Brandschutzhelfer:innen.

Gemälde von Claude Monet, das einen Zug in einem Bahnhof zeigt, dazwischen Menschen
La Gare Saint-Lazare, le train de Normandie (1877) – Gemeinfrei: Claude Monet

Um unsere journalistische Arbeit zu finanzieren, bitten wir euch regelmäßig um Spenden. Nur so können wir recherchieren und die Grund- und Freiheitsrechte aller verteidigen.

Unsere Spendenkampagnen sind rückblickend wie die Skala auf einem Druckanzeiger: 2023 riefen wir zum Kampf gegen Bullshit auf. 2024 ging es volle Härte gegen die autoritäre Wende. Und 2025 warnten wir davor, dass die Demokratie an einem Kipppunkt steht.

Aktuell steigt der Druck im Kessel weiter an. Vielerorts in Europa gärt es angesichts steigender Lebenshaltungskosten und einer zunehmend autoritären Politik. Das zeigen die Proteste in Frankreich, Italien, Belgien, Spanien, Portugal oder Albanien.

Auch in Deutschland wächst der Widerstand insbesondere junger Menschen. Sie haben offenbar genug davon, dass das Leben immer teurer, das Klima immer heißer und die Grundrechte immer weiter beschnitten werden.

Statt diese existenziellen Probleme anzugehen, heizt die Bundesregierung die Lage weiter an: Sie rüstet den Überwachungsstaat auf, schränkt die Transparenz ein und schneidet der Zivilgesellschaft die Luft ab.

Und ganz aktuell fordern Vertreter:innen der CDU im Vorfeld angekündigter Gen-Z-Proteste ein hartes Vorgehen gegen „diesen gewaltbereiten Mob“; die Gewerkschaft der Polizei warnt derweil vor „Krawallmigranten“, die keine Gnade zu erwarten hätten.

Wir suchen 300 Brandschutzhelfer:innen

In dieser brenzligen Lage braucht es eine starke Zivilgesellschaft. Und ein Medium, das für unsere Grund- und Freiheitsrechte kämpft.

Unsere aktuelle Spendenkampagne läuft unter dem Titel „Die Hütte brennt. Wir gehen rein.“ Wir wollen damit zeigen, wie wir für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft kämpfen:

  • Wir schlagen bei gefährlichen Entwicklungen Alarm.
  • Wir durchleuchten Gesetzesvorhaben und zeigen, wo die Brandgefahr steigt.
  • Wir befreien und veröffentlichen Dokumente, damit sich Leser:innen ihr eigenes Bild machen können.
  • Wir machen Menschen sichtbar, deren Grundrechte bedroht sind – und bilden Netzwerke.

All das geht nur mit deiner Unterstützung! Aktuell suchen wir 300 neue Brandschutzhelfer:innen, die unsere Arbeit mit einer monatlichen Dauerspende unterstützen. Schon Beträge ab 5 Euro helfen uns.

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Die harten Zahlen

Der Druck in unserem Haushalt zu Jahresbeginn hat sich erfreulicherweise reguliert. Im September hat uns eine Großspende in Höhe von 15.000 Euro erreicht. Diese im letzten Transparenzbericht herbeigesehnte extra Brise an Unterstützung hat uns zum Abschluss des 3. Quartals eine Handbreit Löschwasser unterm Kiel verschafft. Wir sind begeistert – herzlichen Dank dafür! Zum Ende des dritten Quartals liegen wir nun mit denkbar knappen 0,04 Prozent über unseren Jahreserwartungen bis dahin.

Unsere Spendeneinnahmen

Im dritten Quartal haben wir 218.843 Euro an Spenden von euch erhalten. Das ist dank der Großspende ein sehr gutes Ergebnis und liegt etwas mehr als 15 Prozent über unserem Plan. Weil der Jahresanfang deutlich unter unseren Erwartungen blieb, schließen wir zum 30. September bei den Spendeneinnahmen dennoch nur mit einem Plus von 222 Euro ab. Diesen Ausgleich geschafft zu haben, beruhigt uns dennoch immens.

Unsere Einnahmen

Insgesamt belaufen sich unsere Einnahmen im dritten Quartal auf 228.638 Euro. Die Spendeneinnahmen betragen knapp 96 Prozent der Gesamteinnahmen. Die restlichen 4 Prozent setzen sich aus regelmäßigen Einnahmen und den sonstigen Erlösen zusammen.

Regelmäßige Einnahmen erzielen wir durch Verkäufe im Web-Shop, durch die Verwertung unserer Veröffentlichungen im Pressespiegel und durch den Zuschuss für den Platz im Rahmen des Freiwilligendienstes. In den sonstigen Erlösen stellen wir die Erstattungen für Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit und Zinserträge dar.

 

Unsere Ausgaben

Für Personalkosten haben wir im dritten Quartal 232.571 Euro verausgabt und liegen damit rund 5.000 Euro unter den veranschlagten Kosten laut unserem Stellenplan. Die Einsparung liegt unter anderen an einem Stipendium des Netzwerk Recherche für unseren Volontär.

In den Sachkosten haben wir für das dritte Quartal 64.482 Euro und damit rund 13.300 Euro weniger ausgegeben als kalkuliert. Das ist vor allem der monatlichen Kalkulation von Ausgaben geschuldet, die jedoch nicht regelmäßig, sondern punktuell im Jahr auftreten, sowie bisher nicht verausgabten Beratungs- und Fortbildungskosten.

Insgesamt hatten wir im zweiten Quartal 2026 Personal- und Sachkosten von 297.053 Euro.

Unser Projekt Reichweite hatten wir in den letzten beiden Quartalsberichten 2025 vorgestellt. Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre bis Herbst 2027. Die Finanzierung in Höhe von 200.000 Euro entnehmen wir aus unseren Rücklagen. In 2025 haben wir für das Projekt insgesamt 38.000 Euro vor allem für den Relaunch unserer Website und eine Stelle für die Verbreitung unserer Inhalte in den sozialen Medien ausgegeben. Im ersten Quartal 2026 haben wir lediglich Personalkosten in Höhe von etwas unter 7.600 Euro verausgabt. Mit den Ausgaben im zweiten Quartal in Höhe von 38.100 Euro konnten wir den Relaunch unserer Website abschließen und die Arbeit an der Installation sowie Konfiguration der neuen Software zur Verwaltung der Spendendaten aufnehmen.

Im dritten Quartal sind wir mit der Software für die Verwaltung der Spendendaten live gegangen. Für die Abschlussarbeiten daran und für Personalkosten haben wir 15.900 Euro ausgegeben. Im Projekttopf verbleiben somit etwas unter 97.800 Euro, die bis Ende 2027 vor allem für Personalkosten im Bereich Social Media und Spendenverwaltung sowie für Beratung im Fundraising verplant sind.

Das vorläufige Ergebnis

Wir schließen das 3. Quartal mit einem Ergebnis in Höhe von ‑68.400 Euro ab. Laut Plan haben wir mit einem Ergebnis von ‑112.400 Euro gerechnet. Aufgrund der guten Einnahmesituation und den geringen Ausgaben in Personal- und Sachkosten ist das Minus um 44.000 Euro geringer ausgefallen. Wobei uns ein Minus in den ersten drei Quartalen nicht besonderes beunruhigt, solange es im Rahmen unserer Erwartungen bleibt. Das gleichen wir nach unseren bisherigen Erfahrungen im vierten Quartal mit der Jahresendkampagne aus.

In unserer aktuellen Spendenaktion suchen wir Brandschutzhelfer:innen, die uns im aufgeheizten Kampf für Grund- und Freiheitsrecht unterstützen. Mehr Dauerspenden helfen uns auch, unterjährig weniger vorfinanzieren zu müssen. Damit würden zurückgehaltene Mittel frei, die wir für unsere Arbeit verwenden könnten.

Danke für eure bisherige und zukünftige Unterstützung!

Wenn ihr uns unterstützen wollt, findet ihr hier alle Möglichkeiten. Am besten ist ein Dauerauftrag oder ein Lastschrifteneinzug. Hierfür fallen die geringsten Gebühren im Vergleich zu anderen Zahlungsarten an.

netzpolitik.org e.V.
IBAN: DE62430609671149278400
BIC: GENODEM1GLS
Zweck: Spende

Wir nehmen Spenden via Paypal an.

Wir sind glücklich, die besten Unterstützer:innen zu haben.

Unseren Transparenzbericht mit den Zahlen für das 2. Quartal 2026 findet ihr hier.

Vielen Dank an euch alle!

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„Grenzpartnerschaft“: Auch der EU-Datenschützer rügt geplantes Polizeiabkommen mit den USA

Der Europäische Datenschutzbeauftragte fordert schärfere Grenzen für einen Austausch von heiklen Polizeidaten mit US-Behörden. Die Bundesregierung hält ihre Verhandlungen dazu sogar im Parlament geheim.

Das Symbolbild zeigt unter anderem einen Reisepass, eine US-Flagge und eine US-Dollarnote.
Die US-Regierung will vor allem Zugriff auf Daten von Reisenden. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/ Marc Bremer; Bearbeitung: netzpolitik.org

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Wojciech Wiewiórowski hat das geplante Rahmenabkommen zwischen der EU und den USA zum lesenden Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken scharf kritisiert. In einer am 27. Oktober veröffentlichten Stellungnahme verlangt die Aufsichtsbehörde klare Grenzen für den geplanten Datenaustausch und warnt vor einer massenhaften Übermittlung biometrischer Daten.

Den Abschluss einer solchen „Enhanced Border Security Partnership“ hat die US-Regierung zur neuen Bedingung für das Visa-Waiver-Programm (VWP) gemacht. An diesem Programm nehmen mehr als 40 Länder teil, deren Bürger*innen deshalb bis zu 90 Tage ohne Visum in die USA einreisen dürfen; diese Vereinbarung gilt gegenseitig. Wer sich der neuen „Grenzpartnerschaft“ verweigert, riskiert den Ausschluss aus dem VWP. Die Frist für das Rahmenabkommen läuft bis Ende 2026. Anschließend müssen einzelne Regierungen – auch Deutschlands – ein konkretisierendes Umsetzungsabkommen abschließen.

Ein Entwurf für den heiklen Datendeal wurde inzwischen ausgehandelt. Am 10. September hat die Europäische Kommission einen unterzeichnungsreifen Entwurf veröffentlicht, er liegt inzwischen samt Annex auch auf Deutsch vor. Wegen der von den USA diktierten Frist ist ein zweigleisiges Verfahren vorgesehen: Nachdem das Rahmenabkommen von den EU-Staaten und der US-Regierung unterzeichnet wurde, soll es sofort vorläufig angewendet werden. Die demokratische Legitimation mit Zustimmung des Europäischen Parlaments soll dann nachgeholt werden, dafür gibt es einen inhaltsgleichen Entwurf.

Anlässe für Abfragen sind vage

Gegenüber einem früheren Entwurf enthält die finale Version Änderungen. Eine US-Abfrage in europäischen Datenbanken soll demnach nur mit alphanumerischen Personendaten oder Fingerabdrücken möglich sein, nicht mehr mit einem Gesichtsbild. Die anschließende Antwort an die US-Behörden kann dann auch biometrische Lichtbilder enthalten.

Nach Angaben der US-Seite soll der Datenzugriff vor allem der Identitätsüberprüfung und dem Sicherheitsscreening von Reisenden bei Grenzverfahren und Visaanträgen dienen. Das Abkommen erlaubt Suchläufe, wenn ein „Grund zu der Annahme“ besteht, dass die Einreise oder der Aufenthalt einer Person eine „ernsthafte und tatsächliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung“ darstellt. Wiewiórowski dringt darauf, diesen Begriff eng auszulegen. „Öffentliche Ordnung“ sei im EU-Recht nicht einheitlich definiert und könne sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten umfassen.

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Die weite Fassung der Zwecke im derzeitigen Entwurf gewährt den USA außerdem Zugriff zur Verfolgung schwerer Kriminalität und terroristischer Straftaten. Auch wenn die „Grenzpartnerschaft“ nicht direkt darauf zielt, wäre in diesem Rahmen die Ausforschung linker Bewegungen in Deutschland möglich: der US-Präsident und seine Regierung haben letztes Jahr unter anderem die deutsche „Antifa Ost“ und ihre angeblichen Mitglieder oder Unterstützer*innen als „Foreign Terrorist Organization“ eingestuft und treiben die Verfolgung linker Gruppen seitdem weltweit voran.

Keine unabhängige Aufsicht

Dass die Befürchtung einer politischen Verfolgung mithilfe der „Grenzpartnerschaft“ nicht weit hergeholt ist, zeigt sich auch in der Formulierung von „Trendanalysen“ verdächtiger Aktivitäten, aufgrund derer eine US-Abfrage in deutschen Polizeidaten erfolgen dürfte. Der EDSB sieht darin eine Gefahr von Rasterfahndungen anhand von Verhaltensmustern. Diese könnten zu Profilbildung und einer ungerechtfertigter Ungleichbehandlung führen, so Wiewiórowski.

Für den ersten automatisierten Abgleich, bei dem auch Fingerabdrücke übermittelt werden, verlangt der EDSB mehr Transparenz. Die anfragende Behörde solle zumindest angeben, worauf sich der Verdacht bezieht. Zudem soll der Zugriff ausschließlich auf nationale Datenbanken einzelner Staaten beschränkt bleiben. Darin sind häufig auch Datenbestände aus großen EU-Plattformen wie dem Schengener Informationssystem (SIS), dem Visa-Informationssystem (VIS) oder dem Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS) übernommen. Eine indirekte Weitergabe dieser Daten aus EU-Systemen an US-Behörden müsse ausgeschlossen werden, fordert Wiewiórowski.

Der EDSB bemängelt zudem eine Schwachstelle, auf die auch schon der Datenschutzaktivist Max Schrems gegenüber netzpolitik.org verwiesen hatte: Zwar sehe der Entwurf des Rahmenabkommens vor, dass die Staaten mit den USA gegenseitig unabhängige Aufsichtsstellen benennen. Für die USA bleibe aber unklar, welche Behörden diese Aufgabe übernehmen sollen. Denn in den USA existieren keine behördenunabhängige Stellen, wie sie in der EU üblich sind. Die EU-Kommission gibt sich in dem Abkommen offenbar mit internen Stellen der US-Einwanderungsbehörden zufrieden.

Bundesregierung schweigt zu Verhandlungen

Wiewiórowski weist außerdem darauf hin, dass allein das Vorhandensein von Daten in irgendeiner europäischen Polizeidatei nicht als Anhaltspunkt für weitere Maßnahmen gelten darf. Denn dort sind häufig nicht nur Beschuldigte, sondern auch Zeug*innen und Opfer gespeichert. So ist es auch beim deutschen Informationssystem der Polizei (INPOL) der Fall. Diese beim Bundeskriminalamt für alle Bundesländer geführte Datei wird vermutlich im deutsch-amerikanischen Umsetzungsabkommen für die „Grenzpartnerschaft“ geöffnet.

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Für das bilaterale Umsetzungsabkommen ist auf deutscher Seite das Bundesinnenministerium zuständig. Wie es sich angesichts des Zeitdrucks auf die noch dieses Jahr abzuschließenden Verhandlungen vorbereitet, will die von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Behörde nicht sagen. Auf eine Presseanfrage antwortete das Ministerium lediglich, die Regierung ergreife derzeit alle erforderlichen Schritte.

Das Auswärtige Amt unter Johann Wadephul (CDU), das spätestens zur Unterzeichnung eines final entworfenen Umsetzungsabkommens eingebunden werden müsste, wollte inhaltlich gar nicht antworten. Auch eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger (Die Linke) wurde mit Verweis auf den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ nicht beantwortet.

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Volksentscheid: Tech-Milliardäre mobilisieren gegen kalifornische Reichensteuer

Kalifornien stimmt nächste Woche über eine Reichensteuer ab. Erstmals könnten Vermögen von über einer Milliarde US-Dollar mit einer einmaligen Abgabe belegt werden. Dagegen mobilisieren betroffene Superreiche, viele davon aus dem Silicon Valley.

Sergey Brin bei einem Vortrag
Google-Mitgründer Sergey Brin steht an der Spitze im Kampf gegen eine Reichensteuer in Kalifornien. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: AFLO

In Kalifornien steht am kommenden Dienstag eine Richtungsentscheidung an, die weit über die Grenzen des US-Bundesstaats hinaus Leuchtkraft ausstrahlt. Die Wähler:innen stimmen bei den Zwischenwahlen nicht nur über die Besetzung des US-Kongresses, sondern auch über eine einmalige Abgabe für Superreiche ab. Dies wäre ein Novum in den USA, wo Reichtum als ultimative Erfüllung des amerikanischen Traums gilt.

Unbeantwortet blieb die „Proposition 40″ genannte Initiative nicht. Geschätzte 200 bis 250 potenziell betroffene Milliardäre leben in dem Bundesstaat, viele davon stammen aus der Tech-Branche. Sie schießen scharf zurück, allen voran Google-Mitgründer Sergey Brin. Über 100 Millionen US-Dollar hat der Tech-Baron inzwischen investiert, um die Reichensteuer zu verhindern. Zugleich finanziert er maßgeblich die „Proposition 42“ mit, die im Falle eines Erfolgs vergleichbare Abgaben verbieten würde.

Kalifornien ist ein Bundesstaat voller Gegensätze. Mit dem Silicon Valley und Hollywood dominiert der „Sunny State“ gleich zwei globale Industriezweige, hinzu kommt der riesige Agrarsektor, der vom günstigen Klima profitiert. Wäre Kalifornien unabhängig, wäre es die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt, etwa gleichauf mit Deutschland.

Gleichzeitig herrscht dort ungeheure Armut. Rund ein Drittel der knapp 40 Millionen Einwohner:innen lebt an oder unter der Armutsgrenze. Die Obdachlosigkeit steigt kontinuierlich an, harte Drogen wie Fentanyl verschärfen das Elend.

Wachsende Kluft zwischen Arm und Reich

Sechs Wirtschaftsnobelpreisträger, darunter Paul Krugman und Joseph Stiglitz, sehen die Superreichen in der Verantwortung: „Das explosive Wachstum der Zahl der Milliardäre in diesem Bundesstaat hat ihn in den vergangenen Jahrzehnten zu einem der Orte mit der größten Ungleichheit in Amerika gemacht“, schreiben sie in einem offenen Brief, in dem sie die Reichensteuer unterstützen.

Schließlich droht sich das Ungleichgewicht deutlich auszuweiten. Als Folge des sogenannten One Big Beautiful Bill Act, das die Republikaner im Vorjahr auf Bundesebene verabschiedet haben, fehlen dem kalifornischen Gesundheitsprogramm für Arme geschätzte 100 Milliarden US-Dollar. Rund 3 Millionen Menschen könnten ihre Krankenversicherung verlieren, während für die anderen die Beiträge steigen würden.

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Auslöser Donald Trump

Es war diese Lücke im Landesbudget, die erst die Debatte um die Reichensteuer losgetreten hat. Initiiert vom Chef der größten Gewerkschaft im kalifornischen Gesundheitssektor, Dave Regan, sollen die erwarteten Einnahmen zumindest zeitweise für Linderung sorgen. Wie viel die Abgabe tatsächlich bringen würde, darüber tobt ein erbitterter Streit: Während die Gewerkschaft von Regan, die SEIU United Healthcare Workers West, von rund 100 Milliarden US-Dollar ausgeht, schätzt die konservative Hoover Institution den Ertrag auf 30 Milliarden.

Grundsätzlich sieht die „Proposition 40“ eine einmalige Abgabe von 5 Prozent des Vermögens für Personen vor, die über eine Milliarde US-Dollar besitzen. Sie bezieht sich also nicht auf das Einkommen, auch das wäre einmalig in der Geschichte der USA. Erfasst wären somit Vermögenswerte wie Aktien, Immobilien und sonstige Anlagen. Diese müssten die betroffenen Superreichen gegebenenfalls teilweise veräußern.

Dem könnten sich die Milliardäre jedoch entziehen, indem sie ihre Drohung wahrmachen und in einen anderen Bundesstaat abwandern. Das hat nicht zuletzt Sergey Brin vorgemacht. Im benachbarten Nevada hat er im Dezember ein Luxusanwesen am malerischen Lake Tahoe erworben, inzwischen ist er dort auch als Wähler registriert.

Schwieriger Abschied

Wie viele ihm folgen und somit die Kalkulation beeinflussen würden, bleibt offen. Ähnliche Kampfansagen als Reaktion auf Steuererhöhungen für Reiche haben sich bislang meist als leere Drohungen erwiesen – etwa in New York, wo sich der linke Bürgermeister Zohran Mamdani kaum vom Gebaren der dort ansässigen Finanzwelt beeindrucken lässt.

Ein Abschied von den Finanz- und Tech-Zentren der USA fällt, anders als öffentlich behauptet, alles andere als leicht. Dort haben die Unternehmen ihren Sitz aufgebaut und profitieren von vorhandener Infrastruktur, Netzwerken und Annehmlichkeiten, die es woanders so nicht gibt. Die Erfahrung musste etwa Elon Musk machen, der aus politischen Gründen vor Jahren seine Unternehmen SpaceX und Tesla aus Kalifornien ins konservative Texas verlegt hat. Nun sei es schwierig, dort qualifizierte Fachkräfte zu finden oder sie zum Umzug zu bewegen, klagte der Tech-Oligarch.

Das ist den Tech-Konzernen nicht entgangen. Um etwa den ebenfalls angedrohten Wegzug des Meta-Chefs Mark Zuckerberg zu verhindern, musste sich sein Unternehmen jüngst beachtlich verrenken. Obwohl das Vermögen des laut Forbes sechstreichsten Mannes der Welt auf über 210 Milliarden US-Dollar geschätzt wird, rang er Meta einen Deal ab, mit dem er in jedem Fall unbeschadet davonkommt. Eine neue Aktienklasse soll garantieren, dass Zuckerberg keine Vermögensverluste erleidet. Im Gegenzug bleibt er für mindestens acht Jahre weiter in Palo Alto.

Sinkende Umfragewerte

Derzeit sieht es danach aus, dass der Volksentscheid zugunsten der Superreichen ausfällt. Aktuellen Umfragen nach hat die Initiative zuletzt ihren Vorsprung verloren und liegt nun knapp unter der 50-Prozent-Marke. Die Steine, die die von Sergey Brin eigens für diesen Zweck in die Welt gesetzte Organisation „Building a Better California“ der Initiative in den Weg gelegt hat, könnten sich als zu groß erweisen.

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Mehr als 333 Millionen US-Dollar hat die Gegenkampagne bislang in den Kampf gegen die Reichensteuer gesteckt. Sie hat keine Probleme, spendable Gönner zu finden: Neben Brin zählt etwa der Ex-Google-Chef Eric Schmidt zu einem der Großspender, ebenfalls mit an Bord sind der Stripe-Chef Patrick Collison und Chris Larsen vom Zahlungsdienstleister Ripple. Hinzu kommen Interessensvertretungen wie das „California Business Roundtable“, dem unter anderem der Palantir-Mitgründer Peter Thiel 3 Millionen US-Dollar zugesteckt hat.

Demokraten positionieren sich für Präsidentschaftswahl

Kontra für die „Proposition 40“ kommt zudem vom prominenten Gouverneur Gavin Newsom. Anfang Oktober erklärte der Demokrat, die Initiative abzulehnen. Eine bundesweite Regelung sei sinnvoller. Newsom gilt als aussichtsreicher Kandidat für das Präsidentenamt. Und für den Wahlkampf, der üblicherweise bald nach den Zwischenwahlen startet, braucht er Spender:innen, wie der demokratische Abgeordnete Ro Khanna bemerkte.

Khanna, der einst als Jurist im Silicon Valley gearbeitet hat und den Wahlkreis nun im Repräsentantenhaus vertritt, setzt sich für die Abgabe ein. Auch er gilt als potenzieller Kandidat für den Präsidentenposten und spart nicht mit Kritik an seinem Parteikollegen Newsom: „Man kann nicht gegen Trump sein und gleichzeitig die Interessen von Trump-Spendern vertreten.“

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Folgenabschätzung zum Kids Act: EU-Kommission spielt Gefahren für Grundrechte herunter

Mit dem Kids Act plant die EU-Kommission flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Eine Folgenabschätzung soll Bedenken zerstreuen. Das rund 80-seitige Papier redet Gefahren klein, blendet Kritik aus und ignoriert mildere Mittel. Die Analyse.

Ein Bauarbeit mit Helm und Warnweste blickt durch ein Nivelliergerät.
Eine Folgenabschätzung soll kommende Regulierung genau vermessen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/wolterfoto, Bearbeitung: netzpolitik.org

Der von der EU-Kommission vorgeschlagene EU Kids Act soll Altersschranken für zahlreiche Orte im Netz zur Pflicht machen, um junge Menschen vor Gefahren zu schützen. Die Pläne stoßen auf teils heftige Kritik, unter anderem bei Fachverbänden aus Kinderschutz, Medienpädagogik und Digitalrechten, bei Jugend- und Elternvertretungen.

Parallel zum Gesetzentwurf hat die EU-Kommission eine 83-seitige Folgenabschätzung vorgelegt. Sie soll die wissenschaftliche Basis der Pläne untermauern und grundrechtliche Bedenken ausräumen. „Von Anfang an hat die Kommission bei dieser Initiative einen evidenzbasierten Ansatz verfolgt“, heißt es etwa. Gerade bei Alterskontrollen weist das Papier jedoch Mängel auf, wie unsere Analyse anhand von fünf Beispielen zeigt.

  1. Mildere Mittel nicht ausreichend diskutiert
  2. Irreführende Darstellung des eigenen Expert*innen-Gremiums
  3. Falsche Darstellung des deutschen Expert*innen-Gremiums
  4. Dünne Trostpflaster gegen grundrechtliche Bedenken
  5. Wunschdenken bei der Wirkung von Alterskontrollen

1. Mildere Mittel nicht ausreichend diskutiert

Ein Kernstück des EU Kids Acts sind strenge Alterskontrollen. Sie sollen sicherstellen, dass sich junge Menschen an Altersgrenzen halten. Betroffen sind etwa soziale Medien, Videoplattformen, Chatbots, Apps und Spiele, sofern sie nicht kindgerecht gestaltet sind. In der Folge müssten entsprechende Anbieter auch erwachsene Nutzer*innen wie Minderjährige behandeln, bis die Volljährigen das Gegenteil beweisen. Die Kontrollen sollen etwa auf Dokumenten basieren („age verification“) oder auf Schätzungen („age estimation“), etwa nach einem biometrischen Scan des Gesichts.

An diesem Ansatz gibt es viel Kritik. Zu den zentralen Argumenten gehört, dass sich nicht nur junge Menschen den Kontrollen unterziehen müssten, sondern alle. Hierfür müsste eine neue technologische Infrastruktur entstehen. Sie würde es zum Alltag machen, dass sich Menschen für allerlei Online-Dienste auf Grundlage sensibler Daten kontrollieren lassen, etwa mit ihrem Ausweis oder mit Biometrie, also einzigartigen Körpermerkmalen. Das greift tief in die Rechte der Nutzenden ein.

Mildere Alternativen sind denkbar. Zum Beispiel könnten Erziehungsberechtigte nach Bedarf Jugendschutz-Software auf den Geräten von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Eine solche Software könnte etwaige Altersgrenzen gezielt auf dem Gerät durchsetzen. Damit wären flächendeckende Alterskontrollen für unbeteiligte Erwachsene nicht mehr notwendig. Es bräuchte auch keine Verfahren gegen Apps und Plattformen, die keine Alterskontrollen einführen wollen.

Auch zu diesem Ansatz gibt es Gegenargumente. So kann zumindest aktuell verfügbare Jugendschutz-Software Eltern viel Aufwand bereiten und elterliche Überwachung normalisieren. Die Folgenabschätzung der EU-Kommission wiegt die beiden Konzepte jedoch gar nicht erst gegeneinander ab: Elterliche Kontroll-Werkzeuge tauchen lediglich als Ergänzung zu flächendeckenden Alterskontrollen auf, nicht als Alternative.

Eine fundierte Abwägung milderer Mittel hätte allerdings zur Aufgabe einer Folgenabschätzung gehört. In der Institutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsdurchsetzung zwischen Kommission, Rat und Parlament heißt es, dass mit einer Folgenabschätzung „alternative Lösungswege“ aufgezeigt werden sollten.

2. Irreführende Darstellung des eigenen Expert*innen-Gremiums

Im Juli haben zwei Fachleute für Gesundheit im Auftrag der EU-Kommission einen Bericht mit Empfehlungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt. Die beiden saßen einem Expert*innen-Gremium vor, dem „Special Expert Panel“. Ihr Bericht ist die direkte Grundlage für den Kids Act, heißt es in der Folgenabschätzung.

Bereits im Juli hatten wir die Mängel dieses Berichts ausführlich analysiert. Fazit: Der Bericht soll Alterskontrollen einen wissenschaftlichen Anstrich verpassen. In der Folgenabschätzung stellt die EU-Kommission diesen Bericht und damit auch die Arbeit ihres eigenen Expert*innen-Gremiums irreführend dar.

So heißt es in der Folgenabschätzung, der Bericht sei in einem „unabhägigen Prozess“ entwickelt worden, in dessen Zuge die Expertise von mehr als 60 Fachleuten in verschiedenen Disziplinen gesammelt worden sei. Was die EU-Kommission allerdings unterschlägt: Diese breite Expertise spiegelt sich nicht im Bericht wider. Die beiden Co-Autor*innen haben mit den angehörten Fachleuten keinen Konsens angestrebt, wie die EU-Kommission in einem Pressebriefing klarstellte. Der Bericht gibt vor allem die Empfehlungen von zwei Personen wieder.

Bei der Arbeit des Duos gab es zumindest eine Nähe zur EU-Kommission. Bei mindestens zwei von drei Treffen des Expert*innen-Gremiums war EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) persönlich vor Ort. Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärte Co-Autor Jörg Fegert (Experte für Kinder- und Jugendpsychiatrie aus Ulm), Expert*innen der EU-Kommission hätten ihn und seine Co-Autorin „auch inhaltlich bei Recherchen und Informationsbeschaffung unterstützt“. Fegert selbst bezeichnete den Bericht als „wissenschaftbasierte Politikberatung“. Diese einschränkenden Aspekte tauchen in der Folgenabschätzung nicht auf.

3. Falsche Darstellung des deutschen Expert*innen-Gremiums

Während zwei eher kommissionsnahe Fachleute für Gesundheit strenge Alterskontrollen empfehlen, kamen breiter aufgestellte Gremien zu weniger eindeutigen Ergebnissen. So hatte der Deutsche Ethikrat mit seinen 26 interdisziplinären Mitgliedern vor Alterskontrollen gewarnt und ein Social-Media-Verbot abgelehnt. Ein vom Familienministerium einberufenes Gremium mit 18 interdisziplinären Mitgliedern hat Alterskontrollen zwar nicht abgelehnt, konnte sich jedoch auf keine einheitliche Altersgrenze für soziale Medien einigen.

Die kritische Position des Deutschen Ethikrats taucht in der Folgenabschätzung der EU-Kommission nicht auf. Die ambivalente Position der vom Familienministerium einberufenen Expert*innen wiederum wird nur einseitig und damit falsch dargestellt. So behauptet die EU-Kommission, die deutschen Expert*innen hätten sich für ein Mindestalter von 13 Jahren ausgesprochen. Aber das stimmt so nicht.

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Tatsächlich haben die Expert*innen ausdrücklich zwei Szenarien vorgeschlagen: Entweder ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder „keine einheitliche Altersgrenze“, sondern Beschränkungen je nach Dienst und Risiko.

Die EU-Kommission betreibt an dieser Stelle offenbar Rosinenpicken. Das heißt: Sie greift gezielt auf, was zur eigenen Position passt, und lässt anderslautende Aspekte unter den Tisch fallen.

4. Dünne Trostpflaster gegen grundrechtliche Bedenken

Der Widerstand gegen die geplanten Alterskontrollen ist der EU-Kommission nicht entgangen. An mehreren Stellen greift die Folgenabschätzung Bedenken auf. Sie hält ihnen aber keine stichhaltigen Argumente entgegen.

Ein häufig vorgebrachter Einwand ist: Auf Dokumenten basierende Alterskontrollen können Menschen diskriminieren, die keine mit einer Kontroll-App kompatiblen Papiere haben. Allein in Deutschland leben geschätzt Hunderttausende Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Hierzu entgegnet die EU-Kommission: Mitgliedstaaten „können“ auf nationaler Ebene „händische“ Verfahren einrichten, etwa in einem Gemeindebüro. Das heißt, Betroffene müssten persönlich vorstellig werden und bei Beamt*innen einen Altersnachweis beantragen.

Das ist nicht überzeugend. Der Ansatz nutzt betroffenen Menschen wenig, wenn Mitgliedstaaten ihn nur umsetzen „können“, aber nicht müssen. Zudem hat es oft Gründe, warum Menschen keine regulären Papiere haben. Etwa, weil sie im Umgang mit Behörden und Bürokratie auf Barrieren stoßen und Institutionen misstrauen, oder weil sie von staatlichen Vertreter*innen bereits schlecht behandelt wurden. Ein Altersnachweis vom Gemeindebüro würde diese Hürden nicht beseitigen.

Laut Folgenabschätzung sollen händisch ausgestellte Altersnachweise ein weiteres Problem mindern, und zwar, dass sich Menschen durch die Alterskontrollen in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt sehen. Wer also zum Beispiel vor einer Kontrolle auf Basis von Ausweispapieren zurückschreckt, soll sich beim Gang ins Gemeindebüro wohler fühlen. Das ist nicht schlüssig. Die potenziell einschüchternde Wirkung von Kontrollen besteht vielmehr darin, dass es überhaupt Barrieren für die Teilhabe an der digitalen Öffentlichkeit gibt.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen

Auch gegen Alterskontrollen, die auf Einschätzungen basieren, gibt es häufige Einwände. Oft laufen solche Verfahren auf einen Scan biometrischer Merkmale des Gesichts heraus, wie auch die Folgenabschätzung festhält. Solche Scans können jedoch um wenige Jahre danebenliegen. Für die im Kids Act vorgesehenen feinen Altersstufen bei Jugendlichen ist das zu ungenau. Unter 13, unter 15 oder unter 18? Hier kommt es auf jedes Lebensjahr an. Menschen können zudem diskriminiert werden, wenn eine Software ihr Gesicht falsch einschätzt, etwa aufgrund sichtbarer Behinderungen oder Verletzungen.

Ein Lösungsvorschlag der EU-Kommission: Anbieter sollen kostenlose Beschwerde-Mechanismen einrichten. Die EU-Kommission legt jedoch nicht dar, wie genau eine solche Beschwerde das Problem lösen soll. In der EU gibt es inzwischen negative Erfahrungen mit Beschwerde-Mechanismen auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (DSA). Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband Anfang 2026 berichtete, stoßen Betroffene auf „technische Hürden, Dark Patterns und ein hohes Maß an Intransparenz“.

Weiter verweist die Folgenabschätzung darauf, dass Technologie zur Alterseinschätzung zunehmend besser werde. Dieser Blick in die Zukunft ist nicht nur spekulativ, sondern auch irreführend. Besser ist nicht gleich gut. Es gibt keinen objektiven Maßstab, um das Alter von Menschen fehlerfrei anhand des Gesichts zu erkennen. Dafür sehen Menschen zu verschieden aus. Dieses Problem lässt sich auch durch eine zunehmend bessere Software nicht aus dem Weg räumen.

Ein anderer Kritikpunkt am Kids Act ist die Gefahr von Overblocking. Das heißt, auch unbedenkliche Angebote könnten sich gegenüber jungen Menschen abschotten müssen. Die Folgenabschätzung bezeichnet das ausdrücklich als Risiko. Demnach könnten sogar Dienste mit Altersschranken belegt werden, „die speziell für Minderjährige konzipiert und betrieben werden und deren Interessen bestmöglich berücksichtigen“. Als Gegenargument führt die EU-Kommission das „Vorsorgeprinzip“ ins Feld. Einfach ausgedrückt geht es darum, lieber zu viel als zu wenig zu blockieren. Fundiert abwägen ließe sich das nur, wenn das mögliche Ausmaß von Overblocking bekannt wäre. Die Folgenabschätzung beantwortet das nicht.

Nicht zuletzt fällt ins Auge, dass ein entscheidendes Puzzleteil der Folgenabschätzung von Alterskontrollen fehlt. So habe die EU-Kommission eine externe Studie in Auftrag gegeben, „um die Auswirkungen von Altersfeststellung auf Grundrechte von Kindern und Erwachsenen“ zu untersuchen. Ergebnis: unbekannt. Die Studie soll erst Ende des Jahres erscheinen.

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5. Wunschdenken bei der Wirkung von Alterskontrollen

Die größte Hoffnung der Befürworter*innen strenger Alterskontrollen lautet: Sie bilden einen wirksamen Schutzschirm, der junge Menschen vor den vielseitigen Risiken und Gefahren aus dem Netz bewahrt. Diese Hoffnung geht auch aus der Folgenabschätzung hervor, wenn es etwa heißt: „Eine zuverlässige Altersüberprüfung ist entscheidend, damit Minderjährige nur auf Dienste und Systeme zugreifen, die sicher und für ihr Alter geeignet sind.“ Allerdings liefert die EU-Komission keine Belege, dass das so funktioniert.

Die Co-Vorsitzenden des „Special Expert Panels“ haben in ihrem Bericht festgehalten: „Erste Ergebnisse aus Ländern, die pauschale Altersbeschränkungen für den Zugang zu sozialen Medien eingeführt haben, zeigen, dass die meisten Minderjährigen einen Weg finden, diese Regelungen zu umgehen.“ Und weiter: „Die Wirksamkeit von Altersbeschränkungen würde einen Wandel in gesellschaftlichen Einstellungen erfordern.“ Das wirft die Frage auf: Können Alterskontrollen tatsächlich ein Schutzschirm sein oder sind sie eher ein Signal? Die Antwort darauf wäre entscheidend, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen abzuschätzen.

Die Folgenabschätzung der EU-Kommission behandelt dieses Problem nur oberflächlich. So heißt es an einer Stelle mit Blick auf Alterskontrollen: „Technische und praktische Umgehung bleiben möglich.“ An anderer Stelle heißt es, junge Menschen könnten aufgrund von Altersschanken zu anderen Angeboten abwandern.

Diesen Bedenken hält die Folgenabschätzung den „horizontalen“ Ansatz des Kids Act entgegen. Demnach sollen sich Millionen App- und Website-Betreiber*innen an die neuen EU-Standards halten: kindgerechtes Design für offen zugängliche Angebote; robuste Alterskontrollen für altersbeschränkte Funktionen. Das führt zu einer Frage, mit der die erhoffte Schutzwirkung steht und fällt: Wie realistisch ist es, dass eine kritische Masse an international verfügbaren Apps und Websites da überhaupt mitmacht? Auf diese Grundsatzfrage geht die Folgenabschätzung nicht ein. Aufsichtsbehörden, heißt es zumindest, brauchen „wahrscheinlich“ mehr Ressourcen.

Wie groß die Lücke zwischen Gesetz und Wirklichkeit im Digitalen ist, zeigt die jüngere Geschichte von Internet-Regulierung. Obwohl zum Beispiel frei zugängliche Pornoseiten in der EU seit Jahren illegal sind, ist das Netz noch immer voll davon. Auch gegen systematische Datenschutz-Verstöße von Databrokern sind Aufsichtsbehörden nach mehr als acht Jahren DSGVO praktisch machtlos. Bei der erhofften Schutzwirkung des geplanten Kids Act spielt Wunschdenken offenbar eine wichtige Rolle.

Laut Folgenabschätzung hatte es die EU-Kommission sogar in Erwägung gezogen, „jeden“ digitalen Dienst, der für Minderjährige zugänglich ist, vorab („ex ante“) auf Kinder- und Jugendschutzstandards zu prüfen – also mehrere Millionen digitaler Angebote. Wie aus der Folgenabschätzung hervorgeht, wurde das jedoch verworfen, weil es nicht praktikabel ist.

Nun sind Parlament und Ministerrat am Zug

Sollte der Kids Act Realität werden, können auf Betreiber*innen von Apps und Websites Kosten zukommen. Für die „meisten“ Anbieter seien die Kosten „im Allgemeinen tragbar“, so die Folgenabschätzung. Demnach könnten kleine und mittelgroße Anbieter mehrere Hundert bis wenige Tausend Euro ausgeben müssen, um Alterskontrollen einzurichten. Billiger könnte es werden, wenn Angebote wie WordPress oder Shopify entsprechende Plug-ins anbieten.

Während kommerzielle Anbieter einige Cent pro Alterskontrolle verlangen, sollen staatliche entwickelte Kontrollmethoden wie die „Mini-Wallet“ kostenlos sein. Auf negative Folgen für kleine, nicht-kommerzielle Angebote geht die Folgenabschätzung nicht näher ein.

Als Nächstes müssen EU-Parlament und Ministerrat ihre Positionen zum Entwurf der EU-Kommission entwickeln. Danach steht ein Trilog an, in dem Parlament, Rat und Kommission einen Kompromiss suchen. Wie lange sich all das zieht, lässt sich schwer schätzen. Der Jurist Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut hält eine Einigung bis Ende 2027 oder Anfang 2028 für möglich.

Schon jetzt vernetzt sich die EU-Kommission bei dem Thema über Europas Grenzen hinaus. So habe die zuständige Generaldirektion (DG Connect) bereits im November 2025 eine „trilaterale Arbeitsgruppe für technische Fragen der Altersüberprüfung“ gegründet, heißt es in der Folgenabschätzung. Teil davon sind demnach die Aufsichtsbehörden in Australien und dem Vereinigten Königreich. Auch dort treiben Regierungen Zugangsbeschränkungen für junge Menschen und Alterskontrollen für alle voran.

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EU-Kommission: Frontex soll zur Abschiebeagentur werden

Mit zwei Gesetzentwürfen will die EU-Kommission die Grenzagentur Frontex zur zentralen Abschiebeagentur aufrüsten. Dabei spielt auch Social-Media-Monitoring eine Rolle. Ein EU-Abgeordneter warnt, dass Frontex damit zu einer europäischen Version der US-Deportationspolizei ICE werden könnte.

Mensch mit hellblauer Frontex-Weste von hinten fotografiert
Frontex soll mehr Macht und mehr Personal bekommen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / ANP

Die EU-Grenzagentur Frontex soll mehr Macht bekommen. Dazu hat die EU-Kommission am Dienstag zwei Gesetzentwürfe vorgestellt, die einen Umbau von Frontex zur Abschiebeagentur bedeuten. „Heute schlagen wir vor, dass Frontex zum zentralen EU-Akteur für Rückführungen wird“, sagte EU-Innenkommissar Magnus Brunner (ÖVP) aus Österreich.

Bei Frontex soll ein „Rückkehrkoordinierungs-Zentrum“ entstehen, in dem die Agentur Abschiebungen EU-weit organisieren soll. Die Kompetenzen von Frontex sollen dabei nicht an der EU-Außengrenze enden: „Der Vorschlag sieht vor, dass Frontex auch Rückführungen aus Nicht-EU-Ländern in andere Nicht-EU-Länder organisieren und durchführen kann“, heißt es von der EU-Kommission. Das bezieht sich auf sogenannte Return Hubs, also Abschiebezentren in Nicht-EU-Staaten.

Zudem will die EU-Kommission Frontex auch im Digitalen aufrüsten. Hierfür soll Frontex ein Überwachungszentrum („Online monitoring and response centre“) einrichten. Es soll laut Artikel 33 des Entwurfs zur Änderungsverordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache öffentlich verfügbare Online-Inhalte überwachen, die „das unbefugte Überschreiten der Außengrenzen der Union erleichtern, fördern oder Anleitungen dazu geben“. Das betrifft beispielsweise Social-Media-Inhalte, in denen sich Menschen auf der Flucht nach Europa koordinieren. Mit der Beobachtung soll Frontex auch abschätzen, wo in Zukunft vermehrt Menschen versuchen könnten, in die EU zu kommen.

Frontex soll „Trusted Flagger“ werden

Beim Monitoring soll es nicht bleiben. Die EU-Kommission will Frontex auch zu einem „Trusted Flagger“ nach dem Digitale-Dienste-Gesetz der EU machen. Diese als vertrauenswürdige Hinweisgeber eingestuften Stellen melden potenziell strafbare Inhalte direkt an Plattformen, die solche Meldungen dann mit besonderer Priorität bearbeiten müssen.

Einen Status als Trusted Flagger können Koordinierungsstellen der EU-Mitgliedstaaten vergeben. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen, sagte am Dienstag, Frontex werde diesen Status entsprechend beantragen. Wegen der „besonderen Expertise“ der Grenzagentur rechne sie mit einer Zulassung, zitiert Politico die finnische Politikerin, die auch Kommissarin für „Digitale- und Grenztechnologien“ ist.

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Auch eine Kooperation mit Europol ist im Gesetzentwurf vorgesehen. Die EU-Polizeiagentur meldet seit vielen Jahren Social-Media-Accounts an Plattformen, die mutmaßlich für Schleuserdienste werben würden. Im Dezember 2021 etwa meldete Europol, 455 Accounts zur Löschung gemeldet zu haben, die „illegale Migration von Belarus nach Europa“ begünstigen würden.

Eine neue „Grenz- und Rückkehrreserve“

Zum Bereich „Krisenreaktion“ gehört neben dem Online-Monitoring auch eine geplante sogenannte Schnelleinsatztruppe. EU-Staaten sollen diese Gruppe anfordern können, um sofort Verstärkung von Frontex zu bekommen. Ob die Truppe dann in einem Mitgliedstaat einrückt, soll der Exekutivdirektor von Frontex entscheiden. „Wir wollen, dass Frontex innerhalb von Stunden und nicht Wochen da ist“, sagte Innenkommissar Brunner in einer Rede.

Das Personal dafür soll aus einer ständigen Reserve kommen, die sich auch aus Grenzbeamt:innen der EU-Länder zusammensetzt. Dafür soll die Truppe bis zum Jahr 2041 auf eine Größe von 30.000 Personen anwachsen, 17.000 davon sollen zu einer neuen „Grenz- und Rückkehrreserve“ gehören. „Hinzu kommt die Verdoppelung des eigenen Personals von Frontex und der bereits vorhandenen 7.000 aus den Mitgliedstaaten abgeordneten Mitarbeiter“, so die EU-Kommission in einer Pressemitteilung.

Die Maßnahmen sollen auch eine Reaktion auf die Ereignisse in der spanischen Exklave Ceuta von Ende Juli sein. Innerhalb kurzer Zeit waren Zehntausende Personen schwimmend aus dem benachbarten Marokko nach Ceuta geflohen. Mehr als 140 Menschen sollen dabei gestorben sein. Von denen, die es schafften, ist der Großteil wieder zurück in Marokko. Vor allem Minderjährige blieben – doch es mangelte an Versorgung und Hilfe. Um nach Ceuta zu gelangen, organisierten sich Menschen auch online, etwa in Chatgruppen. Marokko gab Sozialen Medien die Schuld an den Vorkommnissen.

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Statt „noch mehr Abschottung“ müsse die EU auf die „vielen Toten von Ceuta“ mit einer verantwortungsvollen und solidarischen Migrationspolitik antworten, kommentierte der Bundestagsabgeordnete Marcel Emmerich von den Grünen den Gesetzentwurf.

Ähnlich reagiert sein Parteikollege und EU-Abgeordneter Erik Marquardt, der dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angehört. „Die EU-Kommission läuft Rechtspopulistinnen und Rechtspopulisten hinterher, statt auf Fakten zu setzen und pragmatisch die Schwächen von Frontex anzugehen“, sagte er. „Sie läuft Gefahr, Frontex in eine europäische Version der ICE zu verwandeln.“ In den USA setzt Präsident Donald Trump die bewaffneten Abschiebe-Trupps von ICE für Deportationen ein.

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Präsidentschaftswahl in Brasilien: Gewonnen mit und trotz Internet

Brasiliens Linke hat in sozialen Medien traditionell einen schweren Stand. Trotz des Gegenwinds gelang Präsident Lula die Wiederwahl. Dazu hat entscheidend eine Online-Kampagne beigetragen, die auf Mobilisierung vor Ort gesetzt hat.

Lula mit Janones auf einem Archivbild
Der wiedergewählte brasilianische Präsident Lula mit seinem digitalen Einflüsterer André Janones. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: Foto: Fotoarena / Bearbeitung: netzpolitik.org

Vor drei Wochen sah die Welt für Luiz Inácio Lula da Silva noch ganz anders aus. Im ersten Wahlgang der brasilianischen Präsidentschaftswahl hatte er über zwei Millionen Stimmen weniger als sein Herausforderer Flávio Bolsonaro erhalten, eine Wiederwahl des Präsidenten schien beinahe ausgeschlossen: Ein Sieg in der Stichwahl ist einem Zweitplatzierten in der Geschichte Brasiliens bis dahin noch nie gelungen.

Dass Lula die Wahl am Sonntag letztlich mit einem Vorsprung von über vier Millionen Stimmen gewinnen konnte, hat viele Beobachter verblüfft. Zum Überraschungssieg beigetragen hat ausgerechnet auch ein WhatsApp-Kanal – eine Domäne, die bislang als ideale Spielwiese insbesondere für rechte Politiker:innen in Brasilien galt.

Ein Kommunikationskanal des linken Abgeordneten André Janones wandelte sich nach der Schlappe im ersten Wahlgang zum Koordinationsraum für „Lulas Armee“. Von dort aus dirigierte Janones seine Mitstreiter:innen, teilte sie zu „Missionen“ ein und rief sie auf, Lulas Botschaften in sozialen Medien zu verstärken. „Geht viral!“, lautete die erfolgreiche Devise. Innerhalb weniger Tage wuchs der Kanal explosionsartig an, von rund 50.000 Mitgliedern auf knapp 3,5 Millionen. Am Wahltag verzeichnete er fast 11 Millionen Teilnehmende.

Umkämpfte Richtungswahl

Bei der Richtungswahl im bevölkerungsreichsten Land Südamerikas stand einiges auf dem Spiel: Während sich der linke Lula für Sozialprogramme stark machte, den Regenwald schützen und weiter auf internationale Kooperation setzen wollte, trat der rechte Bolsonaro mit wirtschaftsliberalen Schwerpunkten an, etwa Regulierungsabbau, weniger Steuern und Ausgabenkürzungen.

Zugleich schmiegte sich Bolsonaro an US-Präsident Donald Trump an und kündigte an, bei einem Wahlsieg seinen inhaftierten Vater Jair Bolsonaro zu begnadigen. Der Ex-Präsident wurde nach einem Putschversuch zu 27 Jahren Gefängnis verurteilt.

Bei reinem Online-Aktivismus beließ es das Lula-Lager indes nicht. Viele der WhatsApp-Missionen bestanden daraus, vor Ort mit potenziellen Wähler:innen zu sprechen und sie zu aktivieren. Es sei genau diese Verknüpfung von digitalen Kampagnen mit der Mobilisierung der Basis gewesen, die zum Erfolg beigetragen habe, sagte die Politikwissenschaftlerin Denilde Holzhacker der BBC.

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„Es spricht für Lula, dass er seine eigene Schwäche erkannt und seinen Stil grundlegend geändert hat“, sagte Holzhacker. „Und Janones schaffte etwas, das für die brasilianische Linke zuvor undenkbar schien: die sozialen Medien zu dominieren.“

Eigentümliche Schieflage

Leicht war das nicht. Nur zwei Wochen vor der Wahl schränkte etwa Meta vorübergehend die Reichweite vieler Instagram-Accounts ein, die sich kritisch über Bolsonaro äußerten oder politisch links standen. Schon im September hatte Meta kostenpflichtige Werbe-Accounts des Lula-Teams auf Facebook und Instagram wegen angeblicher Regelverstöße zeitweise gesperrt. Und WhatsApp-Nutzer:innen wunderten sich, warum der KI-Agent des Messengers, der ebenfalls zum Meta-Konzern gehört, problemlos Bilder von Bolsonaro generieren konnte, Bilder von Lula jedoch nicht.

Unabhängig davon dokumentierte die Nichtregierungsorganisation CTRL+Z mehr als tausend Fälle von Online-Zensur zumeist auf Instagram, darunter Account-Sperren und Einschränkungen von Reichweite. In aller Regel seien Lula nahestehende Accounts betroffen gewesen, so die NGO.

Derweil akzeptierte Meta einem Bericht der internationalen NGO Ekō zufolge KI-generierte Werbe-Videos voller Desinformation, die teils aus dem Ausland gebucht wurden. Auch Amnesty International deckte in einer Untersuchung auf, wie leicht sich Facebook für solche Manipulationskampagnen missbrauchen lässt.

In einer Beschwerde ans Oberste Wahlgericht des Landes unterstellte Lula dem US-Konzern des Trump-Freundes Mark Zuckerberg, die Wahl zugunsten Bolsonaros zu manipulieren. Meta wies die Vorwürfe zurück und sprach von technischen Fehlern.

Selbst der WhatsApp-Account von Janones war Mitte Oktober für 48 Stunden suspendiert. Immerhin war hierbei klar, wer dahintersteckte: der Präsident des Wahlgerichts, Kássio Nunes Marques. Es gebe Hinweise auf die Verbreitung von Desinformation, so seine Begründung. Die erwies sich letztlich als haltlos. Auf seinen Posten berufen wurde Nunes Marques vom damaligen Präsidenten Jair Bolsonaro.

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Neuer Anlauf für Tech-Regulierung angekündigt

Für Meta und andere Tech-Konzerne wird der teils undurchsichtig verlaufene Wahlkampf ein Nachspiel haben. Schon heute gelten in dem Land strenge Online-Gesetze, was unter anderem zu temporären Sperren des Messengers Telegram oder des Kurznachrichtendienstes X führte. In seiner Dankesrede erneuerte Lula seine Kritik an den Tech-Konzernen und kündigte eine verschärfte Gangart bei der Regulierung sozialer Medien an.

Wie dies genau aussehen soll, bleibt vorerst offen: In der Vergangenheit hatte das Verfassungsgericht mehrfach über das Ziel hinausschießende Regeln aufgehoben, zudem drohte Donald Trump wiederholt mit Strafzöllen. Als gesichert gilt jedoch, dass der inzwischen 81-jährige Lula neuen Gefallen an digitalen Medien gefunden hat.

Noch vor Kurzem besaß Lula nicht einmal ein Smartphone, nun hat er mit Hilfe seines Digital-„Generals“ Janones die direkte Online-Kommunikation mit Wähler:innen entdeckt. „Wir werden unseren Regierungsstil ändern“, zitierte ihn der Spiegel. „Wir werden das Volk stärker an unseren Entscheidungen beteiligen, die digitale Kommunikation wird einen großen Platz in meiner Regierung bekommen.“

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Account-Sperren auf Instagram und Facebook: Metas Willkür unterworfen

Meta sperrt Konten von Organisationen und Einzelpersonen, ohne eine klare Begründung zu geben. Weil die Sperrungen oft queere und progressive Konten treffen, werfen Kritiker:innen Meta Zensur vor.

Wer auf Instagram oder Facebook gesperrt wird, verliert Reichweite und Sichtbarkeit. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Iqro Rinaldi

Vor einer Woche sorgte die Sperre des Instagram-Accounts von „No Kings“, einer Anti-Trump-Protestbewegung in den USA, für Schlagzeilen. Instagram-Eigner Meta wird auch vorgeworfen, in Brasilien vor der jüngsten Wahl progressive Konten eingeschränkt zu haben, die sich für Präsidentschaftskandidat Lula aussprachen. Lula, der die Wahl am Sonntag gewann, sagt, er sei ebenfalls von einer gedrosselten Reichweite betroffen gewesen. Weltweit gibt es immer wieder Berichte über unrechtmäßige Accountsperren auf Plattformen, die zu Meta gehören.

Fran Ñurinda (Zilu), ein nicaraguanischer Journalist, der in Berlin wohnt, stellte im Mai fest, dass seine Instagram-Konten gesperrt sind. Betroffen waren der Podcast „Woke-ish Talk“, in dem Fran mit Mitgründer Dirandra Sandyakala queere und migrantische Themen bespricht, sowie „Imaginary Box“, ein Ausrüstungsverleih für queere und trans Kulturschaffende in Berlin. Der Grund? Sein mit den Konten verknüpfter Facebook-Account. Der war zuvor vom Netz genommen worden.

Kein Einspruch möglich

Warum das Facebook-Konto gesperrt wurde, konnte Fran, so erzählt er, nicht nachvollziehen. Die E‑Mail, die Meta ihm schickte, habe keinen konkreten Grund genannt. Dafür habe er einem Link folgen können, um Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Als er daraufklickte, sei ihm angezeigt worden, dass seine Unterlagen geprüft würden. Dabei habe er noch gar nichts eingereicht.

„Ich finde es besorgniserregend, dass eine automatisierte Entscheidung dazu führt, dass wir als Menschen mit migrantischem und queerem Hintergrund unsere Plattform verlieren, auf der wir uns ausdrücken; gerade jetzt, wo das Klima uns gegenüber immer feindseliger wird“, sagt Fran.

Ähnlich wie Fran und seinen Projekten ging es PRAZZLE Arts. Das ist eine Plattform für Künstler:innen, aus der sich ein Magazin entwickelt hat und die von Hamburg aus kuratiert wird. Als deren Instagram-Seite – ebenfalls ohne explizite Begründung – von Meta aus dem Netz genommen wurde, „verschwand damit die Arbeit von Tausenden“, berichtet die Gründerin Ann Austin. Außerdem habe PRAZZLE Arts Glaubwürdigkeit verloren: „Externe Partner wie Festivals hinterfragen jetzt, ob wir stabil sind“, sagt Ann. Zum Teil hätten diese aufgehört, ihnen zu antworten. Auch im Fall von PRAZZLE Arts funktionierte der Einspruch nicht und das Konto wurde nach ein paar Monaten dauerhaft deaktiviert. Ann schaffte es nur einmal mit einem Menschen bei Meta zu sprechen – und das obwohl sie nur für diesen Zweck die Meta-Verified-Abonnements für Instagram und Facebook zahlte, die einem den Zugang zu menschlichen Support-Mitarbeitern versprechen. Doch auch diese Person konnte ihr nicht weiterhelfen.

Wie die Moderation von Konten in den sozialen Medien ablaufen soll, wird eigentlich seit einigen Jahren durch den Digital Services Act (DSA) geregelt. Das europäische Gesetz verpflichtet Plattformen wie Instagram zum Beispiel dazu, bei Sperren eine „klare und spezifische Begründung“ zu liefern (Artikel 17). Tatsächlich erklärt Meta aber oft nur vage, der Nutzer habe gegen „eine“ Richtlinie verstoßen, ohne diese klar zu benennen. Für die Betroffenen ist es daher schwer bis unmöglich, zu verstehen, was sie falsch gemacht haben und wie sie ihren Account retten können. Auch als im Frühling die Instagram-Seiten von mehreren Berliner Clubs gesperrt wurden, berichteten die Betroffenen, dass ihnen gegenüber kein Grund angegeben worden sei.

Meta kennt das Problem

Auf Nachfrage von netzpolitik.org erklärt Meta, dass das Unternehmen eine Begründung gemäß dem DSA liefere. Meta behauptet auch, Sperren würden nur bei dauerhaften Verstößen oder „schwerwiegenden Sicherheitsrisiken“ erfolgen wie Kinderpornografie oder Gewaltaufrufen. In vielen Fällen wurden Betroffene aber auch dann gesperrt, wenn ihre Inhalte vorher nie beanstandet wurden. So erging es etwa Fran.

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Die Probleme bei der Moderation von Konten und Inhalten sind nicht neu und dem Unternehmen bekannt. Anfang 2025 verkündete Meta im Haus-Blog, die Zustände verbessern und mehr Inhalte erlauben zu wollen. Vor einem Jahr äußerte sich das Unternehmen ähnlich gegenüber der britischen BBC. Immer neue Fälle zeigen jedoch, dass es weiterhin ungerechtfertigte Sperrungen gibt.

Mitursache des Problems ist sicherlich, dass die Entscheidungen automatisiert von „KI-Systemen“ getroffen werden, wie Meta im März ankündigte. Menschen sollen (nur noch) bei den „kritischsten“ Entscheidungen „eine zentrale Rolle spielen“, etwa bei Einsprüchen nach der Kontodeaktivierung. Ist menschliche Aufsicht bei der Überprüfung eines Einspruchs garantiert? Wie kann ein Einspruch funktionieren, wenn dieser durch das gleiche automatisierte System bewertet wird, das bereits im ersten Schritt – womöglich fälschlicherweise – eine Sperrung ausgelöst hat? Meta antwortete darauf nicht.

„Die KI sperrt aus den wildesten Gründen“, sagt Thomas Gericke gegenüber netzpolitik.org. Er ist Unternehmensberater und nutzte Instagram, um dort Anzeigen für seine Dienstleistungen zu schalten. Schon seit drei Jahren versucht er, sein Facebook-Werbekonto zu reaktivieren – ohne das er keine gezielte Werbung auf Instagram schalten kann. Um eine fehlerhafte Blockade auszulösen, reiche es scheinbar aus, irgendetwas an den Kontoeinstellungen zu ändern. Das habe er auch so in seinem Bekanntenkreis mitbekommen, sagt Thomas.

Dieses Problems scheint sich Meta bewusst zu sein. Thomas sagt, ein Support-Chatbot habe ihm den Tipp gegeben, weitere Einstellungen in seinem Konto zu ändern, um dadurch die Sperrung wieder aufzuheben. Es habe nicht funktioniert. Auch der menschliche Support, den er tatsächlich erreicht habe, habe ihm nicht weiterhelfen können und auch nicht die konkrete Richtlinie genannt, gegen die er verstoßen haben soll. Thomas sagt, er habe von Anwälten bereits mehrere Schreiben verschicken lassen. Sich auf ein Verfahren gegen Meta einzulassen, sei aber ohnehin „für einen normalen Menschen unmöglich“. Er sagt: „Ich fühle mich maximal hilflos und im Stich gelassen.“

Zensurvorwürfe in Albanien

Sind die Sperrungen tatsächlich nur KI-verschuldete Fehler? Weil besonders oft queere, feministische und progressive Stimmen betroffen sind, werfen NGOs und Politiker wie die grüne Europa-Abgeordnete Alexandra Geese Meta Zensur vor. Der Vorwurf hat neues Gewicht bekommen, als im Sommer zahlreiche Konten von Aktivisten, Journalisten und Politikern gesperrt wurden, die mit der Flamingo-Revolution in Albanien zusammenhängen. Bei den Protesten stellen sich Albaner gegen ein geplantes Bauprojekt für ein Luxusresort von Ivanka Trump und Jared Kushner sowie die albanische Regierung.

Über 30 EU-Abgeordnete der Fraktionen S&D, Renew Europe, Grüne/EFA und Die Linke forderten die EU-Kommission daraufhin auf, den Fall zu prüfen und mit Meta darüber zu sprechen. „Mark Zuckerbergs Verständnis von ‚Meinungsfreiheit‘ scheint sich nur auf Meinungen zu beziehen, die mit der politischen Agenda der Trump-Regierung übereinstimmen“, kommentierte die Abgeordnete Geese. Sie verlangt, dass die Kommission die wiederholten Fälle von gesperrten Konten nicht nur als Verstoß gegen die Vorschriften zur Transparenz und zur Bearbeitung von Beschwerden untersucht, sondern auch „als systemisches Risiko für die Meinungsfreiheit, die Medienfreiheit und den öffentlichen Diskurs“. Die Kommission ist dafür verantwortlich, den Digital Services Act gegen Meta durchzusetzen.

Auf Nachfrage von netzpolitik.org erklärte ein Kommissionssprecher, dass der DSA nur in der EU gelte – also nicht in Albanien –, man aber von den Geschehnissen „nicht überrascht“ sei. Seit zwei Jahren untersuche die Kommission schon das sogenannte „Shadow Banning“ politischer Stimmen bei Meta im Rahmen eines DSA-Verfahrens. „Wir haben den Verdacht, dass die Inhaltsmoderation in bestimmten Bereichen stattfindet“, sagte der Sprecher. Eine abschließende Entscheidung liegt noch nicht vor. Im Oktober 2025 stellte die Kommission jedoch vorläufig fest, dass es Mängel bei Metas Inhaltsmoderation gibt. Nutzern sei es etwa nicht möglich, bei der Beschwerde Erklärungen abzugeben oder Dokumente anzuhängen. Das begrenze die Wirksamkeit der Beschwerdefunktion. Als Nächstes könnte die Kommission entweder eine Lösung von Meta annehmen und das Verfahren einstellen oder eine Strafe verhängen. Bei anderen DSA-Verfahren ist jede dieser Optionen schon zum Tragen gekommen.

NGOs haben Klage eingereicht

Die NGO Repro Uncensored, die Fälle von Zensur in den sozialen Medien dokumentiert, ist derweil selbst einen Schritt weiter gegangen. Als Antwort auf die steigende Zahl von Fällen hat sie in den Niederlanden gemeinsam mit einem Bündnis betroffener Organisationen und der NGO Bits of Freedom im Mai eine Klage gegen Meta eingereicht. Die Klagenden verweisen dabei auf Transparenzmängel, mangelnde Verantwortlichkeit und Diskriminierung. „Bei dieser Klage geht es darum, einen Präzedenzfall zu schaffen, um Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und die Grundrechte im digitalen öffentlichen Raum zu schützen“, sagt Martha Dimitratou, Leiterin von Repro Uncensored. Im Kontext der Account-Sperren in Albanien fordert sie Meta dazu auf, zu untersuchen, wer hinter diesen Angriffen steckte und wie es möglich war, dass die Meldesysteme der Plattformen als „Instrumente politischer Zensur“ genutzt wurden.

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Die Zensurvorwürfe streitet Meta ab. Ein Sprecher sagt: „Jede Organisation und jede Person auf unseren Plattformen unterliegt denselben Regeln, und jegliche Behauptungen, die Durchsetzung erfolge aufgrund der Gruppenzugehörigkeit oder der Vertretung bestimmter Interessen, sind unbegründet.“

Metas eigener Aufsichtsrat kritisierte im Juni ebenfalls die vielen Account-Sperren und das grundsätzliche Vorgehen des Unternehmens bei der Moderation. Das Gremium formulierte mehrere Empfehlungen, wie Meta das System verbessern sollte: nachvollziehbare Begründungen, faire Einspruchsverfahren und Transparenzberichte über Sperrungen. Meta kommentierte, dass das Unternehmen die Empfehlungen bewerten und in Zukunft darauf antworten werde. Auf Nachfrage von netzpolitik.org teilte das Unternehmen nicht mit, ob es vorhat, die Empfehlungen umzusetzen.

Plan B?

Der europäische Digital Services Act liefert eigentlich eine Lösung für den Fall, dass Plattformen dem Einspruch nicht nachkommen: Nutzer können sich bei einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle beschweren, etwa bei der Organisation User Rights, wenn sie mit einer Entscheidung der Plattform nicht einverstanden sind. Fran, der Initiator des Podcasts Woke-ish Talk, beschwerte sich dort. Doch es stellte sich heraus, dass Meta User Rights mitgeteilt hatte, dass Fran nicht alt genug sei, um Facebook zu nutzen. Da die Organisation das Alter nicht verifizieren darf und für nur für Fragen zu Inhalten, nicht zu Personen zuständig ist, konnte sie Frans Fall nicht bearbeiten. Zur Erinnerung: Das Mindestalter zur Nutzung von Facebook ist 13 Jahre. Fran hat den Account nach eigenen Angaben schon seit über 13 Jahren.

Einen neuen Account für dieselbe Organisation oder Person darf man nach einer Sperre nicht erstellen, weil das als Umgehung des Verbots gelten würde, erzählt Fran in einer neuen Podcast-Folge. Deswegen haben Fran und sein Mitgründer Dirandra „Fagomedia“ ins Leben gerufen, ein neues Mediennetzwerk, und arbeiten dort an ihren Projekten „Woke-ish Talk“ und „Imaginary Box“ weiter.

Ann schrieb auf der PRAZZLE-Arts-Website über ihre Erkenntnis, dass eine Plattform nicht der einzige Ort sein sollte, an dem die eigene Arbeit zu finden ist. Sie hat PRAZZLE Arts jetzt unabhängiger aufgestellt, mit einem Schwerpunkt auf dem Printprodukt, der Website und dem Newsletter. Auch eine Handy-App soll entwickelt werden. In einem Beitrag für Repro Uncensored erklärt Ann darüber hinaus, dass soziale Plattformen jetzt nur noch zum Marketing dienen, nicht als Infrastruktur.

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